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Experten-Antwort

Rache durch die DRV, wenn ich dem EMR-Antrag, 2 BSG-Urteile beifüge?

von Bin total geschockt13.09.2021 | 15:41
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26 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mehrere Experten haben in einem anderen Thread hier im Forum empfohlen, bei der Beantragung der EM-Rente, zwei BSG-Urteile beizufügen. Siehe hier hat jedoch am 06.09.2021 um 00:04 Uhr, als einziger, sehr bedrohlich geantwortet: Zitatanfang: "Der Entscheider wird vermutlich eher denken, dass Sie ihn für unfähig halten und Ihren Antrag erst einmal gaaaanz nach unten in den Stapel schieben. Sie beantragen Ihre EM-Rente, weil Sie meinen Sie sind erwerbsgemindert, und einzig das weisen Sie nach und reichen dazu die Unterlagen ein. Irgendwelche Kopien von Urteilen (welche auch immer) mit zuschicken können Sie sich sparen Der Entscheider hat selbst einen dicken Wälzer gültiger Gesetze, und eine Sammlung evtl. in Ihrem Fall auch noch zu berücksichtigender Urteile, in denen er dann im Grenzfall noch mal nachschlägt. Oder machen Sie auch schon die Abrechnung des Stromverbrauchs selbst und schicken Sie diese dem Stromanbieter mit, wenn Sie ihm den Zählerstand mitteilen???" Zitatende Beschränkt sich die Rache der DRV darauf, dass mein Antrag nur etwas? später bearbeitet wird, ich meine EM-Rente aber bekomme? Oder geht die Rache soweit, dass mein Antrag ganz abgelehnt wird? Mein Stromanbieter betrügt mich nicht um 50%, die Abrechnungen erfolgen Cent genau. Deshalb brauche ich die Abrechnung nicht selbst zu machen und dort hinzuschicken. Die DRV lehnt aber, laut Forum, 50% aller EM-Anträge ab. Deshalb möchte ich die 2 BSG-Urteile, so wie in dem Thread, von mehreren Experten empfohlen, dem EM-Antrag beifügen. https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/erwerbsm…

Antworten vom Expertenteam

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Liebe Teilnehmende am Forum,

bitte beachten Sie die Netiquette und bleiben Sie sachbezogen und respektvoll in Ihrer Kommunikation.

Ich habe einige unangemessene Beiträge entfernt.

Allen einen schönen Tag und beste Grüße

Ihr Admin

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bin total schockiert,

für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente müssen persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Zu den persönlichen Voraussetzungen gehört, dass der Versicherte erwerbsgemindert ist. Das heißt, dass er wegen Krankheit oder Behinderung grundsätzlich auf nicht absehbare Zeit außerstande sein muss, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei (volle Erwerbsminderung) oder sechs Stunden täglich (teilweise Erwerbsminderung) erwerbstätig zu sein. Die Entscheidung hierzu trifft der zuständige Rentenversicherungsträger unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalls.

Wenn Sie Ihrem Antrag zwei BSG Urteile beifügen, wird Ihr Antrag weder verzögert bearbeitet noch alleine deswegen abgelehnt. Rache – egal in welcher Form - ist deswegen nicht zu befürchten. Die Rentenversicherung ist dazu verpflichtet, zu prüfen, ob die oben genannten Voraussetzungen objektiv erfüllt sind und muss dann eine Entscheidung treffen.

Da ein weiterer Erkenntnisgewinn unwahrscheinlich ist, schließe ich diesen Thread.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

