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Betreuungsverfügung: Planung für schwierige Zeiten

Niemand will, dass es soweit kommt. Was ist aber, wenn man tatsächlich nicht mehr selbst entscheiden kann? Mit einer Betreuungsverfügung lässt sich vieles regeln.

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Seniorin und Frau im mittleren Alter sitzen an einem Tisch und prüfen zusammen Unterlagen.

© Nicht definiert

Um zu verstehen, warum eine Betreuungsverfügung so wichtig ist, muss man sich die Situation vorstellen, in der eine Betreuung angeordnet wird. Eine rechtliche Betreuung ist für Menschen vorgesehen, die nicht in der Lage sind, für sich selbst zu entscheiden. Das passiert häufig aus Altersgründen, aber auch eine Krankheit kann ein Grund sein, dass eine Betreuung erforderlich wird – etwa bei einer Demenz oder einer Alzheimer-Erkrankung. Ein Betreuer wird vom Betreuungsgericht bestellt. Wer als Betreuer eingesetzt wird, entscheidet das Gericht. Der Wunsch des Betreuten ist allerdings dabei zu berücksichtigen – und da kommt die Betreuungsverfügung ins Spiel.

Was regelt die Betreuungsverfügung?

Mit einer Betreuungsverfügung bekunden Menschen, wen sie im Falle einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit gerne als ihren Betreuer eingesetzt sehen würden. Das Betreuungsgericht orientiert sich in aller Regel an diesen Wünschen. In einer Betreuungsverfügung können die folgenden Punkte geregelt werden: 

  • Der Verfügende schlägt vor, wer seine Betreuung übernehmen soll.
  • Er oder sie schließt bestimmte Personen aus, die auf keinen Fall die Betreuung übernehmen sollen.
  • Man kann auch Wünsche äußern, wo man zum Beispiel untergebracht werden möchte und ein Pflegeheim benennen, in dem man leben möchte.
  • Verfügende können auch festlegen, wer sich um ihre Finanzen und rechtliche Angelegenheiten kümmern soll. 

Ebenso ist es möglich, die Verfügung auf medizinische Entscheidungen auszuweiten. Das Betreuungsgericht überprüft die Verfügung und entscheidet, ob die vorgeschlagene Person überhaupt als Betreuer geeignet ist.

Benötige ich eine Betreuungsverfügung, wenn ich eine Vorsorgevollmacht habe?

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung kollidieren tatsächlich in einigen Punkten. Man kann es eigentlich so auf den Punkt bringen: Die Vorsorgevollmacht gibt vorab Rechte an Dritte und kann helfen, eine Betreuung zu vermeiden. Wer also mit einer Vorsorgevollmacht vorgesorgt hat, wird in aller Regel keine Betreuung benötigen.

Und auch die in einer Betreuungsverfügung geregelten medizinischen Fragen lassen sich über eine Patientenverfügung regeln. Dort formuliert man seine medizinischen Wünsche und Vorstellungen und benennt gleichzeitig in der Vorsorgevollmacht jemanden, der dafür Sorge trägt, dass diese Wünsche auch umgesetzt werden.

Was sind die Aufgaben eines Betreuers?

Die Aufgaben eines Betreuers sind ausgesprochen vielfältig, sie umfassen primär die folgenden Punkte:

  • Vermögensverwaltung: Der Betreuer kümmert sich um alle Vermögensfragen, vom Bezahlen der Rechnungen bis zum Abschluss oder der Kündigung von Verträgen. 
  • Wohnungsangelegenheiten: Im Rahmen der Betreuung darf der Betreuer Mietverträge abschließen oder kündigen, Neben- und Betriebskosten abrechnen oder Mietmängel beim Vermieter durchsetzen.
  • Gesundheitsfürsorge: Betreuer können Behandlungen mit dem Arzt besprechen, erhalten Einsicht in Krankenakte und dürfen auch Therapien und Medikationen mit dem Behandler abstimmen. 
  • Kommunikation: Der Betreuer übernimmt die gesamte Kommunikation des Betreuten und kann E-Mails oder Post lesen und beantworten.
  • Aufenthaltsbestimmung: Eine wichtige Aufgabe, denn der Betreuer kann etwa den Umzug in ein Heim oder eine andere Wohnung veranlassen.

Wer ist als Betreuer geeignet?

Wer sich darüber Gedanken macht, mit einer Betreuungsverfügung jemanden als Betreuer vorzuschlagen, der sollte sich darüber Gedanken machen, ob die Person als Betreuer wirklich geeignet ist. Diese Frage muss man sich dabei ehrlich beantworten: 

  • Vertraue ich der Person so sehr, dass ich mein Leben in ihre oder seine Hand legen möchte? 
  • Akzeptiert die Person, dass meine Vorstellungen – etwa im Hinblick auf medizinische Fragen – von ihren abweichen und meine Vorstellungen umgesetzt werden sollen? 
  • Hat die Person die Zeit und die Möglichkeiten, sich um mich zu kümmern? 
  • Ist die Person mental belastbar genug, um auch im wahrsten Sinne des Wortes lebenswichtige Entscheidungen zu treffen?

Wo hinterlege ich eine Betreuungsverfügung?

Eine Betreuungsverfügung ist nur dann von Nutzen für den Verfügenden, wenn sie jederzeit auffindbar ist. Entsprechend sollte der Zugang zum Dokument leicht sein. Die Betreuungsverfügung kann zu Hause sicher hinterlegt werden – etwa in einem Safe oder in einem Notfallordner. Es ist auch möglich, die Betreuungsverfügung beim örtlichen Betreuungsgericht zu hinterlegen oder sie im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegen zu lassen.

Wie oft muss ich die Betreuungsverfügung überprüfen?

Eine Betreuungsverfügung sollte immer die aktuellen Wünsche und Vorstellungen des Verfügenden widerspiegeln. Das beinhaltet auch, dass die Verfügung regelmäßig überprüft wird. Das ist alle zwei bis drei Jahre sinnvoll, vor allem aber immer dann, wenn sich die Lebensumstände geändert haben. 

Das kann etwa der Fall sein, wenn sich am Familienstand etwa durch Heirat, Scheidung oder einen Todesfall etwas geändert hat. Auch gesundheitliche Veränderungen – etwa der Ausbruch einer schweren Krankheit – sind der Moment, an dem man seine aktuellen medizinischen Bedürfnisse und Wünsche noch einmal auf den Prüfstand stellen sollte. 

Und natürlich ist die Betreuungsverfügung immer dann ein Thema, wenn sich die Beziehung zu den benannten Betreuern oder Vertrauenspersonen verändert hat. So kann es sein, dass eine Person, die als Betreuer vorgesehen ist, in eine weiter entfernte Stadt zieht und die Betreuung schon räumlich gar nicht leisten kann – auch in solchen Fällen sollte man die Betreuungsverfügung anpassen.

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