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Experten-Antwort

Studienförderungsvertrag mit dem Arbeitgeber in der DDR

von Frank28.09.2022 | 15:53
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Hallo, ich habe nach dem Abschluss meiner Lehre als Facharbeiter (1980) mit meinem damaligen Arbeitgeber in der DDR einen Studienförderungsvertrag für eine Weiterqualifizierung in meinem Beruf zum Diplomingenieur an einer fachspezifischen Hochschule geschlossen. Dieses Hochschulabschluss habe ich 1986 erreicht und nahtlos danach bei meinem Arbeitgeber weiter gearbeitet. In meinem Rentenverischerungsverlauf werden diese Zeiten der Qualifizierung nicht als Beitragszeiten im Sinne §248 Abs. 3 S.1 SGB VI anerkannt und als Ausbildungszeit gespeichert. Mir gehen damit 4 Jahre verloren, weil ich mich für meinen Arbeitgeber weiter qualifiziert habe ? Ist das so? Freundliche Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frank, ja die Aussagen meiner „Vorschreiber“ sind korrekt. Bei den Zeiten eines Hochschulstudiums handelt es sich um sogenannte Anrechnungszeiten welche auf die Vorversicherungszeit für besonders langjährig Versicherte nicht berücksichtigt werden. Anders hätte es ausgesehen, wenn das Arbeitsverhältnis unter Freistellung für Studienzwecke mit Gehaltsfortzahlung durch den bisherigen Betrieb fortbestanden hätte. Bei reinen Beiträgen zur sogenannten „Studentenversicherung“ im Beitrittsgebiet (ehemalige DDR) handelt es sich nicht um Beitragszeiten die von der Rentenversicherung berücksichtigt werden.

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4 Antworten

Berater Mam 28.09.2022 | 16:22
Ja, Frank, das ist so. Ihnen gehen die Zeiten doch nicht verloren. Sie wurden sicherlich als Anrechnungszeit anerkannt, mithin also angerechnet. Aber ich weiß, worauf sie hinaus wollen. Anrechnungszeiten sind nun mal keine Beitragszeiten, weil keine Beiträge gezahlt worden sind. Mit Studienzeiten kann man eben nicht 45 Jahre Beitragszeiten vollbekommen. So ist das nun mal. HfG
Berater Mam 28.09.2022 | 16:22
Ja, Frank, das ist so. Ihnen gehen die Zeiten doch nicht verloren. Sie wurden sicherlich als Anrechnungszeit anerkannt, mithin also angerechnet. Aber ich weiß, worauf sie hinaus wollen. Anrechnungszeiten sind nun mal keine Beitragszeiten, weil keine Beiträge gezahlt worden sind. Mit Studienzeiten kann man eben nicht 45 Jahre Beitragszeiten vollbekommen. So ist das nun mal. HfG
Frankam 28.09.2022 | 16:30
erst einmal Danke für die schnelle Rückmeldung. Spannend ist für mich das Ganze, weil ich wegen dieser 4 Jahre die abschlagsfreie Rente nicht erreiche und die 0,3 % pro Monat verzichten muss. Also was bedeutet die Anrechnungszeit ?
Abschlägeam 28.09.2022 | 17:11
"Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen zwar keine Beiträge gezahlt wurden, die aber beispielsweise für die große Wartezeit von 35 Jahren und die Rentenberechnung berücksichtigt werden. Das sind zum Beispiel Zeiten, in denen Sie wegen Krankheit arbeitsunfähig, wegen Schwangerschaft, Mutterschaft oder Arbeitslosigkeit nicht versichert waren oder nach dem 17. Lebensjahr eine Schule, Fach- oder Hochschule besucht haben." Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossarein… Übersicht, für welche Rentenart die Anrechnungszeiten mit berücksichtigt werden, finden Sie hier https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/gesetzliche…
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