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Experten-Antwort

Dispositionsrecht der KK, Rentenantrag EM, falsche Beratung VdK

von Ainja14.02.2019 | 19:31
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Mann war bis Anfang Dez. in Reha. Bis dahin war er voll arbeitsfähig, immer mal wieder unterbrochen von kleineren Krankheitszeiten. Er hätte bis zur Vollrente noch 9 Jahre. Nach der Reha bis dato im Krankengeld. Seitdem und auch vorher schon trägt er sich mit dem Gedanken, eine zunächst befristete Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen, aber noch arbeiten gehen zu wollen, soweit es ihm möglich ist. Im Abschlussbericht steht, dass er ab März langsam wieder einsteigen könne mit ca. 20/25 Std. wöchentlich. Im Januar hat er dann schweren Herzens die Entscheidung getroffen, wg. seines Gesundheitszustandes tatsächlich eine teilweise Rente beantragen zu wollen, aber bitte mit Zeit. Das muss ja alles gut abgewägt sein. Und ist auch nicht einfach. Er war im Dezember schon dem VdK beigetreten, im Januar bisher einmal Besuch von einem Rentenberater gehabt zur Klärung von Beitragszeiten und anderem. Der nächste Besuch ist nächste Woche. Am 22.12. hatte er Post von der DRV bekommen, in dem - wie ich jetzt erst las (Asche auf mein Haupt schon genug gekippt) - tatsächlich steht, dass sein Rehaantrag von März 2018 (!!) jetzt wegen einer nicht unerheblichen Minderung der Leistungsfähigkeit im Rahmen der Rentenantragsfiktion umgewandelt werden kann. Und da stehen auch die Belehrungen, wie man sich zu verhalten hat, falls man noch nicht von der KK aufgefordert wurde, einen Rentenantrag zu stellen und und und ... Nachdem ich jetzt 2 Tage lang recherchiert habe, was das alles zu bedeuten hat (wir hatten noch nie mit solchen Sachen zu tun, und ich bin nicht blöd), verstehe ich das auch. Ich hatte mich nicht gekümmert, weil ich glaubte, mein Mann sei in guten Händen, was die Beratungen angeht. Erst jetzt, nachdem die Schreiben von der Krankenkasse gekommen sind (s.u.), wird uns die Tragweite bewusst. Dieses Schreiben von der DRV hat er dem VdK vorgelegt; zumal dort auch eine Frist angegeben war. Er bekam die Auskunft, darum müsse er sich nicht kümmern, er habe alle Zeit der Welt jetzt. Auch dem Rentenberater legte er das Schreiben vor, was er tun solle. Hier war im übrigen die Frist schon abgelaufen. Der gab ihm nur die Auflage, er solle sich per e-mail kurz an die DRV wenden und schreiben, dass er zur Zeit mit einem Rentenberater in Kontakt stehe. Dies haben wir am 31.01.2019 getan und noch hinzugefügt, dass er zur Zeit keine Rente beantragt und weder von KK noch von sonst einer Stelle bisher aufgefordert worden sei, einen solchen Antrag zu stellen. Vor einigen Tagen kamen nun zwei Schreiben der Krankenkasse mit Datum vom 07.02. (am 12.02. hier eingegangen), in denen steht, dass er jetzt völlig eingeschränkt sei und eigentlich und uneigentlich gar nichts mehr zu entscheiden habe (Dispositionsrecht etc.) und er nun in der vom Rententräger gesetzten Frist binnen 10 Wochen die von denen gewünschten Unterlagen für den umgewandelten Rentenantrag zu stellen habe. Der Rententräger hat aber gar keine Frist gesetzt. Dieser schrieb jetzt zeitgleich mit Datum vom 04.02. an den VdK und im folgenden uns zugegangen, dass die KK ihnen mitgeteilt habe, dass mein Mann von seiner KK in seinen Gestaltungsrechten eingeschränkt worden sei. Und er dies wissen müsse. Nee, woher? Dies habe ihnen die KK mit Schreiben bereits vom 14.01.2019 mitgeteilt. Oha. Wussten wir gar nichts von. Und das deshalb bei der DRV der Rentenantrag als gestellt gilt. Das Schreiben der DRV bezog sich auf unsere email vom 31.01. Leider steht dort Unrichtiges: Mein Mann habe ihnen angeblich mitgeteilt, nun keinen Rentenantrag stellen zu wollen. Mitnichten: Wir haben nur geschrieben, dass derzeit kein Rentenantrag gestellt ist. Im guten Glauben, dass das schon seine Richtigkeit hat, er das selbst entscheiden könne - nach Aussagen des VdKs und des Rentenberaters. In den Schreiben der KK steht auch, dass der Rechtsanspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung dem Grunde nach bereits anerkannt ist. Die Schreiben von der KK kamen übrigens nur auf telefonische Anforderung unsererseits, weil die mal wieder angerufen und gefragt haben, wie das denn nun aussähe mit seinem Gesundheitszustand und mein Mann ihnen völlig überfordert sagte, sie sollen ihm doch bitte schriftlich die Sachen schicken. Und ihnen läge ein Schreiben der DRV vor, so ihre telef. Aussage. Welches das sein soll, wissen wir noch nicht. Ich weiß, Dummheit oder mangelnde Recherche schützt vor Strafe nicht. Bitte jetzt keine Vorwürfe. Ist mal alles so richtig übel gelaufen. Meine Frage jetzt: Kann man hier noch irgendwas tun, um letztlich wieder volles Gestaltungsrecht zu bekommen und unabhängig von der Krankenkasse zu sein? Lohnt es sich noch, zu einem guten Sozialrechtsanwalt zu gehen und das alles mal gescheit klären zu lassen? Oder erst mal vorsorglich Widerspruch einlegen? Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen klar ausgedrückt und wäre für Einschätzungen sehr dankbar. PS: Die Krankenkasse schreibt übrigens auch, dass sie ihn aufgefordert habe, die Reha anzutreten. Das stimmt nicht. Mein Mann hat sich selbst zu einer solchen entschlossen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ainja,

leider können wir als Mitarbeiter der Rentenversicherung nicht beurteilen, ob die Einschränkung des Dispositionsrechts durch die Krankenkasse im Falle Ihres Mannes rechtens war. Da könnte Ihnen vielleicht ein Forum der gesetzlichen Krankenkasse weiterhelfen.

