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Finnland: Sozialpartner legen Vorschlag für Rentenreform vor

Niedrigerer Rentenbeitrag in den Jahren 2026 bis 2030 soll durch gelockerte Anlageregeln für die Rücklagen der Renten im Privatsektor und eine höhere Rendite kompensiert werden.

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Finnland: Sozialpartner legen Vorschlag für Rentenreform vor

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Brüssel (dsv/sth). Die von der finnischen Regierung mit der Erarbeitung einer Rentenreform beauftragten Sozialpartner haben Ende Januar ihren Reformvorschlag vorgelegt. Danach sollen für den Zeitraum von 2026 bis 2030 die Rentenbeiträge für die einkommensabhängige Rente im Privatsektor (TyEL) von derzeit 25,28 Prozent auf 24,4 Prozent gesenkt werden. Das geht aus einem Bericht des Europabüros der Deutschen Sozialversicherung (DSV) in Brüssel hervor, der ihre-vorsorge.de vorliegt. Die Beitragssenkung solle durch eine Lockerung der Anlageregeln für die Rücklagen von TyEL und eine - unterstellte - höhere Rendite kompensiert werden. Die Berechnung der Rentenanwartschaften und die Regelungen zur Anpassung der Regelaltersgrenzen entsprechend dem Anstieg der ferneren Lebenserwartung sollten dagegen “bis zum Jahr 2030 unverändert weiter gelten”, heißt es in dem Bericht.

Starke Rolle von Sozi­al­part­nern und Renten­ver­si­che­rung

Die finnische Regierung hatte in ihrem Regierungsprogramm vom Juni 2023 eine Rentenreform angekündigt, mit dem die öffentlichen Finanzen langfristig um etwa 0,4 Prozentpunkte im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt entlastet werden sollen. Zusätzlich soll das Niveau der Rentenversicherungsbeiträge langfristig stabil bleiben.

Mit der Erarbeitung der Reformvorschläge waren die Sozialpartner beauftragt worden. Die Regierung hätte nur dann eigene Maßnahmen formuliert, wenn sich die Sozialpartner nicht hätten einigen können. Die finnische Rentenversicherung hat mit ihrer Expertise den Rahmen für die Reformen gesetzt und die Effekte von Reformvorschlägen berechnet. Nach den Berechnungen des Finnischen Zentrums für Renten (ETK) werden durch die Reformvorschläge die von der Regierung vorgegebenen Ziele erreicht und die Rentenfinanzierung gestärkt.

Reform der Anla­ge­be­stim­mungen

Die einkommensabhängigen Renten im Privatsektor (TyEL) werden durch Rentenbeiträge von Arbeitgebern und Beschäftigten finanziert. Ein kleiner Teil wird durch die Anlageerträge der Kapitalrücklagen der Rentenversicherung gedeckt. In den vergangenen Jahren hat die TyEL erhebliche Kapitalrücklagen aufgebaut. Im Jahr 2023 betrugen diese rund 160 Milliarden Euro. Dies entspricht knapp 60 Prozent des finnischen Bruttoinlandsprodukts. Die Lockerung der Anlagebestimmungen soll die Anlagemöglichkeiten erweitern und dadurch die Rendite der Kapitalrücklage erhöhen. Vorgeschlagen wird unter anderem, die Eigenkapitalanforderung für die Kapitalanlagen abzusenken. Eine Erhöhung der Anlagerisiken und von Renditeschwankungen wird dabei in den Reformvorschlägen explizit in Kauf genommen.

Renten­an­pas­sung soll bei hoher Infla­tion redu­ziert werden

Die einkommensabhängigen Renten im Privatsektor (TyEL) werden jährlich anhand eines Index angepasst, der zu 80 Prozent auf der Preisentwicklung und zu 20 Prozent auf der Lohnentwicklung basiert. Der sprunghafte Anstieg der Inflation infolge des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine hat in den vergangenen Jahren zu deutlichen Rentenerhöhungen geführt, die die finanzielle Tragfähigkeit des Rentensystems beeinträchtigt haben. Als Reaktion schlagen die Sozialpartner einen stabilisierenden Mechanismus vor. Danach soll die jährliche Rentenanpassung reduziert werden, wenn die Verbraucherpreise über einen Zeitraum von zwei Jahren stärker steigen als die Löhne. Dieser Mechanismus soll jedoch frühestens ab dem Jahr 2030 in Kraft treten.

Die von den Sozialpartnern vorgelegten Reformvorschläge wird das Ministerium für Soziales und Gesundheit dem DSV-Bericht zufolge in einen Gesetzentwurf umwandeln. Ziel sei es, die Umsetzung der Rentenreform bis Ende dieses Jahres abzuschließen.

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