Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Doppelbesteuerung

von Oridori18.05.2021 | 20:33
111 Ansichten
13 Antworten
Da morgen ein Urteil des BVerfG zu erwarten ist bzgl der Doppelbesteuerung, wäre es nicht hilfreich einen Sammelthread zu eröffnen und alle baldig eintrudelnden Themeneröffnungen gekonnt dahin zu verschieben? Letztlich liegt das Problem ja an der falschen Kommunikation worum es dort überhaupt geht. Die Menschen denken ja allen Ernstes es geht um die Frage ob Renten besteuert werden dürfen oder nicht. Das ist aber kompletter Blödsinn. Natürlich werden die Renten auch weiterhin besteuert. Die Frage ist nur, ob die Grüninnen und die SPD damals das richtige Modell gewählt haben wie 2002 vom BVerfG gefordert. Es geht um die Frage der Umstellung. Bis 2004 war es so, dass Renten steuerfrei waren und die Rentenbeiträge voll steuerpflichtig. Das nennt man vorgelagerte Besteuerung. Um das Urteil umzusetzen entschied man sich das Modell der nachgelagerten Besteuerung zu wählen und dafür eine 35 Jährige Übergangsfrist zu schaffen. So steigt über 35 Jahre der Steuerpflichtige Teil der Rente an bis 2040 auf 100%. Gleichzeitig sind die Rentenbeiträge während des Erwerbslebens aber als Sonderausgaben absetzbar aber noch nicht zu 100%. Und jetzt kommt der Kasusknacktus, worum es eigentlich geht. Die Rentenanhebungen unterliegen bereits zu 100% der Besteuerung seit 2005 die aber in Schritten eigentlich erst ab 2040 erfolgen sollte. Und wenn das BVerfG nicht 9ne gerade sein lässt wird es das kassieren. Denn exakt das hat es 2002 in seinem Urteil gesagt dürfe nicht geschehen. Nun haben wir also einen Teil der Rente der zu 100% steuerpflichtig ist aber der Beitrag nicht 100% absetzbar. Viel Spaß morgen mit den Themeneröffnungen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.05.2021 | 11:44

Hallo User Oridori,

dieses Forum ist die falsche Plattform für Fragen der Rentenbesteuerung, da die Deutsche Rentenversicherung keine Aussagen zur Besteuerung treffen darf. In diesem Forum geht es nur Fragen der Aufgaben der Deutschen Rentenversicherung. Die Besteuerung zählt nicht dazu.

Dafür gibt es das Steuerberatungsgebot in Deutschland. Es dürfen nur die Finanzämter, Steuerberater und der Lohnsteuerhilfeverein konkrete Aussagen zur Besteuerung der Renten machen.

Zu Ihrem Artikel ist noch folgendes zu sagen:

der Bundesfinanzhof (BFH), und nicht das Bundesverfassungsgericht, hat am 19.05.2021 die mündliche Verhandlung zur Rentenbesteuerung. Der BFH muss entscheiden, ob die Rentenbesteuerung verfassungswidrig ist. Eine Entscheidung soll Ende Mai 2021 fallen.

Die Renten waren auch vor 2004 steuerpflichtig. Damals wurde nur der Ertragsanteil der Renten versteuert und nicht die gesamte Rente. Somit waren fast alle Rentner nicht steuerpflichtig.

Die Beiträge zur Rentenversicherung sind ab 2025 voll als Sonderausgaben absetzbar.

12 Antworten

Al Bundy feat. No M'amam 18.05.2021 | 20:44
Grüninnen? Eine fette Frau kam heute in den Schuhladen, die war so fett, dass drei kleinere Frauen in ihrer Umlaufbahn kreisten...
Oridoriam 18.05.2021 | 20:36
Die Differenz zwischen nicht absetzbaren Rentenbeitrag bzw. nicht voll steuerlich wirkenden Rentenbeitrag und 100% Besteuerung der Rentensteigerungen seit 2005 DAS IST DIE DOPPELBESTEUERUNG
Steueram 19.05.2021 | 06:07
Besteuerung der Renten ist hier nur ein Randthema und muss hier im Forum gar nicht umfänglich behandelt werden.
Betroffeneram 19.05.2021 | 06:44
Steuer schrieb

Besteuerung der Renten ist hier nur ein Randthema und muss hier im Forum gar nicht umfänglich behandelt werden.

