Berlin (bmf/sth). Am Montag hat das Bundesfinanzministerium den Entwurf für eine Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge vorgelegt. Doch was bedeutet sie für die Bürgerinnen und Bürger? Wie funktioniert die neue Förderung? Welche Vorsorgeprodukte wird es geben? Das Bundesfinanzministerium beantwortet diese und viele weitere Fragen. Eine kleine Auswahl folgt hier - alle weiteren unter dem Link unten.
Warum sollte ich eine private Altersvorsorge abschließen?
Neben der gesetzlichen Rente ist eine zusätzliche Absicherung in vielen Fällen sinnvoll und notwendig, um den im Berufsleben erreichten Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten zu können. Mit steigender Lebenserwartung werden mehr Jahre gesund und aktiv im Ruhestand verbracht. Gleichzeitig steigen für einen Teil von uns die Aufwendungen für Pflegemaßnahmen im Alter. Damit Sie Ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten können, ist es daher vielfach sinnvoll, einen Teil Ihres Gehalts für Ihre Altersvorsorge monatlich zu sparen und so Ihre gesetzliche Rente durch eine private Vorsorge zu ergänzen. Ein langer Anlagehorizont erhöht die Renditeaussichten. Je später man mit dem Sparen beginnt, desto höher müssen die monatlichen Investitionen in den Aufbau der Zusatzrente ausfallen, um ein gewünschtes Versorgungsziel zu erreichen.
Wie genau funktioniert die neue Förderung?
Die neue Förderung soll künftig proportional zu Ihrem geleisteten Beitrag ausgestaltet sein. Geplant ist: Für jeden eingezahlten Euro erhalten Sie 20 Cent, die sogenannte Grundzulage. Der maximale Eigenbeitrag, der so gefördert wird, liegt bei 3.000 Euro pro Jahr (ab 2030 bei 3.500 Euro). Damit ist – egal wie viel Sie sparen – transparent, wie hoch die Förderung ausfällt. Wenn Sie Kinder haben, erhalten Sie pro Kind darüber hinaus für jeden eingezahlten Euro 25 Cent Kinderzulage zusätzlich, maximal werden hier 300 Euro pro Kind gezahlt.
Für Menschen mit geringem Einkommen und für junge Menschen können darüber hinaus eine Bonuszulage beziehungsweise ein Berufseinsteigerbonus ausgezahlt werden. Zusätzlich sollen Altersvorsorgende weiterhin vom Sonderausgabenabzug profitieren können. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Veranlagung, ob ein noch über den Zulagenanspruch hinaus gehender Steuervorteil zusteht. Besteuert werden die Leistungen aus diesen Verträgen – wie bisher – nachgelagert während der Auszahlungsphase, denn dort ist der Grenzsteuersatz in den meisten Fällen niedriger als während des Erwerbslebens.
Weitere Fragen und Antworten unter:
Bundesfinanzministerium - Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