Allerdings könnten Sie zur Aufklärung des Sachverhalts den Rentensachbearbeiter Ihres Mannes bitten, Ihnen Kopien des Schreibens der Krankenkasse zu übersenden, mit dem das Dispositionsrecht eingeschränkt wurde und dies mit dem Ihnen vorliegenden Unterlagen vergleichen. Dabei könnten Sie auch gezielt nachfragen wie Ihrem Mann geholfen werden kann und welche Konsequenzen sich für Ihren Mann nach derzeitigen Stand genau ergeben.

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34 Antworten

Ulliam 14.02.2019 | 19:50
Um weiter Krankengeld zu beziehen, muss dein Mann den Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, wegen der Mitwirkungspflich. Jedoch, sollte die Erwerbsminderungsrente tatsächlich bewilligt werden, dann kann er immer noch arbeiten, der Verdienst wird dann gegen gerechnet
Anjaam 14.02.2019 | 19:57
Hallo, ich empfehle Dir unbedingt einen sehr guten Fachanwalt für Deine Angelegenheiten zu nehmen. Ich war damals in einer ähnlichen Situation und der Fachanwalt meines Vertrauens hat alles toll gemacht. Grüße
Lucky Lukeam 14.02.2019 | 20:25
Liebe Anja, dieses Dispositionsrecht, von dem der Normalbürger in der Regel nie etwas gehört hat, bricht allen Kranken die jemals eine Reha hatten, das "Genick", was von der GKV mit Sicherheit so gewollt ist. Siehe meine Posts vom 12.02.19. Auch dem Nutzer Lucie, Post vom 14.02.19, geht's wohl genauso. Spart für alle Geld, ausser den von Krankheit Betroffenen. Wünsche Ihnen viel Erfolg, sehe aber kaum Chancen für Ihren Mann. Viel Kraft - Lucky Luke
Ainjaam 14.02.2019 | 22:31
Vielen Dank für die Antworten und Mitempfinden. Hat vielleicht noch jemand Einschätzungen? Fände ich klasse - zumal sich mir mit der ganzen merkwürdigen Datiererei und Verweis auf Schreiben, die uns nicht vorliegen, wie in meinem Post beschrieben, der Eindruck aufdrängt, das gehe alles nicht mit rechten Dingen zu. Jedenfalls wird jetzt zeitnah ein Termin mit einem wirklich guten Anwalt für Sozialrecht gemacht - Rechtsschutz vorhanden, und in dieser 10-Wochen-Frist sind wir ja auch. Fragt sich nur, ab wann die läuft, denn von der DRV liegt ja nichts vor, worauf aber die KK verweist. Und wie soll das überhaupt gehen, jemanden ab März 2018 (Antrag der Reha), bewilligt im Oktober nach Widersprüchen, angetreten im November - in die Erwerbsminderung zu schicken, wenn er in der Zwischenzeit bis zur Reha noch voll gearbeitet hat, in der Hoffnung, dass ihm die Reha etwas bringe? Da gab's ja kein Krankengeld o.ä., sondern Gehalt in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Und dann eben für 4 Wochen Übergangsgeld.
Ainjaam 14.02.2019 | 22:45
Lieber Ulli, er kann halt nicht mehr so viel arbeiten, was bei einem 56-jährigen Mann auch schon mal sein kann. Und er ist chronisch krank. Er bezieht erst seit dem 02.12. Krankengeld. Man sollte es doch einem Menschen erlauben, selbstmündig zu entscheiden, wie und wann er seinen Rentenantrag stellt. Was der Gesetzgeber ihm auch zubilligt. Sowas ist ein Prozess - und mein Mann hat sich da auf den Weg gemacht, war beim VDK, setzt sich damit auseinander, Rentenberater bereits hier. Wenn da die KK nicht wär, die am liebsten gar nichts zahlen würde und sich damit in der Lage sieht, sich alles Geld wieder zurückzuholen. Das ist nicht in Ordnung. Weder dem Versicherten noch der RV gegenüber.
Ainjaam 14.02.2019 | 22:45
Lieber LuckyLuke, habe Ihre und ähnliche Erfahrungsberichte gelesen, die man lieber nicht hätte. Auch Ihnen viel Kraft! Da hilft's auch nicht, erneut und erneut auf das Gesetz verwiesen zu werden, wie ich das seit 2 Tagen immer wieder lese - das macht's nicht besser und hilft einem aus der ohnmächtigen Wut auch nicht raus und ist nicht gerade förderlich auf dem Weg der Genesung. Wenn's denn eine ist - dieses System macht sowieso krank. Ich kann Sie und andere da sehr gut verstehen. Wir versuchen es halt jetzt bei einem Anwalt. Irgendwas Konstruktives muss man ja tun. Und hoffen das Beste. Liebe Anja, gibt es irgendwo Posts von Ihnen, die ich nachlesen kann? Dankesehr!
Ainjaam 14.02.2019 | 23:11
Lieber Wolfgang, das hilft mir nicht weiter - ich sehe hier keine Parallelen.
