Hallo Mister,
steuerfreie Nachtzuschläge sind dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt dann hinzuzurechnen und damit zu berücksichtigender Hinzuverdienst, wenn das Arbeitsentgelt, auf dem sie beruhen, mehr als 25 Euro pro Stunde beträgt.
Steuerfreie Nachtzuschläge aus einem Stundenlohn von 14 Euro sind damit kein Hinzuverdienst.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hinzuverdienst incl. steuerfreier Zuschläge?
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/hinzuverdienst-incl-steuerfreier-zuschlaege.html
Hier ist noch ein Link, da geht es allerdings um Altersrente
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/steuerfreie-nachtzuschlaege-als-hinzuverdienst.html
In Deutschland berechtigt Arbeit, die zwischen 23 und 6 Uhr ausgeübt wird, zum Erhalt der Nachtschichtzulage. Einzige Ausnahme stellen hier Bäckereien und Konditoreien dar: Für diese wird die Nachtarbeit in der Zeit von 22 bis 5 Uhr definiert. Der Nachtzuschlag ist für Bäcker jedoch der gleiche wie für Arbeitnehmer in anderen Gewerben. Dies ist im § 2 des Arbeitszeitgesetzes festgeschrieben.
25 € Stundenlohn habe ich nicht. Aber nächstes Jahr komme ich auf 27 Euro, Ist dann alles sv oder nur was auf zwei Euro entfällt?
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.