Ihre-Vorsorge Logo

Rente mit 70? Kanzleramtschef spricht von Spekulationen

Die Rentenkommission der Bundesregierung steht kurz vor dem Abschluss. Angebliche erste Vorschläge aus dem vertraulich tagenden Gremium über ein mögliches höheres Renteneintrittsalter sickern durch.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Betriebsrat: Hände eines Mannes bilden ein Dach über einem Kreis von Papierfiguren, die sich an den Händen halten.

© Nicht definiert

Gerecht für Alte und Junge: Die Politik muss das Umlagesystem der Rente zukunftsfest machen.

Berlin (dpa). Die Bundesregierung hat einen „Bild“-Bericht über eine mögliche Anhebung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre zurückgewiesen. Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) sprach im Fernsehsender „Welt“ von Spekulationen, man müsse mit solchen Wasserstandsmeldungen sehr vorsichtig sein. 

Eine Sprecherin des SPD-geführten Bundessozialministeriums sagte, das Ministerium kommentiere keine vermeintlichen Zwischenstände aus der Rentenkommission. „Der Auftrag der Kommission ist es, Beschlüsse im Konsens zu fassen.“ Die Bundesregierung vertraue auf die hohe Kompetenz und Expertise der Kommissionsvorsitzenden, einvernehmliche Empfehlungen der gesamten Kommission zu erreichen. 

Kommissionsmitglieder widersprechen Bericht

Mitglieder der Rentenkommission wiesen in den Funke-Zeitungen den Bericht ebenfalls zurück: Der CDU-Politiker Pascal Reddig sagte, er kommentiere wegen strikter Vertraulichkeit keine Inhalte. „Allerdings kann ich sagen, dass der Bericht schon deshalb nicht zutrifft, weil wir bislang über die beschriebenen Punkte noch keine Beschlüsse getroffen haben.“ Die SPD-Politikerin Annika Klose sagte, vieles sei noch nicht entschieden, man brauche noch vier bis fünf Wochen. Von daher könne sie sagen, dass der Bericht „nicht stimmt“.

Auch das „Handelsblatt“ berichtet, mehrere Mitglieder der Rentenkommission hätten ihm gegenüber dementiert, dass sich die Kommission auf ein Renteneintrittsalter von 70 Jahren geeinigt habe.

„Bild“ zufolge wollen die Experten der vertraulich tagenden Kommission dazu raten, das Renteneintrittsalter schrittweise von 67 auf 70 Jahre anzuheben. Gelten solle das ab Anfang der 2060er Jahre und würde somit Menschen treffen, die nach 1990 geboren sind. Weiter heißt es in dem Bericht, es werde empfohlen, das Rentenniveau nach 2031 schrittweise von 48 Prozent auf 46 Prozent abzusenken. Dabei handelt es sich um eine statistische Rechengröße des Verhältnisses von Renten zum Durchschnittsverdienst.

Rente mit 70 sehr umstritten

Die Bundesregierung hatte die Expertenkommission im Winter eingesetzt. Das 13-köpfige Gremium soll bis zum Sommer Vorschläge für langfristige Reformen vorlegen. Es geht um die Finanzierung des Systems. Immer mehr Rentner stehen wegen der Bevölkerungsentwicklung immer weniger Beitragszahlern gegenüber. Ein Koalitionsausschuss hatte beschlossen, dass in der Kommission auch eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit und ein anderes Renteneintrittsalter geprüft werden soll. Viele Ökonomen fordern dies – die SPD sieht 67 bisher als Maximum. Die Debatte darüber wird immer wieder geführt.

Frei zeigte sich wie früher auch bereits andere Unionspolitiker bei „Welt“ offen für ein höheres Renteneintrittsalter. „Dass man sagt, dass wenn die Lebenserwartung steigt in Deutschland, sich das auch auf die Lebensarbeitszeit auswirken muss, ist, glaube ich, durchaus sehr vernünftig.“

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Für die Kanzleramtsministerin bleibt die Abschaffung der sogenannten „Rente mit 63" ein zentraler Reformbaustein – und dank der empfohlenen Fristen für den Übergang und Regelungen für Härtefälle gebe es dazu auch keinen großen Dissens.

Time
2 Minuten

Europäische Statistikbehörde legt Untersuchung vor: Alte Menschen in Irland halten sich für besonders fit – anders als deutsche Senioren.

Time
4 Minuten

Bis Ende des Jahres will die Regierung ihr Reformpaket durchsetzen. Von ihrem Kurs will sie sich nicht abbringen lassen – auch nicht durch Zwischenrufe von Wahlkämpfern aus den Ländern.

Time
1 Minuten

Wer nach dem Tod des Partners Witwen- oder Witwerrente bezieht, verliert sie bei erneuter Heirat – erhält aber eine Abfindung. Endet die zweite Ehe, kann die alte Rente wieder gezahlt werden.

Time
4 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung erläutert die Rentenformel in einer neu aufgelegten Broschüre – und gibt Hinweise zur Rendite der Beiträge.

Time
2 Minuten

Freiwillige Beiträge können unter bestimmten Voraussetzungen die spätere Rente erhöhen. Dabei können Versicherte selbst bestimmen, wie viel sie nachzahlen wollen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026