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Wer 2024 in Rente gehen kann

2024 geht es weiter in Richtung „Rente mit 67“. Doch wer 35 Versicherungsjahre nachweist, kann nach wie vor auch früher in Rente gehen – häufig mit Abschlägen. Bei 45 anerkannten Versicherungsjahren aber abschlagfrei. Was gilt für wen?

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Senioren Paar im Herbst Arm in Arm in der Natur.

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Regelaltersrente mit 66

Das reguläre Rentenalter steigt 2024 um einen weiteren Monat. Für den Jahrgang 1958 liegt es bei genau 66 Jahren. Wer 1958 geboren ist und noch kein Altersruhegeld bezieht, kann damit bei Erfüllung der fünfjährigen Mindestversicherungszeit im Laufe des Jahres 2024 regulär in Rente gehen, spätestens aber – wenn der Geburtstag ab dem 2.12.58 liegt –  im Januar 2025. 

Frühestmögliches Eintrittsalter66 Jahre für den Jahrgang 1958, für jüngere Jahrgänge bis auf 67 Jahre ansteigend
Mindestversicherungszeit5 Jahre
Weitere besondere Voraussetzungenkeine
Rentenabschläge keine
Vorzeitiger Bezugnicht möglich
Bezug als Teilrentemöglich ab dem regulären Rentenalter
Regelaltersrente

Wer zum Beispiel am 2. März 1958 auf die Welt kam, erreicht im März 2024 sein reguläres Rentenalter. Im April 2024 kann er dann zum ersten Mal die Regelaltersrente ausgezahlt bekommen.

Für den Jahrgang 1959 liegt die reguläre Altersgrenze bei 66 Jahren und zwei Monaten und steigt Schritt für Schritt weiter an. Versicherte mit dem „Baujahr“ 1964 können erst ab 67 Jahren regulär in Rente gehen. 

Nach wie vor gilt: Die Altersrente gibt es nicht automatisch, sondern nur auf Antrag. Der Renteneintritt kann auch aufgeschoben werden. Das bringt ein Rentenplus. Die später bezogene Rente erhöht sich für jeden Monat des verspäteten Renteneintritts um 0,5 Prozent. 

Besonders langjährig Versicherte: Rente mit 64

Seit 2014 gibt es für besonders treue Kunden der gesetzlichen Rentenversicherung ein Sonderangebot. Wer auf eine 45-jährige Mindestversicherungszeit kommt, kann deutlich vor dem regulären Rentenalter ohne Abschläge in Rente gehen. Dies ermöglicht die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“. Das Zugangsalter für den abschlagsfreien Rentenzugang wird jedoch schrittweise für jeden späteren Jahrgang um zwei Monate angehoben. Zunächst gab es diese Rente schon ab 63, für den Jahrgang 1960 gilt für diese besonders begehrte Rente eine Altersgrenze von 64 Jahren und vier Monaten. 

Frühesmögliches Eintrittsalter64 Jahre und vier Monate  für den Jahrgang 1960, für jüngere Jahrgänge bis auf 65 Jahre ansteigend 
Mindestversicherungszeit45 Jahre
Weitere besondere Voraussetzungenkeine
Rentenabschläge keine
Vorzeitiger Bezugnicht möglich
Hinzuverdienstunbegrenzt möglich ohne Rentenkürzung
Bezug als Teilrentemöglich
Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Wer zum Beispiel am 15. Januar 1960 geboren wurde, hat ab Juni 2024 Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte – sofern die Mindestversicherungszeit von 45 Jahren erfüllt ist. 

Bei der 45jährigen Wartezeit werden alle Zeiten mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung angerechnet. Wer früh – etwa mit 16 – die Lehre begonnen und lebenslang durchgearbeitet hat, erfüllt diese Voraussetzung locker. Wer hingegen erst spät ins Arbeitsleben eingetreten ist, wie Akademiker, oder längere Zeit Arbeitslosengeld II oder Bürgergeld bezogen hat, kann dieses Ruhegeld in der Regel nicht erhalten. 

Viele Mütter haben Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, obwohl sie in ihrem Job längere Zeit pausiert haben. Der Grund: Die so genannten Kinderberücksichtigungszeiten zählen mit, wenn geprüft wird, ob die für diese Rente nötigen 45 Versicherungsjahre zusammenkommen. Als Berücksichtigungszeit zählt die Zeit der Erziehung eines Kindes bis zu dessen 10. Geburtstag.

