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Experten-Antwort

Rentenbeiträge und Pflegestunden

von Brigitte27.09.2017 | 16:34
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich pflege meine Eltern zu Hause. Ich beziehe selber eine EMR=Erwerbsminderungsrente, die bis Ende 2020 befristet ist. Stimmt es, dass ich nicht über 15 Stunden wöchentlich pflegen kann bzw darf, da ich sonst meine eigene befristete Rente gefährde?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Brigitte,

eine nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit von unter 3 Stunden pro Tag ist unschädlich für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

Eine Pflegetätigkeit, die über diesen zeitlichen Umfang hinaus geht, steht nicht von vornherein einer vollen Erwerbsminderungsrente entgegen, kann aber ein Anzeichen für eine Besserung des Gesundheitszustandes sein. Eine pauschale Aussage ist daher nicht möglich. In diesem Fall setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung, um die Angelegenheit individuell zu klären.

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6 Antworten

Fortitude oneam 27.09.2017 | 17:35
Hallo Brigitte, ein ähnlicher Fall. Bitte schauen Sie mal hier: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/eigene-b… Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Brigitteam 28.09.2017 | 17:01
Fortitude oneam 28.09.2017 | 17:35
Hallo Brigitte, sollten Sie voll erwerbsgemindert sein, dann liegt Ihre Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden. § 43 SGB VI spricht eindeutig von "x Stunden täglich". Nun entzieht es sich leider meiner exakten Kenntnis ob die DRV hier kulant wäre und sagt, wenn die 3 Stunden an 7 Tagen erbracht werden, ist das unschädlich. Fakt ist aber, das geht aus o.g. § hervor, wer grundsätzlich mehr als 3 Stunden täglch irgend einer Tätigkeit nachgehen kann ist NICHT voll erwerbsgemindert, sondern nur teilweise. Dementsprechend wäre theoretisch die Rente um 50% zu kürzen. Generell ist das WE dafür da um sich zu regenerieren. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Brigitteam 28.09.2017 | 17:11
heisst das jetzt, dass es unschädlich ist maximal 5x3 Stunden=15 Stunden in der Woche einer Pflegetätigkeit nachzugehen, oder wird die Woche mit maximal 7x3 Stunden = 21 Stunden gerechnet? Mfg
W*lfgangam 28.09.2017 | 19:53
Hallo Brigitte, lesen Sie doch BITTE den oben verlinkten Beitrag nach! Dann muss man nicht 3x erklären, dass der zeitliche Umfang Ihrer 'Mühen' (ich nenne es bewusst nicht Tätigkeit oder Beschäftigung) für eine EM-Rente völlig unbedeutend ist. Die Woche hat 168 Std. - pflegen Sie drauf los, die EM-Rente bleibt davon unberührt. Gruß w. PS: Dem Expertenrat, sich bei 'höherer' Std.-Zahl einer Pflegetätigkeit (vorsorglich) mit der DRV in Verbindung zu setzen kann ich nicht folgen – aus der Eigenart dieser Rente und den dazu erfolgten Verpflichtungen aus dem Rentenbescheid ergibt sich das nicht. Der/die Nächste fragte wegen jedem Pupser nach ..."öhm, könntense ja vielleicht geschäftsführend 'ne Windkraftanlage oder Biogaskraftwerk betreiben – machen Sie mal besser eine Meldung bei der DRV, damit die EM-Rente nicht im Winde verweht." ;-)
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