Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Mr.X,
für die Zeit des Bezuges einer Rente wegen Erwerbsminderung werden Entgeltpunkte errechnet, für die sogenannte Zurechnungszeit. Wird dann eine Altersrente beantragt, wandelt diese Zurechnungszeit sich in eine Anrechnungszeit um. Die "verpuffen" also nicht, sondern werden dann bei der Altersrente berücksichtigt.
Wichtig ist auf jeden Fall, dass Sie sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit melden.
Wie "gut überlegen" bereits angeführt hat, sollten Sie jetzt Geduld haben und die Entscheidung der Rentenversicherung zu Ihrem Widerspruch abwarten. Bei Ablehnung des Widerspruchs beraten Sie sich mit dem VdK zwecks einer evtl. Klage vorm Sozialgericht.
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