Guten Abend,
gestern Abend hat @W°lfgang u.A. geschrieben:
"Antrag stellen, Ergebnis abwarten!
TIPP: Reha-Antrag vorab stellen ...Ablehnung/zu gesund /können Sie sich den EMRT-Antrag gleich abschminken. Bei 'eingeschränktem' Leistungsvermögen nach Reha geht es in die nächste Runde: volle/teilweise EMRT ...vielleicht.
Unabhängig davon, können Sie natürlich einfach mal einen EMRT-Antrag der DRV zuwerfen."
Nun meine Fragen an die EXPERTEN:
Ich stehe vor der Frage, ob ich erst eine Reha beantragen soll (wie von @W°lfgang vorgeschlagen) oder besser direkt die Erwerbsminderungsrente beantragen soll.
Welcher der beiden Wege ist erfolgreicher und kürzer, die Erwerbsminderungsrente OHNE Widerspruch und Gerichtsprozess zu erhalten?
Wobei mir erfolgreicher wichtiger ist als kürzer.
Was kann ich dazu beitragen, dass ich die Erwerbsminderungsrente OHNE Widerspruch und Gerichtsprozess erhalte?
Auf was kommt es besonders an?
Nun meine Frage an die Betroffenen:
Wie habt Ihr es geschafft, eine Erwerbsminderungsrente OHNE Widerspruch und Gerichtsprozess zu erhalten?
Für gute Hinweise bin ich sehr dankbar.
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Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung
Hallo Susi,
grundsätzlich können Sie auch direkt einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Im Einzelfall wird darüber entschieden, ob zunächst eine Reha-Maßnahme sinnvoll bzw. erfolgversprechend ist. Letztlich ist für die Bewilligung der Erwerbsminderungsrente aber entscheidend, ob Sie die medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Sollten Sie die Voraussetzungen erfüllen, spielt es keine Rolle welchen Antrag Sie zuerst eingereicht haben.
Es hört sich für mich so an, als ob es für Sie das Tollste wäre, eine EM Rente zu erhalten.
Ich habe sie bekommen, innerhalb von 6 Wochen, voll, ohne Widerspruch und Klagen und was hat es dazu gebraucht? Einen komplett kaputten Rücken, eine Lähmung im Bein plus alle psychischen Auswirkungen, die so etwas hat, wenn man lieber im Leben stehen würde und arbeiten gehen.
Sollten Sie nicht wirklich schwer krank sein, eine Chance auf Heilung haben rate ich Ihnen, nutzen sie sie. Denn EMR Rentner zu sein ist nichts, was erstrebenswert ist, selbst wenn man von dem Geld, so wie ich, ein gutes Auskommen hat!
Ichsagmalsoam 29.06.2022 | 20:00
Am besten sehr, sehr krank sein....
Verstehe die Frage nicht....
Nicht zu glaubenam 29.06.2022 | 20:20
An Ihrer Fragestellung erkennt man deutlich Ihre Naivität. Ihnen ist nicht zu helfen. Jede ernstgemeinte Antwort ist bei Ihnen „Perlen vor die Säue werfen“!
Betroffeneam 29.06.2022 | 22:04
Mein Weg in die EMR begann mit einer schockierenden Krebsdiagnose im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung. Es folgte AU (durchgängig bis heute), OP, Chemo, OPs, Reha (AHB), weitere stationäre Eingriffe, Bewilligung. Auch nach Bewilligung ging es mit Therapien und Diagnostik weiter. Für mich war das Kranksein in den letzten 2 Jahren ein Vollzeitjob mit kurzen Erholungspausen, in denen einem die extreme psychische Belastung einholt.
Die DRV hält mich jedoch für teil-erwerbsfähig (bis zu 6 Stunden täglich): befristete Arbeitsmarktrente. Egal, volle EMR ist volle EMR ;)
Mal sehen, wie der Verlängerungsantrag ausgeht …
Sie sehen: man muss schon einiges an Einschränkungen im Alltag haben, um als voll erwerbsgemindert eingestuft zu werden. Planbar war an dem Verlauf nichts. Die Reha war zur Krankheitsbewältigung und zum Durchatmen notwendig. An die Möglichkeit einer Rente hab ich während der Reha zum Glück nicht gedacht. Der Sozialdienstler gab mir am Schluss diese Idee mit auf den Weg. Ob die Reha zur Bewilligung der Rente beigetragen hat, weiß ich nicht. Vermutlich hat mir der Reha-Bericht einen Gutachtertermin erspart und es konnte nach Aktenlage entschieden werden. Gedauert hat es vom Reha-Antrag (umgewidmet) bis zur Renten-Bewilligung 14 Monate.
Schadeam 30.06.2022 | 07:31
Wenn Sie vom Dach gefalen sind
-jetzt querschnittsglähmt im Koma liegen
-durch den Sturz auch noch blind sind....
dann geht die EM Rente wohl in kürzester Zeit problemlos durch.
- wohl ohne Gutachter
- wohl ohne vorgeschaltete Reha die Sie wieder fitt machen soll...
Aber so wirklich verstehe ich die Fragestellung nicht.
Wer Rente will muss so eingeschränkt sein dass er/sie nicht mehr arbeiten kann.
Wer eine Reha will erhofft sich dadurch eine Verbesserung seiner Situation.
Daher verstehe ich solche Fragen (wie sie hier häufig mit Fraeunnamen wie Susi, Nina, etc gestellt werden) einfach nicht.
Welche Antworten erwartet diese Fragestellerin eigentlich?
Wenden Sie sich an Ihre Ärzte, wenn die Ihnen die Reha oder die Berentung empfehlen stellen Sie die entsprechenden Anträge und warten ab wie die DRV reagiert.
