Düsseldorf (sth). Rentenexperte Florian Blank vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung sieht die – nach dem Vorbild Schwedens – geplante Einführung eines Kapitalstocks innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung nicht als Vorbild an. Das von den Befürwortern viel gelobte „schwedische Modell“ bringe neben einigen Vorteilen auch „gravierende Nachteile bis hin zu nominalen Rentenkürzungen“, stellt Blank in einer aktuellen WSI-Studie fest. Das schwedische Rentensystem wird – ähnlich wie in Deutschland – hauptsächlich von einer umlagefinanzierten Einkommensrente getragen, mit ähnlichen Leistungen wie hierzulande. Es wird jedoch durch Kapitalanlagen ergänzt.
Die Ansprüche der Beitragszahler und die Renten in Schweden werden auf Grundlage der Lohnentwicklung und der Entwicklung des Kapitalstocks angepasst. Dabei helfen soll ein spezieller Mechanismus, der Vermögen und Verbindlichkeiten des Systems in ein Verhältnis setzt und anpasst. Die gezahlten Renten hängen davon ab, wie sich Einnahmen und Vermögen entwickeln. Für die Versicherten sei das allerdings „mit Härten verbunden“, sagt WSI-Experte Blank. In den Jahren 2010, 2011 und 2014 etwa habe es „nominale Rentenkürzungen“ gegeben. Diese Einkommensverluste der Rentnerinnen und Rentner seien in der Vergangenheit allerdings durch Entlastungen bei der Steuer wieder ausgeglichen worden, so Blank.
Betriebliche Altersvorsorge hat in Schweden größeres Gewicht
Ein erheblicher Unterschied zwischen dem deutschen und dem schwedischen Rentensystem liegt nach Ansicht des WSI-Rentenexperten auch im Gewicht der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) in beiden Ländern. So sei in dem skandinavischen Land die bAV weitaus stärker ausgebaut als in Deutschland. Aufgrund der hohen Tarifbindung vieler schwedischer Unternehmen seien 90 Prozent der Beschäftigten in vier betrieblichen Versorgungswerken abgesichert. Die Arbeitgeber übernähmen dabei, ebenso wie bei der gesetzlichen Rente, einen deutlich größeren Anteil der Finanzierung als in Deutschland.
So führten die Unternehmen bei Einkommen bis zur Beitragsgrenze der öffentlichen Alterssicherung Beiträge in Höhe von in der Regel 4,5 Prozent des Einkommens für die bAV ab, so Blank. Oberhalb dieser Einkommensgrenze lägen die Arbeitgeberbeiträge sogar noch höher. „Das bedeutet für die Beschäftigten: Die Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge steigen mit zunehmendem Einkommen deutlich weiter, auch wenn die maximale Höhe der öffentlichen Rente bereits erreicht ist“, schreibt Blank. „Schweden zeigt so, dass höhere Arbeitgeberbeiträge durchaus möglich und tragbar sind.“