Zeiten des Bezugs von Kranken- und Arbeitslosengeld I werden ebenfalls auf die 45jährige Wartezeit angerechnet. Wichtig für ältere Arbeitslose: Dies gilt nicht für die letzten beiden Jahre vor dem Renteneintritt.

Tipp: Es kann sich lohnen, neben dem Bezug von Arbeitslosengeld I einen versicherungspflichtigen Minijob auszuüben. Der Minijob kann dann dabei helfen, die 45jährige Wartezeit zu erfüllen.

Ein vorzeitiger Bezug dieser Altersrente mit Abschlägen ist nicht möglich. Wird diese Altersrente erst nach Erreichen des jeweils geltenden Rentenalters beantragt, gibt es – anders als bei der regulären Altersrente (siehe oben) – kein Rentenplus.

Abschläge bei Bezug der Altersrente für langjährig Versicherte

Abschläge bei Bezug der Altersrente für langjährig Versicherte
Versicherte des Geburts-jahresAbschläge bei einer Inanspruchnahme 
mit 63 Jahren (in %)mit 64 Jahren (in %)mit 65 Jahren (in %)mit 66 Jahren (in %)
195911,47,84,20,6
1960128,44,81,2
196112,695,41,8
196213,29,662,4
196313,810,26,63
ab 196414,410,87,23,6

Mit Schwerbehinderung: Rente ab knapp 62

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann als einzige noch vor dem 63. Geburtstag bezogen werden. Wer 1962 geboren wurde, kann mit einem Schwerbehindertenausweis beispielsweise mit 61 Jahren und acht Monaten bereits in Rente gehen. Dann werden aber Abschläge von 10,8 Prozent (0,3 Prozent x 36 Monate) fällig. Ab Jahrgang 1964 gibt es diese Rente frühestens mit 62 und 10,8 Prozent Abschlag. 

Frühesmögliches Eintrittsalter (mit Abschlägen)61 Jahre und acht Monate für den Jahrgang 1962, für jüngere Jahrgänge auf 62 Jahre ansteigend
Reguläres Eintrittsalter (ohne Abschläge)64 Jahre und vier Monate für den Jahrgang 1960,  für jüngere Jahrgänge auf 65 Jahre ansteigend
Mindestversicherungszeit35 Jahre
Weitere besondere VoraussetzungenSchwerbehinderung bei Beginn der Rente
Rentenabschläge dauerhaft bis zu 10,8 %
Hinzuverdienstunbegrenzt möglich – ohne Anrechnung auf die Rente
Bezug als Teilrentemöglich
Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Für den Jahrgang 1960 liegt die Altersgrenze für den regulären (abschlagsfreien) Bezug dieser Rente bei 64 Jahren und vier Monaten. Die Schwerbehindertenrente kann man jeweils maximal drei Jahre vor dem regulären Eintrittsalter in diese Rente mit Abschlägen erhalten. 

Diese Altersrente gibt es nur für anerkannte Schwerbehinderte, aber nicht für Personen mit einem Grad der Behinderung von 30, die Schwerbehinderten gleichgestellt sind. Entscheidend ist, dass der Schwerbehindertenstatus zum Zeitpunkt des Renteneintritts besteht. Der Anspruch auf die Schwerbehindertenrente erlischt, wenn ein neuer Bescheid mit einem niedrigeren Grad der Behinderung rechtskräftig geworden ist.

Bei einer Herabstufung auf einen Grad unter 50 kann es sich allein im Hinblick auf die Rente lohnen, Widerspruch und gegebenenfalls Klage einzureichen. 

Tipp
Anspruch auf Erwerbsminderungsrente prüfen

Schwerbehinderte sind häufig (aber längst nicht immer) auch erwerbsgemindert. Bei starken gesundheitlichen Handicaps sollten Betroffene in jedem Fall prüfen, ob für sie statt der Schwerbehindertenrente die Erwerbsminderungsrente in Frage kommt. Diese fällt aufgrund der für Neurentner seit 2019 verlängerten Zurechnungszeiten deutlich höher aus.


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