Walloam 30.06.2022 | 07:59
Wenn sie eine EMR anstreben, dann beantragen sie auch eine EMR und nicht eine Reha, welche das Ziel hat sie wieder fit zu machen und sie auch so bewertet. Wenn die DRV sie in einer Reha haben will, dann wird sie das von sich aus anleitern.
Eine EMR sollte die letzte Abbiegung vor Hartz4 sein, nichts ist daran erstrebenswert. Sie leben aufgrund des Verlängerungssystems weiterhin permanent in Angst und verlieren die ggf. wieder.
Hartz 4 und Erwerbsminderungsrente haben nichts miteinander zu tun:
Hartz 4 bekommt derjenige der -gesundheitlich sehr wohl in der Lage ist zu arbeiten, dies aber aus den unterschiedlichsten Gründen nicht tut. Dafür hat das Jobcenter, nicht die Rentenversicherung einzustehen.
Erwerbsminderungsrente bekommen die, die gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten.
Der Genderam 30.06.2022 | 09:49
TOP GEGENDERT!!!
Teilnehmer sind ja nur Männer, schmunzel..
Klarer Fall: Der Expert:Innen ist ein Gutmensch.
Janaam 30.06.2022 | 10:02
Wenn man entsprechend krank ist, geht eine EMR durch.
Manchmal schnell, manchmal dauert es.
Es gibt nicht DEN Weg.
Tipam 30.06.2022 | 10:26
Es gibt kein Patent Rezept, denn jeder Fall ist individuell. Selbst gleiche Erkrankungen müssen nicht zum selben Ergebnis führen, es geht immer darum, wie eingeschränkt man damit ist. Auch wollen nicht alle Kranken/Behinderte eine EM-Rente, manche brauchen einfach ihre Arbeit zum Leben. Aber da Sie gerne Werdegänge möchten, sollen Sie einen haben. Ich bin auch ohne Widerspruch /Klage in die Erwerbsminderung gekommen. Antrag auf Rente gestellt, Begutachtung, Ergebnis :Es ist dringend eine Reha nötig,Bewilligung kam sehr zeitnah. Reha absolviert und mit Einschränkungen und Hinweisen zur längerfristigen Erhält der Erwerbsfähigkeit arbeitsfähig entlassen. Die RV sah es aber anders und gewährte eine befristete EM-Rente. Sie sehen also, dass das Ergebnis einer Reha nicht unbedingt das Maß der Dinge sein muss. Genausogut hätte das Ergebnis der Reha erwerbsgemindert lauten können und die RV hätte es trotzdem abgelehnt. Ich würde daher eher raten einen Rentenantrag zu stellen, wenn die RV eine Reha vorschalten möchte, macht sie das von sich aus. Beantragen Sie eine Reha und diese wird, wie Wolfgang schreibt, abgelehnt, haben Sie gar nichts u d auch ein Rentenantrag wäre dann obsolet.
Das ist ja mal eine klare Aussage!
Wer Rente will geht also zum Arzt und holt sich eine Krankschreibung. Damit kann er beweisen, dass er nicht mehr arbeiten kann. Könnte er noch arbeiten, hätte Ihn der Arzt nicht krankgeschrieben.
Wer Rente will muss so eingeschränkt sein dass er/sie nicht mehr arbeiten kann.
Das ist ja mal eine klare Aussage!
Wer Rente will geht also zum Arzt und holt sich eine Krankschreibung. Damit kann er beweisen, dass er nicht mehr arbeiten kann. Könnte er noch arbeiten, hätte Ihn der Arzt nicht krankgeschrieben.
Damit wird nur bescheinigt, dass man die Arbeit am aktuellen Arbeitsplatz momentan nicht ausführen kann. Bei Erwerbsminderung geht es jedoch darum, sämtliche Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht mehr ausführen zu können und diese Einschränkung muss über 6 Monate hinaus bestehen (bleiben).
Das ist ja mal eine klare Aussage!
Wer Rente will geht also zum Arzt und holt sich eine Krankschreibung. Damit kann er beweisen, dass er nicht mehr arbeiten kann. Könnte er noch arbeiten, hätte Ihn der Arzt nicht krankgeschrieben.
Nach der gängigen Rechtsprechung des BSG, haben Sie aber erst dann einen SICHEREN Rechtsanspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn Sie LÄNGER als 26 Wochen krankgeschrieben sind.
War ja fast klar, dass das Märchen von den 26 Wochen wieder von irgendeinem vorgekramt wird;
wäre ja auch weniger lustig wenn nicht immer wiedermndiese ausgelutschten Kamellen kommen.
PS: ich habe nichts von Arbeitsunfähigkeit geschrieben, sondern von "so eingeschränkt dass man nicht mehr arbeiten kann".
Ich weiß nämlich dass die Begriffe Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderun g verschieden definiert sind.
Eine 30 jährige Frisörin, die auf Kosmetika allergisch ist, ist vielleicht als Frisörin fehl am Platz - diese Dame kann aber viele andere Dinge machen wie Taxi fahren, Brot verkaufen, im Büro arbeiten, Rentenberatung machen, ist also nie im Leben ein Rentenfall.
Hartz 4 und Erwerbsminderungsrente haben nichts miteinander zu tun:
Für den Betroffenen schon. Eine Erwerbsminderungsrente ist für Kranke/Behinderte oft die einzige Option, auskömmlich existieren zu können,kommt man dort nicht hin, bleibt nur Hartz/GruSi. Und das sind Leistungen, die bewusst nicht zum Leben reichen sollen,damit sich Arbeitslose nicht darin einrichten sollen. Die kommen durch Jobsuche und Jobvermittlung unter Umständen da wieder raus. GruSi 's jedoch nicht. Die verbleiben da Langzeit oder für immer. Ich weiß gar nicht, was man bei denen "erdrücken" will, dass sind Leute, die genau wie EM-Rentner nicht mehr können, aber vielleicht wegen fehlender Versicherung keine bekommen. Deshalb ist die Aussage richtig, im Freien Fall steht unter der Rente Hartz!
