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Experten-Antwort

Verlängerung Arbeitsmarktrente

von Dany16.05.2024 | 17:26
647 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Seit 2017 beziehe ich die sog. Arbeitsmarktrente! Sie wurde bereits 2x verlängert und nun auch wieder beantragt, weil sie Ende August abläuft. Ich bin dann 61 Jahre alt und habe einen GdB von 50 somit mit 64.10mon das reguläre Eintrittsalter erreicht. So nun hat sich der Arbeitsmarkt inzwischen sehr verändert und ich mache mir Sorgen ob das nochmal verlängert wird? Meine Ärztin wurde auch angeschrieben aber die kennt mich kaum, weil ich hier erst seit 3 Jahren wohne. Leider war ich nicht wirklich oft beim Arzt und konnte keine besonders aussagekräftigen Berichte vorweisen. Ohje was passiert wenn es abgelehnt wird? Bürgergeld? Minijob? Ich wollte eigentlich nix mehr arbeiten….🙄 Lg Dany

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dany,

 

momentan können wir Ihnen nur raten, erstmal die Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers abzuwarten.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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15 Antworten

Lebenshilfeam 16.05.2024 | 17:29
Was erwarten Sie jetzt hier? Eine Lebenshilfe? Wenn Sie zu krank zum arbeiten sind, warum gehen Sie nicht regelmäßig zum Arzt?
Au weiaam 16.05.2024 | 17:38
Wahrscheinlich wird die Verlängerung abgelehnt. Also wieder arbeiten gehen wie andere auch. Ganz einfach. Es gibt massenhaft freie Stellen.
Taschentuch?am 16.05.2024 | 17:45
Soso, "Sie wollten eigentlich nix mehr arbeiten". Aber zu bequem und offensichtlich auch zu gesund waren Sie auch, um regelmäßig Ihre Ärzte aufzusuchen? Echt jetzt? Dann kann es gut sein, dass Ihnen die EM-Rente entzogen wird, denn Sie haben jedenfalls alles dafür getan, dass die DRV zu diesem Schluss kommen könnte. Warten Sie es ab. Und ja, dann eben ggf. arbeiten (wie viele Millionen Menschen in unserem Land auch), Minijob oder Bürgergeld. Sowas kommt von sowas.
gut überlegenam 16.05.2024 | 18:07
Wann genau Sie 'frühestens' in die SB-Rente wechseln könnten, können Sie mit diesem Rechner feststellen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Service… Mit Jahrgang 1963 also irgendwann im Jahr 2025. Den Zeitraum müssten Sie also ggfs. noch 'irgendwie' überbrücken (wie genau ist allerdings nicht das Problem der Rentenversicherung). Da aber zwischen August 2024 und 'irgendwann' in 2025 weniger als 24 Monate liegen, würde für Sie der Bestandschutz gem. §88 SGB VI gelten und Ihre SB-Altersrente dürfte deshalb nicht niedriger sein als Ihre bisherige EM-Rente. Es kommen nicht noch Abschläge (wie im Rentenbeginnrechner ausgewiesen) zusätzlich hinzu. Also warten Sie einfach das Ergebnis Ihres Antrages ab.
Ehrliche Antwortam 16.05.2024 | 18:46
Schon drei Jahre und die Ärztin kennt Sie kaum... Darauf, ob der Rentenkandidat regelmäßig in ärztlicher Behandlung ist, schaut die DRV u. a. genauer. Bei Überprüfung von Dauerrenten stellt die DRV genau diese Fragen nach Arztbesuchen, ambulanten und stationären Behandlungen. Da hätten Sie schlechte Karten!
Toniam 16.05.2024 | 19:25
Sie können doch schon jetzt in Altersrente gehen. Es gibt keine zusätzlichen Abschläge auf die Erwerbsminderungsrente sie wechseln zum frühest, möglichen Datum und damit hat es sich.
Toniam 16.05.2024 | 19:28
Zitat von Dany anzeigenausblenden
Ich hatte mich um ein Jahr verrechnet. Sie brauchen sich keine Gedanken machen, eine Arbeitsmarktrente wird immer verlängert und nicht mehr medizinisch geprüft, wenn die darin enthaltenen Teil-Erwerbsminderungsrente unbefristet ist.
Renteam 17.05.2024 | 06:20
Es gibt darüber eine interne Arbeitsanweisung. Dort heißt es sinngemäß: wenn man eine volle Erwerbsminderungsrente aufgrund des Leistungsvermögens von 3 bis u6 Stunden auf Dauer bezieht und diese nur wegen der Arbeitsmarktlage als volle Rente geleistet wird, kann die Entscheidung durch die Verwaltung getroffen werden. Die wird zu 99,99% positiv getroffen, wenn man keine Beschäftigung aufgenommen hat, welche über einen Minijob hinausgeht.
Geroldam 17.05.2024 | 07:08
Sorry, ich arbeite auch bei der Rentenversicherung und es ist genauso: in zwei Bundesländern pilotieren wir die Anfrage bei der Arbeitsagentur und auch da kommt nichts bei raus. Wenn keine Verschlechterung geltend gemacht wird, wird die Arbeitsmarktrente sang und klanglos verlängert. Eine medizinische Prüfung erfolgt nicht, es sei denn, die Teilerwerbsminderungsrente war auch befristet. Ich weiß nicht, wo Sie arbeiten, aber vielleicht gilt bei Ihnen anderes Recht. Ich tippe mal auf Bayern.
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