24 Antworten

Erklärbäram 13.09.2021 | 15:52
Vermutlich ist es durch Ihre Erkrankung bedingt, dass sie diese aus meiner Sicht etwas ironische Bemerkung im Forum als so bedrohlich und schockierend erleben. Der Schreiber kann doch gar nicht wissen, was der Sachbearbeiter mit Ihrem Antrag macht und von "Rache" kann hier auch nicht die Rede sein. Weshalb sollte sich jemand, der Anträge nach objektiven Kriterien bewertet, sich an Ihnen rächen wollen. Stellen Sie den Antrag einfach, fügen Sie, wie schon dutzendfach empfohlen, ärztliche Unterlagen bei, die Ihre Erwerbsunfähigkeit untermauern (darauf kommt es schließlich an) und warten Sie ab. Es wird auch keine Rache sein, wenn Sie dann eine Einladung zur medizinischen Reha oder zur Begutachtung erhalten, sondern das gehört einfach dazu.
Bockwurstam 13.09.2021 | 15:53
Heute ist Montag und nicht Freitagabend. Bis zum nächsten Wochenende ist es noch ein wenig hin.
Schadeam 13.09.2021 | 16:00
Ob Sie diese beiden Urteile nun Ihrem Antrag beifügen oder nicht wird auf die Bearbeitung Ihres Falles erst einmal keinerlei Einfluß haben! Machen Sie es halt wenn Sie meinen. Viel wichtiger (als irgendwelche Urteile) sind Ihre Erkrankungen und ob Sie die entsprechenden Vorversicherungszeiten haben oder nicht. Konzentrieren Sie sich aufs Wesentliche! Während die Vielzahl der DRV Mitarbeiter hier im Forum diese Urteil für "wenig wert im Einzelfall" halten, meinen einige Oberschlaue dass diese Urteile "allein seeligmachend" sind. Wen Sie nun für die wahren Experten oder die Scharlatane halten, dürfen Sie sich als freier Bürger selbst aussuchen. Aber das als "Rache der DRV zu empfinden" ist schon - freundlich ausgedrückt - sehr speziell.
Hobbyexperteam 13.09.2021 | 16:22
Hallo bin total schockiert, wenn Ihr Stromanbieter eine Jahresabrechnung macht, und zum Ergebnis kommt, dass 50 % seiner Kunden eine Rückerstattung und 50 % eine Nachforderung bekommen, betrügt er dann automatisch die 50 %, die was nachzuzahlen haben? Genauso, wie Sie Ihr Stromanbieter prüft, ob die Vorauszahlung mit dem tatsächlichen Verbrauch übereinstimmt, und entweder etwas auszahlt und etwas nachfordert, prüft die Rentenversicherung, ob die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der Rente wegen Erwerbsminderung objektiv erfüllt sind. Falls ja, wird die Rente bewilligt und falls nein, wird sie es nicht. Auch Ihr Stromanbieter wird Ihnen nicht aus Rache eine höhere Stromrechnung zukommen lassen, wenn Sie ihm neben der jährlichen Zählerstandsmeldung noch zwei aktuelle BGH Urteile zukommen lassen. Ich kann mir jedenfalls genauso wie Schade und siehe hier nicht vorstellen, dass das Beifügen oder Nichtbeifügen der BSG Urteile irgendeinen Einfluss auf das Endergebnis hat.
Siehe hieram 13.09.2021 | 16:13
Hallo 'bin total geschockt', dies war bestimmt nicht meine Absicht!! Sie zu schocken. Und niemand wird sich an Ihnen 'rächen' wenn Sie nun zwei Urteile mit beifügen. Tatsächlich ist es aber so, dass dies völlig überflüssig ist. Die Entscheider der DRV haben alle Gesetzesvorgaben, die in irgendeiner Form (auch Urteile) zu berücksichtigen sind, selbst vorliegen. Und dass tatsächlich ca. 50 % der Anträge abgelehnt werden, liegt bestimmt NICHT daran, dass jemand keine Urteile mitgeschickt hat. Wesentlich WICHTIGER und nur darauf sollen Sie sich konzentrieren, ist es, dass Sie alle relevanten Befunde Ihrer Sie behandelnden Ärzte dem Antrag beifügen bzw. nachreichen bzw. die Ärzte zumindest namentlich erwähnen und von der Schweigepflicht entbinden. Außerdem können/sollten Sie auch den 'Selbsteinschätzungsbogen' ausfüllen. Hier können Sie mit eigenen Worten beschreiben, wie sehr Sie durch Ihre gesundheitlichen Mängel bei der Arbeit (und auch im Alltag) eingeschränkt sind. Je ausführlicher Sie also die gesundheitlichen Aspekte nachweisen, desto höher ist Ihre Chance, dass der Antrag in Ihrem Sinn entschieden wird. Viel Erfolg und alles Gute!