Wer Rente will muss so eingeschränkt sein dass er/sie nicht mehr arbeiten kann.
Das ist ja mal eine klare Aussage!
Wer Rente will geht also zum Arzt und holt sich eine Krankschreibung. Damit kann er beweisen, dass er nicht mehr arbeiten kann. Könnte er noch arbeiten, hätte Ihn der Arzt nicht krankgeschrieben.
Nach der gängigen Rechtsprechung des BSG, haben Sie aber erst dann einen SICHEREN Rechtsanspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn Sie LÄNGER als 26 Wochen krankgeschrieben sind.
Für einen Anspruch auf ALGII (Hartz IV) muss man noch für MINDESTENS drei Stunden täglich erwerbsfähig sein.
Dies hat zur Folge, dass Personen, die von der DRV als voll erwerbsgemindert eingeschätzt werden (Leistungsfähigkeit UNTER drei Stunden täglich) aber aufgrund fehlender Versicherungszeiten keinen Anspruch auf eine EM-Rente haben, auch keinen Anspruch auf ALG II haben. Da ist dann das Amt für Grundsicherung (Sozialamt) zuständig, nicht mehr das Jobcenter.
Nicht immer also kann man sich das 'Abbiegen' so einfach aussuchen.
Wenn sie eine EMR anstreben, dann beantragen sie auch eine EMR und nicht eine Reha, welche das Ziel hat sie wieder fit zu machen und sie auch so bewertet. Wenn die DRV sie in einer Reha haben will, dann wird sie das von sich aus anleitern.
Eine EMR sollte die letzte Abbiegung vor Hartz4 sein, nichts ist daran erstrebenswert. Sie leben aufgrund des Verlängerungssystems weiterhin permanent in Angst und verlieren die ggf. wieder.
Für einen Anspruch auf ALGII (Hartz IV) muss man noch für MINDESTENS drei Stunden täglich erwerbsfähig sein.
Dies hat zur Folge, dass Personen, die von der DRV als voll erwerbsgemindert eingeschätzt werden (Leistungsfähigkeit UNTER drei Stunden täglich) aber aufgrund fehlender Versicherungszeiten keinen Anspruch auf eine EM-Rente haben, auch keinen Anspruch auf ALG II haben. Da ist dann das Amt für Grundsicherung (Sozialamt) zuständig, nicht mehr das Jobcenter.
Nicht immer also kann man sich das 'Abbiegen' so einfach aussuchen.
Das 'Abbiegen' kann man sich sehr wohl so einfach aussuchen.
Im Normalfall wird durch das Jobcenter NICHT überprüft, ob Antragsteller, für mindestens drei Stunden täglich erwerbsfähig sind.
Die Antragsteller müssen dies auch NICHT nachweisen.
Das ist ja mal eine klare Aussage!
Wer Rente will geht also zum Arzt und holt sich eine Krankschreibung. Damit kann er beweisen, dass er nicht mehr arbeiten kann. Könnte er noch arbeiten, hätte Ihn der Arzt nicht krankgeschrieben.
Nach der gängigen Rechtsprechung des BSG, haben Sie aber erst dann einen SICHEREN Rechtsanspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn Sie LÄNGER als 26 Wochen krankgeschrieben sind.
Wieder mal Quark mit Sauce. Es gibt immer wieder Leute, die das tatsächlich glauben. Na ja, irren ist menschlich!
Das 'Abbiegen' kann man sich sehr wohl so einfach aussuchen.
Im Normalfall wird durch das Jobcenter NICHT überprüft, ob Antragsteller, für mindestens drei Stunden täglich erwerbsfähig sind.
Die Antragsteller müssen dies auch NICHT nachweisen.
Achten Sie auf meine Wortwahl :-) "nicht immer"
Denn das JC kann durchaus die Feststellung einer EM veranlassen...
aber letztendlich geht es in der Ursprungsfrage um 'erst Reha oder gleich EM-Rente' beantragen. Und da kommt es dann eben auch MIT darauf an, was man erreichen möchte. Erwerbsminderungsrente (als Ziel) oder weiter erwerbsfähig bleiben (nach einer 'hoffentlich regenerierenden' Reha).
Die Entscheidung kann man 'Susi' nicht abnehmen, muss sie selbst treffen.
Das ist ja mal eine klare Aussage!
Wer Rente will geht also zum Arzt und holt sich eine Krankschreibung. Damit kann er beweisen, dass er nicht mehr arbeiten kann. Könnte er noch arbeiten, hätte Ihn der Arzt nicht krankgeschrieben.
Nach der gängigen Rechtsprechung des BSG, haben Sie aber erst dann einen SICHEREN Rechtsanspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn Sie LÄNGER als 26 Wochen krankgeschrieben sind.
Nein. Solche wiederholenden und anhaltenden Fehlzeiten können u. U. zu einer Erwerbsminderungsrente führen. Gibt es überhaupt einen sicheren Rechtsanspruch auf EM-Rente? Wahrscheinlich nur, wenn die Einschätzung der Leistungsfähigkeit durch den SMD entsprechend ausfällt. Einen Rechtsanspruch kann man nämlich verlangen, weil ein entsprechendes Gesetz existiert.
