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Pensionsfonds

Bei der betrieblichen Altersvorsorge mit Pensionsfonds beteiligen sich Arbeitnehmer an Chancen und Risiken der Börse. Das bietet die Möglichkeit auf höhere Renditen, birgt aber auch die Gefahr von Verlusten. Das eingezahlte Kapital bleibt zum Rentenbeginn garantiert.

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Anzeige Board mit Aktienkursen. Bild: IMAGO / YAY Images / rook

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Pensionsfonds

Pensionsfonds sind rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen. Mit Pensionsfonds beteiligen sich Arbeitnehmer an Chancen und Risiken der Börse.
 

  • Pensionsfonds können ein größeres Risiko bei der Vermögensanlage eingehen als zum Beispiel Versicherungen und Pensionskassen. Sie können das Sparkapital in börsennotierten Geldanlagen wie Aktien oder Aktienfonds anlegen. Das bietet die Chance auf höhere Renditen, birgt aber auch die Gefahr von Verlusten.
  • Bei Rentenbeginn ist nur das eingezahlte Kapital garantiert.
  • Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers ist das gesamte Sparvermögen abgesichert, da der Arbeitgeber Mitglied im Pensions-Sicherungs-Verein sein muss.
  • Beiträge werden in der Regel über die Bruttoentgeltumwandlung eingezahlt. Möglich ist aber auch einen Nettoentgeltumwandlung, auch in Kombination mit der Riester-Förderung.
  • Zusatzbausteine können Sparer bei Pensionskassen und Pensionsfonds auch später noch in den Vertrag aufnehmen lassen.
  • Für die Hinterbliebenenversorgung bieten einige Pensionskassen ein Sterbegeld und eine Rentengarantiezeit an. Das kostet aber und wirkt sich negativ auf die Rentenhöhe aus.

So funktioniert die Bruttoentgeltumwandlung

In der Regel zahlen Beschäftigte Ihre Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung über die Bruttoentgeltumwandlung ein. Dabei führt der Arbeitgeber einen Teil ihres Bruttogehalts in einen Vertrag ab, zum Beispiel in eine Lebensversicherung eines Anbieters seiner Wahl – und zwar vor Steuerabzug.

  • Durch die Bruttoentgeltumwandlung reduziert sich Ihr Bruttogehalt. Zwar landet dadurch natürlich weniger auf Ihrem Konto, doch dafür werden Lohnsteuer, Kirchensteuer und Beiträge zur Sozialversicherung nur noch auf das reduzierte Bruttogehalt fällig. Sie zahlen also zunächst weniger Steuern und Sozialabgaben.
  • Erst im Alter, wenn Sie die Betriebsrente ausgezahlt bekommen, verlangt der Staat Steuern und Sozialabgaben (Kranken- und Pflegeversicherung).
  • Nachteil: Wer weniger in die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlt, bekommt auch entsprechend niedrigere Leistungen, also eine geringere gesetzliche Rente und gegebenenfalls weniger Eltern- und Arbeitslosengeld.

Damit die Einzahlungen steuer- und sozialabgabenfrei bleiben, dürfen bestimmte Höchstgrenzen nicht überschritten werden. Die Höchstgrenzen werden jährlich neu gesetzlich festgelegt.

Arbeitnehmer können jährlich einzahlen...

  • steuerfrei bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze = 7008 Euro im Jahr oder 584 Euro im Monat (Stand 2023)
  • sozialversicherungsfrei 4 Prozent = 3504 Euro im Jahr beziehungsweise 292 Euro im Monat (Stand 2023)

Es gibt auch einen Mindestbeitrag für die Entgeltumwandlung:

  • 2023 müssen Sie jährlich mindestens 254,63 Euro oder monatlich 21,22 Euro umwandeln.

Auch Arbeitgeber sparen mit der Bruttoentgeltumwandlung etwa 15 Prozent Sozialabgaben. Arbeitgeber müssen deshalb die Verträge der Beschäftigten mit 15 Prozent des umgewandelten Entgelts (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) bezuschussen, soweit tariflich nichts anderes vorgesehen ist. Seit 2022 gilt das auch für Altverträge, die vor 2019 geschlossen wurden.

Vorteile des Pensionsfonds

  • Die Renditechancen sind höher – vor allem bei möglichst langer Laufzeit. Für junge Arbeitnehmer mit sicherem Job und guter Perspektive im gleichen Unternehmen kann sich das lohnen.
  • Wenn der Arbeitgeber Gruppentarife aushandelt, wird der Abschluss des Pensionsfonds günstiger.

Nachteile des Pensionsfonds

  • Die Auszahlungen im Alter sind grundsätzlich nur als lebenslange monatliche Rente möglich. Bis zu 20 Prozent des Kapitals können jedoch auch in einer Summe zurückgezahlt werden.
  • Das Risiko ist größer als bei konservativeren Formen der betrieblichen Altersvorsorge wie Direktversicherung oder Pensionskasse.
  • Es gibt keine garantierte Mindestverzinsung.
  • Bei Rentenbeginn ist nur das eingezahlte Kapital garantiert.
  • Fondsmanagement und Verwaltungsgebühren erhöhen die Kosten.
  • In der Auszahlungsphase werden bei der Betriebsrente grundsätzlich Steuern und für gesetzlich Krankenversicherte auch Sozialabgaben fällig. Für die Krankenversicherung gibt es aber einen Freibetrag. Mehr zu Abgaben und Steuern auf Renten.

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