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Experten-Antwort

wann kann ich in rente gehn

von georg27.02.2022 | 20:17
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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bin 1958 geboren habe jetzt 46j einbezahlt und fragte bei rentenkasse nach .die sagten mir bin noch zujung und fit zum arbeiten .muss ich arbeiten bis 65j .

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Georg,

für die verschiedenen Rentenarten ergeben sich unterschiedliche Termine für einen Rentenbeginn. Ohne das genaue Geburtsdatum ist es leider nicht möglich, den genauen Termin zu benennen. Von daher beziehen sich die Aussagen nur auf 1958 geborene Personen.

Regelaltersrente

Die Regelaltersrente kann frühestens nach Vollendung des 66. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Die Rente wird ohne Abschlag gezahlt.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie frühestens nach Vollendung des 64. Lebensjahres ohne Abschlag in Anspruch nehmen. Eine vorzeitige Inanspruchnahme mit Abschlägen ist nicht möglich. Erforderlich ist hier, dass Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie ebenfalls nach Vollendung des 64. Lebensjahres ohne Abschlag in Anspruch nehmen. Eine vorzeitige Inanspruchnahme wäre bereits mit Vollendung des 61. Lebensjahres möglich gewesen. Der Abschlag hätte seinerzeit 10,8 % betragen. Mit jedem Monat, den die Rente später in Anspruch genommen wird, vermindert sich der Abschlag um 0,3 %. Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt des Rentenbeginns ein GdB von 50 vorliegt und dass die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist.

Altersrente für langjährig Versicherte

Die Altersrente für langjährig Versicherte können Sie nach Vollendung des 66. Lebensjahres ohne Abschlag in Anspruch nehmen. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist mit Vollendung des 63. Lebensjahres möglich. Der Abschlag hätte ebenfalls 14,4 % betragen. Mit jedem Monat, den die Rente später in Anspruch genommen wird, vermindert sich der Abschlag um 0,3 %. Voraussetzung ist, dass Sie zum Zeitpunkt des Rentenbeginns die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.

Ein späterer Rentenbeginn als der frühestmögliche bzw. reguläre ist immer möglich.

Online können Sie auch den Rentenbeginnrechner nutzen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner_node.html

Sollte Ihnen eine Rentenauskunft vorliegen (keine Renteninformation), können die Daten auch dieser Auskunft entnommen werden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

KSCam 27.02.2022 | 20:23
So hat Ihnen das die Rentenkasse sicher nicht gesagt! Schauen Sie doch einfach in Ihre letzte Rentenauskunft. Dort sehen Sie auf Seite 7, 8 oder 9 unter dem Punkt Altersrente für besonders langjährig Versicherte ob Sie die berühmten 45 Jahre schon voll haben und dass Sie in diesem Fall mit 64 abschlagsfrei gehen können. Also dieses Jahr! PS: dort steht auch drin, dass Sie schon mit 63 und 10,8% Abschlag hätten gehen können, weil Sie 35 Jahre aufweisen. Zu jung für die Rente sind Sie sicher nicht; vielleicht zu gesund für eine Rente aus gesundheitlichem Grund, aber das würde uns alle für Sie freuen.
DRVam 27.02.2022 | 20:27
Welche „Rentenkasse“ soll Ihnen das denn so gesagt haben? Vermutlich haben Sie eher die Aussagen von Laien bekommen oder aber diese Aussagen nicht richtig verstanden. Ganz sicher nicht von Mitarbeitern der Rentenversicherung.
Ist_doch_ganz_einfacham 27.02.2022 | 21:39
Altersrente für besonders langjährig Versicherte, also 45+ Beitragsjahre, geht für den Jahrgang 1958 ab dem Alter von 64 Jahren. Ohne Abschlag. Aber dafür fibt es ja z. B. hier auf der Seite rechts den Rentenbeginnrechner ;) Einfach einmal selbst nutzen!
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