Wer Rente will muss so eingeschränkt sein dass er/sie nicht mehr arbeiten kann.
Das ist ja mal eine klare Aussage!
Wer Rente will geht also zum Arzt und holt sich eine Krankschreibung. Damit kann er beweisen, dass er nicht mehr arbeiten kann. Könnte er noch arbeiten, hätte Ihn der Arzt nicht krankgeschrieben.
Nach der gängigen Rechtsprechung des BSG, haben Sie aber erst dann einen SICHEREN Rechtsanspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn Sie LÄNGER als 26 Wochen krankgeschrieben sind.
War ja fast klar, dass das Märchen von den 26 Wochen wieder von irgendeinem vorgekramt wird;
wäre ja auch weniger lustig wenn nicht immer wiedermndiese ausgelutschten Kamellen kommen.
PS: ich habe nichts von Arbeitsunfähigkeit geschrieben, sondern von "so eingeschränkt dass man nicht mehr arbeiten kann".
Ich weiß nämlich dass die Begriffe Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderun g verschieden definiert sind.
Eine 30 jährige Frisörin, die auf Kosmetika allergisch ist, ist vielleicht als Frisörin fehl am Platz - diese Dame kann aber viele andere Dinge machen wie Taxi fahren, Brot verkaufen, im Büro arbeiten, Rentenberatung machen, ist also nie im Leben ein Rentenfall.
1.) BSG-Urteile sind keine Märchen, sondern schaffen Rechtssicherheit.
2.) Wenn Sie nicht mal zwischen 26 Wochen und länger als 26 Wochen unterscheiden können, scheinen Sie wohl nicht vom Fach zu sein und Ihr IQ vermutlich sehr niedrig!
Wer Rente will muss so eingeschränkt sein dass er/sie nicht mehr arbeiten kann.
Das ist ja mal eine klare Aussage!
Wer Rente will geht also zum Arzt und holt sich eine Krankschreibung. Damit kann er beweisen, dass er nicht mehr arbeiten kann. Könnte er noch arbeiten, hätte Ihn der Arzt nicht krankgeschrieben.
Nach der gängigen Rechtsprechung des BSG, haben Sie aber erst dann einen SICHEREN Rechtsanspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn Sie LÄNGER als 26 Wochen krankgeschrieben sind.
Wieder mal Quark mit Sauce. Es gibt immer wieder Leute, die das tatsächlich glauben. Na ja, irren ist menschlich!
Wenn Sie keine Ahnung haben, vielleicht mal besser die Klappe halten.
Frankam 30.06.2022 | 19:46
Einige Antworten hier kritisieren sehr stark die Fragestellerin. Das verstehe ich nicht ganz. Man hört ja oft, dass Menschen, die krankheitsbedingt sehr eingeschränkt sind und dadurch große Probleme haben zu arbeiten, trotzdem die Erwerbsminderungsrente nicht genehmigt bekommen. Oft wird die Schwere der Einschränkung ja auch nicht gleich voll erkannt bei der Bewertung. Wenn man sich für entsprechend krank hält und befürchtet, dass die Rentenversicherung das anders sehen könnte, weil die Einschätzung der Krankheitsschwere schwierig ist oder einfach noch ein Reha fehlt, dann denkt man ja schon darüber nach wie man bei der Antragstellung am besten vorgehen sollte.
Ha ha, ich war nie krankgeschrieben und habe meine volle Rente nach Reha bewilligt bekommen. Man muss nicht krankgeschrieben sein. Ich war vorher 40 Stunden die Woche arbeiten, allerdings auf Kosten der Gesundheit.
Das ist ein wichtiger Punkt. Viele gehen arbeitsunfähig arbeiten, das heißt, dass sie dann durch das Arbeiten ihrer Gesundheit massiv schaden. Andere gehen zum Arzt und lassen sich krankschreiben. Beide sind gleich krank, haben dann aber eine unterschiedliche Krankenakte. Im Antrag wird tatsächlich auch danach gefragt, ob man krank arbeiten geht.
Paulam 30.06.2022 | 20:18
Der beste Weg ist evtl, einfach andere Entscheiden zu lassen.
Bei mir war es so, ich war krank …schwer krank. Bekam Krankengeld, wurde operiert, Reha war immer noch krank…das stand auch im Reha Bericht. 3 Monate später kam ein Brief von der kk ich sollte noch mal zur Reha, in der 2. Reha wurde die Erwerbsminderungsrente festgestellt die ich unbefristet bekam. Ich selber hab quasi nichts gemacht, außer die Anträge zu unterschreiben.
Ich fand das war ein angenehmer, stressfreier Weg der mit meiner Krankheit gut zu schaffen war.
Ich brauchte keinen Gutachter und kein Gericht, kein Streit und kein Stress, hab einfach die machen lassen
Wieder mal Quark mit Sauce. Es gibt immer wieder Leute, die das tatsächlich glauben. Na ja, irren ist menschlich!
Wenn Sie keine Ahnung haben, vielleicht mal besser die Klappe halten.
Nicht die erste Diskussion dieser Thematik hier. Ich hab es seinerzeit wie folgt erklärt, gerne noch einmal. Lieschen Müller ist krank und stellt einen Antrag auf EM-Rente. Dieser wird abgelehnt mit der Begründung, dass Lieschen durchaus noch leichte Büroarbeit machen kann. Daraufhin zieht Lieschen Müller jedoch das Kaninchen aus dem Hut und sagt, liebe Rentenversicherung, Sie haben meinen Antrag abgelehnt, aber ich bin insgesamt seit über 26 Wochen AU und werde auch weiterhin derartige Fehlzeiten haben, da ich auf unabsehbare Zeit 3 mal pro Woche zur Dialyse muss und somit die vertraglich vereinbarten 5 - Tage-Woche bei meinem Arbeitgeber nicht erfüllen kann. Dann kann Lieschen Müller trotzdem eine EM-Rente erhalten.
Das ist ja mal eine klare Aussage!
Wer Rente will geht also zum Arzt und holt sich eine Krankschreibung. Damit kann er beweisen, dass er nicht mehr arbeiten kann. Könnte er noch arbeiten, hätte Ihn der Arzt nicht krankgeschrieben.
Nach der gängigen Rechtsprechung des BSG, haben Sie aber erst dann einen SICHEREN Rechtsanspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn Sie LÄNGER als 26 Wochen krankgeschrieben sind.
Wieder mal Quark mit Sauce. Es gibt immer wieder Leute, die das tatsächlich glauben. Na ja, irren ist menschlich!
Wenn Sie keine Ahnung haben, vielleicht mal besser die Klappe halten.
Na Du scheinst ja der „Durchblicker“ zu sein. Immerhin unterhaltend nicht mehr und nicht weniger.
Sehr gut auf den Punkt gebracht. Einzige Anmerkung: dass das bereits in den letzten 26 Wochen so war ist vollkommen egal.
Entscheidend sind (nur) die zu erwartenden Ausfallzeiten die müssen voraussichtlich mehr als 26 Wochen pro Jahr betragen und in allen denkbaren künftigen Tätigkeiten zu erwarten sein. Also absolute Ausnahmefälle (wie z.B. die dauerhafte, langwierige und engmaschige Dialyse). Nicht mal jedweder Art von Dialysepflicht erfüllt die Kriterien. Oder psychische Erkrankungen, wenn die guten Tage eben zu selten sind (auch wen man an denen Bäume ausreißen könnte).
Der Kommentar richtet sich übrigens nur an die, die Rechtsprechung und Zusammenhänge verstehen wollen. Nicht an die die es bereits falsch verstanden haben, aber nicht die Größe oder die Fähigkeit besitzen Ihre Fehlinterpretation einzusehen und zu korrigieren.
Es entscheiden immer andere. Probleme gibt es eben bei denen, die eine solche Feststellung nicht bekommen. Bei Ihnen war es eindeutig, aber nicht jeder ist gleich SCHWERkrank.
Nicht die erste Diskussion dieser Thematik hier. Ich hab es seinerzeit wie folgt erklärt, gerne noch einmal. Lieschen Müller ist krank und stellt einen Antrag auf EM-Rente. Dieser wird abgelehnt mit der Begründung, dass Lieschen durchaus noch leichte Büroarbeit machen kann. Daraufhin zieht Lieschen Müller jedoch das Kaninchen aus dem Hut und sagt, liebe Rentenversicherung, Sie haben meinen Antrag abgelehnt, aber ich bin insgesamt seit über 26 Wochen AU und werde auch weiterhin derartige Fehlzeiten haben, da ich auf unabsehbare Zeit 3 mal pro Woche zur Dialyse muss und somit die vertraglich vereinbarten 5 - Tage-Woche bei meinem Arbeitgeber nicht erfüllen kann. Dann kann Lieschen Müller trotzdem eine EM-Rente erhalten.
Sehr gut auf den Punkt gebracht. Einzige Anmerkung: dass das bereits in den letzten 26 Wochen so war ist vollkommen egal.
Entscheidend sind (nur) die zu erwartenden Ausfallzeiten die müssen voraussichtlich mehr als 26 Wochen pro Jahr betragen und in allen denkbaren künftigen Tätigkeiten zu erwarten sein. Also absolute Ausnahmefälle (wie z.B. die dauerhafte, langwierige und engmaschige Dialyse). Nicht mal jedweder Art von Dialysepflicht erfüllt die Kriterien. Oder psychische Erkrankungen, wenn die guten Tage eben zu selten sind (auch wen man an denen Bäume ausreißen könnte).
Was sagen denn bitte die DRV-Experten, die sonstigen Forenexperten und @Schade zu dieser Antwort.
Fachlich korrekt??
W°lfgangam 30.06.2022 | 21:47
Ergänzend/Anekdote von heute:
Ein nicht kleiner AG hinterfragte die u6 Std. für eine TEM eines MA/weil er "das er an 3 Tage die Woche machen will/tgl. 6 Std". Ich: ...wo ist das Problem/ergibt keine 30 Std.-Wochen bei einer 'regelmäßigen' Beschäftigung/5 Tage die Woche?
"Aber im Gesetz steht doch 'nur' u6 Std. tgl." - stimmt, bei regelmäßiger Beschäftigung in einer 5-Tage-Woche = macht nichts, kann nur noch 3 Tage = 18 Std (statt mgl. bis 30 Std.)
Meine Frage: hat er das mit der DRV geklärt? = "JA/stimmte schon zu" ...hmm?, wo ist denn da das Problem beim AG? (dieser kennt nur den Grundsatz, aber nicht die viel tiefer gehenden Regelungen zur TEM/VEM im Individualfall = was geht/ist zulässig ...war aber auch eine Nachfrage im Rahmen der Fürsorge-/Informationspflicht an den AG = sehr löblich!! <- Meine Aussage: bieten Sie dem AN an, was er will/Sie Arbeits-/Tarifvertraglich regeln können, das VEM/TEM-Thema ist sein Problem/mit Hinzuverdienst (hat er ja schon mit der DRV geklärt!).
Ein kleiner Einblick ins Individuelle - an der Masse der Info/Wiederanworten hier, merkt man schon, dass hier 'Grundsätzlich' durch 'Individuell' zu ersetzen ist ...und die Wenigsten wirklich einen Einblick ins EM-Rentenrecht haben ;-))
Lesestoff für Interessierte:
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
Gruß
w.