Ulliam 15.02.2019 | 06:58
Was hast du denn für ein Problem mit dem Dispositionsrecht? Das bringt doch in der Praxis überhaupt keine Nachteile!!!! Niemand wird, ohne es zu wollen, in Erwerbsminderungsrente geschickt. Was sind das nur für absurde Gedankengänge hier manchmal. Nur weil man einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen muss, heißt es noch lange nicht, das er bewilligt wird. Und selbst wenn, dann immer erst frühestens 7 Monate nach dem ersten Tag Krankengeld. Und man kann dann ohne Probleme, ganz unbürokratisch, trotzdem wieder arbeiten gehen
Lucky Lukeam 15.02.2019 | 09:00
Genau so ist es! Es ist ein Schicksalsschlag den man hinnehmen muss - durch Krankheit(en) wird man plötzlich aus dem gewohnten Leben gerissen. Und stirbt man daran nicht schnell, kommen auch noch erhebliche finanzielle Probleme dazu. Und dann liest man, dass man als "Neurentner" in 2019 zumindest finanziell etwas besser gestellt wird. Man verlässt sich darauf, hofft aber gleichzeitig, vllt. doch wieder arbeiten zu können. Die Hoffnung erfüllt sich nicht, man beantragt EM-Rente (die im Übrigen auch kein Geschenk ist, man hat sie sich erarbeitet) und erfährt, das die GKV einem durch das eingeschränkte Dispositionsrecht das Recht am selbstbestimmten Rentenbeginn (neue, günstigere Rechtslage 2019) aus den bekannten Gründen genommen hat. Liebe Ainja, hoffentlich kann Ihnen Ihr Fachanwalt helfen, und lassen Sie sich nicht von Menschen, die Ihrem Mann zynisch raten, er könne doch wieder arbeiten, er müsse die Rente doch nicht annehmen, herunterziehen. Eben diese Wahl hat ein Erkrankter NICHT. "Wenn sie kein Brot haben, sollen sie doch Kuchen essen" - Marie Antoinette (unberechtigterweise) zugeschrieben, als das Volk von Paris hungerte. Alles Gute, Lucky Luke
Ainjaam 15.02.2019 | 18:45
Liebe Experten von der DRV, ich vermute, dass Sie uns doch helfen könnten? 1. Darf die KK nun jemanden zur Rente auffordern? Was unsere jetzt getan hat. Ich lese immer wieder, dass nein. Sie darf einen für mein aktuelles Verständnis lediglich auffordern, einen Reha-Antrag oder Leistungen zur Teilhabe zu stellen. Was sie nicht getan hat im März 2018. Sondern der Versicherte selbst. Die er dann von Nov.-Dez. geleistet hat. Im Nachhinein tut sie mit ihren Schreiben nun so, als ob sie uns auffordern würde oder nun aufgefordert hätte und damit der seinerzeitige Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgewandelt worden sei. Soweit. Wir sind also bei der Rentenfiktion. Muss nicht vielmehr die DRV zur Rente auffordern? Muss nicht ordentliches Ermessen ausgeübt werden? Darf man lediglich aufgrund eines Rehaabschlussberichtes einen Versicherten in Rente abschieben, obwohl er dort als eingeschränkt, also erwerbsgemindert, arbeitsfähig angesehen wird? Man geht dort noch von 20-25 Stunden Arbeitsfähigkeit aus. Das würde also auf eine Teil-Erwerbsunfähigkeitsrente hinauslaufen. Die die KK mit ihrem Schreiben ja auch ablehnt. Hier hat niemand Bock auf die soziale Hängematte. Solange es der aktuelle Gesundheitszustand erlaubt, wäre das eine gute Lösung. Und wo ist das Ermessen, wenn man noch 11 Jahre bis zur Vollrente hätte - hier geht doch unglaublich viel verloren an Punkten und man wird zusätzlich zu unverschuldeter Krankheit noch zum Sozialfall. 2. Die Schreiben der KK liegen uns ja vor - nur ein entsprechender Brief bzw. Antrag oder ein Angebot oder eine Aufforderung der DRV nicht. Die DRV schreibt einige Tage vorher (am 04.02.) a) s.o., b) dass der Versicherte das mit seiner KK klären solle, weil er nun angeblich keinen Rentenantrag mehr stellen will. Was so nicht stimmt. Wir haben lediglich am 31.01. in einer EMail guten Glaubens und Gewissens geschrieben, dass der Vers. derzeit von keiner Institution zur Rente aufgefordert worden sei und eine Rente zu diesem Zeitpunkt nicht gestellt wäre. Zu diesem Zeitpunkt hatten wir ja noch gar nicht wissen können geschweige denn verstehen, dass der Antrag längt von der KK mit Mitteilung an die DRV vom 14.01. und gemäß der Mitteilung an den Vers. vom 07.02. mit Zugang am 12.02. bei uns umgewandelt worden ist. Auf eine solche Aufforderung der DRV bezieht sich aber die KK, dass man bitte binnen 10 Wochen-Frist den Rentenantrag zu stellen habe. 3. Mittlerweile habe ich von einigen Urteilen gelesen. Sinngemäß habe ich jetzt herausgefunden, dass wir unserer Mitwirkungspflicht genüge getan haben, da der Rentenantrag ja bereits von wem auch immer vorhanden ist (Rentenfiktion). Diesen ziehen wir auch gar nicht zurück, wenn möglich. Aber was passiert, wenn doch? Einen formellen Antrag müssen wir nicht hinterherschieben. Warum auch? Wir sind ja nicht einverstanden mit der Knebelung und gehen in Widerspruch. Bin ich da richtig informiert? 4. Leider hat uns der Rentenberater ebenfalls neben dem VDK darauf hingewiesen, dass der Vers. disponieren müsse, um den ganzen Einschränkungen nun zu entgehen. Von daher waren wir auch da sehr falsch beraten. 5. Zeitgleich läuft ein Antrag auf Erhöhung der Schwerbehinderung. Inwiefern korreliert das mit der derzeitigen Situation? Bzw. wäre danach eine andere Rente möglich? Ich frage hier wg. des Ermessens.
Ainjaam 15.02.2019 | 19:10
Sorry, Korrektur: ad 4. Leider hat uns der Rentenberater ebenfalls neben dem VDK <u>NICHT</u> darauf hingewiesen, dass der Vers. disponieren müsse, um den ganzen Einschränkungen nun zu entgehen. Von daher waren wir auch da sehr falsch beraten.
Kusmitscham 15.02.2019 | 19:47
Ich werde immer weniger schlau aus Ihren genannten Z und Daten. Was wollen Sie denn nun eigentlich? Rente für Ihren Mann oder keine? Nur teilweise EMR - welche man nicht explizit beantragen kann-oder noch eine Reha?
