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Ich habe mit 16 Jahren eine Lehre begonnen. Diese habe ich nach 6 Wochen jedoch wieder abgebrochen. Nun steht in meinem Versicherungsverlauf"Beitragszeit mit Pflichbeiträgen" 1. Muss es nicht heißen" Pflichtbeitrag mit beruflicher Ausbildung"? 2. Lohnt es sich, das ändern zu lassen? 3. Kann ich da überhaupt jetzt noch ändern lassen? Befinde mich noch nicht in Rente. Mfg Galu
Kann ich mein bestehendes Riester-Guthaben in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen, auch wenn ich derzeit nicht unmittelbar förderberechtigt bin, und bleibt die Übertragung steuerunschädlich?
Hallo zusammen, ich erreiche im März kommenden Jahres die Regelaltersgrenze. Ich werde dann aber noch ein Jahr als Angestellter weiterarbeiten. Muss ich ab März kommenden Jahres zwingend die reguläre Altersrente beziehen, um von der Beitragszahlung in die Rentenversicherung befreit werden zu können? Vorab besten Dank für entsprechende Infos.
Ich finde keine möglichkeit (im Internet) einen Rentenantragsvordruck (außer als pdf) zu bekommen. Auch die Beratungsstelle der Rentenversicherung hat angeblich keine Papiervordrucle und kann (wahrscheinlich will?!) die auch nicht ausdrucken. Was kann ich noch machen??? Ich will den ganz in Ruhe mit Kuli ausfüllen.
Kvdr beitrag - meine deutsche rente ist 520 €, meine tschechische rente ist 540 €, ich lebe in deutchland, mus ich unbedingt freiwillig bei Krankenkasse versichert sein ?
In der Rentenberechnung wurde die Zeit vor dem 17. Lebensjahr anerkannt. Jetzt wird als Witwenrente laut § 149 der bisherige Bescheid in dem Umfang aufgehoben da eine Berücksichtigung als schulische Ausbildungszeit vor dem 17. Geburtstag nicht mehr möglich ist. Als Ergebnis verringert sich die Rente um 60 %. Gibt es nicht einen Bestandsschutz in Bezug auf die vorherige Rente?
Wenn ich meinen Rentenbescheid richtig verstanden habe, wurden meine Rentenpunkte durch 45 Jahre geteilt und dieser Durchschnittswert bis 66 + 3 Monate hochgerechnet. Meine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente begann in diesem Jahr. Ich bin 60 und habe mit 15 angefangen zu arbeiten beziehungsweise bin in die Lehre gegangen. Ich hab eine Lücke von zehn Jahren, weil mein Studium nicht erfasst ist. Ich hab in der Zeit auch keine Beiträge bezahlt. Sollte ich mein Studium nacherfassen lassen, werden dann meine Rentenpunkte nur durch 35 Jahre geteilt anstatt durch 45? Das wäre ja dann wirklich super.
Ich lebe im Ausland und meine Rentenzahlung geht auf ein auslaendisches Konto. Ich habe regelmaessig die Rente erhalten, auch Ende Juni 2026. Dann erfolgte KEINE Zahlung im Juli aber wieder Ende August 2026. Meine emails zur Nachfrage, wo die Rente fuer Juli ist bleiben ignoriert. Wer weiss Rat?
Mein Arzt bat mich das Liquidationsformular mitzubringen. Andererseits könne er den Reha Antrag nicht bearbeiten. Wo finde ich das Formular. In der Formularsuche war ich nicht erfolgreich. Nutze ich das falsche Schlagwort?
Unsere Reha beginnt am 29.09.26 .Habe noch keine Tickets und kann niemanden erreichen weil die Nummer nicht existiert
Seit 7 Jahren erhalte ich medizinische befristete volle Erwerbsminderungsrente. Meine aktuell eingegangene Bewilligung geht über den 9 Jahreszeitraum hinaus. Genehmigt bis Januar 2030, die neun Jahre, wo eine befristete automatisch in eine unbefristete gehen würde ist aber im Januar 2029 schon erreicht. Wieso geht die aktuelle Genehmigung über den 9 Jahreszeitraum hinaus? Muss ich kurz vor Ablauf der 9 Jahre mich nochmals an die Rentenversicherung wenden? Vielen Dank!!! Milow
Bei der "Rente mit 63" kann nach 45 oder mehr Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen. Man gilt dann als besonders langjährig Versicherter. Ich war die Hälfte meines Berufslebens in der GRV pflichtversichert und die andere Hälfte in einem berufsständischen Versorgungswerk für Ingenieure pflichtversichert. Beide Pflichtversicherungen zusammen ergeben 45 Beitragsjahre. In beiden Pflichtversicherungen spare ich quasi für meine spätere Rente an und bekomme aus jeder später eine Rente für die Zeit, in der ich dort jeweils angespart habe. Kann ich für die angesparten Rentenbeiträge in der GRV (ca. 50%) die Rente mit 63 beantragen?
Hallo. Ich beziehe eine unbefristete em Rente. Muss ich eine Namensänderung meines 15 jährigen Sohnes (durch Einbennenung) nach unserer Heirat, auch der Rentenversicherung formlos melden ? Vll. Zwecks abgeschlossenen Kindererziehungszeiten oder anderem ? Danke mfg
Hallo, die Rentenversicherung hat mir bzgl. Ehrenamt (Übungsleiterpauschale) folgendes mitgeteilt: „Grundsätzlich teilen wir den Versicherten mit, dass sie uns jede Aufnahme einer Tätigkeit melden sollen. Wir nehmen jedoch keinen Kontakt zum Arbeitgeber auf. Sollten wir Fragen zum Arbeitsplatz haben, wenden wir uns immer direkt an die versicherte Person. Frage: Reichen in diesem Fall die Angaben des Versicherten über Art und Umfang des Ehrenamtes aus, oder muss der Versicherte noch eine Bescheinigung, über sein Ehrenamt, beim Träger/Verein anfordern ? Die Übungsleiterpauschale muss ja bei der Steuererklärung angegeben werden, egal ob über 3300€ oder darunter. Das kann ja z.B. als Nachweis über das Entgelt vorgelegt werden, meiner Meinung nach.
Ich bekomme seit 1996 Erwerbsminderungsrente, welche ab November 2026 als Altersrente weiterläuft. Bekomme ich die Rente weiterhin vorschüssig?
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