Neue Pfändungsfreigrenzen – Schuldnern bleibt mehr zum Leben
Auch hierzu ein Beispiel: Ein kinderloses Ehepaar hat monatliche Nettoeinkünfte in Höhe von 3.475,79 Euro. Davon sind nach der Pfändungstabelle 954,75 Euro pfändbar. Dem Paar bleiben damit 2.521,04 Euro. Mehr hat das Paar auch bei höheren Nettoeinkünften nicht zur Verfügung. Denn alles, was über diesem Betrag liegt, darf zu 100 Prozent gepfändet werden. Beim Vollstreckungsgericht kann allerdings ein Antrag auf Erhöhung des pfändungsfreien Betrags gestellt werden. Das ist dann Erfolg versprechend, wenn Betroffene nachweisen können, dass sich andernfalls ihr notwendiger Lebensunterhalt nicht decken lässt.
Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2017
| Das monatliche Nettoeinkommen ist unpfändbar | |
| bei Alleinstehenden | bis 1.133,80 Euro |
bei einer Unterhaltspflicht gegenüber | |
| 1 Person | bis 1.560,51 Euro |
| 2 Personen | bis 1.798,24 Euro |
| 3 Personen | bis 2.035,97 Euro |
| 4 Personen | bis 2.273,70 Euro |
| 5 Personen | bis 2.511,43 Euro |
- www.infodienst-schuldnerberatung.de
Neue Pfändungstabelle im Internet (als PDF)
