Hallo Petra,
ja, Sie dürfen den Rentenbeginn selbst bestimmen, sofern der NACH dem frühestmöglichen Termin liegt, an den Ihnen die Rente zusteht.
Wenn es sich nun bei Ihnen um die Regelaltersrente handelt, erhöht sich die Rente um 0,5% pro Monat, in der Sie die Rente nicht beanspruchen, Dies gilt aber nur für diese Rente, nicht also z. B. für vorgezogene langjährige Versichertenrente.
Ob es sich lohnt? Das müssten Sie selbst entscheiden. Die 0,5% (= 6% für ein Jahr späteren Rentenbeginn) behalten Sie dann zwar bis zum Ende der Rente. Aber dafür fehlt Ihnen der zustehende Rentenbetrag in diesem Monat/diesen Monaten.
Bei z. B. 1000 EÜR wären das also 2,50 EUR pro Monat bzw. 60 EUR für ein Jahr, dafür aber 12.000 EUR nicht erhaltene (Jahres)Rente... Die haben Sie dann mit 720 EUR höherer Rente (Jahresbetrag ab 1. Jahr Rente danach) dann nach knapp 17 Jahren wieder 'reingeholt'.
Das lohnt sich dann also vermutlich nur, wenn Sie auf den Betrag Ihrer Rente nicht angewiesen sind, weil Sie anders gut versorgt sind.
Sofern das bei Ihnen der Fall ist, können Sie auch überlegen, ob Sie zunächst eine Teilrente beantragen und sich dafür nochmals ausführlich bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung beraten lassen.
Alles Gute!