Ainjaam 15.02.2019 | 20:13
Was wir wollen? Rente ja - und zwar ohne Disposition, ohne Einschränkungen, als Teilzeitrente, wenn möglich - da entsprechende Passi im Abschlussbericht der Reha. Und ja, ich weiß, dass man diese nicht explizit beantragen kann. Musste ich mir alles anlesen. Aber immerhin würden die Aussichten - schenkt man dem Reha-Abschlussbericht Glauben wie auch der Einschätzung meines Mannes seines gesundheitlichen Zustandes - dahingehend nicht ganz so schlecht stehen, wenn die KK das jetzt nicht auch noch eingeschränkt hätte. Und nach 2,5 Monaten Krankengeld keine Knebelung der KK. Und insofern auch den Rentenantrag ganz normal und selbstbestimmt in 2019 stellen, wie wir es jetzt auch vorhatten. Ist das denn so schwer zu verstehen, dass dies ein Prozess ist? Und jedem Versicherten auch dieses Recht gegeben wird? Und außerdem keinen Abzug sämtlicher Entgeltpunkte, wenn ein Rehaantrag von März 2018 nun einfach so in einen Rentenantrag umgewandelt wird. Ohne das man irgendetwas dazu kann. Dabei wird zudem völlig unterschlagen, dass der Versicherte danach noch bis Anfang der Reha zur Wiederherstellung seiner Erwerbsfähigkeit voll gearbeitet hat. Wie soll das denn gehen? Danach AU entlassen mit der Einschätzung, ab März/April wieder 20/25 Std. arbeiten gehen zu können. Darauf konnte bisher noch niemand antworten. Wo ist HIER das Ermessen? Von einer erneuten Reha habe ich nichts geschrieben. Die ist vorbei. Gerade eben. Ich hoffe, es ist jetzt verständlicher.
Ainjaam 15.02.2019 | 20:15
Wenn ich oben von Rente spreche, meine ich natürlich immer die EM. Sorry, wenn das missverständlich ist. Von Altersrente kann ja mit 56 Jahren noch keine Rede sein.
fischam 15.02.2019 | 20:49
die liebe anja dreht sich im kreise mit ihren gedanken und fragen... was auf den leser recht wirr wirkt! und gibt es eine antwort, die der lieben anja nicht passt, ist vorbei mit liebe/lieber! gähn!
Silviaam 15.02.2019 | 21:18
Guten Abend Bei allem drumherum stellt sich abschließend doch der Sachverhalt so dar, dass besagte Reha im März 2018 wohl aus dem Grund heraus gestellt wurde, um eine bereits gesundheitlich angeschlagene Situation zu beheben/verbessern. Sprich, es kann somit mit Recht anzunehmen sein, dass der jetzt rentenrelevante "Leistungsfall" im März 2018 demnach schon vorlag/eingetreten war, auch wenn bis zur eigentlichen Reha im Nov./Dez. 2018 weiterhin einer Vollzeittätigkeit nachgegangen wurde. Bei Bewilligung einer EMR liegt es weiterhin im Ermessen des EM-Rentners, einer jeglichen Tätigkeit auch nachzukommen, rentenunschädlich und/oder rentenschädlich. Über das Recht der KK des nachträglichen Einschränkens des Dispositionsrechts, könnten Sie sich juristisch doch genauestens aufklären lassen. Gruß Silvia
Ku68am 15.02.2019 | 21:04
Zitat von Ainja anzeigenausblenden
Hallo, also mein Mann hatte im Januar 18 eine Reha beantragt, die wurde abgelehnt. Nach Widerspruch dann April 18 genehmigt. Im August nach OP eine AHB, mit dem Befund Berufsunfähigkeit aber für den freien Arbeitsmarkt mehr als 6 Std. arbeitsfähig. Dezember ein Schreiben der DRV, das der Reha Antrag umgewandelt werden kann in einen Rentenantrag. Das gleiche Schreiben wurde von der DRV an die Krankenkasse weitergeleitet. Somit wird ein das Dispositionsrecht entzogen. Man wird nicht mehr von der Krankenkasse aufgefordert eine Reha zu machen, weil ja schon eine statt gefunden hat und die Krankenkasse es so ansieht als hätte sie einen dazu aufgefordert.Der Rentenantrag musste daraufhin gestellt werden. Mein Mann bekam auf Grund des Berufschutz geboren vor 1961 die teilweise EM Rente. Er ist weiterhin krank. Die Rente wird vom Krankengeld abgezogen, was auch verständlich ist. Nachteil für mein Mann, dass er nach der Aussteuerung nicht mehr die Chance hat auf die Arbeitsmarktrente oder der Natlosigkeit. Keine Ahnung wie es nach der Aussteuerung weiter geht, wenn er immer noch Au ist.
Ainjaam 15.02.2019 | 22:45
Zitat von Silvia anzeigenausblenden
Liebe Silvia, das ist nicht ganz richtig. Wie in meinem letzten Posting an den Poster Kusmitsch schon ausgeführt. Warum wurde die Reha bewilligt? Um zur Leistungsfähigkeit zurückzufinden. Was ja auch z.T. gelungen ist. Also so what? Die Argumentation hinkt, denn so könnte man auch 10 oder 20 Jahre zurückgehen - keine Ahnung, ob das Rentenrecht das hergibt - weil Beschäftigte immer mit den gleichen Beschwerden oder Folgekrankheiten in Akutkrankenhäusern, Rehaeinrichtungen oder einfach AU-geschrieben sind. Entzieht man ihnen deshalb ihre Mündigkeit, Rentenpunkte und mutet man ihnen deshalb zu, sich mit so einem Quatsch jetzt herumschlagen zu müssen, obwohl man eigentlich genesen will. Es soll ja Krankheiten geben, für die Stress reines Gift ist. Danke trotzdem für die Einschätzung!
Ainjaam 15.02.2019 | 22:30
*seufz* Kann sich niemand vorstellen, dass man tatsächlich weder über Rente nachgedacht noch erwerbsgemindert war? Wofür macht man eine Reha? Ich hab auch schon Rehas von der DRV gemacht, AU entlassen und niemand hat mir eine Rente aufdrücken wollen. Also bitte keine Unterstellungen hier. Was sollten wir denn wem erzählen wollen? Nee, das ist mir zu hoch. Wir gehen sehr ehrlich mit diesem ganzen Krankheitsscheiß und allem, was daran hängt, um. Von der psychischen Belastung mal ganz abgesehen. Und ein Beschäftigungsverhältnis besteht auch noch ... Vom SMD hat sich hier noch niemand gemeldet ... Können sie ja gerne tun. Dann werden sie hoffentlich dem folgen, was im Reha-Abschlussbericht steht, dass man noch mehr als 3, aber unter 6 Std. täglich arbeiten kann. Bis dahin haben wir hoffentlich das Mandat einem guten Sozialrechtsanwalt unseres Vertrauens übergeben und fragen höflich dort an, ob sie eigentlich noch ganz dicht sind. Ein Anwalt kann das sicherlich viel schöner formulieren als ich. Und bis dahin hat sich hoffentlich auch geklärt, warum die KK in ihren Schreiben ständig auf dem Versicherten angeblich genannte Termine der DRV referiert, die der Versicherte einzuhalten habe in der 10-Wochen-Frist, aber gar nichts von der DRV hier eingegangen ist. Ist schon ein Witz ... Angeblich sei nämlich der Versicherte von der DRV aufgefordert worden, weitere Unterlagen im Rahmen einer formellen Rentenantragsstellung einzureichen. Zitat Ende. Wo keine Aufforderung, auch keine 10-Wochen-Frist, nicht wahr?
