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Experten-Antwort

ist eine private Berufsunfähigkeitsrente ein Hinzuverdienst bei der DRV-Erwerbsminderungsrente?

von Gunther28.01.2024 | 12:31
2073 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Erhalte monatlich neben meiner vollen DRV-Erwerbsminderungsrente, eine monatliche Berufsunfähigskeitrente aus einer seit Arbeitsbeginn eingezahlten privaten Zusatzversicherung. Ist die Berufsunfähigkeitsrente aus einer vorher mühsam einbezahlten BU-Versicherung dann ein sogenannter "Hinzuverdienst" bei der vollen DRV-Rente und schmälert diese ggf. wieder, falls diese über 6.300€/Jahr liegt? Sind eigentlich zusätzliche moatliche Betriebsrenten wg. Erwerbsminderung und Kapitalerträge z.B. Zinsen daraus, dann ebenso ein "Hinzuverdienst" bei der Erwerbsminderungsrente? Seit 1.1.2023 ist die Grenze von möglichen Hinzuverdienst von 6.300€ auf 17.823,75€/Jahr bei vollen Erwerbsminderungsrenten gestiegen? In dem Bescheid der DRV steht, dass man Renten aus Unfallversicherung als Hinzuverdienst angerechnet bekommt, von BU-Renten steht da nichts konkretes? Mein BU-Versicherer hat mir aber nun mitgeteilt, dass er verpflichtet ist, die BU-Rente an die "Zentrale Stelle der Deutschen Rentenversicherung Bund zu melden", daher die Frage.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gunther,

eine private Berufsunfähigkeitsversicherung wird bei der Rente wegen Erwerbsminderung nicht als Hinzuverdienst berücksichtigt. Ebenso wenig Betriebsrenten und Kapitalerträge.

Im Jahr 2023 betrug die Hinzuverdienstgrenze für die Rente wegen voller Erwerbsminderung 17.823,75 EUR, im Jahr 2024 18.558,75 EUR.

Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) ist verantwortlich für die staatlich geförderte, private Altersvorsorge. Deshalb erfolgt die Meldung Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsrente an diese Stelle. Damit verbunden ist jedoch keine Meldung an Ihren Rentenversicherungsträger, sondern z. B. an das Finanzamt zur Rentenbesteuerung

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

kurz und knappam 28.01.2024 | 13:29
Eine private BU-Rente ist kein Arbeitseinkommen und deshalb kein Hinzuverdienst bei einer EM-Rente. Auch eine Betriebsrente ist kein Hinzuverdienst. Maßgeblich ist §96a SGB VI. Die Hinzuverdienstgrenze bei voller EM-Rente liegt für das Jahr 2024 nunmehr bei 18.558,75 EUR.
Googeln wäre schneller gewesenam 28.01.2024 | 13:36
Nein, eine private BU-Versicherung oder auch eine Betriebsrente zählen nicht als Hinzuverdienst, ebensowenig private Kapitalerträge: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/zaehlt-private-bu-als… https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/zaehlt-die-betriebsre… Die Hinzuverdienstgrenze bei voller EM-Rente liegt im Jahr 2024 bei 18.558,75 Euro (also nicht bei 6.300 Euro), bei teilweiser EM-Rente mindestens beim Doppelten. Man darf natürlich auch mehr hinzuverdienen, dann werden halt 40 % des übersteigenden Betrages von der EM-Rente abgezogen.
kurz und knappam 28.01.2024 | 14:08
Zitat von Googeln wäre schneller gewesen anzeigenausblenden
uiui, der zweite Link zaubert einen Beitrag aus 2015 hervor und betrifft Betriebsrente bei Altersrente.... Seit 2015 haben sich aber einige Gesetze geändert.... Also googeln mag zwar manchmal schneller sein, aber nicht unbedingt immer 'besser'. Aber auch 'Aktuell' ist keines der angegeben Einkünfte ein 'Hinzuverdienst' bei einer EM-Rente.
Du meine Güteam 28.01.2024 | 14:47
Dasselbe wurde hier schon zig-mal gefragt. Suchfunktion nutzen!
Sebastianam 28.01.2024 | 20:59
Kurz und knapp: Nein.
Guntheram 29.01.2024 | 00:36
Danke für die verschiedenen Antworten. Und nein, leider hatte ich davor über eine Suche nichts gefunden
Sebastianam 29.01.2024 | 02:56
Nichts zu danken, dafür sind wir Experten doch da.
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