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Experten-Antwort

Formulare "Erkl. zum Hinzuverdienst" und "Bescheinig. des AG's zum Beschäftigungsverhältnis"

von Noch-keine-EM04.04.2019 | 18:41
1328 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Foris / sehr geehrte Experten, ist es üblich, jemandem VOR Bewilligung einer EM-Rente bereits einen Bogen von der DRV zur "Erklärung zu meinem Hinzuverdienst" zuzuschicken, wo man rückwirkend Erklärungen zum Arbeitsentgelt leisten soll? U.a. Fragen zum voraussichtlichen Brutto-Arbeitsentgelt, die gar nicht beantwortet werden können, da aktuell AU-geschrieben im Krankengeldbezug. Und wenn man das nicht beantwortet, sollen lt. diesem Formular rückwirkende Bruttoarbeitsentgelte herangezogen werden. Wie soll man hier selbst eine Prognose abgeben können? Desweiteren soll eine "Bescheinigung des Arbeitgebers zum Beschäftigungsverhältnis" ausgefüllt werden. So weit gut, denn das Beschäftigungsverhältnis besteht ja noch. Aber unter Punkt 1.4 steht die Frage, wie die Arbeitszeit verteilt ist und der Arbeitgeber soll beantworten, wie viel Tage pro Woche und wie viele Stunden täglich diese verteilt ist. Wie ist das zu verstehen? Rückwirkend sicherlich nicht, denn das steht ja überhaupt nicht zur Debatte, als man noch gesund war. Und vorausschauend ist das aus o.g. Gründen ebenfalls sehr schlecht einzuschätzen. Zumal weder AN noch AG überhaupt wissen, ob und welche EM überhaupt bewilligt wird, was im Hinblick auf diese Formulare sehr verwirrend ist. Vielen Dank für Ihre Antworten schon mal!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Damit die Rente ggf. in der richtigen Höhe festgesetzt werden kann, ist es durchaus üblich, bereits vor Bescheiderteilung alle relevanten Sachverhalte zu klären.

Die Erklärungen zum Hinzuverdienst sind im allgemeinen so gestaltet, dass Angaben ab einem bestimmten Datum (angenommener Rentenbeginn) für alle möglichen Sachverhalte abgefragt werden.

Wurde ab dem genannten Datum kein Arbeitsentgelt (z. B. wegen Krankengeldbezug) erzielt, sind auch keine weiteren Angaben zum Arbeitsentgelt erforderlich (1.2). Wurde ab dem genannten Datum noch Arbeitsentgelt erzielt oder ist ein Anspruch hierauf innerhalb des genannten Zeitraumes (bis Kalenderjahresende) bereits bekannt (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), ist dieses einzutragen (1.3) und - sofern im Einzelfall möglich - eine Prognose für das folgende Kalenderjahr abzugeben (1.4). Entsprechend ist auch die Bescheinigung des Arbeitgebers gestaltet.

Der Bezug von Sozialleistungen (z. B. Krankengeld) wird ebenfalls an einer anderen Stelle der Erklärung (4) abgefragt.

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7 Antworten

noch keine EMam 05.04.2019 | 15:17
Könnten die Experten hierzu bitte antworten? Sie müssten doch Ihre eigenen Formulare kennen und warum bekommt man die ohne vorherige Bewilligung der EM? Danke.
Geduldam 05.04.2019 | 15:20
Die Experten haben auch Wochenende. Sie werden sich bis Montag in Geduld üben müssen. Ausnahme: Ein Experte opfert sein Freizeit für Ihre „wichtige“ Frage.
Noch-nicht-EMam 05.04.2019 | 22:29
Ja, da haben Sie Recht. Dann übe ich mich in Geduld. Ich bin aber mittlerweile hier im Forum fündig geworden über google (Suchfunktion funktioniert nicht wirklich) mit ähnlich verwunderten Anfragen. Zum Teil sind meine Fragen schon beantwortet.
Dieteram 09.04.2019 | 08:52
Hallo alle miteinander,ich habe dieses Formular in der Post und dazu folgende Frage. Wenn 2017 in meinem Rentenverlauf stand,wenn sie heute in Erwerbsminderungsrente gehen bekommen sie 950 Euro. Und ich danach 78 Wochen Krankengeld und dann Arbeitslosengeld bekam, bedeutet das jetzt die Berechnung wird geringer,weil die Berechnung nur von Arbeitslosengeld und Krankengeld berechnet wird? Denn als Datum wird ab Krankengeld abgefragt. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.
Dieteram 09.04.2019 | 08:53
Hallo alle miteinander,ich habe dieses Formular in der Post und dazu folgende Frage. Wenn 2017 in meinem Rentenverlauf stand,wenn sie heute in Erwerbsminderungsrente gehen bekommen sie 950 Euro. Und ich danach 78 Wochen Krankengeld und dann Arbeitslosengeld bekam, bedeutet das jetzt die Berechnung wird geringer,weil die Berechnung nur von Arbeitslosengeld und Krankengeld berechnet wird? Denn als Datum wird ab Krankengeld abgefragt. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.
Noch-keine-EMam 09.04.2019 | 16:54
Vielen Dank an die Experten für die Antwort. Wen es interessiert bei ähnlichen Anfragen, hier sind die links, die mir ebenfalls weitergeholfen haben: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/formula… https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/erwerbsm… https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/hinzuve…
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