Dutteram 15.02.2019 | 21:24
Ku, wenn Ihr Mann eine Teilrente wegen Berufsunfähigkeit erhält, ist er nur unfähig in seinem Beruf zu arbeiten. Für alle anderen Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist er tauglich. Ihr Weg, auch wenn AU, führt falls noch Anspruch auf Alg 1 besteht zur Agentur für Arbeit, ansonsten zum Jobcenter.
Kusmitscham 15.02.2019 | 21:48
Zitat von Ainja anzeigenausblenden
Ich werde immer weniger schlau aus Ihren genannten Z und Daten. Was wollen Sie denn nun eigentlich? Rente für Ihren Mann oder keine? Nur teilweise EMR - welche man nicht explizit beantragen kann-oder noch eine Reha?
Was wir wollen? Rente ja - und zwar ohne Disposition, ohne Einschränkungen, als Teilzeitrente, wenn möglich - da entsprechende Passi im Abschlussbericht der Reha. Und ja, ich weiß, dass man diese nicht explizit beantragen kann. Musste ich mir alles anlesen. Aber immerhin würden die Aussichten - schenkt man dem Reha-Abschlussbericht Glauben wie auch der Einschätzung meines Mannes seines gesundheitlichen Zustandes - dahingehend nicht ganz so schlecht stehen, wenn die KK das jetzt nicht auch noch eingeschränkt hätte. Und nach 2,5 Monaten Krankengeld keine Knebelung der KK. Und insofern auch den Rentenantrag ganz normal und selbstbestimmt in 2019 stellen, wie wir es jetzt auch vorhatten. Ist das denn so schwer zu verstehen, dass dies ein Prozess ist? Und jedem Versicherten auch dieses Recht gegeben wird? Und außerdem keinen Abzug sämtlicher Entgeltpunkte, wenn ein Rehaantrag von März 2018 nun einfach so in einen Rentenantrag umgewandelt wird. Ohne das man irgendetwas dazu kann. Dabei wird zudem völlig unterschlagen, dass der Versicherte danach noch bis Anfang der Reha zur Wiederherstellung seiner Erwerbsfähigkeit voll gearbeitet hat. Wie soll das denn gehen? Danach AU entlassen mit der Einschätzung, ab März/April wieder 20/25 Std. arbeiten gehen zu können. Darauf konnte bisher noch niemand antworten. Wo ist HIER das Ermessen? Von einer erneuten Reha habe ich nichts geschrieben. Die ist vorbei. Gerade eben. Ich hoffe, es ist jetzt verständlicher.
Also, den Beginn einer Erwerbsminderung legt prinzipiell der sozialmedizinische Dienst der RV fest. Auch wenn wir Ihre KK jetzt mal außen vor lassen. Der Rentenbeginn kann dabei durchaus in der Vergangenheit liegen, auch wenn der Antrag in 2019 gestellt wird. Irgendwie soll das b Ihnen so laufen, daß ja noch gearbeitet wurde und wir erzählen keinem was und warten bis 2019 und erzählen dann wir sind ab heute erwerbsgemindert. Und nun krätscht die olle KK zwischen diesen Plan. Das mu diese sogar, denn bei Erwerbsgeminderte Personen heisst es Rente vor Krankengeld. Nochmals, eine Antragstellung entscheidet nicht zwangsläufig den Rentenbeginn!!!! Wenn der SMD schaut und sagt die Krankheit oder Einschränkung bestand schon 2017,dann...???
Ainjaam 15.02.2019 | 23:10
Liebe Ku, diese Rentenkonstellation kenne ich nicht, weil wir hier Jahrgang 62 sind. Hört sich aber erst einmal plausibel an, was der Poster Dutter dazu schreibt. Nur, wenn Ihr Mann weiterhin krank geschrieben ist, ist das natürlich auch alles Bullshit, da er dann ja gar nicht arbeiten kann. Aber warum keine Nahtlosigkeitsregelung für ALGI oder II? Danke für Ihren Bericht der Dinge. Hier ist's umgekehrt oder gar ganz paradox. DRV schreibt, dass die KK ihnen mitgeteilt habe, meinen Mann in seinen Gestaltungsrechten eingeschränkt zu haben. KK schreibt, dass die DRV uns aufgefordert habe, einen Rentenantrag zu stellen. Nee, hat sie nicht.
Kusmitscham 15.02.2019 | 23:12
Sie wollten nur eine Reh. Keine Rente. Erwerbsgemindert haben Sie sich nicht gesehen zu dem Zeitpunkt. Ergebnis der Reha nur noch stundenweise erwerbsfähig. So wollten Sie das 2019 beantragen. Können Sie aber nicht,weil die KK sich rrinhängt, ob Sie und nicht die KK die Reha beantragt hat. Nun sind Sie in die 10 Wochenfrist gerutscht und wussten gar nichts davon. Arbeitsverhältnis ist Bockwurst, das löst sich auch nicht auf, sondern ruht i. d. R. während des Rentenbezuges. Arbeiten dürfen Sie auch als EM Rentner, das was Sie da verdienen wird einfach als Hinzuverdienst gewertet und die Rente für diese Zeit gekürzt oder entfällt einfach, es gab ja Lohn zum Leb. Ob die KK da jetzt einen Fehler gemacht hat, sie oder die RV nicht ausreichend informiert oder etwas unterlassen hat mag vielleicht juristisch bedeutend sein oder nicht. Fakt bl das dennoch die RV den Eintritt des Leistungsfalles bestimmt, egal wann der Antrag gestellt wird. Irgendwie widersprechen Sie sich auch selber. Sie wollen nur Reha, EM ha Sie sich nicht gesehen aber wollen dann doch der Klinikempfehlung Teil - EM folgen. Aber nur zu einem Zeitpunkt, den SIE festlegen. Doch die KK zwingt zu anderem, Rente viel zu zeitig und sagt nichts und setzt Fristen, von denen niem weiß. Alles egal, weil:DEN ZEITPUNKT DES EINTRITTS DER ERWERBSMINDERUNG UND OB ÜBERHAUPT EINE VORLIEGT ENTSCHEIDET DIE RV. Dabei muss Sie sich NICHT an den Befund der Rehaklinik halten, sondern kann selbst begutachten. Es ist alles andere Wurscht. Auch, dass die KK Sie zu einem Rentner macht, der Sie noch nicht sein wollten. Sich darüber erregen bringt nur etwas, wenn Sie einfach keinen Antrag stellen und es geht wieder an die Arbeit und gut isses. Man kann nicht zwangsverrentet werden. Aber Sie wollen ja die Rente, Ihnen passt nur der Zeitraum nicht. Damit müssen Sie leben, siehe das Grossgeschriebene.
