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Experten-Antwort

Eingliederungszuschuss als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - auch bei jetzigen Arbeitgeber möglich?

von Klaus18.09.2017 | 08:56
878 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, ich bin etwas verwundert. Die Frage hatte ich bereits am Samstag ins Forum eingestellt und jetzt ist sie weg. Ich habe einen allgemeinen Eingliederungszuschuss als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die DRV erhalten. Meine Frage: greift der ggf. auch beim jetzigen Arbeitgeber. Vielen Dank für eine Expertenantwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. "Ich habe einen allgemeinen Eingliederungszuschuss als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die DRV erhalten."

Wahrscheinlich meinen Sie die grundsätzliche Zusage eines Eingliederungszuschusses durch einen entsprechenden Bescheid? Oder haben Sie tatsächlich bereits einen Zuschuss erhalten?

2. "Greift der ggf. auch beim jetzigen Arbeitgeber."

Sofern Sie noch in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, z. B. Ihrer bisherige Beschäftigung aus gesundheitlichen Gründen aber nicht mehr ausüben können, kann selbstverständlich auch ein Eingliederungszuschuss für einen anderen, dann gesundheitlich geeigneten Arbeitsplatz beim bisherigen Arbeitgeber in Betracht kommen.

3. Bitte setzen Sie sich umgehend mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung um das weitere Verfahren abzustimmen.

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2 Antworten

Fortitude oneam 18.09.2017 | 09:51
Hallo Klaus, das einige Einträge schon mal verschwinden ist normal. Ich kann mich aber an Ihrem Beitag erinnern, da ich Ihnen geantwortet habe. Eine Expertenantwort haben Sie ja beteits. Sie arbeiten in einem Grosskonzern. Nehmen Sie auch hier kontakt mit dem Betriebsrst ( Schwerbehinderten Vertreter) jnd Personalabteilung auf. Sollte Ihr Arbeitsplatz gefährdet sein, haben Sie Anspruch auf Eingliederungshilfe (LTA). Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
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