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Übergangsgeld bei Teilzeit

von Sabine04.03.2024 | 17:11
182 Ansichten
7 Antworten
Hallo Forum, ich habe hier im Forum mehrfach gelesen, dass bei einer vorherigen Teilzeitbeschäftigung als Grundlage für das Überbrückungsgeld auch nur dieses genommen wird und keine "Hochrechnung" auf Vollzeit stattfindet. Wie ist es aber, wenn ich vorher auf Vollzeit gearbeitet habe, eine Wiedereingliederung nach langer Krankheit jedoch in Teilzeit vollzogen wird, weil es nicht anders möglich ist. Gibt es dann eine "Runterrechnung"? Da es keine Hochrechnung gibt, sollte es auch keine Runterrechnung geben, aber naja bei der DRV würde ich mich darüber jetzt auch nicht so sehr wundern, wenn das einsitig so wäre, wenn ich mir ansehe, wie so manches läuft... Danke für die Antwort.

7 Antworten

Polemische Kritik!am 04.03.2024 | 17:27
Wenn Sie nichts bei der Rentenversicherung wundert (ist im Übrigen unangebrachte polemische Kritik), dann werden Sie auch entsprechende Antworten nicht wundern. Etwas wollen und vorher schon Kritik üben, kommt da gar nicht gut an.🤦‍♂️ Hier in der Anonymität muss nämlich niemand auf Ihre Art Rücksicht nehmen.🫢
kurz und knappam 04.03.2024 | 18:38
Um was für eine Reha handelt es sich denn? Da gibt es dann nämlich beim Übergangsgeld Unterschiede. Und da gibt es dann auch 'Merkblätter' in denen alles Wichtige drin steht. G0510 für medizinische Reha und G0530 für berufliche Reha (LTA). Dann muss hier keiner weiter raten :-) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/…
Geraldam 04.03.2024 | 19:09
Oleam 04.03.2024 | 20:00
Habe das gefunden: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/uebergangsgeld-2ca925… Dort steht volles ÜG auch in Teilzeit. Das sollte also die Antwort auf die Frage des Beitragserstellers sein. Übrigens, die Suche ist wirklich schrecklich...
kurz und knappam 04.03.2024 | 21:01
Augenauf schrieb

Da steht doch LTA und Wiedereingliederung, also berufliche Reha. In den Formularen und Merkblättern ist der beschriebene Fall mit der Teilzeit nicht beschrieben. Oder ich habe es überlesen.

Nein, steht so deutlich nicht da, sondern "wenn ich vorher auf Vollzeit gearbeitet habe, eine Wiedereingliederung nach langer Krankheit jedoch in Teilzeit vollzogen wird" Könnte ja auch sein, dass die Wiedereingliederung schon läuft (dann über die KK) und eine Reha erst ansteht. Und wenn die Wiedereingliederung von DRV bezahlt werden soll (also das Übergangsgeld dafür), dann ist auch erst einmal eine medizinische Reha notwendig (für die evtl. auch Übergangsgeld beantragt werden soll ??), damit die DRV überhaupt Kostenträger für die SWE wird. Und dann kann man auch in der medizinischen Reha den Sozialdienst dort fragen, wie denn nach der Reha das Übergangsgeld für die berufliche Reha berechnet werden wird.
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