Berlin (sth). Zu einer Stabilisierung des gesetzlichen Rentenniveaus bei mindestens 48 Prozent bis 2031 gibt es nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) „keine Alternative“. Angesichts des abgesenkten Leistungsniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Riester-Reform von 2001 sei die Alterssicherung in Deutschland derzeit „strukturell mangelhaft und regelmäßig nicht angemessen“, heißt es in einer Stellungnahme des DGB zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für das geplante Rentenpaket 2025. „Ohne einen klaren Kurswechsel zu Gunsten besserer Leistungen werden die Probleme unzureichender Versorgung jährlich weiter aufwachsen“, befürchten die Gewerkschaften. Ihre Stellungnahme liegt ihre-vorsorge.de vor. Mit seinem Votum geht der DGB auf Konfrontationskurs zu den Arbeitgebern, die in ihrer Stellungnahme „ausgabensenkende Reformen“ gefordert hatten.
Aus Sicht des DGB ist das Rentenniveau „nicht nur dauerhaft zu stabilisieren, sondern wieder auf mindestens 50 Prozent anzuheben“, heißt es im Positionspapier der Gewerkschaften – „mehr ist perspektivisch anzustreben“. Modellrechnungen des gewerkschaftsnahen Instituts für Makroökonomie zeigten, „dass ein höheres Rentenniveau für alle Generationen einen echten Gewinn bedeutet“. Ergänzend zu einem mindestens stabilen Rentenniveau sei zudem eine „möglichst flächendeckende Verbreitung von arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten notwendig“, verlangen die Gewerkschaften.
Mütterrente III ist „überfällig“, braucht aber Vorlaufzeit
Die vor allem von der CSU geforderte Angleichung aller Ansprüche von Frauen für Kindererziehung („Mütterrente III“) sei angesichts der jahrzehntelangen Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt „überfällig“, heißt es in der DGB-Stellungnahme. „Damit wären Kindererziehungszeiten unabhängig vom Geburtsjahr endlich gleich viel für die Rente wert.“ Ein Problem sehen die Gewerkschaften allerdings in der von der Regierung geplanten Umsetzung der Mütterrente schon ab 2027. Während ein solcher Schritt für Neurenten „technisch vergleichsweise einfach umzusetzen“ sei, stelle die Neuberechnung der mehr als zehn Millionen Bestandsrenten von Müttern vor 1992 geborener Kinder eine „Herausforderung mit großem zeitlichen Vorlaufbedarf“ dar, räumt der DGB ein.
Zur Begründung verweist die Stellungnahme zum einen auf den jahrzehntelangen Zeitraum, in dem die Renten der heute lebenden Mütter begonnen haben. So trat die erste Leistungsverbesserung für Mütter („Mütterrente I“) bereits Mitte 2014 in Kraft, die „Mütterrente II“ Anfang 2019. Hinzu kämen „vielfältige weitere sich überlappende Fragen“ wie etwa Änderungen in der Kinderziehung durch Scheidung, Wechsel der Rentenart oder die Vereinheitlichung des Ost-West-Rentenrechts, schreiben die Gewerkschaften. Daher bedürfe die Neuberechnung der schon seit (vielen) Jahren gezahlten Mütterrenten einer „langen Vorlaufzeit, um Auszahlungen richtig und rechtssicher zu gewährleisten“.
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