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Heizkosten-Schock: Als Rentner jetzt Grundsicherung beantragen

Senioren, die durch Heizkosten in Not geraten, können Grundsicherung im Alter beantragen. Wie das geht.

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Hand einer Seniorin auf dem Thermostat einer Heizung. Bild: IMAGO / imagebroker / Jan Tepass

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Mit Antrag auf Grundsicherung beeilen

Geht der Antrag zum Beispiel noch im Oktober ein, können Sie für den ganzen Monat Leistungen erhalten.

Wo Antrag auf Grundsicherung stellen?


Grundsicherung im Alter beantragen Sie beim örtlichen Sozialamt. Die Deutsche Rentenversicherung ist nicht zuständig.

Welche Kosten werden mit der Grundsicherung übernommen?

Ein Antragsformular zur Übernahme von Heizkosten wird man bei den Sozialämtern und den Jobcentern vergeblich suchen. Denn einen direkten Zuschuss zu den Heizkosten zahlen die Ämter nicht. Niemand kann bei diesen Ämtern also einen Antrag auf eine Energiekostenzuschuss stellen.

Aber: Die Ämter berücksichtigen die Heizkosten voll, wenn sie ausrechnen, ob Ihr anrechenbares Einkommen Ihren persönlichen Bedarf deckt. Ist dies nicht der Fall, so kann der Fehlbetrag vom Sozialamt getragen werden.

Die kompletten Heizkosten sollen nicht nur in 2022 – im Rahmen der Corona-Sonderregelungen –, sondern auch 2023 im Rahmen der neuen Bürgergeld-Regeln als Bedarf anerkannt werden.  

Ich habe eine hohe Nachzahlungsforderung für Heizkosten. Wird die auch bezahlt?

Auch eine Nachzahlungsforderung wird „in der Regel im Monat der Fälligkeit als Bedarf anerkannt“, so das Bundesarbeitsministerium (BMAS) auf Anfrage. Gegebenenfalls werden Mieter oder Eigentümer erst dann bedürftig, wenn die Abrechnung für die vergangene Heizperiode eintrifft. Das BMAS erklärt ausdrücklich: „Auch in diesen Fällen wird die Nachzahlung im Monat der Fälligkeit anerkannt. Das kann dazu führen, dass nur in diesem Monat ein Leistungsanspruch besteht.“

Werden auch Stromkosten übernommen?

Stromkosten müssen dagegen aus den Regelsätzen beglichen werden. Ausnahme: Stromkosten für die Heizung. Diese Kosten werden laut Ministerium auch in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen.

Sozialämter verzichten auf Prüfung des Eigentums

Kann ich als Eigenheimbesitzer überhaupt Grundsicherung beantragen – oder verweist mich das Amt sofort auf die Möglichkeit, meine selbst genutzte Immobilie zu verkaufen? Diese Frage stellen sich viele. Doch vorerst kann hier Entwarnung gegeben werden. Derzeit wird nicht geprüft, ob die Größe und der Wert des Eigentums angemessen sind.

Das soll nach den neuen Bürgergeld-Regeln auch 2023 in einer Schonfrist von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Grundsicherungsantrags gelten. Damit soll – so heißt es im Gesetzesentwurf –, Menschen die Sorge genommen werden, „dass ab Leistungsbeginn die Wohnung als Lebensmittelpunkt unmittelbar gefährdet ist und die Wohnung bereits nach kurzer Zeit aufgeben zu müssen“. 

So berechnen Sie Ihren Anspruch auf Grundsicherung

Um zu prüfen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben, verfahren Sie in drei Schritten:

  1. Zunächst errechnen Sie, wie hoch Ihr „anrechenbares Einkommen“ nach den Regeln des zwölften Sozialgesetzbuchs (SGB 12) ist.
  2. Als nächstes errechnen Sie, welchen Bedarf – ausgedrückt in Euro – Sie nach dem SGB 12 haben.
  3. Als Drittes folgt eine einfache Rechenaufgabe: Sie müssen prüfen, ob Ihr Bedarf höher ist als Ihr anrechenbares Einkommen. Ist das der Fall, steht die Differenz Ihnen als Grundsicherung zu.

Schritt 1: Anrechenbares Einkommen


Das anrechenbare Einkommen zu ermitteln, ist weniger einfach als es auf den ersten Blick erscheint. Die meisten Seniorinnen und Senioren bekommen eine gesetzliche Rente, viele sogar zwei gesetzliche Renten, nämlich die eigene und dazu noch eine Hinterbliebenenrente.

