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Experten-Antwort

Reha vor Altersrente

von lady-tpp19.11.2024 | 13:37
465 Ansichten
6 Antworten
Ich möchte die frühstmögliche Altersrente nutzen, auch bin ich schwerbehindert mit 50 %. Der frühstmögliche Termin für die Rente wäre der 01.05.2025. Nunhabe ich 09/2024 eine Reha beanteagt und im Novemer 2024 beqilligt bekommen. Aus beruflichen Gründen könnte ich die Reha erst im März 2025 durchführen. Kann ich dann trotzdem zum 01.05.2025 in Rente gehen oder muss ich die bewilligte Reha absagen???

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.11.2024 | 15:55

Hallo lady-tpp,

 

Sie können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zum 01.05.2025 beantragen, auch wenn Sie im März 2025 eine Reha

antreten. Die Reha-Maßnahme hat keinen direkten Einfluss auf den Beginn Ihrer Altersrente, solange Sie die Voraussetzungen hierfür

erfüllen.

 

Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen müssen Sie das 62. Lebensjahr erreicht haben, die Mindestversicherungszeit 

von 35 Jahren erfüllt haben und zum Zeitpunkt des Rentenbeginns schwerbehindert mit einem Grad (GDB ) von mindestens 50 % sein.

 

Ab dem 62.Lebensjahr können Sie diese Rente mit Abschlägen in Höhe von 10,8 % in Anspruch nehmen, wenn Sie bis 65 Jahre warten, abschlagsfrei.

 

Die Teilnahme an der Reha-Maßnahme beeinflusst also nicht Ihren Rentenbeginn. 

 

Stellen Sie sicher, dass Sie den Rentenantrag rechtzeitig vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.  Die Deutsche 

Rentenversicherung empfiehlt, dies ca. drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn zu tun.

 

 Sie können hierzu auch einen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger stellen, oder den Antrag auch

online über die Website der DEutschen Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung.de, stellen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

 

5 Antworten

Klappt so wohl nichtam 19.11.2024 | 13:57
In der Regel zahlt die DRV keine medizinische Reha mehr, wenn ein Rentenantrag gestellt wurde. Ggf. ist dann die Krankenkasse zuständig. https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/reha-trotz-rentenantr…
Rehaam 19.11.2024 | 14:19
Wenn Sie die Reha über die Deutsche Rentenversicherung machen wollen, sollten Sie den Rentenantrag erst nach der Reha stellen, sonst fällt die Reha in die Zuständigkeit der Krankenkasse.
Experte?am 19.11.2024 | 17:20
Experte/in schrieb

Hallo lady-tpp,

 

Sie können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zum 01.05.2025 beantragen, auch wenn Sie im März 2025 eine Reha

antreten. Die Reha-Maßnahme hat keinen direkten Einfluss auf den Beginn Ihrer Altersrente, solange Sie die Voraussetzungen hierfür

erfüllen.

 

Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen müssen Sie das 62. Lebensjahr erreicht haben, die Mindestversicherungszeit 

von 35 Jahren erfüllt haben und zum Zeitpunkt des Rentenbeginns schwerbehindert mit einem Grad (GDB ) von mindestens 50 % sein.

 

Ab dem 62.Lebensjahr können Sie diese Rente mit Abschlägen in Höhe von 10,8 % in Anspruch nehmen, wenn Sie bis 65 Jahre warten, abschlagsfrei.

 

Die Teilnahme an der Reha-Maßnahme beeinflusst also nicht Ihren Rentenbeginn. 

 

Stellen Sie sicher, dass Sie den Rentenantrag rechtzeitig vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.  Die Deutsche 

Rentenversicherung empfiehlt, dies ca. drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn zu tun.

 

 Sie können hierzu auch einen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger stellen, oder den Antrag auch

online über die Website der DEutschen Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung.de, stellen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

 

Der heutige Experte antwortet, mit Verlaub, sehr allgemein und wenig zielführend. Die Reha hat zwar keinen Einfluss auf den Rentenbeginn, aber der Zeitpunkt des Reha-Antrags durchaus auf die Zuständigkeit des Trägers. Hat der „Experte“ versäumt zu erwähnen.🤷🏻‍♂️ Derartig unvollständige „Expertenantworten“ häufen sich. Da scheinen wohl neue Theoretiker zu antworten.
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