Wenn Sie nichts bei der Rentenversicherung wundert (ist im Übrigen unangebrachte polemische Kritik), dann werden Sie auch entsprechende Antworten nicht wundern. Etwas wollen und vorher schon Kritik üben, kommt da gar nicht gut an.🤦♂️
Hier in der Anonymität muss nämlich niemand auf Ihre Art Rücksicht nehmen.🫢
Um was für eine Reha handelt es sich denn? Da gibt es dann nämlich beim Übergangsgeld Unterschiede.
Und da gibt es dann auch 'Merkblätter' in denen alles Wichtige drin steht.
G0510 für medizinische Reha und G0530 für berufliche Reha (LTA). Dann muss hier keiner weiter raten :-)
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/Formularpakete/01_versicherte/reha/_DRV_Paket_Rehabilitation_Uebergangsgeld.html
Da steht doch LTA und Wiedereingliederung, also berufliche Reha. In den Formularen und Merkblättern ist der beschriebene Fall mit der Teilzeit nicht beschrieben. Oder ich habe es überlesen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.