PS: Und der erste Hinweis/Reha gilt nach wie vor ...wenn nur Schatten auf den Augen liegt oder Jucken in den Kniekehlen und man sich EM 'fühlt' - OHNE längere AU (da wird dann schon die eigene KK nach einigen Monaten aktiv = Reha-Antrag stellen/sofort!)
Entscheidend sind (nur) die zu erwartenden Ausfallzeiten die müssen voraussichtlich mehr als 26 Wochen pro Jahr betragen und in allen denkbaren künftigen Tätigkeiten zu erwarten sein
So schaut's aus. Rein 26 Wochen AU kann man schon bei einem komplizierten Bruch sein, mit mehreren Operationen. Das führt noch zu gar nichts, die weitere Prognose ist entscheidend. Es könnte bei langwieriger Krankheit auch erst eine Genesung nach 28 oder 32 Wochen erfolgen, dann wären solche Fälle nach dem Selbstverständnis Einiger alle berentet. Nein, nein!
Miraam 30.06.2022 | 21:56
...wenn nur Schatten auf den Augen liegt oder Jucken in den Kniekehlen und man sich EM 'fühlt' - OHNE längere AU ....
So sinnlos :-(
Nicht die erste Diskussion dieser Thematik hier. Ich hab es seinerzeit wie folgt erklärt, gerne noch einmal. Lieschen Müller ist krank und stellt einen Antrag auf EM-Rente. Dieser wird abgelehnt mit der Begründung, dass Lieschen durchaus noch leichte Büroarbeit machen kann. Daraufhin zieht Lieschen Müller jedoch das Kaninchen aus dem Hut und sagt, liebe Rentenversicherung, Sie haben meinen Antrag abgelehnt, aber ich bin insgesamt seit über 26 Wochen AU und werde auch weiterhin derartige Fehlzeiten haben, da ich auf unabsehbare Zeit 3 mal pro Woche zur Dialyse muss und somit die vertraglich vereinbarten 5 - Tage-Woche bei meinem Arbeitgeber nicht erfüllen kann. Dann kann Lieschen Müller trotzdem eine EM-Rente erhalten.
Sehr gut auf den Punkt gebracht. Einzige Anmerkung: dass das bereits in den letzten 26 Wochen so war ist vollkommen egal.
Entscheidend sind (nur) die zu erwartenden Ausfallzeiten die müssen voraussichtlich mehr als 26 Wochen pro Jahr betragen und in allen denkbaren künftigen Tätigkeiten zu erwarten sein. Also absolute Ausnahmefälle (wie z.B. die dauerhafte, langwierige und engmaschige Dialyse). Nicht mal jedweder Art von Dialysepflicht erfüllt die Kriterien. Oder psychische Erkrankungen, wenn die guten Tage eben zu selten sind (auch wen man an denen Bäume ausreißen könnte).
Dann ist das ja jetzt eine schöne Verbesserung gegenüber dem BSG-Urteil, wenn man jetzt keine rückwirkende AU von mehr als 26 Wochen mehr braucht.
Bisher war es ja so, vorher mehr als 26 Wochen AU und zukünftig mehr als 26 Wochen AU.
Ist jetzt also nur noch zukünftig (Arm-und Beinbrüche mal ausgenommen) mehr als 26 Wochen AU notwendig für eine Erwerbsminderungsrente?
Miraam 30.06.2022 | 22:09
Man braucht überhaupt keine AU
Janaam 30.06.2022 | 22:17
Wenn das mit den 26 Wochen plus wirklich so wäre, wäre keine KK, kein Arbeitsamt, so doof, so lange zu zahlen, ohne einen Rentenantrag zu verlangen.
Bekomme garnicht zusammen, wie oft ich in den letzten 20 Jahren 78 Wochen Krankengeld bezog und ausgesteuert wurde ....... ohne einen Antrag auf Rente zu stellen.
Alle die da jetzt noch fragen sollen die Beiträge von Alois und Valzuun lesen, ggfls so lange bis Sie das geschriebene auch verstanden haben.....dann würden sich viele der gemachten Behauptungen in Luft auflösen.
Aber lesen und verstehen scheint nicht so einfach zu sein wie hirnlos vor sich hin zu plappern.
Nach der gängigen Rechtsprechung des BSG, haben Sie aber erst dann einen SICHEREN Rechtsanspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn Sie LÄNGER als 26 Wochen krankgeschrieben sind.
Ha ha, ich war nie krankgeschrieben und habe meine volle Rente nach Reha bewilligt bekommen. Man muss nicht krankgeschrieben sein. Ich war vorher 40 Stunden die Woche arbeiten, allerdings auf Kosten der Gesundheit.
Wenn's Spaß macht, selber schuld. Am Ende dankt einem das niemand.
1. Das war nie so. EM war schon immer auf Grund einer Prognose zu gewähren (um diese zu erstellen kann ein Blick in die Vergangenheit hilfreich sein, allein ausschlaggebend ist dieser nicht)
2. Zwingend notwendig ist eine AU nicht. Einfaches Beispiel:
Mutter, Hausfrau, Zwillinge 6 Jahre alt. Läuft vor ‚nen LKW, kompletter Querschnitt ab HWS. Die EM ist ihr sicher und vermutlich in weniger als 26 Wochen durch. Eine AU braucht sie nicht mal vom Unfall bis zum Rentenbescheid ausstellen zu lassen.
Klar gehts in der Realität meist von der AU im die Rente. Aber noch viel häufiger mündet eine AU eben nicht in einer Rente.
