Liebe Teilnehmende am Forum,
bitte beachten Sie die Netiquette und bleiben Sie sachbezogen und respektvoll in Ihrer Kommunikation.
Ich habe einige unangemessene Beiträge entfernt.
Allen einen schönen Tag und beste Grüße
Ihr Admin
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenAlle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert
Liebe Teilnehmende am Forum,
bitte beachten Sie die Netiquette und bleiben Sie sachbezogen und respektvoll in Ihrer Kommunikation.
Ich habe einige unangemessene Beiträge entfernt.
Allen einen schönen Tag und beste Grüße
Ihr Admin
Hallo Bin total schockiert,
für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente müssen persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Zu den persönlichen Voraussetzungen gehört, dass der Versicherte erwerbsgemindert ist. Das heißt, dass er wegen Krankheit oder Behinderung grundsätzlich auf nicht absehbare Zeit außerstande sein muss, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei (volle Erwerbsminderung) oder sechs Stunden täglich (teilweise Erwerbsminderung) erwerbstätig zu sein. Die Entscheidung hierzu trifft der zuständige Rentenversicherungsträger unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalls.
Wenn Sie Ihrem Antrag zwei BSG Urteile beifügen, wird Ihr Antrag weder verzögert bearbeitet noch alleine deswegen abgelehnt. Rache – egal in welcher Form - ist deswegen nicht zu befürchten. Die Rentenversicherung ist dazu verpflichtet, zu prüfen, ob die oben genannten Voraussetzungen objektiv erfüllt sind und muss dann eine Entscheidung treffen.
Da ein weiterer Erkenntnisgewinn unwahrscheinlich ist, schließe ich diesen Thread.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hier wird ja nun fröhlich einfach einem das Wort im Munde umgedreht... NEIN, es ist KEINE verklausierte und auch keine unverklausierte Warnung!! Packen Sie doch gern ein, zwei oder wie viele Urteile auch immer mit zu Ihrem Antrag.... Aber WESENTLICH für die Entscheider sind die ärztlichen Befunde. (und nicht irgendwelche Urteile, die die selbst im Schrank stehen haben). Aber WARUM eine EM-Rente beantragt wird, nämlich wegen Krankheit xyz und außerdem seit zyx Monaten noch dies und das dazu, DAS wissen die nicht und haben es auch nicht im Schrank stehen.Konzentrieren Sie sich aufs Wesentliche!Verklausulierte Warnung, besser doch keine Urteile beizufügen?
Nein, nur dass die Urteile alleine nicht reichen werden für die Bewilligung der EMR, sondern es auf andere Dinge wesentlich (daher auch der Hinweis der Konzentration auf das Wesentliche) ankommt: auf die Einschränkung der Erwerbsfähigkeit! Und diese sollte möglichst direkt beim Antrag mit ärztlichen Unterlagen untermauert werden.Konzentrieren Sie sich aufs Wesentliche!Verklausulierte Warnung, besser doch keine Urteile beizufügen?
Lesen Sie hierzu die zahlreichen Beiträge der vergangenen Wochen. Es sind auch Erklärungen für rentenrechtlich nicht so bewanderte Menschen wie Sie dabei.Aber tut was Ihr nicht lassen könnt und werdet glücklich mit euren BSG Urteilen durch die Ihr aber trotz allem keine Rente bekommt.Die in den BSG-Urteilen haben aber die Rente bekommen. Warum sollten neue Antragsteller keine bekommen??
Der Experte wird erneut darauf hinweisen, dass die hier immer wieder erneut auftauchenden, falschen Behauptungen bezüglich einer mehrmals 26 wöchigen Arbeitsunfähigkeit, allein ganz sicher nicht zur Gewährung einer Erwerbsminderungsrente führen. Wer dem nicht glaubt, möge einen Antrag stellen und das Ergebnis abwarten. Die Realität kann dann sehr ernüchternd sein. Hier kann sich eben jeder noch so unqualifizierte Rentenlaie äußern und durch falsche Behauptungen unberechtigte Hoffnungen wecken. Vertrauen sollte man letztendlich aber nur den eindeutig gekennzeichneten Expertenantworten. Diese allerdings wären aber mal gefordert, diesen immer wieder hochkochenden Unsinn durch klare Aussagen und die frühzeitige Schließung entsprechender Threads zu unterbinden.Kleine Ergänzung zu den Konstellationen = Fehlzeiten: Derzeit mehr als 26 Wochen krankgeschrieben + fortfolgend mehr als 26 Wochen krankgeschrieben = Erwerbsminderungsrente Ich würde jedoch direkt darauf hinweisen. Dies ist der sehr viel kürzere Weg.Jetzt fängt der Spinner schon wieder mit seinem Urteil an
Hallo, mehrere Experten haben in einem anderen Thread hier im Forum empfohlen, bei der Beantragung der EM-Rente, zwei BSG-Urteile beizufügen. Siehe hier hat jedoch am 06.09.2021 um 00:04 Uhr, als einziger, sehr bedrohlich geantwortet: Zitatanfang: "Der Entscheider wird vermutlich eher denken, dass Sie ihn für unfähig halten und Ihren Antrag erst einmal gaaaanz nach unten in den Stapel schieben. Sie beantragen Ihre EM-Rente, weil Sie meinen Sie sind erwerbsgemindert, und einzig das weisen Sie nach und reichen dazu die Unterlagen ein. Irgendwelche Kopien von Urteilen (welche auch immer) mit zuschicken können Sie sich sparen Der Entscheider hat selbst einen dicken Wälzer gültiger Gesetze, und eine Sammlung evtl. in Ihrem Fall auch noch zu berücksichtigender Urteile, in denen er dann im Grenzfall noch mal nachschlägt. Oder machen Sie auch schon die Abrechnung des Stromverbrauchs selbst und schicken Sie diese dem Stromanbieter mit, wenn Sie ihm den Zählerstand mitteilen???" Zitatende Beschränkt sich die Rache der DRV darauf, dass mein Antrag nur etwas? später bearbeitet wird, ich meine EM-Rente aber bekomme? Oder geht die Rache soweit, dass mein Antrag ganz abgelehnt wird? Mein Stromanbieter betrügt mich nicht um 50%, die Abrechnungen erfolgen Cent genau. Deshalb brauche ich die Abrechnung nicht selbst zu machen und dort hinzuschicken. Die DRV lehnt aber, laut Forum, 50% aller EM-Anträge ab. Deshalb möchte ich die 2 BSG-Urteile, so wie in dem Thread, von mehreren Experten empfohlen, dem EM-Antrag beifügen. https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/erwerbsm… Bei einem "normalen" Rentenantrag spielen diese Urteile keine Rolle. Erst wenn die dort benannten Konstellationen auf Sie zutreffen, kann eine Verweisung darauf eventuell nützlich sein. Im Prinzip geht es dabei um EM-Rente durch die Hintertür. Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, kommen Sie erst gar nicht in diese Situation. Wird dieser abgelehnt und Ihre Situation ist die gleiche wie in den Urteilen (kurz:lange Fehlzeiten derzeit und fortfolgend) dann wäre das ein möglicher Weg.Kleine Ergänzung zu den Konstellationen = Fehlzeiten: Derzeit mehr als 26 Wochen krankgeschrieben + fortfolgend mehr als 26 Wochen krankgeschrieben = Erwerbsminderungsrente Ich würde jedoch direkt darauf hinweisen. Dies ist der sehr viel kürzere Weg. Für die Antragstellung noch gute und konkrete Tipps vom Experten @Jan: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/erwerbsm…
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.