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Neues Notvertretungsrecht für Ehepartner

Ehepartner haben seit Anfang 2023 ein gegenseitiges Notvertretungsrecht. Was das bedeutet und warum eine Vorsorgevollmacht dennoch sinnvoll ist.

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Senioren Paar im Herbst Arm in Arm in der Natur.

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Für was und für wen gilt das Notvertretungsrecht?

Das Notvertretungsrecht gilt nur für die Gesundheitsvorsorge, also nicht zum Beispiel in Vermögensfragen. Und es gilt nur dann, wenn „ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht besorgen“ kann, so die Formulierung im BGB.

Die Regelung gilt für Ehegatten und darüber hinaus auch für offizielle Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Nach dem Gesetz gelten eherechtliche Regelungen, die nach dem 22.12.2018 getroffen wurden, automatisch auch für offizielle Lebenspartner (§ 21).

Was gilt für nicht-eheliche und nicht-offizielle Partnerschaften?

Viele Partnerschaften im Alter sind weder ehelich noch offiziell. Die Partner können sich nicht dann nicht auf ein Notvertretungsrecht berufen. Genauso wenig kann das ein Kind – etwa dann, wenn ein betagtes Elternteil nach einem Schlaganfall ohne Bewusstsein ist.

Was können Ehepartner im Notfall füreinander regeln?

  • In Untersuchungen des Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligen und für ihren Partner eine ärztliche Aufklärung erhalten. Ärzte sind in diesem Zusammenhang von der Schweigepflicht entbunden.
  • Verträge im Zusammenhang mit der Gesundheitssorge abschließen, zum Beispiel Behandlungsverträge, Krankenhausverträge oder Verträge über eilige Maßnahmen der Rehabilitation und der Pflege.
  • Entscheidungen über freiheitsentziehende Maßnahmen treffen, zum Beispiel sedierende Medikamente oder Bettgitter während eines Krankenhaus- oder Heimaufenthalts. Die gilt für eine maximale Dauer von sechs Wochen.
  • Für ihren Partner mit Dritten kommunizieren, etwa der Pflege- oder der Unfallversicherung, und gegebenenfalls in diesem Zusammenhang Anträge stellen.

Unter welchen Voraussetzungen haben Ehepartner diese Rechte?

  • Die Ehegatten dürfen nicht getrennt voneinander leben.
  • Die Gesundheitssorge darf nicht bereits anders geregelt sein. Zum Bespiel kann eine Vorsorgevollmacht ausdrücklich bestimmen, dass ein Kind und nicht der Ehepartner entsprechende Vollmachten erhält.
  • Auch wenn klar ist, dass der Betreffende nicht vom Ehepartner in diesen Angelegenheiten betreut werden will, kommt das Notvertretungsrecht nicht zur Geltung.
Tipp: Wenn Sie nicht wollen, dass im Ernstfall Ihr Ehepartner, sondern beispielsweise Ihre Tochter oder Ihr Sohn für Sie entscheidet, sollten Sie dies auf jeden Fall klar in einer Vorsorgevollmacht regeln. Zudem sollten Sie – das ist genauso wichtig – dafür sorgen, dass im Falle des Falles die Vorsorgevollmacht auffindbar ist.

Wie lange gilt das Notvertretungsrecht?

Maximal für sechs Monate. Dauert die Bewusstlosigkeit beziehungsweise Entscheidungsunfähigkeit des Ehepartners länger als sechs Monate, muss ein Betreuer bestellt werden.

Welche Rolle spielen Ärzte bei der Notvertretung?

Ein Arzt muss dem vertretenden Ehegatten schriftlich bestätigen, dass die Voraussetzungen für die Notvertretung vorliegen und ab welchem Zeitpunkt die Sechs-Monats-Frist zu laufen beginnt. Hierfür hat die Bundesärztekammer ein Formular zur Ehegattennotvertretung entwickelt.

Warum Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht weiter wichtig sind

Das Notvertretungsrecht ist kein Ersatz für eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht.

Sie sollten eine Patientenverfügung erstellen, wenn Sie sicherstellen wollen, dass im medizinischen Notfall eine Behandlung durchgeführt wird, die möglichst Ihren eigenen Wünschen entspricht.

Eine Patientenverfügung sollte allerdings möglichst konkret formuliert sein. Der Bundesgerichtshof hat bereits am 6.7.2016 entschieden, dass pauschale Formulierungen wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ nicht ausreichen. Vielmehr muss die Verfügung möglichst konkrete Anweisungen zu den Themen künstliche Ernährung, künstliche Beatmung, Schmerzbehandlung, Wiederbelebung, Organspende sowie zu weiteren medizinischen Fragen enthalten.

Tipp: Hilfen zur möglichst rechtssicheren Formulierung einer Patientenverfügung bieten die Textbausteine des Bundesjustizministeriums. Sie finden sie in der Broschüre „Patientenverfügung“ (PDF).

Die Verbraucherzentralen bieten die Möglichkeit, Schritt für Schritt online eine schriftliche Patientenverfügung zu erstellen.

Warum eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht regelt, welche Person für Sie im Ernstfall Entscheidungen treffen darf, wenn Sie selbst dazu nicht (mehr) in der Lage sind. Was Sie dann an andere delegieren, können Sie selbst festlegen. Die Vollmacht kann etwa in Vermögensfragen gelten oder auch in medizinischen Fragen. Wenn Sie eine Patientenverfügung erstellt haben, gibt diese allerdings bereits den Rahmen vor, innerhalb dessen der Bevollmächtigte in medizinischen Fragen Entscheidungen treffen kann.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung hinterlegen

Im Notfall müssen Ihre Vollmachten auch bekannt und verfügbar sein. Eine Möglichkeit: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht können Sie im Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer registrieren lassen.

Haben Ärzte Zugriff auf das Vorsorgeregister?

Auch das ist seit Anfang 2023 vom Gesetzgeber geregelt. Ärzte dürfen nun rund um die Uhr beim Vorsorgeregister Anfragen nach Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten stellen. Voraussetzung ist, dass die Auskunft „für die Entscheidung über eine dringende medizinische Behandlung erforderlich ist“. Die Regelung findet sind in § 78b Absatz 1 der Bundesnotarordnung.

Tipp: „Im Notfall wenden Sie sich bitte an …“. Ein kleiner Zettel oder eine Infokarte in Portemonnaie kann für Sie im gesundheitlichen Krisenfall Gold wert sein. Am besten vermerken Sie auf dem Zettel, dass Sie eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung verfasst haben – und wo diese zu finden sind.

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