Siehe hieram 13.09.2021 | 17:04
Konzentrieren Sie sich aufs Wesentliche!
Verklausulierte Warnung, besser doch keine Urteile beizufügen?
Hier wird ja nun fröhlich einfach einem das Wort im Munde umgedreht... NEIN, es ist KEINE verklausierte und auch keine unverklausierte Warnung!! Packen Sie doch gern ein, zwei oder wie viele Urteile auch immer mit zu Ihrem Antrag.... Aber WESENTLICH für die Entscheider sind die ärztlichen Befunde. (und nicht irgendwelche Urteile, die die selbst im Schrank stehen haben). Aber WARUM eine EM-Rente beantragt wird, nämlich wegen Krankheit xyz und außerdem seit zyx Monaten noch dies und das dazu, DAS wissen die nicht und haben es auch nicht im Schrank stehen.
Erklärbäram 13.09.2021 | 16:58
Konzentrieren Sie sich aufs Wesentliche!
Verklausulierte Warnung, besser doch keine Urteile beizufügen?
Nein, nur dass die Urteile alleine nicht reichen werden für die Bewilligung der EMR, sondern es auf andere Dinge wesentlich (daher auch der Hinweis der Konzentration auf das Wesentliche) ankommt: auf die Einschränkung der Erwerbsfähigkeit! Und diese sollte möglichst direkt beim Antrag mit ärztlichen Unterlagen untermauert werden.
W°lfgangam 13.09.2021 | 19:08
...Whistleblower haben es bereits durchgesteckt, dass das DRV-Men-In-Black-Team Sie/Andere zeitnah aufsucht. Keine Sorge/Panik, Sie haben anschließend null Erinnerung zu Ihrem Antrag/zur Nachfrage hier. Tipp: Schauen Sie mal vorsorglich ums Haus/hinter die Verdunkelungsvorhänge = sowieso zwecklos *Blitz ;-)) Gruß w.
Schadeam 13.09.2021 | 19:14
an @Tom, @ Jürgen uns an alle sonstigen Verschwörungstheoretiker, es macht sicher Spaß anderen das Wort im Mund rumzudrehen oder Zitatet untezujubeln.....aber hilfreich ist all das nicht. Aber tut was Ihr nicht lassen könnt und werdet glücklich mit euren BSG Urteilen durch die Ihr aber trotz allem keine Rente bekommt. Einfach armselig eure Beiträge.
Rechtsschutzversicherungam 13.09.2021 | 19:20
Mit zwei beigefügten BSG-Urteilen, könnt Ihr vielleicht laut bellen, aber nicht hart beissen. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann zusätzlich eine Kopie vom Vertrag beilegen. Der SB wird sofort erkennen, dass Ihr nicht nur laut bellen, sondern auch hart beissen könnt. Wäre ich SB, würde ich bei zwei BSG-Urteilen und einer Rechtsschutzversicherung, den EM-Antrag genehmigen, statt mir einen Prozess vor dem Sozialgericht einzufangen und wahrscheinlich zu verlieren. Die unteren Sozialgerichte folgen der Rechtsprechung des BSG. Von der vielen Arbeit und den Kosten ganz zu schweigen.
KSCam 13.09.2021 | 20:15
Da wird der DRV Sachbearbeiter sich sicherlich gleich vor Angst in die Hosen scheissen, wenn der Kunde neben den beiden BSG Urteilen auch noch die Police seiner Rechtsschutzversicherung einreicht. Mensch, in diesem Forum lesen vielleicht 0,1% der DRV Mitarbeiter mit - es wäre ein absoluter Zufall wenn Ihr Sachbearbeiter dazu gehören würde. 99,9% aller DRV Sachbearbeiter würden sich verduzt fragen warum der liebe Kunde (oder dieser Spinner) dieses Zeug dem Antrag beifügt. Beiendrucken lassen die sich nicht davon und kein DRV Sachbearbeiter wird die Rente bewilligen obwohl der ärztliche Dienst "vollschichtig arbeitsfähig" angekreuzt hat nut wegen diese mitgeschickten Anlagen. Manche Träumer haben null Ahnung von der Realität.
Berateram 13.09.2021 | 20:17
Zitat von Rechtsschutzversicherung anzeigenausblenden
Mit Verlaub. Leider haben Sie überhaupt keinen blassen Schimmer davon, wie und wer eine Erwerbsminderungsrente befürwortet. Eins ist aber sicher: Beigefügte Urteile oder Nachweise eines Rechtsschutzes interessieren bei der Rentenversicherung im Rahmen der Bescheiderteilung niemanden, am wenigsten den Sachbearbeiter. Ihre „Theorien“ sollten Sie daher besser für sich behalten, statt Fragestellern falsche Tipps zu geben.