Deshalb: Eine in der Vergangenheit liegende AU ist weder nötig noch ausreichend.
Eine au ist nicht Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente. Das ist ja wohl klar wie Kloßbrühe.
Ah toll, ich habe keine Au. Ab wann krieg ich Erwerbsminderungsrente?
Ab dem Moment, wo Ihr Leistungsvermögen das hergibt. Es wird immer ein Eintrittsdatum festgelegt, an dem das über Sie hereingebrochen ist,egal ob dabei der Beginn plötzlich war oder Sie schon länger daran laborieren.
Eine au ist nicht Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente. Das ist ja wohl klar wie Kloßbrühe.
Ah toll, ich habe keine Au. Ab wann krieg ich Erwerbsminderungsrente?
Ab dem Moment, wo Ihr Leistungsvermögen das hergibt. Es wird immer ein Eintrittsdatum festgelegt, an dem das über Sie hereingebrochen ist,egal ob dabei der Beginn plötzlich war oder Sie schon länger daran laborieren.
Vielleicht noch ein Beispiel dazu, Sie sind kerngesund und erleiden plötzlich einen Schlaganfall,in dessen Folge Sie von jetzt auf gleich die Erwerbsfähigkeit eingebüßt haben. Oder Sie brechen sich die Haupthand, müssen mehrmals operiert werden und sind dabei Wochen-oder gar Monate arbeitsunfähig und hoffen zum Ende der Behandlung wieder fit zu sein. Nachdem man jedoch die Bandagen entfernt hat stellt sich heraus, dass die OP's doch nicht erfolgreich waren und Sie die Hand nicht mehr benutzen können. Dann kommen Sie nach langer AU in die Rente.
Gedankeam 01.07.2022 | 09:18
Ich stell mir gerade die Frage, ob eine vom Facharzt über sehr lange Zeit ausgestellte AU für den allg. Arbeitsmarkt eigentlich vom Gutachter oder dem Sozialgericht "gekippt" werden kann.
Meine befristete EM-Rente wurde nicht verlängert, ich bin im Klageverfahren und durchgängig krankgeschrieben. Also kann so etwas vom Gericht rückwirkend als Nicht-AU bewertet werden?
Ist zwar mein Fall, aber dürfte doch bei der ganzen AU-EM-Renten-Diskussion auch interessant sein, oder?
Eine AU für den allgemeinen Arbeitsmarkt gibt es nicht. Diese bezieht sich darauf, dass Sie momentan den aktuellen Job nicht ausüben können. Wenn Ihr Facharzt der Meinung ist, Sie können gar nichts mehr, sind wir bei Erwerbsminderung, was dann die Rentenversicherung überprüft, so man denn einen Antrag stellt.
Meistens ist es die Krankenkasse, die die lange Arbeitsunfähigkeit moniert und den MDK einschaltet. Halten Sie sich weiterhin für arbeitsunfähig, der MDK Sie aber nicht, wird wohl letztenendes tatsächlich die Sozialgerichtsbarkeit darüber entscheiden und ja, das Gericht kann die weitere Krankmeldung kippen!
Der Berufsschutz i.S. einer AU entfällt spätnachts drei Jahren, danach darf nur noch für den allgemeinen Arbeitsmarkt krankgeschrieben werden (u.a. BSG B 1 KR 5/03 R).
Ich stell mir gerade die Frage, ob eine vom Facharzt über sehr lange Zeit ausgestellte AU für den allg. Arbeitsmarkt eigentlich vom Gutachter oder dem Sozialgericht "gekippt" werden kann.
Wenn Gutachter und behandelnder Arzt sich „streiten“ entscheidet der Richter wem er glaubt. Das wird im Regelfall der Gutachter sein. Also ja, der behandelnde Arzt kann „gekippt“ werden.
Eine AU für den allgemeinen Arbeitsmarkt gibt es nicht. Diese bezieht sich darauf, dass Sie momentan den aktuellen Job nicht ausüben können. Wenn Ihr Facharzt der Meinung ist, Sie können gar nichts mehr, sind wir bei Erwerbsminderung, was dann die Rentenversicherung überprüft, so man denn einen Antrag stellt.
Der Berufsschutz i.S. einer AU entfällt spätnachts drei Jahren, danach darf nur noch für den allgemeinen Arbeitsmarkt krankgeschrieben werden (u.a. BSG B 1 KR 5/03 R).
Man wird alt wie ne Kuh und lernt noch immer dazu :-)
Das ist kein gutes Beispiel finde ich . Denn nur weil man seine Hand nicht mehr benutzen kann ist man noch lange nicht erwerbsgemindert. Man kann dann ja immer noch alle Tätigkeiten für die man keine Hände benötigt ausüben (z.B. Aufsicht, Telefonist, Schuhtester, Panzerverkäufer oder Berater) .
Vielleicht noch ein Beispiel dazu, Sie sind kerngesund und erleiden plötzlich einen Schlaganfall,in dessen Folge Sie von jetzt auf gleich die Erwerbsfähigkeit eingebüßt haben. Oder Sie brechen sich die Haupthand, müssen mehrmals operiert werden und sind dabei Wochen-oder gar Monate arbeitsunfähig und hoffen zum Ende der Behandlung wieder fit zu sein. Nachdem man jedoch die Bandagen entfernt hat stellt sich heraus, dass die OP's doch nicht erfolgreich waren und Sie die Hand nicht mehr benutzen können. Dann kommen Sie nach langer AU in die Rente.
Das ist kein gutes Beispiel finde ich . Denn nur weil man seine Hand nicht mehr benutzen kann ist man noch lange nicht erwerbsgemindert. Man kann dann ja immer noch alle Tätigkeiten für die man keine Hände benötigt ausüben (z.B. Aufsicht, Telefonist, Schuhtester, Panzerverkäufer oder Berater) .
