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Hinterbliebenenrenten-RechnerWitwenrente und Einkommensanrechnung

Wie hoch fällt die Witwen- oder Witwerrente aus, wenn eigenes Einkommen angerechnet wird? Berechnen Sie Freibetrag, Anrechnung und voraussichtlichen Zahlbetrag.

Angaben zur Rente

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Witwenrente und Einkommensanrechnung verständlich gemacht

Die Grundregeln der Hinterbliebenenrente:

  • Große Witwen-/Witwerrente: 55 Prozent der Rente der verstorbenen Person (altes Recht: 60 Prozent bei Ehe vor 2002, wenn ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist)
  • Im Sterbevierteljahr (erste drei Monate) wird die Rente in voller Höhe gezahlt
  • Danach bleibt ein Freibetrag (26,4-facher aktueller Rentenwert, plus Zuschlag je waisenrentenberechtigtem Kind) anrechnungsfrei - er steigt mit jeder Rentenanpassung automatisch
  • Vom pauschalisierten Nettoeinkommen darüber werden 40 Prozent angerechnet

Der Rechner macht diese Rechnung transparent - von der Witwenrente vor Anrechnung bis zum voraussichtlichen Zahlbetrag.

Pflichtfelder sind mit einem * gekennzeichnet. Diese Angaben sind für die Berechnung mindestens notwendig. Trifft eine verlangte Angabe nicht auf Sie zu, geben Sie bitte „0“ ein.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Witwenrente?

Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt 55 Prozent der Rente des Verstorbenen (nach altem Recht 60 Prozent), die kleine 25 Prozent. Eigenes Einkommen über dem Freibetrag wird zu 40 Prozent angerechnet – der Rechner ermittelt Ihren Zahlbetrag.

Wie viel eigenes Einkommen ist bei der Witwenrente anrechnungsfrei?

Der Freibetrag ist dynamisch und beträgt das 26,4-Fache des aktuellen Rentenwerts, für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht er sich. Der Rechner nutzt automatisch die Werte für 2026.


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