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Experten-Antwort

Rentenbeginn

von Ralphonso01.06.2021 | 21:23
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich bin Oktober 1966 geboren. Nie arbeitslos und krank gewesen. Welchen Rentenantrag könnte ich wann stellen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ralphonso,

KSC hat Ihnen bereits die zutreffenden Alternativen genannt. Wenn Sie dies selbst auch noch einmal überprüfen möchten, können Sie gern den von „;-)“ bereits genannten Rentenbeginnrechner auf ihre-vorsorge.de oder auch den Rentenbeginnrechner auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner_node.html?https=1 nutzen.

Wenn Sie einen aktuellen Versicherungsverlauf, eine Renteninformation oder eine Rentenauskunft erhalten möchten, können Sie diese übrigens auch online unter https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ anfordern.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

KSCam 01.06.2021 | 22:20
Falls Sie schwerbeindert mit Grad 50 oder mehr sind, die AR für schwerbeh. Menschen ab 62 zum 01.11.2028 mit 10,8% Abschlag. Oder die AR für langjährig Versicherte ab 63 zum 01.11.2029 mit 14,4% Abschlag. Oder falls 45 Arbeitsjahre vorliegen die Rente mit 65 zum 01.11.2031 abschlagsfrei. Regelalter wäre mit 67 ab 01.11.2033. Aber warum schauen Sie nicht in die letzte Rentenauskunft?
Ralphonsoam 01.06.2021 | 23:17
Falls Sie schwerbeindert mit Grad 50 oder mehr sind
Guten Morgen, Herr Preil! "Nie arbeitslos oder KRANK gewesen"!
Sachlich bleiben... Danke, sind ja ein paar Optionen. Vielleicht werde ich noch krank und kann dann etwas probieren. Ich habe seit einigen Jahren nichts mehr von der DRV gehört. Daher kannte ich den neuesten Stand nicht. (Vers. Verlauf)
Schadeam 02.06.2021 | 08:20
an @Drops: Fragesteller könnt beispielsweise seit Kindheit / Jugend querschnittsgelähmt im Rollstuhl sitzen, dann wäre er schwerbehindert, aber es könnte doch sein dass er einen Bürojob erlernt hat und nie krank oder arbeitslos war, oder? Bitte nicht immer gleich auf "Krawall aus sein" und immer "contra geben" sondern mehrdimensional denken. Mit dieser Antwort dürfte der Drops gelutscht sein. Und an den Fragesteller: wenn Sie schon jahrelang nichts mehr "automatisch" gehört haben, nehmen Sie doch einfach Kontakt mit der DRV auf und fordern schriftlich, telefonisch oder online eine Rentenauskunft an.
Peter T.am 02.06.2021 | 08:36
Zumal man auch sagen muss, ( Behindert (auch schwer) muss nichts mit Krankheit zu tun haben. Querschnittgelähmt ist sicher schon fast das schlimmste Szenario. Aber z. B. auch Kleinwüchsigkeit oder ein Körperteil nicht richtig "ausgebildet" kann eine Schwerbehinderung darstellen, ohne das es eine Krankheit ist.
Ach jaam 02.06.2021 | 17:53
an @Drops Bitte nicht immer gleich auf "Krawall aus sein"
Das haben Sie mißverstanden! Kein Krawall sondern Lustikus. Bitte belesen Sie sich über Herrn Preil, da winkt Erkenntnis!
Sie meinten wohl eher „Luftikus“! Zu mehr taugt Ihr Beitrag leider nicht.
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