Hallo Brigitte,
eine nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit von unter 3 Stunden pro Tag ist unschädlich für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
Eine Pflegetätigkeit, die über diesen zeitlichen Umfang hinaus geht, steht nicht von vornherein einer vollen Erwerbsminderungsrente entgegen, kann aber ein Anzeichen für eine Besserung des Gesundheitszustandes sein. Eine pauschale Aussage ist daher nicht möglich. In diesem Fall setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung, um die Angelegenheit individuell zu klären.