Üblicherweise ja, denn die Beitragspflicht endet mit Todestag.
Wurde denn die DRV bzw. der Postrentenservice schon über den Todesfall informiert (macht meistens das Bestattungsunternehmen), ansonsten gibt es hier das notwendige Formular:
https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/R_r/Rentense…
Dort finden Sie auch die Kontaktdaten für Rückfragen, falls das schon gemeldet wurde aber noch kein Eingang vorhanden ist.
Sie sollten also noch einmal durch die Kontoauszüge der letzten Wochen schauen, es steht aber m.W. kein eindeutiger Verwendungszweck dabei.
Und es kann auch sein, dass trotzdem noch die April-Rente überwiesen wurde (unberechtigt in dem Fall) und aber nur die entsprechende Differenz zurück gebucht wurde/wird. Also auf beide Möglichkeiten achten.
Alles Gute!