Hallo Lalaland,
eine Leistungsbewilligung ist keine Leistungsverpflichtung - Sie können jederzeit von der bewilligten Leistung zurücktreten.
In der Regel ist es jedoch so, dass Sie mit dem Rehafachberatungsdienst vorab eine intensive Erörterung Ihrer Möglichkeiten vornehmen, ggf. auch mit vorherigen Reha-Assessment, um herauszufinden, in welche Richtung es überhaupt gehen soll. Wichtig ist, dass Sie bei der Besprechung mit dem Rehafachberatungsdienst ehrlich zu dem Berater und zu sich selbst sind. Nach einem Abbruch der Leistung kann im Einzelfall auch ein Wechsel der Leistung geprüft werden. Jedoch ist auch dies direkt mit dem für Sie zuständigen Rehafachberater abzuklären.
Das Leistungsspektrum bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist vielseitig und weitreichend. Gemeinsam mit Ihrem zuständigen Rehafachberatungsdienst kann sicher eine gute Option gefunden werden, welche auch aus med. Sicht zu befürworten ist.
Ein Bildungsgutschein über die Agentur für Arbeit ist nunmehr jedoch nicht mehr möglich. Mit der Bewilligung wurde die Zuständigkeitsabgrenzung klar getroffen, der Rehafall wurde beim Rentenversicherungsträger anerkannt. Ein "Wechsel" zur Agentur als Leistungsträger für eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung