Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Festlegung des Rentenbeginns

von Petra13.10.2020 | 11:25
363 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, Altersrente steht an und die Deutsche Rentenversicherung Bund schickte mir einen Fragebogen, R0110-00 OVL Version 39031 Form Ro1110. Auf Seite 2 von 13 steht "Die beantragte Altersrente soll beginnen am" - und dort soll ich nun offenbar eintragen, wann. Kann ich das also selbst bestimmen? Wenn ich nun ein späteres Datum eintrage und die Rente beginnt später, ist dann die monatliche Rente höher? Lohnt sich das? Wieviel macht das etwa aus?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es ist vollkommen richtig, dass das angesprochene Formular auch die Möglichkeit abdeckt, VOR Erreichen der Regelaltersgrenze in eine Altersrente zu wechseln, wenn das gewünscht wird und ein Anspruch besteht. Dann benötigen wir zwingend das Datum, an dem die Altersrente beginnen soll.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Siehe hieram 13.10.2020 | 12:08
Hallo Petra, ja, Sie dürfen den Rentenbeginn selbst bestimmen, sofern der NACH dem frühestmöglichen Termin liegt, an den Ihnen die Rente zusteht. Wenn es sich nun bei Ihnen um die Regelaltersrente handelt, erhöht sich die Rente um 0,5% pro Monat, in der Sie die Rente nicht beanspruchen, Dies gilt aber nur für diese Rente, nicht also z. B. für vorgezogene langjährige Versichertenrente. Ob es sich lohnt? Das müssten Sie selbst entscheiden. Die 0,5% (= 6% für ein Jahr späteren Rentenbeginn) behalten Sie dann zwar bis zum Ende der Rente. Aber dafür fehlt Ihnen der zustehende Rentenbetrag in diesem Monat/diesen Monaten. Bei z. B. 1000 EÜR wären das also 2,50 EUR pro Monat bzw. 60 EUR für ein Jahr, dafür aber 12.000 EUR nicht erhaltene (Jahres)Rente... Die haben Sie dann mit 720 EUR höherer Rente (Jahresbetrag ab 1. Jahr Rente danach) dann nach knapp 17 Jahren wieder 'reingeholt'. Das lohnt sich dann also vermutlich nur, wenn Sie auf den Betrag Ihrer Rente nicht angewiesen sind, weil Sie anders gut versorgt sind. Sofern das bei Ihnen der Fall ist, können Sie auch überlegen, ob Sie zunächst eine Teilrente beantragen und sich dafür nochmals ausführlich bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung beraten lassen. Alles Gute!
Petraam 13.10.2020 | 12:34
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Danke für die gut nachvollziehbare Antwort! Ja, es handelt sich um die Regelaltersrente. Könnte ich denn in der Zeit bis zu dem späteren Rentenbeginn noch Extrazahlungen leisten, damit die Rente dann etwas höher wird? Ich bekomme jetzt Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Die würde dann in der Zeit bis zum späteren Rentenbeginn wegfallen? Oder könnte ich diese Rente weiter beziehen und den Abschlag dafür dann irgendwie ausgleichen?
Valzuunam 13.10.2020 | 12:39
So einfach dürfte es hier nicht sein-da der Vordruck R0110 zugeschickt wurde liegt wohl bereits ein Rentenbezug (EM?) vor. Die endet auf jeden Fall mit erreichen der Regelaltersgrenze. Sie können zwar die Regelaltersgrenze später beginnen lassen, dann fehlt Ihnen aber zwischendurch das Geld.
Siehe hieram 13.10.2020 | 13:54
Zitat von Petra anzeigenausblenden
Nein, so geht das leider nicht. Leider war mir entgangen, dass Sie bereits Folgerente (Altersrente nach EM-Rente) beantragen. Eine EM-Rente wird aber längstens bis zu dem Alter bezahlt, mit dem Sie die Regelaltersrente erreichen. Und mit Erreichen des Regelrentenalters sind Sie m.W. nicht mehr berechtigt, Ausgleichszahlungen vorzunehmen. Lesen Sie hierzu auch den zeitgleichen Beitrag und die dort weiterführenden Links https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/klaerung… Und Die EM-Rente, dies noch mal besonders betont, endet automatisch mit Erreichen des Regelrentenalters. Diese können Sie also keinesfalls darüber hinaus beziehen.
Siehe hieram 13.10.2020 | 15:59
Wie fast alle Antragsformulare deckt auch das Formular R0110 verschiedene Möglichkeiten ab. So kann man z.B. aus der EM-Rente auch vorzeitig in die 'Rente ab 63' wechseln oder in eine vorgezogene Rente mit Schwerbehinderung. Im SGB fest gelegt ist lediglich, dass eine EM-Rente spätestens mit Regelrentenalter endet, der Beginn einer weiteren Rente wird aber vom Versicherten selbst (und nicht von der DRV) durch eigenen Antrag bestimmt. Deshalb ist ein Datum notwendig.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026