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Rentenminderung ausgleichen

von KWK20.12.2022 | 13:23
125 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, ich bin 51 J. und habe seit 1995 in die Rentenversicherung eingezahlt. Da ich ggf. eher in Rente gehen möchte, überlege ich Ausgleichszahlungen zu leisten. Ich habe gelesen, dass ich auch für 2022 noch eine Zahlung leisten kann, ohne einen Bescheid erhalten zu haben, und dass ich den Antrag, auch auf Kontenklärung, später stellen kann. Meine Frage ist: Auf welches Konto mit welchen Angaben neben der Versicherungsnummer und dem Zweck Rentenminderung müsste ich den Betrag X überweisen?

8 Antworten

Klugpuperam 20.12.2022 | 13:29
Man kann auch in 2022 einen Termin vereinbaren und diesen 2023 wahrnehmen und anschließend innerhalb der 3 Monate nach Erhalt der Auskunft zu 2022er Bedingungen zahlen. Wenn es steuerlich nicht zwingend für 2022 erforderlich ist, die Zahlung zu leisten, würde ich diesen Weg beschreiten. Alles andere macht der DRV nur unnötig Ärger und man verschenkt ggf. Steuererstattungspotential (94% zu 100%).
KWKam 20.12.2022 | 13:38
Danke für die schnelle Antwort. Einen Termin bei einem Rentenberater vereinbaren, meinen Sie?
-am 20.12.2022 | 13:55
Nein, einen Termin in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-K… Sie können Ihr Ersuchen aber auch unmittelbar schriftlich Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen. Um alle Fristen und Bedingungen des Jahres 2022 zu wahren, muss Ihr Schreiben aber bis zum 31.12.2022 dort eingegangen sein. Sie können für Ihr Ersuchen aber auch den eService der Deutschen Rentenversicherung nutzen: https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis.seam?conversationId=… Beste Grüße Ihr Team vom Expertenforum
Feliam 20.12.2022 | 13:49
Einen Termin zur Beratung und/oder Antragsaufnahme bei der Deutschen Rentenversicherung. Am schnellsten und einfachsten online: www.drv-westfalen.de/videoberatung oder bei Ihrem zuständigen Träger.
Nicht zu glaubenam 20.12.2022 | 13:59
Ziemlich spät dran. Man fragt sich wirklich, warum der oder die eine oder andere bis auf den letzten Drücker warten. Nicht zu glauben!
W°lfgangam 20.12.2022 | 19:45
Keine Sorge @Nicht zu glauben, auch Ihnen sei erklärt, dass Fristen eben Fristen sind, und hier bis zum 31.12.2022, 24:00 Uhr! gelten ...und wie legale Tipps dem Fragesteller zu seinen Anspruchsmöglichkeiten verhelfen. *Elon M. 'diktiert' hier nicht die Zulässigkeit der Nachfragen ...das machen die Admins/und viel gnadenloser ;-)) Ergänzend @KWK: auch dieser Beitrag kann hilfreich sein, mit dem Finanzamt noch in 2022 ein Schnäppchen zu machen/Einzahlung ohne Antrag/ohne DRV-Bescheid: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/ausgleic… Gruß w.
KWKam 20.12.2022 | 21:28
Danke an alle, die geantwortet haben!
Anti-Wolleam 21.12.2022 | 07:56
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Ziemlich spät dran. Man fragt sich wirklich, warum der oder die eine oder andere bis auf den letzten Drücker warten. Nicht zu glauben!
Keine Sorge @Nicht zu glauben, auch Ihnen sei erklärt, dass Fristen eben Fristen sind, und hier bis zum 31.12.2022, 24:00 Uhr! gelten ...und wie legale Tipps dem Fragesteller zu seinen Anspruchsmöglichkeiten verhelfen. *Elon M. 'diktiert' hier nicht die Zulässigkeit der Nachfragen ...das machen die Admins/und viel gnadenloser ;-)) Ergänzend @KWK: auch dieser Beitrag kann hilfreich sein, mit dem Finanzamt noch in 2022 ein Schnäppchen zu machen/Einzahlung ohne Antrag/ohne DRV-Bescheid: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/ausgleic… Gruß w.
Ihr Statement ändert leider nichts an der Fragestellung. Zur Erklärung nur für Sie: Es geht nicht darum, dass das Vorgehen nicht rechtmäßig ist, sondern warum es häufig erst kurz vor knapp geschieht? Jetzt verstanden? Es wird immer schlimmer mit Ihnen.
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