Mit zunehmender Besteuerung der Rente ist es zunehmend sehr wohl Thema.
;-)am 19.05.2021 | 06:53
Betroffener schrieb

Mit zunehmender Besteuerung der Rente ist es zunehmend sehr wohl Thema.

Besteuerung der Renten ist hier nur ein Randthema und muss hier im Forum gar nicht umfänglich behandelt werden.
Mit zunehmender Besteuerung der Rente ist es zunehmend sehr wohl Thema.
https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/rentenbesteuerung… https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/warum-muessen-immer-m… https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/rentenbesteuerung-die… ...
Unikat am 19.05.2021 | 07:28
Wie angesprochen ist dabei das Problem, die falsche Kommunikation. Endet nun die Doppelbesteuerung der Renten, legen Sie einen Überprüfungsantrag vor, um rückwirkend die Doppelbesteuerung ihrer Rente zu beenden und viel viel Geld zu kassieren. Die Menschen glauben wohl das was ihnen suggeriert wird. Selbst bei positiven Urteil aus Sicht der Kläger wird die Rente weiter steuerpflichtig sein und ab 2040 zu 100%. Das es nur um einen vergleichbaren kleinen Anteil der Rente, nur um die Erhöhungen geht, werden viele nicht auf dem Schirm haben und entsprechend verwundert sein was am Ende tatsächlich bei rum kommt. Der Aufwand den der damalige Gesetzgeber der Rentenversicherung nun vielleicht auferlegt hat, mit Rückrechnungen Bescheide etc ist kaum zu beziffern. Daher wird es, sofern das Urteil positiv ist, auf eine pauschalisierte Abgeltung hinauslaufen was das Gericht billigen wird. Da das aber von Anfang an abzusehen war hält sich die Trauer und das Mitleid mit allen Beteiligten in Grenzen.
Andreasam 19.05.2021 | 09:40
Der BFH wird die Entscheidung ende Mai verkünden. Meine Meinung: Der festgelegte Übergang in die nachgelagerte Besteuerung und die Typisierung kann mathematisch niemals zutreffend sein.
Jonnyam 19.05.2021 | 11:54
Ob etwas verfassungswidrig ist oder nicht kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Der BFH kann allenfalls der Meinung sein, dass dem so ist und dann den Fall dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorlegen.
Steueram 19.05.2021 | 12:48
Betroffener schrieb

Mit zunehmender Besteuerung der Rente ist es zunehmend sehr wohl Thema.

Besteuerung der Renten ist hier nur ein Randthema und muss hier im Forum gar nicht umfänglich behandelt werden.
Mit zunehmender Besteuerung der Rente ist es zunehmend sehr wohl Thema.
Dann sollten Sie besser mal die Expertenantwort lesen. Merken Sie etwas?
Hinweisam 19.05.2021 | 19:13
Mit dem Update des Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) am 1. Juli 2008 ist unentgeltliche, altruistische Rechtsberatung in Internet-Foren grundsätzlich erlaubt.
Hinweis zu Hinweisam 19.05.2021 | 19:20
Hinweis schrieb

Mit dem Update des Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) am 1. Juli 2008 ist unentgeltliche, altruistische Rechtsberatung in Internet-Foren grundsätzlich erlaubt.

Es dürfen nur
Mit dem Update des Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) am 1. Juli 2008 ist unentgeltliche, altruistische Rechtsberatung in Internet-Foren grundsätzlich erlaubt.
Wird hier aber trotzdem nicht erfolgen!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026