Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Steuerfreie Nachtzuschläge und Hinzuverdienst EMR

von Mister07.08.2022 | 11:23
1148 Ansichten
17 Antworten
Ich liege mit meinem steuerpflichtigen brutto unter 6300 € Hinzuverdienstgrenze, mit den steuerfrei ausgezahlten Zuschlägen jedoch darüber. Werden die mit angerechnet? Ja oder nein?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.08.2022 | 07:05

Hallo Mister,

steuerfreie Nachtzuschläge sind dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt dann hinzuzurechnen und damit zu berücksichtigender Hinzuverdienst, wenn das Arbeitsentgelt, auf dem sie beruhen, mehr als 25 Euro pro Stunde beträgt.

Steuerfreie Nachtzuschläge aus einem Stundenlohn von 14 Euro sind damit kein Hinzuverdienst.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

16 Antworten

santanderam 07.08.2022 | 11:34
EMR und Nachtzuschläge ❓ Das klingt nicht gerade nach erwerbsgemindert ‼️
RWam 07.08.2022 | 11:43
Hinzuverdienst incl. steuerfreier Zuschläge? https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/hinzuve…
RWam 07.08.2022 | 11:48
Hier ist noch ein Link, da geht es allerdings um Altersrente https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/steuerf…
Misteram 07.08.2022 | 11:44
Was soll denn das? Ich arbeite 2,5 Stunden, immer von 19-21,30 und habe einen guten Stundenlohn.
Misteram 07.08.2022 | 11:47
RW schrieb

Hinzuverdienst incl. steuerfreier Zuschläge?

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/hinzuverdienst-incl-steuerfreier-zuschlaege.html

Das habe ich gelesen, aber das ist von 2007? Und da würde es wirklich um den Auszahlungsbetrag gehen. Ist das noch an dem? Dann lasse ich mir stattdessen lieber steuerfreie Tank-Gutscheine überreichen.
Misteram 07.08.2022 | 12:04
Das interessiert mich aber einen Quatsch. Ab 20:00 Uhr bekomme ich noch Zuschläge und diesen steuerfrei. So sagt es das Gesetz. Ich will ja nur wissen, ob sie angerechnet werden oder nicht
santanderam 07.08.2022 | 11:59
In Deutschland berechtigt Arbeit, die zwischen 23 und 6 Uhr ausgeübt wird, zum Erhalt der Nachtschichtzulage. Einzige Ausnahme stellen hier Bäckereien und Konditoreien dar: Für diese wird die Nachtarbeit in der Zeit von 22 bis 5 Uhr definiert. Der Nachtzuschlag ist für Bäcker jedoch der gleiche wie für Arbeitnehmer in anderen Gewerben. Dies ist im § 2 des Arbeitszeitgesetzes festgeschrieben.
Misteram 07.08.2022 | 12:06
RW schrieb

Hier ist noch ein Link, da geht es allerdings um Altersrente

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/steuerfreie-nachtzuschlaege-als-hinzuverdienst.html

Den Link habe ich auch gefunden. Und er sagt genau das Gegenteil. Dass sie eben nicht mit als Hinzuverdienst zählen. Ich warte mal auf die Experten-Antwort.
Misteram 07.08.2022 | 12:29
Auch das ist mir klar. Es geht mir um den Hinzuverdienst, nicht um die SV-pflicht
RWam 07.08.2022 | 12:20
Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV) § 1 Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen https://www.gesetze-im-internet.de/svev/__1.html…
Aloisam 07.08.2022 | 12:51
Expertenantwort in diesem Forum zur gleichen Thematik:"Zum berücksichtigungspflichtigen Arbeitsentgelt zählen alle laufenden und einmaligen Einnahmen, Zuwendungen und Zuschüsse, die beitragspflichtig sind. Steuer-und SV-freie Sonn-Feiertags-und Nachtzuschläge führen seit 01.07.2006 zum SV-pflichtigen Entgelt, wenn sie auf einem Grundlohn von mehr als 25 Euro je Stunde beruhen"Zitat Ende.
Misteram 07.08.2022 | 13:04
25 € Stundenlohn habe ich nicht. Aber nächstes Jahr komme ich auf 27 Euro, Ist dann alles sv oder nur was auf zwei Euro entfällt?
Misteram 07.08.2022 | 13:09
Mister schrieb

25 € Stundenlohn habe ich nicht. Aber nächstes Jahr komme ich auf 27 Euro, Ist dann alles sv oder nur was auf zwei Euro entfällt?

Das war ein Witz, muss man ja manchmal dazu schreiben. Ich habe rund 14 € die Stunde.
Misteram 07.08.2022 | 13:06
Sorry, selber gefunden: Dem Arbeitsentgelt hinzuzurechnen und damit beitragspflichtig ist nur der Teil der SFN-Zuschläge, der auf einem den Grundlohn von 25 EUR übersteigenden Betrag beruht, jedoch nicht der vollständige SFN-Zuschlag. Ich warte trotzdem noch auf die offizielle Experten Antwort.
Kerstinam 08.08.2022 | 09:27
Ich möchte noch mal nachfragen: war dann diese Experten-Antwort falsch: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/hinzuve…
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026