Hallo Georg,
für die verschiedenen Rentenarten ergeben sich unterschiedliche Termine für einen Rentenbeginn. Ohne das genaue Geburtsdatum ist es leider nicht möglich, den genauen Termin zu benennen. Von daher beziehen sich die Aussagen nur auf 1958 geborene Personen.
Regelaltersrente
Die Regelaltersrente kann frühestens nach Vollendung des 66. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Die Rente wird ohne Abschlag gezahlt.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie frühestens nach Vollendung des 64. Lebensjahres ohne Abschlag in Anspruch nehmen. Eine vorzeitige Inanspruchnahme mit Abschlägen ist nicht möglich. Erforderlich ist hier, dass Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie ebenfalls nach Vollendung des 64. Lebensjahres ohne Abschlag in Anspruch nehmen. Eine vorzeitige Inanspruchnahme wäre bereits mit Vollendung des 61. Lebensjahres möglich gewesen. Der Abschlag hätte seinerzeit 10,8 % betragen. Mit jedem Monat, den die Rente später in Anspruch genommen wird, vermindert sich der Abschlag um 0,3 %. Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt des Rentenbeginns ein GdB von 50 vorliegt und dass die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist.
Altersrente für langjährig Versicherte
Die Altersrente für langjährig Versicherte können Sie nach Vollendung des 66. Lebensjahres ohne Abschlag in Anspruch nehmen. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist mit Vollendung des 63. Lebensjahres möglich. Der Abschlag hätte ebenfalls 14,4 % betragen. Mit jedem Monat, den die Rente später in Anspruch genommen wird, vermindert sich der Abschlag um 0,3 %. Voraussetzung ist, dass Sie zum Zeitpunkt des Rentenbeginns die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.
Ein späterer Rentenbeginn als der frühestmögliche bzw. reguläre ist immer möglich.
Online können Sie auch den Rentenbeginnrechner nutzen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner_node.html
Sollte Ihnen eine Rentenauskunft vorliegen (keine Renteninformation), können die Daten auch dieser Auskunft entnommen werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung