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Sozialversicherungen 2019

Was sich bei Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätzen in der Arbeitslosen-, Kranken, Pflege- und Rentenversicherung jetzt ändert.

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Hand schreibt auf einen Block neben Taschenrechner und Geldscheinen. Bild: IMAGO / PantherMedia / Zdeněk Malý

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Berlin (dpa). Für viele Bundesbürger ändert sich im Jahr 2019 eine Menge: So werden zum Jahreswechsel der Pflegebeitrag um 0,5 Punkte erhöht und der Arbeitslosenbeitrag um 0,5 Punkte gesenkt. Der Arbeitslosenbeitrag sinkt von 3 auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt ab dem 1. Januar um 0,5 Punkte auf 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens. Beitragszahler ohne Kinder müssen künftig 3,3 Prozent zahlen.

Gutverdienende müssen zudem höhere Sozialabgaben zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, bis zu der Beiträge fällig sind, steigt ab Januar von 4.425 auf 4.537,5 Euro im Monat. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt diese Gehaltsschwelle von 6.500 auf 6.700 Euro im Westen und von 5.800 auf 6.150 Euro im Osten. Für die meisten Beitragszahler verändert sich durch die Anhebung der Bemessungsgrenzen nichts. Gutverdiener zahlen dann hingegen mehr ein.

Weitere Informationen

Wenn Sie wissen wollen, was diese Änderungen genau bedeuten, lesen Sie unseren Themenschwerpunkte zum Jahreswechsel:

Teil 1: Das ändert sich bei Rente und Alterssicherung

Teil 2: Das ändert sich bei Arbeit und Soziales

Auswirkungen auf Ihr Brutto-Gehalt können Sie mit unserem Brutto-Netto-Rechner Gehalt ermitteln


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