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Experten-Antwort

Rentenpunkte für EM-Rentenbezugszeit?

von Mr.X14.02.2024 | 12:31
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16 Antworten

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Hallo, habe eine kurze Frage: Gibt es für die Zeit in der man eine volle EM-Rente bezieht Rentenpunkte? Ich beziehe seit etwa 5 Jahren eine volle EM-Rente, die aber in 2 Monaten aberkannt wird. Die Lücke zwischen Ende EM-Rente und Beginn Altersrente bzw.SB-Rente ist länger als 24Monate, dadurch verpuffen ja die zusätzlichen EP aus der Zurechnungszeit, der Abschlag aber auch. Deshalb meine Frage, ob es für die 5 Jahre Bezug der vollen EM-Rente eine Art Vergütung oder kleiner Zuwachs an Entgeltpunkten gibt ? Danke für Antworten, MFG Mr.X

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mr.X,

für die Zeit des Bezuges einer Rente wegen Erwerbsminderung werden Entgeltpunkte errechnet, für die sogenannte Zurechnungszeit. Wird dann eine Altersrente beantragt, wandelt diese Zurechnungszeit sich in eine Anrechnungszeit um. Die "verpuffen" also nicht, sondern werden dann bei der Altersrente berücksichtigt.

Wichtig ist auf jeden Fall, dass Sie sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit melden.

 

Wie "gut überlegen" bereits angeführt hat, sollten Sie jetzt Geduld haben und die Entscheidung der Rentenversicherung zu Ihrem Widerspruch abwarten. Bei Ablehnung des Widerspruchs beraten Sie sich mit dem VdK zwecks einer evtl. Klage vorm Sozialgericht.

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15 Antworten

Abwartenam 14.02.2024 | 12:35
In einem solchen Fall gilt die EM-Rentenbezugszeit als Anrechungszeit für die Altersrente. Wie sich das dann auswirkt, teilt Ihnen die Rentenversicherung dann auf Antrag in einer Proberechnung (Gesamtleistungsbewertung) mit.
Mr.Xam 14.02.2024 | 12:47
Danke @Abwarten für die Antwort. Dann versteh ich das so, dass es in der Bezugszeit der EM-Rente keine festen Regularien der EP gibt, die diese erhöhen. MFG Mr.X
Linkam 14.02.2024 | 13:00
Schon alt, aber grundsätzlich immer noch zutreffend: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/bezugszeit-einer-befr…
Abwartenam 14.02.2024 | 13:04
Doch, diese Regularien sind aber recht kompliziert und müssen jeweils für den konkreten Fall angewendet und berechnet werden (Gesamtleistungsbewertung).
Mr.Xam 14.02.2024 | 13:12
Auch Ihnen @Link meinen dank für die Antwort. In meinem Fall ist es allerdings so, dass ich schon 40 Beitragsjahre vor Beginn der EM-Rente hatte, die Anrechnungszeit aus der EM-Rentenbezugszeit ist also für die SB-Rente obsolet, da diese vorher schon erfüllt war.
Mr.Xam 14.02.2024 | 13:30
na dann schaun ma mal und lassen diese Gesamtleistungsbewertung locker flockig auf uns zukommen .-)
gut überlegenam 14.02.2024 | 16:12
Was genau meinen Sie mit 'wird in 2 Monaten aberkannt'? Ist dies der Ablauf des letzten Bewilligungsbescheides? Dann stellen Sie einfach noch einen weiteren Weiterbewilligungsantrag. Hatten Sie das schon gemacht wurde die Weiterbewilligung abgelehnt? Dann legen Sie Widerspruch ein, sofern die Frist dazu noch nicht abgelaufen ist. Sie sind Sie doch schon fast im Alter für eine vorgezogene Altersrente. Beantragen Sie ggfs. noch die Feststellung eines GdB. Und auch wenn der dann nicht für eine SB-Rente reicht (<50),hätten Sie ab GdB 20 zumindest steuermindernde Pauschalen. Wenn Sie nun also im Anschluss an die EM-Rente nicht noch wieder eine gutbezahlte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung haben, sondern von ALG oder Bürgergeld oder von Erspartem leben müssten, wäre es nicht schlau, keine Weiterbewilligung zu beantragen(/Widerspruch einzulegen). Zumal Ihre EM-Rente anscheinend vor dem 01.01.2019 begann (??) und Sie von dem am 01.07.2024 in Kraft tretenden $307i SGB VI profitieren würden... .
Mr.Xam 14.02.2024 | 16:53
Zitat von gut überlegen anzeigenausblenden
Ihnen @"gut überlegen" auch Danke für Ihre ausführliche Nachricht mit den Tips dazu. Hatte einen kleinen Fehler in der ersten Nachricht, es sind 4 Jahre EM-Rentenbezugszeit. (korrekt ist seit Jan.2020) Im Herbst '23 Weiterbewilligung gestellt, abgelehnt und fristgerecht Widerspruch eingelegt, vertreten durch den VDK. Die erste Weiterbewilligung war vor 2 Jahren und wurde bewilligt Habe SB-Ausweis unbefristet mit GdB 50, DRV hat davon eine Kopie. Ich bin 59 und bis zur höchst vorgezogenen SB-Rente sind es noch 3Jahre. Die Zurechnungszeit der EM-Rente ergibt bei mir ein Plus von 6EP undzwar nach den 10,8% Abschlag. Mir liegen die Nerven deshalb etwas blank, weil das ja doch einiges an Geld ist diese zusätzlichen 6EP die dann futsch sind/wären. Mehr weis ich zurzeit nicht zu berichten. MFG Mr.X
gut überlegenam 14.02.2024 | 17:37
Dann bleibt Ihnen im Moment nur, Geduld zu bewahren und sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit zu melden (vor Ablauf der EM-Rente). Etwas über Ihrem (oder auch drunter) gibt es gerade heute einen Beitrag dazu (Anspruch auf ALG nach EM-Rente). Viel Erfolg für Ihr Widerspruchsverfahren!
gut überlegenam 14.02.2024 | 17:39
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