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Pfändungs-Freigrenzen erhöht: Schuldner dürfen mehr behalten

Wer Schulden hat, dem bleibt neuerdings mehr Geld zum Leben. Für wen welche Beträge gelten und was Rentner wissen sollten.

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Rentnerin bezahlt an der Supermarktkasse mit einem Fünf-Euro-Schein. Bild: IMAGO / photothek / Ute Grabowsky

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Was ist der Sinn von Pfändungsfreigrenzen?

Es geht nicht um eine Wohltat für Menschen in Not, sondern darum die Schuldner vor einer „Kahlpfändung“ zu schützen. Denn das würde zumindest auf Dauer auch den Gläubigern nicht nützen. Egal, ob es sich um Selbstständige, Gehaltsempfänger, Rentner oder Arbeitslose handelt: Wer Schulden hat, dem müssen die Gläubiger zumindest einen bestimmten Teil seines Geldes überlassen. Wie viel Schuldnern zum Lebensunterhalt verbleibt und wie viel als pfändbar gilt, wird nach den Tabellen zu Paragraph 850c der Zivilprozessordnung bestimmt.

Wie hoch sind die Pfändungsfreigrenzen?

Die jeweilige Grenze hängt von der Höhe des Nettoeinkommens und der Zahl der Personen ab, für die der Betroffene unterhaltspflichtig ist. Nach der neuen Pfändungstabelle müssen beispielsweise einem Alleinstehenden im Regelfall monatlich mindestens 1339,99 Euro bleiben. Das sind 80 Euro mehr als die vorher geltenden 1259,99 Euro.



Das monatliche Einkommen ist unpfändbar*
bei Alleinstehendenbis 1339,99 EUR
bei einer Unterhaltspflicht gegenüber
1 Personbis 1839,99 EUR

2 Personen

bis 2109,99 EUR
3 Personenbis 2389,99 EUR
4 Personenbis 2669,99 EUR
5 und mehr Personenbis 2949,99 EUR
* Nettoeinkommen über 4077,72 Euro gilt als voll pfändbar.

Was gilt bei höheren Renten oder Erwerbseinkommen?

Auch vom Nettoeinkommen, das über die in der Tabelle genannten Beträge hinausgeht, dürfen Schuldner einen Teil behalten. Felix Schnellbacher von der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg rechnet es am Beispiel eines Seniors mit einer Nettorente (nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) von 1422 Euro vor. „Pfändbar wären in diesem Fall monatlich 62,89 Euro.“ Auch nach einer Pfändung würden dem Senior etwa 1360 Euro monatlich verbleiben. Dabei ist die ab Juli 2022 erhöhte Pfändungsfreigrenze und ebenso der aktuelle ebenfalls zum Juli erhöhte Rentenzahlbetrag berücksichtigt Unser Beispielrentner musste bis Ende Juni – also vor der Erhöhung der Rente und der Freigrenzen – übrigens noch etwas mehr an seine Gläubiger abgeben, nämlich 68,15 Euro.

Wird das komplette Einkommen oberhalb der Grenze gepfändet?

Nein. Alleinstehende dürfen 30 Prozent vom überschüssigen Einkommen behalten. Wer für weitere Personen unterhaltspflichtig ist, darf mehr von seinem Einkommen behalten. Verheirateten ohne unterhaltspflichtige Kinder, bleibt die Hälfte des Einkommens, das über die Pfändungsfreigrenze hinausgeht. Das gilt in der Regel auch dann, wenn der Ehepartner eigenes Einkommen hat.  Wenn noch zwei Kinder hinzukommen, sind es nur noch 30 Prozent. Bei vier und mehr Kindern sind es noch 10 Prozent, die abgegeben werden müssen.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient monatlich netto 2600 Euro. Er ist für seine Ehefrau und zwei Kinder unterhaltspflichtig. Deshalb muss er nur 30 Prozent des die Pfändungsfreigrenze übersteigenden Betrags an seine Gläubiger abführen.

Werden die neuen Freibeträge automatisch berücksichtigt?

Bei laufenden Pfändungsfällen in der Regel ja. Arbeitgeber und Sozialleistungsträger müssen die neuen Pfändungsfreibeträge automatisch anwenden. Besonders Arbeitnehmer in Kleinunternehmen, deren Lohn teilweise gepfändet wird, sollten jedoch ihre Lohnabrechnung im Juli genau überprüfen.

Was gilt bei der Rente?

Auch die Deutsche Rentenversicherung berücksichtigt automatisch und ohne Antrag die neuen Sätze. Dafür müssen die Pfändungstabellen korrekt angewendet werden. Die Versicherung muss dafür wissen, für wie viele Personen die Rentner unterhaltspflichtig sind.

Weiß die Rentenversicherung, ob bei der Pfändung einer Rente eine Unterhaltspflicht zu berücksichtigen ist?

Dass ein Rentner verheiratet ist, weiß die Deutsche Rentenversicherung in erster Linie aus den Angaben im Rentenantrag. Denn hierin wird nach dem Familienstand gefragt. Hat ein Rentner während des Rentenbezugs geheiratet, dürfte die Rentenversicherung das in der Regel nicht wissen. Der Kasse wird im Regelfall auch nicht bekannt sein, dass der Betroffene – beispielsweise – ein 16-jähriges Kind hat, dem er Unterhalt leisten muss.

Tipp: Im Zweifelsfall sollten Schuldner die Rentenversicherung rechtzeitig darüber informieren, dass in ihrem Fall „unterhaltsberechtigte Personen“ zu berücksichtigen sind.

Wie häufig werden Renten derzeit gepfändet?

Bislang recht selten. Aktuelle Zahlen mit Stand 30. Juni 2021 liegen von der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg vor. Bei 647.881 Rentenbezieherinnen gab es nur 20 laufende Pfändungen. Rechnet man diese Zahl auf Bundesebene um, so dürften Mitte 2021 bundesweit deutlich weniger als 1000 Renten gepfändet worden sein. Dank Inflation und Energiekostenexplosion dürften die Zahlen aber gestiegen sein.

Wann müssen Schuldner aktiv werden, damit die neuen Freibeträge berücksichtigt werden?

Immer dann, wenn das Vollstreckungsgericht vor dem 1. Juli 2022 auf Antrag der Schuldner einen konkreten pfändungsfreien Betrag errechnet hat, der von den pfändungsfreien Standardwerten abweicht. Diese Beträge werden nicht automatisch angepasst. Dies gilt beispielsweise für Arbeitnehmer, die beantragt haben, dass ihnen von ihrem Einkommen mehr bleibt, weil sie wegen einer weiten Fahrt zur Arbeit hohe Werbungskosten haben. Die Betroffenen müssen dann eine Anpassung der festgesetzten Beträge beantragen. Das gleiche gilt zum Beispiel auch dann, wenn jemand etwa eine besondere Diät einhalten muss oder aus anderen Gründen unabwendbare Ausgaben hat.

Wie werden entsprechende Anträge gestellt?

In der Regel formlos. Am besten geht man zum örtlichen Amtsgericht und fragt dort nach der Rechtsantragstelle. In der Regel haben diese Stellen vormittags geöffnet. Deren Dienste können kostenlos in Anspruch genommen werden.

Tipp: Wie viel jeweils vom Nettoeinkommen pfändbar ist, kann man ganz leicht selbst durch folgenden Rechner ermitteln:

www.smart-rechner.de/pfaendung/rechner


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