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Unterstützungskasse

Unterstützungskassen sind arbeitgebereigene Einrichtungen für die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Einzahlungen sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei.

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Finanzberaterin zeigt Kunden einen Vertrag. Bild: IMAGO / Panthermedia / Antonio Guillem

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Unterstützungskasse: Vorsorge durch den Arbeitgeber

  • Einzahlungen sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei, was die Unterstützungskasse besonders für Gutverdienern zu einer attraktiven Form der Altersvorsorge macht.
  • In der Regel finanziert der Arbeitgeber die Beiträge, aber Arbeitnehmerbeiträge sind auch möglich.
  • Zusatzbausteine wie Absicherung bei Invalidität oder Schutz der Angehörigen bei Todesfall des Arbeitnehmers sind möglich. Wenn eine Beitragsrückgewähr vereinbart wird, erhalten die Angehörigen zum Beispiel die bisher angesparten Beiträge zurück, falls der Sparer vor Erreichen des Rentenalters stirbt.
  • Der Arbeitnehmer selbst hat keinen Anspruch auf Leistungen gegenüber der Unterstützungskasse, sondern nur seinem Arbeitgeber gegenüber. Der haftet für die Leistungen, wenn die Kassenmittel nicht ausreichen sollten. Vor Verlust des Kapitals schützt der Pensions-Sicherungs-Verein.

So funktioniert die Unterstützungskasse

Bei der Direktzusage und der Unterstützungskasse bleiben die Beiträge steuerfrei in unbegrenzter Höhe. Das ist der Unterschied zu Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds: Bei der Unterstützungskasse sind auch die Beiträge der Arbeitnehmer in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Und bis zu einer Grenze von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) sind die Beiträge auch sozialversicherungsfrei. Das sind 3384 Euro pro Jahr (Stand 2022) oder auf den Monat gerechnet 282 Euro.

In der Auszahlungsphase werden dafür Steuern fällig. Außerdem müssen Betriebsrentner auch Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken- und Pflegeversicherung) zahlen. Das sind derzeit etwa 17 Prozent.

Vorteile der Unterstützungskasse

  • Höhere Steuerfreiheit in der Ansparphase. Das lohnt sich vor allem für Gutverdiener.
  • In der Regel keine hohen Gebühren oder Vertriebskosten.
  • Gute Möglichkeit, wenn man langfristig einen sicheren Job in einem großen Unternehmen hat.

Nachteile der Unterstützungskasse

  • Wenig flexibel: Man kann die Beiträge bei finanziellen Engpässen nicht senken.
  • Bei einem Jobwechsel besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Mitnahme zum nächsten Arbeitgeber. Arbeitnehmer können die Altersvorsorge oft nur fortsetzen, wenn sie in derselben Branche bleiben. Die Unterstützungskasse kann auch nicht mit privaten Beiträgen weitergeführt werden.

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