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Experten-Antwort

Freiwillige Beitragszahlung - steuerliche Relevanz

von Gnampf07.12.2020 | 21:17
74 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, auch wenn ich mir bewusst bin, dass dies hier kein Steuerforum ist, meine Frage scheint mir so einfach, dass ich mir sicher bin, dass es hier jemand weiß: Ich beabsichtige, im Januar oder Februar 2021 freiwillige Beiträge für 2020 zu entrichten (per Banküberweisung). Liege ich richtig, dass ich diese in 2021 gezahlten Beiträge dann auch im Rahmen der Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 2021 als Vorsorgeaufwendung absetzen kann - sprich es gilt auch hier das im Steuerrecht übliche Prinzip dass der Zahlungszeitpunkt zählt? Oder habe ich einen Denkfehler...? Danke im Voraus und "sorry" für die leichte Themenfremde. VG Gnampf

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Leider ist das hier kein Forum für steuerrechtliche Fragen. Aber vielleicht hilft schon ein Blick auf das steuerrechtliche Abflussprinzip.

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/zufluss-abfluss-prinzip_idesk_PI20354_HI351457.html

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam von der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Rutham 08.12.2020 | 02:51
siehe Wolfgangs Antwort unter https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/freiwil… Mit freundlichen Grüßen Ruth
Ouzam 08.12.2020 | 01:30
Ja, dennoch wenden Sie sich an einen Steuerberater für die Rechtssicherheit der Aussage.
Gnampfam 08.12.2020 | 22:45
Danke an alle für die Antworten. Die Frage konnte geklärt werden.
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