München (tö). Der CDU-Politiker Andreas Mattfeldt hat vorgeschlagen, die Rentenansprüche für Handwerker zu verbessern, um mehr Nachwuchs ins Handwerk zu locken. „Eine Möglichkeit ist, dass es für Handwerker mehr Rentenpunkte und damit am Ende eine höhere Rente geben könnte“, sagte Mattfeldt der Zeitung „Bild“. In Deutschland sei „jahrzehntelang falsch ausgebildet“ worden. Es gebe „zu wenig Lehrlinge“ und „viel zu viele Studenten“. Wie höhere Renten für Handwerker finanziert werden sollen, sagte Mattfeldt nicht. Der CDU-Politiker ist als Abgeordneter Mitglied im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags.
Weiter schlug er vor, Studenten in seiner Ansicht nach weniger wichtigen Fächern wie Soziologie oder Politikwissenschaften künftig Studiengebühren zahlen zu lassen. So bekäme man die Beschäftigung wieder „besser ins Lot“. Offen ließ Mattfeldt allerdings, wie er eine Ungleichbehandlung von Studierenden bei den Studiengebühren gesetzlich sicher verankern will.
Nur geringer Teil der Handwerker ist freiwillig gesetzlich rentenversichert
Im Handwerk arbeiten nach Angaben des Zentralverbands des deutschen Handwerks 5,6 Millionen Menschen, damit sind 12,3 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland im Handwerk tätig. Wer im Handwerk sozialversicherungspflichtig angestellt ist, zahlt zusammen mit seinem Arbeitgeber automatisch Beiträge in die Rentenkassen ein.
Anders sieht es bei Selbständigen aus. In Deutschland gibt es etwa 3,7 Millionen Selbstständige. Die meisten sind aber nicht auf freiwilliger Basis gesetzlich rentenversichert. So bezifferte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die Zahl der aktiv versicherten Selbstständigen zuletzt auf 326.260 (Stand: 31.12.2023). Darunter waren 62.755 Handwerker, vor allem Männer.
Gesetzliche Rentenversicherung bietet Vorteile
Handwerker, „die tatsächlich selbständig arbeiten und in der Handwerksrolle eingetragen sind, müssen sich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichern“, heißt es dazu in der DRV. Und weiter: „Sobald sie über einen Meistertitel verfügen, sind selbständige Handwerker versicherungspflichtig.“ Selbständige Handwerker mit zulassungspflichtigem Gewerbe müssten 18 Jahre lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Danach können sie sich aber laut DRV von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Die Rentenversicherung warnt jedoch auf ihrer Homepage: „Dieser Schritt sollte (…) gut durchdacht sein, da Selbständige dann auch alle Ansprüche auf das umfangreiche Leistungsangebot der gesetzlichen Rentenversicherung verlieren.“ So gibt es bei längerer Beitragszahlung zum Beispiel neben der regulären Altersrente auch die Möglichkeit, vorzeitig in Rente zu gehen. Während einer Rehabilitation mit der Rentenversicherung besteht Anspruch auf Übergangsgeld. Durch Pflichtbeiträge werden außerdem die beitragsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung erfüllt. Auch zahlt die Rentenversicherung in der Rentenphase die Hälfte des Beitrags für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.
Anbieter von privaten Renten bieten solche Zusatzleistungen nicht. Hinzu kommt: Oft ist der Abschluss von privaten Rentenverträgen mit hohen Kosten verbunden. Bei der Stiftung Warentest heißt es deshalb: „Die gesetzliche Rente ist auch etwas für Selbstständige.“ Man sollte aber Vor- und Nachteile genau prüfen.