Ainjaam 15.02.2019 | 23:45
Zitat von Kusmitsch anzeigenausblenden
Kusmitsch schrieb

Sie wollten nur eine Reh. Keine Rente. Erwerbsgemindert haben Sie sich nicht gesehen zu dem Zeitpunkt. Ergebnis der Reha nur noch stundenweise erwerbsfähig. So wollten Sie das 2019 beantragen. Können Sie aber nicht,weil die KK sich rrinhängt, ob Sie und nicht die KK die Reha beantragt hat. Nun sind Sie in die 10 Wochenfrist gerutscht und wussten gar nichts davon. Arbeitsverhältnis ist Bockwurst, das löst sich auch nicht auf, sondern ruht i. d. R. während des Rentenbezuges. Arbeiten dürfen Sie auch als EM Rentner, das was Sie da verdienen wird einfach als Hinzuverdienst gewertet und die Rente für diese Zeit gekürzt oder entfällt einfach, es gab ja Lohn zum Leb. Ob die KK da jetzt einen Fehler gemacht hat, sie oder die RV nicht ausreichend informiert oder etwas unterlassen hat mag vielleicht juristisch bedeutend sein oder nicht. Fakt bl das dennoch die RV den Eintritt des Leistungsfalles bestimmt, egal wann der Antrag gestellt wird. Irgendwie widersprechen Sie sich auch selber. Sie wollen nur Reha, EM ha Sie sich nicht gesehen aber wollen dann doch der Klinikempfehlung Teil - EM folgen. Aber nur zu einem Zeitpunkt, den SIE festlegen. Doch die KK zwingt zu anderem, Rente viel zu zeitig und sagt nichts und setzt Fristen, von denen niem weiß. Alles egal, weil:DEN ZEITPUNKT DES EINTRITTS DER ERWERBSMINDERUNG UND OB ÜBERHAUPT EINE VORLIEGT ENTSCHEIDET DIE RV. Dabei muss Sie sich NICHT an den Befund der Rehaklinik halten, sondern kann selbst begutachten. Es ist alles andere Wurscht. Auch, dass die KK Sie zu einem Rentner macht, der Sie noch nicht sein wollten. Sich darüber erregen bringt nur etwas, wenn Sie einfach keinen Antrag stellen und es geht wieder an die Arbeit und gut isses. Man kann nicht zwangsverrentet werden. Aber Sie wollen ja die Rente, Ihnen passt nur der Zeitraum nicht. Damit müssen Sie leben, siehe das Grossgeschriebene.

Schön zusammengefasst. Danke. Das ist ernst gemeint. Jetzt musste ich wirklich lachen, was ich seit einigen Tagen gar nicht mehr konnte mit dem ganzen Schxxx hier. Kurz noch: Aber was ist verwerflich daran, den Zeitpunkt selbst bestimmen zu wollen? Und fassungslos zu sein, wenn einem das von heute auf morgen verwehrt wird? Gar nichts - nicht rechtlich, nicht moralisch. Steht einem zu, schreibt sogar die DRV. Wenn da die KK nicht wäre ... Zudem: Nach den uns vorliegenden Schreiben der KK bin ich mir nicht mehr sicher, ob wirklich die DRV den Rentenbeginn entscheidet. Denn die KK hat ja bereits März 2018 entschieden ... Und u.a. deshalb werden wir in Widerspruch gehen. Man kann auch für sein Recht einstehen und sich aufregen über solche Machenschaften, ohne dass man gleich den Antrag zurückzieht. Ich werde weiter berichten und läute jetzt das hoffentlich stressfreie Wochenende ein. Schönen Abend noch!
Kondiam 15.02.2019 | 23:40
Zitat von Ainja anzeigenausblenden
Sprich, es kann somit mit Recht anzunehmen sein, dass der jetzt rentenrelevante "Leistungsfall" im März 2018 demnach schon vorlag/eingetreten war, auch wenn bis zur eigentlichen Reha im Nov./Dez. 2018 weiterhin einer Vollzeittätigkeit nachgegangen wurde.
Liebe Silvia, das ist nicht ganz richtig. Wie in meinem letzten Posting an den Poster Kusmitsch schon ausgeführt. Warum wurde die Reha bewilligt? Um zur Leistungsfähigkeit zurückzufinden. Was ja auch z.T. gelungen ist. Also so what? Die Argumentation hinkt, denn so könnte man auch 10 oder 20 Jahre zurückgehen - keine Ahnung, ob das Rentenrecht das hergibt - weil Beschäftigte immer mit den gleichen Beschwerden oder Folgekrankheiten in Akutkrankenhäusern, Rehaeinrichtungen oder einfach AU-geschrieben sind. Entzieht man ihnen deshalb ihre Mündigkeit, Rentenpunkte und mutet man ihnen deshalb zu, sich mit so einem Quatsch jetzt herumschlagen zu müssen, obwohl man eigentlich genesen will. Es soll ja Krankheiten geben, für die Stress reines Gift ist. Danke trotzdem für die Einschätzung!
