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Höherer Sonderausgabenabzug bei Riester-Rente "bedenkenswert"

Der Petitionsausschuss des Bundestags hält die Forderung, die jährliche steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge zeitnah von 2.100 Euro auf 3.500 Euro zu erhöhen, offenbar für berechtigt.

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Riester-Rente: Hängeordner mit Reiterschildern Vorsorge und Finanzen sowie Taschenrechner.

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Berlin (hib/sth). Der Petitionsausschuss des Bundestags hält die in einer Petition erhobene Forderung, den Sonderausgabenabzug nach Paragraf 10a Einkommensteuergesetz (EStG) für die steuerlich geförderte private Altersvorsorge ("Riester-Rente") zeitnah von 2.100 Euro auf 3.500 Euro zu erhöhen, für bedenkenswert. In seiner jüngsten Sitzung in der vergangenen Woche verabschiedete der Ausschuss eine Beschlussempfehlung an den Bundestag, die Petition dem Bundesfinanzministerium (BMF) „als Material“ zu überweisen.

Der Höchstbetrag von 2.100 Euro für den Sonderausgabenabzug im Rahmen der Riester-Förderung sei trotz erheblich veränderter Lebenshaltungskosten und Anforderungen an die Altersvorsorge nicht mehr angepasst worden, schreibt der Petent in seiner öffentlichen Eingabe. Vor diesem Hintergrund sei eine Erhöhung des Höchstbetrags auf 3.500 Euro geboten. Hierdurch könne die Eigenverantwortung der Versicherten gesteigert, bestehende Verträge im Sinne einer fairen und gerechten Lösung für alle Altersvorsorgenden verbessert und die Altersvorsorge gestärkt werden. „Eine verbesserte steuerliche Förderung wird mehr Menschen motivieren, aktiv für ihre Altersvorsorge zu sparen, was langfristig die finanzielle Stabilität unserer Gesellschaft stärkt“, heißt es in der Petition.

Höchstbetrag für Sonderausgabenabzug seit 2008 nicht angepasst

In der Begründung seiner Beschlussempfehlung stellt der Petitionsausschuss fest, dass der jährliche Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug von 2.100 Euro im Rahmen der Riester-Förderung seit 2008 nicht angepasst worden sei, „obwohl sich die Lebenshaltungskosten und die Anforderungen an die Altersvorsorge erheblich verändert haben“. Vor diesem Hintergrund habe sich auch die von der Ampel-Koalition eingesetzte „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ beim Bundesfinanzministerium in ihrem Abschlussbericht dafür ausgesprochen, den jährlichen Höchstbetrag des Sonderausgabenabzugs zu erhöhen.

Weiter wird darauf verwiesen, dass die Bundesregierung der 20. Wahlperiode Ende September 2024 einen Reformvorschlag gemacht habe, der unter anderem auch die vom Petenten geforderte Erhöhung des jährlichen Höchstbetrags auf 3.500 Euro für bestehende Riester-Verträge enthielt. Aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode habe das Gesetzgebungsverfahren jedoch nicht mehr abgeschlossen werden können. Die aktuelle Bundesregierung plane nun, die bisherige Riester-Rente in ein neues Vorsorgeprodukt zu überführen. 

Das BMF prüft nach eigenen Angaben derzeit den Auftrag zur Reform der privaten Altersvorsorge. Informationen zum genauen Zeitplan einer Reform lägen noch nicht vor, „da die Überlegungen zum weiteren Vorgehen innerhalb der Bundesregierung noch abgestimmt werden müssen“, schreibt der Ausschuss. Um zu erreichen, dass das Anliegen der Petition in diesbezügliche Diskussionen und politische Entscheidungsprozesse einbezogen wird, empfehlen die Abgeordneten die Materialüberweisung.

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