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Experten-Antwort

Sozialversicherungsabgaben bei Tod

von Lupo6611.04.2023 | 17:38
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Mutter ist am 3.März 2023 verstorben - sie bezieht die Rente zum Monatsbeginn (Renteneintritt vor 2004) Meine Frage: werden die bereits für den ganzen Monat März abgezogenen Beiträge für - Krankenversicherung - Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung - Pflegeversicherung anteilig zurück erstattet? Diese Anfrage betrifft auch ihre Witwenrente, die über die Knappschaft BahnSee ausgezahlt wurde.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Lupo66,

die Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung endet mit dem Tod. Die Beiträge werden regelmäßig anteilig erstattet, sobald die zuständigen Träger Kenntnis von dem Tod der Berechtigten erhalten.

Alles Gute

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

W°lfgangam 11.04.2023 | 19:42
Hallo Lupo66, Ja, die Mitgliedschaft/Beitragspflicht endet mit dem Tod. mehr hier: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/erstatt… Gruß w.
Abschlägeam 11.04.2023 | 19:45
Üblicherweise ja, denn die Beitragspflicht endet mit Todestag. Wurde denn die DRV bzw. der Postrentenservice schon über den Todesfall informiert (macht meistens das Bestattungsunternehmen), ansonsten gibt es hier das notwendige Formular: https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/R_r/Rentense… Dort finden Sie auch die Kontaktdaten für Rückfragen, falls das schon gemeldet wurde aber noch kein Eingang vorhanden ist. Sie sollten also noch einmal durch die Kontoauszüge der letzten Wochen schauen, es steht aber m.W. kein eindeutiger Verwendungszweck dabei. Und es kann auch sein, dass trotzdem noch die April-Rente überwiesen wurde (unberechtigt in dem Fall) und aber nur die entsprechende Differenz zurück gebucht wurde/wird. Also auf beide Möglichkeiten achten. Alles Gute!
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