ja, das kann Jahre zurückgehen. Rentenantrag abgelehnt, Widerspruch, Klageweg Sozialgericht-alle Instanzen. Recht bekommen schwupp 6 Jahre rückwirkend. Um Ihrs mal kurz zu machen, Reha beantragt ohne Rentenabsicht. Kasse macht daraus aber eine Umwandlung in einen Rentenantrag und sagt Ih aber nichts davon. Und so wollten Sie das gar nicht, erst später, müssen nun aber. Aber es ist, wie hier schon geschrieben wurde. Ob und vor allem ab wann die EM vorliegt, entscheidet die Rentenversicherung in Deutschland. Nicht der Hausarzt, nicht der Reha Arzt, nicht der Amtsarzt, kein Arbeitsamt, kein Jobcenter. Was würde es Ihnen nützen, den Antrag später zu stellen, wenn die Rentenversicherung sagt em seit 2018?Sie hätten, dass ist richtig, ohne dazutun der Krankenkasse, den Antrag stellen können, wann Sie wollen. Aber den Zeitpunkt des Eintrittes legen Sie damit nicht fest. Das die Kasse da hinter Ihrem Rücken was betreibt, das Sie nicht wollen und nicht informiert, ist natürlich eine Schwäche Kür, ändert aber auch nichts daran, dass nicht Sie den Zeitpunkt der EMR festlegen können.
Rehaam 16.02.2019 | 01:10
Zitat von Ainja anzeigenausblenden
ja, das kann Jahre zurückgehen. Rentenantrag abgelehnt, Widerspruch, Klageweg Sozialgericht-alle Instanzen. Recht bekommen schwupp 6 Jahre rückwirkend. Um Ihrs mal kurz zu machen, Reha beantragt ohne Rentenabsicht. Kasse macht daraus aber eine Umwandlung in einen Rentenantrag und sagt Ih aber nichts davon. Und so wollten Sie das gar nicht, erst später, müssen nun aber. Aber es ist, wie hier schon geschrieben wurde. Ob und vor allem ab wann die EM vorliegt, entscheidet die Rentenversicherung in Deutschland. Nicht der Hausarzt, nicht der Reha Arzt, nicht der Amtsarzt, kein Arbeitsamt, kein Jobcenter. Was würde es Ihnen nützen, den Antrag später zu stellen, wenn die Rentenversicherung sagt em seit 2018?Sie hätten, dass ist richtig, ohne dazutun der Krankenkasse, den Antrag stellen können, wann Sie wollen. Aber den Zeitpunkt des Eintrittes legen Sie damit nicht fest. Das die Kasse da hinter Ihrem Rücken was betreibt, das Sie nicht wollen und nicht informiert, ist natürlich eine Schwäche Kür, ändert aber auch nichts daran, dass nicht Sie den Zeitpunkt der EMR festlegen können.
Auch Ihnen danke für die Zusammenfassung und Mühe! Tut gut. Dann scheine ich mich ja doch nicht so unglücklich ausgedrückt zu haben. Und es wäre zwar auch nicht wirklich toll, wenn die DRV den Beginn entscheiden würde, den WIR nicht wollten oder nachvollziehen können, aber noch eher zu verstehen als jetzt den ganzen KK-Kokolores, den niemand bisher wirklich blickt. Wenn ich hier trotzdem noch den DRV zitieren und zu bedenken geben darf mit einem Satz in seinem Infoblatt (also für den Fall, dass man NICHT eingeschränkt ist): "Sie können dann entscheiden, ob Ihr Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als Rentenantrag gelten soll. Der Zeitpunkt dieses Reha-Antrages ist dann maßgeblich für den BEGINN DER RENTE, falls ein Anspruch festgestellt werden sollte." Und Sie schreiben ja, dass es auch nichts geändert hätte, hätte sich die KK nicht eingemischt.
Wie wäre es denn, wenn Sie endlich mal Ruhe geben würden? Viele User haben versucht Ihnen alles zu erklären. Nehmen Sie es an oder lassen Sie es gut sein. Ihre „Lieblingsantwort“ werden Sie hier nicht erhalten. Sie können aber auch wieder und wieder schreiben und zur Unterhaltung des Forums Beiträgen. Ihnen Selbstbildnis das aber nicht weiterhelfen. Denken Sie mal drüber nach!
Ainjaam 16.02.2019 | 00:10
Zitat von Kondi anzeigenausblenden
Kondi schrieb

Sprich, es kann somit mit Recht anzunehmen sein, dass der jetzt rentenrelevante "Leistungsfall" im März 2018 demnach schon vorlag/eingetreten war, auch wenn bis zur eigentlichen Reha im Nov./Dez. 2018 weiterhin einer Vollzeittätigkeit nachgegangen wurde.[/quote]

Liebe Silvia, das ist nicht ganz richtig. Wie in meinem letzten Posting an den Poster Kusmitsch schon ausgeführt. Warum wurde die Reha bewilligt? Um zur Leistungsfähigkeit zurückzufinden. Was ja auch z.T. gelungen ist. Also so what?

Die Argumentation hinkt, denn so könnte man auch 10 oder 20 Jahre zurückgehen - keine Ahnung, ob das Rentenrecht das hergibt - weil Beschäftigte immer mit den gleichen Beschwerden oder Folgekrankheiten in Akutkrankenhäusern, Rehaeinrichtungen oder einfach AU-geschrieben sind. Entzieht man ihnen deshalb ihre Mündigkeit, Rentenpunkte und mutet man ihnen deshalb zu, sich mit so einem Quatsch jetzt herumschlagen zu müssen, obwohl man eigentlich genesen will. Es soll ja Krankheiten geben, für die Stress reines Gift ist.

Danke trotzdem für die Einschätzung![/quote] ja, das kann Jahre zurückgehen. Rentenantrag abgelehnt, Widerspruch, Klageweg Sozialgericht-alle Instanzen. Recht bekommen schwupp 6 Jahre rückwirkend. Um Ihrs mal kurz zu machen, Reha beantragt ohne Rentenabsicht. Kasse macht daraus aber eine Umwandlung in einen Rentenantrag und sagt Ih aber nichts davon. Und so wollten Sie das gar nicht, erst später, müssen nun aber. Aber es ist, wie hier schon geschrieben wurde. Ob und vor allem ab wann die EM vorliegt, entscheidet die Rentenversicherung in Deutschland. Nicht der Hausarzt, nicht der Reha Arzt, nicht der Amtsarzt, kein Arbeitsamt, kein Jobcenter. Was würde es Ihnen nützen, den Antrag später zu stellen, wenn die Rentenversicherung sagt em seit 2018?Sie hätten, dass ist richtig, ohne dazutun der Krankenkasse, den Antrag stellen können, wann Sie wollen. Aber den Zeitpunkt des Eintrittes legen Sie damit nicht fest. Das die Kasse da hinter Ihrem Rücken was betreibt, das Sie nicht wollen und nicht informiert, ist natürlich eine Schwäche Kür, ändert aber auch nichts daran, dass nicht Sie den Zeitpunkt der EMR festlegen können.