Genau dies ist bei der Witwe der Fall, die bei mir in der Nachbarschaft wohnt. Ihre beiden Renten betragen – nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung – 1200 Euro. Doch ihre Renten werden nicht voll angerechnet. Denn seit Anfang 2021 gibt es bei der gesetzlichen Rente einen sogenannten Grundrentenfreibetrag.

Voraussetzung hierfür ist nicht, dass jemand Grundrente bezieht – das ist bei der Witwe nicht der Fall –, sondern dass mindestens 33 Jahre mit so genannten Grundrentenzeiten nachgewiesen werden. Dazu gehören unter anderem alle Pflichtversicherungszeiten, aber auch Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Geburtstag eines Kindes.

Diese Voraussetzung erfüllt die Witwe, und damit hat sie einen Anspruch auf den Grundrentenfreibetrag. Dieser Freibetrag liegt derzeit in den meisten Fällen bei 224,50 Euro und ab 2023 aller Voraussicht nach bei 251 Euro.

Nach der Rechnung des Sozialamts beträgt das anrechenbare Einkommen der Kölner Witwe damit aktuell 975,50 Euro (1200 minus 224,50), im kommenden Jahr 949 Euro (1200 minus 251).

Schritt 2: Bedarf berechnen


Zum persönlichen Bedarf gehören zunächst die so genannten Regelsätze. Das ist der Betrag, der nach den gesetzlichen Regelungen Hilfebedürftigen in jedem Fall für den Lebensunterhalt ohne Unterkunftskosten zur Verfügung stehen muss.

Der Regelsatz für Alleinlebende liegt 2022 noch bei 449 Euro. 2023 soll er – dann im Rahmen des neuen Bürgergeldes – auf 502 Euro steigen.

Hinzu kommen die Unterkunftskosten. Für Mieter werden dabei die volle Miete einschließlich der kalten Nebenkosten und dazu die vollen Heizkosten anerkannt.

Eine Prüfung der „Angemessenheit“ der Unterkunft findet derzeit nicht statt. Dies soll sich auch 2023, wenn die neuen Bürgergeld-Regeln in Kraft sind, nicht ändern. Zumindest in einer Schonfrist von zwei Jahren soll nicht geprüft werden, ob Größe der Wohnung und Höhe der Miete angemessen sind.

Eine genauso großzügige Regelung gilt für Eigentümer – also auch für die Witwe in meiner Nachbarschaft. Sie muss also nicht befürchten, dass das Sozialamt von ihr verlangt, dass sie ihr Haus verkauft, wenn sie Grundsicherung im Alter beantragt.

Als Unterkunftskosten für Eigentümer werden anerkannt
  • Zinskosten (falls die Immobilie noch nicht abbezahlt ist), nicht jedoch die Tilgungskosten,
  • Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung, Erbbauzins,
  • Nebenkosten wie bei Mietwohnungen sowie die notwendigen Instandhaltungskosten
  • sowie die kompletten Heizkosten.
Im Falle der Witwe im Kölner Süden belaufen sich die anerkannten Unterkunftskosten auf 790 Euro. Damit beträgt ihr Gesamtbedarf in diesem Jahr 1239 Euro (449 plus 790) und im kommenden Jahr voraussichtlich 1292 Euro.

Schritt 3: Bedarf und Einkommen vergleichen


Abschließend werden Bedarf und anrechenbares Einkommen gegenübergestellt. Im Beispielfall der Witwe steht einem Bedarf von 1239 Euro ein anrechenbares Einkommen in Höhe von 975,50 Euro gegenüber. Wenn sie Grundsicherung im Alter beantragt, werden ihr also 263,50 Euro monatlich zugestanden. Dieser Wert gilt für 2022.

In 2023 ist ihr Bedarf dank der Regelsatzerhöhung mit 1292 Euro etwas höher. Das anrechenbare Einkommen sinkt dank des dann höheren Rentenfreibetrags auf 949 Euro. Damit wird sie aller Voraussicht nach im kommenden Jahr einen Anspruch auf 343 Euro (1292 minus 949) Grundsicherung im Alter haben.

Wohngeld oder Lastenzuschuss als Alternative

Die Heizkosten werden derzeit bei der Berechnung des Anspruchs auf Wohngeld beziehungsweise auf den Lastenzuschuss – so heißt die Leistung für Eigentümer – nicht berücksichtigt. Das soll sich 2023 ändern. In diesem Jahr soll es für die derzeit relativ wenigen Wohngeldbezieher einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 415 Euro geben, für zwei Personen sollen es 540 Euro sein.


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