Wegen Pflegeversicherung: Volles Rentenplus zeigt sich erst im August
Was ändert sich im Juli 2025 an der Bruttorente?
Die Bruttorente steigt im Juli für alle Rentner um 3,74 Prozent. Auch für Erwerbsminderungsrentner und Witwen und Witwer. Zudem gilt die Rentensteigerung in Ost und West gleichermaßen. Bei der gesetzlichen Rente ist die deutsche Einheit vollendet.
Was versteht man unter der Bruttorente?
Das ist die Rente vor Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Nach dem Abzug ergibt sich die Nettorente, die auf Ihrem Konto landet. Ein Beispiel, wie sich Brutto- und Nettorente ändern: Aus einer Bruttorente von 1.000,- Euro, die bis einschließlich Juni gezahlt wurde, werden im Juli brutto 1.037,40 Euro. Das ist der nach den gesetzlichen Vorgaben festgelegte Anstieg um 3,74 Prozent.
Netto fällt die Erhöhung im Juni nicht so deutlich aus. Aus netto 880,50 Euro im Juni werden im Juli zunächst 898,91 Euro. Das ist ein Plus von nur 2,1 Prozent. Erst im August ergibt sich ein Plus von 3,5 Prozent. Dann werden 911,36 Euro ausgezahlt.
Beispiel Rentenerhöhung 1.7. 2025
| Bruttorente Juni | 1.000,00 € | ||
| Bruttorente ab Juli | 1.037,40 € | ||
| Nettorente Juni | 880,50 € | ||
| Nettorente Juli | 898,91 € | plus 2,1 % | |
| Nettorente August | 911,36 € | plus 3,5% | |
| * Vorausgesetzt: Rentner mit Kind, durchschnittlicher Zusatzbeitrag Krankenversicherung von 2,5 Prozent | |||
Finde ich die Werte, die für mich persönlich gelten, in meinem Rentenbescheid?
Die Werte stehen in Ihrer Rentenanpassungsmitteilung, die im Laufe des Juni 2025 verschickt wird. Auf Seite 1 finden Sie detailliert die Abrechnung für Juli. In der Anlage „Berechnung der Rente“ finden Sie auf Seite 2 den Auszahlungsbetrag für August.
Warum fällt der Anstieg der Nettorente geringer aus?
Weil es für Rentner auch eine Änderung beim Beitrag zur Pflegeversicherung gibt. Schon seit Anfang 2025 ist dieser Beitrag um 0,2 Prozentpunkte von 3,4 auf 3,6 Prozent gestiegen. Rentner haben davon bislang noch nichts gemerkt. „Für die rund 22 Millionen Renten, die hiervon betroffen sind, war eine kurzfristige Umsetzung der Beitragssatzanpassung zum 1. Januar 2025 nicht mehr möglich“, erklärt Una Großmann von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Der Gesetzgeber hat daher geregelt, dass die Anpassung des Pflegeversicherungsbeitrags zum 1.7. 2025 rückwirkend umgesetzt wird.
Die Pflegebeitrags-Anpassungsverordnung 2025 bestimmt hierzu: „Die Beitragsanhebung „für die Monate Januar bis Juni 2025 [kann] in der Weise abgegolten werden, dass der Beitrag im Monat Juli 2025 einmalig 4,8 Prozent der im Juli 2025 beitragspflichtigen Rente des Rentenbeziehers beziehungsweise der Rentenbezieherin beträgt."
Wie kommt der Satz von 4,8 Prozent zustande?
In den Monaten Januar bis Juni wurden Rentner zunächst von der Beitragserhöhung um 0,2 Prozentpunkte verschont. 6 Monate x 0,2 Prozent ergibt 1,2 Prozent. Diese werden auf den aktuellen Pflegeversicherungsbeitrag von 3,6 Prozent aufgeschlagen. So ergeben sich 4,8 Prozent – einmalig im Juli.
Worauf beziehen sich die erhobenen 4,8 Prozent?
Auf die bereits erhöhte Juli-Rente und nicht auf die Rente des ersten Halbjahrs 2025. Das führt zu einer geringfügigen Mehrbelastung der Rentner. Bei einer monatlichen Rente von 1.000 Euro brutto belaufe sich diese auf einmalig 0,45 Euro, so die Deutsche Rentenversicherung Bund. Das sei dem „Ziel einer Verwaltungsvereinfachung im Massenverfahren geschuldet“.
Müssen auch Versicherte, die im Juli 2025 erstmals Rente erhalten, im Juli 4,8 Prozent für die Pflegeversicherung zahlen?
Nein. Für diese gilt im Juli der „normale“ Beitragssatz der Pflegeversicherung von 3,6 Prozent.
Was gilt für Versicherte, die zwischen Februar und Juni 2025 in Rente gegangen sind?
Für sie beträgt der Beitragssatz im Juli 4,8 Prozent. Dies gilt auch beispielsweise für jemanden, der bis Ende Mai 2025 sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und als Arbeitnehmer bereits den auf 3,6 Prozent erhöhten Pflegeversicherungsbeitrag gezahlt hat.
Beispiel: Ein Versicherter erhält seit Juni 2025 eine Altersrente in Höhe von brutto 2.000 Euro. Nur im Juni hat er als Rentner den nicht angepassten Beitrag von 3,4 Prozent gezahlt, 0,2 Prozent weniger als „normal“. Dennoch wird auch bei ihm im Juli die einmalige Beitragserhöhung um 1,2 Prozent (4,8 statt 3,6 Prozent) umgesetzt. Hierdurch zahlt er einmalig etwa 20 Euro zu viel an Pflegeversicherungsbeiträgen.
Ist in solchen Fällen eine Rückzahlung des überzahlten Betrags geplant?
Bislang nicht. Hierzu „gibt es derzeit keine Absprachen oder Pläne zur Erstattung der Pflegeversicherungsbeiträge“, erklärte die Deutsche Rentenversicherung Bund am 10. Juni 2025 auf Anfrage.
Was gilt bei meiner August-Rente?
Dann greifen keine Sonderregelungen mehr. Ab August gilt der Standard-Beitragssatz der Pflegeversicherung. Originalton Deutsche Rentenversicherung Bund: „Ab August 2025 sind die Beiträge zur Pflegeversicherung aus Renten dann fortlaufend (mit dem allgemeinen Beitragssatz von 3,6 Prozent) ohne den zusätzlichen Beitragssatz von 1,2 Prozent zu erheben.
Gilt für alle Rentner der Pflegeversicherungs-Beitrag von 3,6 Prozent?
Für die meisten, aber nicht für alle. 3,6 Prozent fallen an für
- Rentner mit mindestens einem Kind,
- für diejenigen, die vor 1940 geboren wurden, und für
- unter 23jährige.
Rentner ohne Kind zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozent, bei ihnen werden also 4,2 Prozent von der Rente für die Pflegeversicherung einbehalten.
Für Rentner mit zwei und mehr Kindern unter 25 Jahren gibt es eine Beitragsentlastung von 0,25 Prozentpunkten ab dem zweiten Kind. Wer drei Kinder unter 25 Jahren hat, wird beispielsweise um 0,5 Prozent entlastet und zahlt nur 3,1 Prozent an die Pflegekasse. Maximal gibt es einen Abschlag von einem Prozentpunkt.
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