Auch Ihnen danke für die Zusammenfassung und Mühe! Tut gut. Dann scheine ich mich ja doch nicht so unglücklich ausgedrückt zu haben. Und es wäre zwar auch nicht wirklich toll, wenn die DRV den Beginn entscheiden würde, den WIR nicht wollten oder nachvollziehen können, aber noch eher zu verstehen als jetzt den ganzen KK-Kokolores, den niemand bisher wirklich blickt. Wenn ich hier trotzdem noch den DRV zitieren und zu bedenken geben darf mit einem Satz in seinem Infoblatt (also für den Fall, dass man NICHT eingeschränkt ist): "Sie können dann entscheiden, ob Ihr Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als Rentenantrag gelten soll. Der Zeitpunkt dieses Reha-Antrages ist dann maßgeblich für den BEGINN DER RENTE, falls ein Anspruch festgestellt werden sollte." Und Sie schreiben ja, dass es auch nichts geändert hätte, hätte sich die KK nicht eingemischt.
Silviaam 16.02.2019 | 04:15
Hallo Ainja Sie schreiben, Ihr Mann sei chronisch krank! Er habe sogar vor der selbst eingeleiteten/gestellten Reha bereits immer wieder kleinere Krankenzeiten dadurch gehabt/ausgelöst. Die im März 2018 beantragte Reha kam zwar erst nach Widerspruch im November bis Anfang Dezember 2018 zum Tragen, doch die damit im Rehabericht festgestellte und darin dokumentierte eingeschränkte Restleistungsfähigkeit (3- unter 6 Std.) ist doch Fakt und war wohl (jetzt einmal ganz ehrlich geblieben) sicher auch von ihm nicht unerwünscht, um damit zu gegebener Zeit (den Zeitraum den Sie nun gerne selber zu bestimmen gedenkten/möchten) einen EM-Rentenantrag stellen zu können. Demnach ist die (chronische) Erkrankung, die im Jahr 2018 einer rehabilitativen Maßnahme bedurfte und bei der gar eine dokumentarisch nunmehr festgehaltene rentenrelevante Leistungsminderung bescheinigt wurde, ein im Jahr 2018 bereits vorliegender Leistungsfall. Dass ein Rehaantrag gleichzeitig ein Rentenantrag darstellt, ggf. als diesen umzuwandeln gilt, (bzw im Rentenrecht gilt "Reha vor Rente") sollte einem Rehaantragsteller nicht fremd sein. Die Reha vor Rente wurde 2018 praktiziert/durchgeführt, eine Leistungsminderung dabei festgehalten/dokumentiert. Dieser Rehabericht könnte auch in Zukunft zur Leistungs(fall)beurteilung erneut herangezogen werden, falls jetzt von Ihnen kein Rentenantrag gestellt wird. Sie schreiben, Sie möchten in ihrem Gestaltungsrecht nicht eingeschränkt werden ... das werden Sie nicht ... Sie entscheiden, ob Sie der Aufforderung der KK nachkommen oder Ihrer Mitwirkungspflicht einfach nicht Genüge tun und es bleiben lassen ... Sie tragen allerdings auch jegliche Konsequenz daraus in Eigenverantwortung. Stellen Sie keinen formalen Rentenantrag, wird kein Rentenfall aktuell ausgelöst. Die KK wird ihre Krankengeldzahlung dann aber auch bald einstellen. Die KK (oder die AfA) holt sich im Übrigen im Verrechnungsfall, bei Bewilligung/Anerkenntnis und des durch den Rententräger zu zahlenden Rentenbetrag, nicht das Krankengeld (ALG I) in voller Höhe zurück. Sollte die zu erwartende EMR geringer sein als das gezahlte Krankengeld (ALG I), hat die KK (AfA) nur in Höhe der EMR einen Erstattungsanspruch. Im Umkehrschluss, EMR höher als Krankengeld (ALG I), der Überschuss wird an den EM-Rentner gezahlt. Ich persönlich habe zwölf Jahre die volle EMR bezogen und bin auch heute noch froh und dankbar über die Zurechnungszeiten, welche damals zwar "nur bis 60" galten, aber immerhin. Auch über die 10,8 % Abzüge gräme ich mich nicht, das Gesetz ist nunmal so und wird nicht auf mich persönlich abgestimmt. Ich konnte, wie nahezu alle betroffenen EMR, mir nicht den Zeitpunkt meiner Erkrankung wünschen/aussuchen. Ich versuche seitdem mein persönliches gesundheitliche Los anzunehmen und jeden Tag (möglichst beschwerdearm) zu genießen. Gram und Neid sind negativ beeinflussbare Faktoren, bei einer eh schon gesundheitlich schlechten Konstitution! Gruß Silvia
Danielaam 16.02.2019 | 06:49
Den Beginn der Erwerbsminderungsrente setzt die DRV fest. Nicht die Krankenkasse mit ihren Dispositionsrecht. Niemand kann sich den Beginn der Erwerbsminderungsrente mal eben so aussuchen. Fakt ist: selbst wenn ihr gegen das Dispositionsrecht der Krankenkasse klagt und gewinnen solltet. Dann kann der Beginn der Erwerbsminderungsrente immer noch da liegen, wo die DRV es bestimmt hat
Lunikaam 16.02.2019 | 11:16
Seid froh, wenn Ihr die Rente überhaupt bekommen solltet! Immer mal etwas krank sein reicht dafür nicht aus. Auch was die Reha Klinik sagt,muss die DRV nicht unbedingt folgen. Lesen Sie sich hier durchs Forum, wieviel da abgelehnt wird und wie krank diese Menschen teilweise sind. So eine EM-Rente ist was ganz besonderes, man muss dankbar sein, sie zu bekommen!!
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