Hallo Heinz,
zu a)
Dies ist eine arbeitsrechtliche Frage, die wir im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung leider nicht beantworten können. Zwar stellen die Tarifverträge regelmäßig auf die Regelaltersgrenze ab - wie die von Ihnen genannte Formulierung tatsächlich zu bewerten ist, sollten Sie dennoch mit Ihrem Arbeitgeber, dem Betriebs-/Personalrat, der zuständigen Gewerkschaft oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht klären.
zu b)
Ja. Der Bezug einer Altersvollrente hat verschiedene versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Auswirkungen, die von Ihrem Arbeitgeber zu beachten sind. Zur Klärung der Auswirkungen auf Ihre Krankenversicherung muss ich Sie jedoch an Ihre zuständige Krankenkasse verweisen.
@ KSC
Nochmals nachgefragt
Die Ausgangsfrage von Heinz war doch, ob er seinen Arbeitgeber informieren "muss" dass er eine vorgezogene Altersrente neben seiner Arbeit. Wenn er eine Teilrente beantragt, was ändert sich denn für seinen Arbeitgeber, dass er das wissen muss. Er muss doch weiterhin seinen Arbeitgeber Beitrag zur KV. Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung genauso zahlen. also keine Änderung.
Der Experte hat auch nur die Vollrente erwähnt.
@ Rente 1
Wirklich? Auch wenn er dieser gesonderten Meldung nicht zustimmt ?
Sicherlich nur eine theoretische Frage, denn wenn er nicht zustimmt, muss er bis zum Jahresende warten. Er darf zwar jeden Monat seine Beiträge zahlen, aber die Rentenversicherung bekommt das nur einmal im Jahr mit.
Aber nochmal die Frage lautete ob Heinz verpflichtet ist, seinen Arbeitgeber zu informieren.
Das ist eine reine Arbeitsrechtsfrage.
Was gilt also Wenn das nicht im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag steht?
Dass die Rentenversicherung den Arbeitgeber fragen muss, um die Rente zu berechnen, weil sie unterjährig keine aktuellen Daten hat, ist der entscheidende Faktor.
Vielleicht ändert sich das zukünftig irgendwann mal.
hmm ...dann orientiert sich der AG selbst vielleicht an den KV-Vorschriften aus SGB 5, und teilt seiner KK den Altersvollrentenbezug mit - in dem IHM sicher die 'Versicherungsbedingungen/nebst Folgewirkungen' zu Beginn seiner GKV mitgeteilt worden sind ;-)
Letztendlich ist die KK zuerst die Stelle, die Änderungen bei allen beteiligten Stellen in die Wege leitet. Der Hinweis an AG wäre so gesehen nur ein 'vorgezogener' Hinweis an AG, bis dann noch mehr lange Rück-/Nachrechnungen seitens aller Beteiligten erfolgen ...
Gruß
w.
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