Rechtsschutzversicherungam 13.09.2021 | 21:16
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Dann schreibt der Antragsteller halt einen zusätzlichen Satz "Ich füge ...... dabei, weil ich die EMR haben möchte" Vielleicht noch der eindeutige Hinweis: "Wenn ich EMR nicht krieg, macht RA Widerspruch. Wenn ich dann EMR immer noch nicht krieg, macht RA Klagen bis hoch zum BSG. Kostet mich NIX, da Rechtsschutzversicherung vorhanden." Vielleicht noch zusätzlich Kopien an den ärztlichen Dienst schicken, dann weiss der auch Bescheid. Die BSG-Urteile sind halt eindeutig positiv für die Antragsteller ausgefallen. Letztendlich kommt da KEINER dran vorbei. Kommt die DRV also günstiger, EMR zu bewilligen.
Aloisam 13.09.2021 | 21:36
Bei einem "normalen" Rentenantrag spielen diese Urteile keine Rolle. Erst wenn die dort benannten Konstellationen auf Sie zutreffen, kann eine Verweisung darauf eventuell nützlich sein. Im Prinzip geht es dabei um EM-Rente durch die Hintertür. Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, kommen Sie erst gar nicht in diese Situation. Wird dieser abgelehnt und Ihre Situation ist die gleiche wie in den Urteilen (kurz:lange Fehlzeiten derzeit und fortfolgend) dann wäre das ein möglicher Weg.
Einfach lesenam 13.09.2021 | 20:39
Aber tut was Ihr nicht lassen könnt und werdet glücklich mit euren BSG Urteilen durch die Ihr aber trotz allem keine Rente bekommt.
Die in den BSG-Urteilen haben aber die Rente bekommen. Warum sollten neue Antragsteller keine bekommen??
Lesen Sie hierzu die zahlreichen Beiträge der vergangenen Wochen. Es sind auch Erklärungen für rentenrechtlich nicht so bewanderte Menschen wie Sie dabei.
Kfkfkam 13.09.2021 | 22:04
Da wir in Deutschland leben haben Urteile des BAG keinerlei Wirkung außer in dem konkreten Einzelfall. Das Experten hier Urteile empfehlen ist schon eine lustige Behauptung. Aber der Troll hat wohl Langeweile. Viele Werkstätten sind ja Coronabedingt geschlossen.
Vorschlagam 13.09.2021 | 22:07
Ich würde den EM-Antrag, direkt an die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung, zu Händen Frau Gundula Roßbach persönlich/vertraulich schicken. Sie kann dann eventuell, die unteren Mitarbeiter entsprechend anweisen, die Erwerbsminderungsrente zu bewilligen (ehe der Antragsteller, bei einer Ablehnung der EMR, eventuell die Bildzeitung informiert, die DRV beachtet BSG-Urteile nicht).
Expertenantwort abwartenam 14.09.2021 | 07:44
Kleine Ergänzung zu den Konstellationen = Fehlzeiten: Derzeit mehr als 26 Wochen krankgeschrieben + fortfolgend mehr als 26 Wochen krankgeschrieben = Erwerbsminderungsrente Ich würde jedoch direkt darauf hinweisen. Dies ist der sehr viel kürzere Weg.
Jetzt fängt der Spinner schon wieder mit seinem Urteil an
Der Experte wird erneut darauf hinweisen, dass die hier immer wieder erneut auftauchenden, falschen Behauptungen bezüglich einer mehrmals 26 wöchigen Arbeitsunfähigkeit, allein ganz sicher nicht zur Gewährung einer Erwerbsminderungsrente führen. Wer dem nicht glaubt, möge einen Antrag stellen und das Ergebnis abwarten. Die Realität kann dann sehr ernüchternd sein. Hier kann sich eben jeder noch so unqualifizierte Rentenlaie äußern und durch falsche Behauptungen unberechtigte Hoffnungen wecken. Vertrauen sollte man letztendlich aber nur den eindeutig gekennzeichneten Expertenantworten. Diese allerdings wären aber mal gefordert, diesen immer wieder hochkochenden Unsinn durch klare Aussagen und die frühzeitige Schließung entsprechender Threads zu unterbinden.
Martinam 13.09.2021 | 23:22
Zitat von Alois anzeigenausblenden
