Hallo lady-tpp,
Sie können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zum 01.05.2025 beantragen, auch wenn Sie im März 2025 eine Reha
antreten. Die Reha-Maßnahme hat keinen direkten Einfluss auf den Beginn Ihrer Altersrente, solange Sie die Voraussetzungen hierfür
erfüllen.
Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen müssen Sie das 62. Lebensjahr erreicht haben, die Mindestversicherungszeit
von 35 Jahren erfüllt haben und zum Zeitpunkt des Rentenbeginns schwerbehindert mit einem Grad (GDB ) von mindestens 50 % sein.
Ab dem 62.Lebensjahr können Sie diese Rente mit Abschlägen in Höhe von 10,8 % in Anspruch nehmen, wenn Sie bis 65 Jahre warten, abschlagsfrei.
Die Teilnahme an der Reha-Maßnahme beeinflusst also nicht Ihren Rentenbeginn.
Stellen Sie sicher, dass Sie den Rentenantrag rechtzeitig vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen. Die Deutsche
Rentenversicherung empfiehlt, dies ca. drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn zu tun.
Sie können hierzu auch einen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger stellen, oder den Antrag auch
online über die Website der DEutschen Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung.de, stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Hallo lady-tpp,
Sie können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zum 01.05.2025 beantragen, auch wenn Sie im März 2025 eine Reha
antreten. Die Reha-Maßnahme hat keinen direkten Einfluss auf den Beginn Ihrer Altersrente, solange Sie die Voraussetzungen hierfür
erfüllen.
Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen müssen Sie das 62. Lebensjahr erreicht haben, die Mindestversicherungszeit
von 35 Jahren erfüllt haben und zum Zeitpunkt des Rentenbeginns schwerbehindert mit einem Grad (GDB ) von mindestens 50 % sein.
Ab dem 62.Lebensjahr können Sie diese Rente mit Abschlägen in Höhe von 10,8 % in Anspruch nehmen, wenn Sie bis 65 Jahre warten, abschlagsfrei.
Die Teilnahme an der Reha-Maßnahme beeinflusst also nicht Ihren Rentenbeginn.
Stellen Sie sicher, dass Sie den Rentenantrag rechtzeitig vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen. Die Deutsche
Rentenversicherung empfiehlt, dies ca. drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn zu tun.
Sie können hierzu auch einen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger stellen, oder den Antrag auch
online über die Website der DEutschen Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung.de, stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Der heutige Experte antwortet, mit Verlaub, sehr allgemein und wenig zielführend. Die Reha hat zwar keinen Einfluss auf den Rentenbeginn, aber der Zeitpunkt des Reha-Antrags durchaus auf die Zuständigkeit des Trägers. Hat der „Experte“ versäumt zu erwähnen.🤷🏻♂️
Derartig unvollständige „Expertenantworten“ häufen sich. Da scheinen wohl neue Theoretiker zu antworten.
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