Hallo Gunther,
eine private Berufsunfähigkeitsversicherung wird bei der Rente wegen Erwerbsminderung nicht als Hinzuverdienst berücksichtigt. Ebenso wenig Betriebsrenten und Kapitalerträge.
Im Jahr 2023 betrug die Hinzuverdienstgrenze für die Rente wegen voller Erwerbsminderung 17.823,75 EUR, im Jahr 2024 18.558,75 EUR.
Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) ist verantwortlich für die staatlich geförderte, private Altersvorsorge. Deshalb erfolgt die Meldung Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsrente an diese Stelle. Damit verbunden ist jedoch keine Meldung an Ihren Rentenversicherungsträger, sondern z. B. an das Finanzamt zur Rentenbesteuerung
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung