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Experten-Antwort

Antrag auf LTA zurückziehen

von Lalaland29.01.2024 | 21:26
481 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe eine LTA beantragt und genehmigt bekommen. Ich strebe eine Umschulung an da auf Grund von psychischer Erkrankung nicht in frage kommt das ich meinen bisherigen Job weiter ausüben kann. Ich hab eine Ausbildung vor 20 Jahren gemacht aber nicht einen Tag drin gearbeitet seiddem bis zu keine Krankenschein hab ich einen Teilzeit Job gemacht wofür man keine Ausbildung braucht. Jetzt ist meine Frage wenn mir das nicht zusagt was die DRV mir empfiehlt als Reha Maßnahme bzw. Es für mich keinen Sinn macht ohne Umschulung auf dem Arbeitsmarkt da ich ja noch fast 30 Jahre arbeiten muss um die Altersrente zu bekommen und dies auch gerne noch ausnutzen möchte Vollzeit auf dem Arbeitsmarkt in einem erlernten Beruf da dieses auch die Symptome lindern würden aber was ist wenn die DRV einen anderen Plan hat bzw eine Umschulung ablehnt? Könnte ich dann den Antrag noch zurück ziehen und eventuell es über das Arbeitsamt versuchen einen bildungsgutschein zu bekommen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lalaland,

 

eine Leistungsbewilligung ist keine Leistungsverpflichtung - Sie können jederzeit von der bewilligten Leistung zurücktreten. 

 

In der Regel ist es jedoch so, dass Sie mit dem Rehafachberatungsdienst vorab eine intensive Erörterung Ihrer Möglichkeiten vornehmen, ggf. auch mit vorherigen Reha-Assessment, um herauszufinden, in welche Richtung es überhaupt gehen soll. Wichtig ist, dass Sie bei der Besprechung mit dem Rehafachberatungsdienst ehrlich zu dem Berater und zu sich selbst sind. Nach einem Abbruch der Leistung kann im Einzelfall auch ein Wechsel der Leistung geprüft werden. Jedoch ist auch dies direkt mit dem für Sie zuständigen Rehafachberater abzuklären.

 

Das Leistungsspektrum bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist vielseitig und weitreichend. Gemeinsam mit Ihrem zuständigen Rehafachberatungsdienst kann sicher eine gute Option gefunden werden, welche auch aus med. Sicht zu befürworten ist.

 

Ein Bildungsgutschein über die Agentur für Arbeit ist nunmehr jedoch nicht mehr möglich. Mit der Bewilligung wurde die Zuständigkeitsabgrenzung klar getroffen, der Rehafall wurde beim Rentenversicherungsträger anerkannt. Ein "Wechsel" zur Agentur als Leistungsträger für eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist nicht möglich.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Goriam 29.01.2024 | 21:41
Erstens heißt es "Arbeit schändet nicht", zweitens möchte die Fragestellerin ja arbeiten, drittens hat jeder Beitragszahler das Recht auf derartige Unterstützung, viertens muß man schon zukunftsorientiert denken, wenn noch etliche Arbeitsjahre zu absolvieren sind. https://www.ihre-vorsorge.de/gesundheit/rehabilitation-ziele-art…
kurz und knappam 29.01.2024 | 22:35
Hmm.... so ein Zufall??? https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/innerbetriebliche-ums… Dann wurde Ihnen im Laufe des heutigen Tages die LTA bewilligt?? Unabhängig davon, ja, Sie könnten den Antrag zurück nehmen. Ob das allerdings schlau wäre, kann hier nicht beurteilt werden. Wenn tatsächlich bereits eine Bewilligung 'dem Grunde nach' vorliegt, dann scheint die DRV auch zuständig zu sein (weil Ihre Erwerbsfähigkeit zumindest 'gefährdet' ist). Und ob das dann funktionieren würde, dass Sie dann etwas vom Arbeitsamt bekommen...? Denn eigentlich arbeiten in so einem Fall beide Leistungsträger (DRV und AfA) eng zusammen. Nehmen Sie den Rat des 'Experten' in dem (Ihrem) anderen Beitrag an und besprechen Sie das also alles mit dem zuständigen Rehaberater.
Goriam 30.01.2024 | 10:19
Ich glaube nicht, dass Drücke berger eine wie auch immer geartete berufliche Rehabilitation anstreben. Da will man doch eher nichts tun.
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