Hallo Hugo2009,
es stimmt, Sie sollten den Bescheid abwarten, da man hier ohne Kenntnis des Sachstandes gar keine Auskunft geben kann.
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Hallo Hugo2009,
es stimmt, Sie sollten den Bescheid abwarten, da man hier ohne Kenntnis des Sachstandes gar keine Auskunft geben kann.
Wenn es auf den Eintritt der Erwerbsminderung ankommt (wie wird dieser Zeitpunkt überhaupt definiert bzw. konkret bestimmt?) kann ich nur sagen, dass ich auch vor Gewährung der jetzt vollen Rente wegen Erwerbsminderung seit über zwei Jahren arbeitsunfähig war/bin. Insofern ist es bei mir der gleiche Sachverhalt wie seinerzeit bei Gewährung der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Jetzt bin ich doch etwas verwirrt, wegen wir nicht gleichen Verfahrensweise.Wenn Sie Ihren Rentenbescheid nicht verstehen, kann ich Ihnen nur empfehlen, einen Termin in der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV zu vereinbaren und sich alles erklären zu lassen. Hier im Forum hat man Ihnen schon das Wichtigste erläutert. [/ Guten Morgen, lediglich die Frage zu den gestellten Sachverhalt habe ich nicht verstanden. Alles andere ist klar und auch verständlich in dem Bescheid formuliert. Vielen Dank für den Tipp!
Von dem morgendlichen Gruß halte ich sehr viel, den hatte ich vergessen. Wie Sie anhand meiner anderen Einträge sicherlich sehen können, bin ich ein höflicher Mensch. Was man nicht von jedem behaupten kann hier in diesem Forum. Und ich bin verwirrt, weil ich verwirrt bin. Ich bin auch verwirrt, wie viele Menschen hier offensichtlich unendlich viel Langeweile haben oder frustriert sind und ihren Frust hier auslassen. In diesem Sinne wünsche ich auch Ihnen noch viel Spaß, auf dass es Ihnen mit ihren erbaulichen Sprüchen bald besser geht. VGWenn es auf den Eintritt der Erwerbsminderung ankommt (wie wird dieser Zeitpunkt überhaupt definiert bzw. konkret bestimmt?) kann ich nur sagen, dass ich auch vor Gewährung der jetzt vollen Rente wegen Erwerbsminderung seit über zwei Jahren arbeitsunfähig war/bin. Insofern ist es bei mir der gleiche Sachverhalt wie seinerzeit bei Gewährung der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Jetzt bin ich doch etwas verwirrt, wegen wir nicht gleichen Verfahrensweise.Hallo und Guten Morgen, was halten Sie davon erstmal Guten Morgen zu sagen. Was wollen Sie uns damit sagen. Sie sind sehr oft verwirrt. Viel Spaß noch. Gruß
Wenn es auf den Eintritt der Erwerbsminderung ankommt (wie wird dieser Zeitpunkt überhaupt definiert bzw. konkret bestimmt?) kann ich nur sagen, dass ich auch vor Gewährung der jetzt vollen Rente wegen Erwerbsminderung seit über zwei Jahren arbeitsunfähig war/bin. Insofern ist es bei mir der gleiche Sachverhalt wie seinerzeit bei Gewährung der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Jetzt bin ich doch etwas verwirrt, wegen wir nicht gleichen Verfahrensweise.Wenn Sie Ihren Rentenbescheid nicht verstehen, kann ich Ihnen nur empfehlen, einen Termin in der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV zu vereinbaren und sich alles erklären zu lassen. Hier im Forum hat man Ihnen schon das Wichtigste erläutert. [/ Guten Morgen, lediglich die Frage zu den gestellten Sachverhalt habe ich nicht verstanden. Alles andere ist klar und auch verständlich in dem Bescheid formuliert. Vielen Dank für den Tipp!
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