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Überzahlte Rente ist kein Nachlass

Nach dem Tod kann die Rente zwar noch überwiesen werden, die Erben dürfen sie jedoch nicht behalten. Welche Ansprüche Hinterbliebene jetzt haben.

Trauergebinde aus weißen Blumen auf einem frischen Grab. Bild: IMAGO / Frank Sorge

© Nicht definiert

Zwischen dem Tod eines Rentners und dem Zeitpunkt, an dem der Rentenversicherungsträger davon Kenntnis erhält, kann es passieren, dass bereits die Rente für den Folgemonat auf das Bankkonto des verstorbenen Rentners überwiesen wurde. 

Dieser zu viel gezahlte Betrag gehört nicht zum Nachlass und kann daher nicht von den Erben beispielsweise für die Bezahlung der Beerdigungskosten verwendet werden. Der Betrag wird vom Rentenversicherungsträger schnellstmöglich zurückgebucht.

Verrechnung mit der Hinterbliebenenrente

War der Rentner allerdings verheiratet, steht der Witwe oder dem Witwer in der Regel eine Hinterbliebenenrente zu. In diesen Fällen wird der bezahlte Betrag meist mit der anstehenden Zahlung der Hinterbliebenenrente verrechnet. 

Hierzu sollten Witwen und Witwer nach Erhalt der Sterbeurkunde zunächst das sogenannte Sterbevierteljahr beantragen. Die Rente wird daraufhin für drei Monate weitergezahlt, so dass genügend Zeit bleibt, um den Antrag auf Hinterbliebenenrente zu stellen.

Die DRV Oldenburg-Bremen informiert

Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 480 28 oder im Internet unter www.drv-oldenburg-bremen.de.  


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