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Experten-Antwort

Arbeitslos Rente

von Armin03.09.2022 | 11:41
111 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen bin 61 Jahre, ab wann ist der Zeitpunkt wo die 2 Jahre Arbeitslosigkeit nicht zur Rente dazuzählen? Vor dem offiziellen Rentenbeginn bei mir 67 J (also von 65 bis 67) oder wenn ich jetzt Arbeitslos werde und anschließend in Rente mit Abschlägen gehen würde ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Armin,

dem Beitrag von „Abschläge“ kann ich zustimmen. Weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen für die einzelnen Altersrenten finden Sie auch in der Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“, welche Sie unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf?__blob=publicationFile&v=7

herunterladen können.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Abschlägeam 03.09.2022 | 11:51
Hallo Armin, Zeiten der Arbeitslosigkeit (ALGI) zählen nur bei einer Rente für 'besonders langjährig Versicherte' nicht dazu, wenn diese innerhalb von 24 Monaten direkt vor der (abschlagsfreien) Rente liegen und die 45 notwendigen Beitragsjahre nicht bereits vorher erfüllt waren. Die Unterschiede der Bedingungen für die verschiedenen möglichen (vorgezogenen) Rentenarten finden Sie auch hier: https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/gesetzliche… Ein schönes Wochenende und alles Gute!
Deutsche Rentenversicherung
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