Köln (bd). Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hat Vorschläge des Sachverständigenrates begrüßt, den Renteneintritt an die Lebenserwartung zu koppeln. Der Verband der Versicherungs-und Finanzmathematiker sieht darin eine „sachgerechte Antwort auf die Verlängerung der Lebenserwartung”, sagte die stellvertretende Vorsitzende Susanna Adelhardt. Ein Großteil der heutigen Berufseinsteiger werde voraussichtlich deutlich älter als 85 Jahre. „Wir können diese an sich erfreuliche Entwicklung bei der Ausgestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ignorieren, wenn wir die Finanzierungslasten zwischen den Generationen einigermaßen gerecht verteilen wollen“, so Adelhardt.
Weil die Entwicklung der Lebenserwartung ungewiss sei, müsse das Risiko, gegen Ende des Lebens ohne Geld dazustehen, im Zusammenspiel der Altersvorsorgesysteme unbedingt abgesichert werden. Gerade Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen, insbesondere Frauen, seien darauf angewiesen. Dafür seien auch Reformen bei den beiden anderen Säulen, der Betriebsrente und der staatlich geförderten privaten Altervorsorge, nötig. Diese seien „eine ideale Ergänzung, um die in der staatlichen Alterssicherung auftretenden Versorgungslücken zu reduzieren”.
Die betriebliche Altersvorsorge müsse auch bei kleineren und mittleren Unternehmen stärker verbreitet werden. Der Verbreitungsgrad stagniere hier seit Jahren bei 50 Prozent. Bei der Reform der Riester-Rente solle der Gesetzgeber auch Sparformen ohne volle Beitragsgarantie zulassen, die aktuell jedem Riester-Sparer vor dem Verlust seiner eingezahlten Beiträge schützt. „Durch Garantieabsenkungen unter den Beitragserhalt sind aus unserer Perspektive deutlich bessere Erträge zu erwarten, und die Attraktivität der Angebote steigt“, so Susanna Adelhardt.
Auch der Sachverständigenrat hatte argumentiert, die Beitragsgarantie verursache hohe Kosten für Riester-Sparer. Dabei sei die Wahrscheinlichkeit gering, dass es tatsächlich zu Verlusten kommt. Für eine gelockerte Beitragsgarantie bei Versicherungsprodukten hatte sich zuvor auch eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertengruppe ausgesprochen. Verbraucherschützer hatten den Vorschlag scharf kritisiert.