Hallo, mehrere Experten haben in einem anderen Thread hier im Forum empfohlen, bei der Beantragung der EM-Rente, zwei BSG-Urteile beizufügen. Siehe hier hat jedoch am 06.09.2021 um 00:04 Uhr, als einziger, sehr bedrohlich geantwortet: Zitatanfang: "Der Entscheider wird vermutlich eher denken, dass Sie ihn für unfähig halten und Ihren Antrag erst einmal gaaaanz nach unten in den Stapel schieben. Sie beantragen Ihre EM-Rente, weil Sie meinen Sie sind erwerbsgemindert, und einzig das weisen Sie nach und reichen dazu die Unterlagen ein. Irgendwelche Kopien von Urteilen (welche auch immer) mit zuschicken können Sie sich sparen Der Entscheider hat selbst einen dicken Wälzer gültiger Gesetze, und eine Sammlung evtl. in Ihrem Fall auch noch zu berücksichtigender Urteile, in denen er dann im Grenzfall noch mal nachschlägt. Oder machen Sie auch schon die Abrechnung des Stromverbrauchs selbst und schicken Sie diese dem Stromanbieter mit, wenn Sie ihm den Zählerstand mitteilen???" Zitatende Beschränkt sich die Rache der DRV darauf, dass mein Antrag nur etwas? später bearbeitet wird, ich meine EM-Rente aber bekomme? Oder geht die Rache soweit, dass mein Antrag ganz abgelehnt wird? Mein Stromanbieter betrügt mich nicht um 50%, die Abrechnungen erfolgen Cent genau. Deshalb brauche ich die Abrechnung nicht selbst zu machen und dort hinzuschicken. Die DRV lehnt aber, laut Forum, 50% aller EM-Anträge ab. Deshalb möchte ich die 2 BSG-Urteile, so wie in dem Thread, von mehreren Experten empfohlen, dem EM-Antrag beifügen. https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/erwerbsm… Bei einem "normalen" Rentenantrag spielen diese Urteile keine Rolle. Erst wenn die dort benannten Konstellationen auf Sie zutreffen, kann eine Verweisung darauf eventuell nützlich sein. Im Prinzip geht es dabei um EM-Rente durch die Hintertür. Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, kommen Sie erst gar nicht in diese Situation. Wird dieser abgelehnt und Ihre Situation ist die gleiche wie in den Urteilen (kurz:lange Fehlzeiten derzeit und fortfolgend) dann wäre das ein möglicher Weg.
Kleine Ergänzung zu den Konstellationen = Fehlzeiten: Derzeit mehr als 26 Wochen krankgeschrieben + fortfolgend mehr als 26 Wochen krankgeschrieben = Erwerbsminderungsrente Ich würde jedoch direkt darauf hinweisen. Dies ist der sehr viel kürzere Weg. Für die Antragstellung noch gute und konkrete Tipps vom Experten @Jan: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/erwerbsm…
Schlawickelam 14.09.2021 | 15:17
Hallo, wie viele hier schon geschrieben haben, ist für den Erfolg Ihres Antrages zunächst Ihr Gesundheitszustand und die sich daraus noch ableitende Erwerbsfähigkeit ausschlaggebend. Ob durch das Beifügen von Urteilsbegründungen eine subjektiv anbweichende Entscheidung des Sachbearbeiters verursacht wird, ist eher etwas für die Glaskugel oder für Verschwörungstheoretiker. Dann können Sie auch mutmaßen, dass Ihr Antrag, wenn Sie aus Gelsenkirchen kommen und der Sachbearbeiter aus Dormund, sicher abgelehnt wird.... Spaß bei Seite. Stellen Sie den Antrag und fügen Sie alle ärztlichen Unterlagen bei. Ggfs. kommt es dann zur Begutachtung und diese wird Ihnen im Ergebnis schon eine erste Tendenz aufzeigen, wohin die Reise geht. Sollte dann nicht wie erhofft entschieden werden, bleibt Ihnen noch das Widerspruchsverfahren und bei einer erneuten Ablehnung dann das Klageverfahren. Ihr Rechtsbeistand wird dann sicherlich im Klageverfahren (sollten Sie definitiv nicht alleine bestreiten) auch auf hilfreiche Urteile zurück greifen. Diesen sollten Sie aber wenn möglich schon im Widerspruchsverfahren in Anspruch nehmen. Alle weiteren Mutmaßungen helfen Ihnen nicht weiter, sondern tragen nur zur Verunsicherung bei.
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