Es geht im Beispiel weniger um Diagnosen, sondern um den unterschiedlichen Werdegang in eine EM-Rente. Dann ersetzen Sie doch gedanklich das zweite Beispiel mit einer Erkrankung /Behinderung Ihrer Wahl, von der Sie stattdessen denken, dass diese zur Erwerbsminderrente führt.
Melliam 02.07.2022 | 09:18
Wenn man für sich beschlossen hat, dass man nicht mehr arbeiten kann, dann ändert daran auch nichts, dass es die DRV nicht so sieht.
Dann bleibt man zu Hause, mit ALG, Hartz4 oder vom Ersparten.
Alg(1)oder Alg(2)sind aber keine Leistungen, die für ein zu Hause bleiben gedacht sind. Es ist ja auch nicht so, dass wenn die Rente abgelehnt wird, Erkrankungen oder Behinderung nicht gewürdigt werden. Ohne Rente und wenn Erspartes oder vom Partner monetär nicht geht, muss man eben der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, natürlich unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Einschränkungen.
Angelaam 02.07.2022 | 10:29
Mach einen auf Psycho und die Rente ist zu 99% durch.
Das ist ja mal eine klare Aussage!
Wer Rente will geht also zum Arzt und holt sich eine Krankschreibung. Damit kann er beweisen, dass er nicht mehr arbeiten kann. Könnte er noch arbeiten, hätte Ihn der Arzt nicht krankgeschrieben.
Nach der gängigen Rechtsprechung des BSG, haben Sie aber erst dann einen SICHEREN Rechtsanspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn Sie LÄNGER als 26 Wochen krankgeschrieben sind.
Nachfrage an die Experten:
Welches Aktenzeichen hat das tolle BSG-Urteil?
Wer Rente will muss so eingeschränkt sein dass er/sie nicht mehr arbeiten kann.
Das ist ja mal eine klare Aussage!
Wer Rente will geht also zum Arzt und holt sich eine Krankschreibung. Damit kann er beweisen, dass er nicht mehr arbeiten kann. Könnte er noch arbeiten, hätte Ihn der Arzt nicht krankgeschrieben.
Nach der gängigen Rechtsprechung des BSG, haben Sie aber erst dann einen SICHEREN Rechtsanspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn Sie LÄNGER als 26 Wochen krankgeschrieben sind.
Nachfrage an die Experten:
Welches Aktenzeichen hat das tolle BSG-Urteil?
Das Aktenzeichen habe ich gerade nicht zur Hand. In dem Urteil steht aber auch, dass die PROGNOSE so sein muss, dass man künftig mehr als das halbe Jahr nicht arbeiten kann - und NICHT, dass dies in der VERGANGENHEIT der Fall gewesen sein muss.
....manche Möchtegern-Juristen hier schaffen es aber einfach nicht, das Urteil richtig zu lesen und verbreiten hier wieder und wieder diesen Unsinn.
Peter T.am 03.07.2022 | 17:06
Schon das AU und EM ganz unterschiedliche Tatbestände sind, können die Hobby Juristen nicht begreifen...
Aber sicher lustig, wenn der Kläger vor Gericht immer wieder den Richter zu verstehen gibt, er sei schon 26 Wochen AU, die Rente ist nun sicher.
Mal davon abgeshen sollte man den Widerspruch und die Klage spätestens mit einem Fachanwalt durchziehen, denn hier geht es oftmals um die Existens, wenn kein geld mehr kommt, weil alle Leiszungen ausgeschöpft sind und ALG2 wegen Partnerverdienst auch nicht in Frage kommt...
P.S. Psyche ist auch immer lustig. Als ob die Fachärzte oder Gutachter dumm sind, weil einem einfällt nun ohne Grund so schwer gesitig eingeschränkt zu sein, dass man nicht mehr arbeiten gehen kann.
Zuaml spätestens bei der EM Rente die Psyche im A... ist, weil man keine Kontakte, Erfolge ect hat. Aber jeder wie er will...
Das ist ja mal eine klare Aussage!
Wer Rente will geht also zum Arzt und holt sich eine Krankschreibung. Damit kann er beweisen, dass er nicht mehr arbeiten kann. Könnte er noch arbeiten, hätte Ihn der Arzt nicht krankgeschrieben.
Nach der gängigen Rechtsprechung des BSG, haben Sie aber erst dann einen SICHEREN Rechtsanspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn Sie LÄNGER als 26 Wochen krankgeschrieben sind.
Nachfrage an die Experten:
Welches Aktenzeichen hat das tolle BSG-Urteil?
Das Aktenzeichen habe ich gerade nicht zur Hand. In dem Urteil steht aber auch, dass die PROGNOSE so sein muss, dass man künftig mehr als das halbe Jahr nicht arbeiten kann - und NICHT, dass dies in der VERGANGENHEIT der Fall gewesen sein muss.
Ich denke, eine AU von mehr als 26 Wochen in der Vergangenheit kann nicht schaden UND ist in Verbindung mit einer schriftlichen ärztlichen Prognose, dass man zukünftig mehr als 26 Wochen nicht arbeiten kann, DER "Goldstandard" schlechthin, um eine Erwerbsminderungsrente SICHER (!) zu realisieren.
Das ist ja mal eine klare Aussage!
Wer Rente will geht also zum Arzt und holt sich eine Krankschreibung. Damit kann er beweisen, dass er nicht mehr arbeiten kann. Könnte er noch arbeiten, hätte Ihn der Arzt nicht krankgeschrieben.
Nach der gängigen Rechtsprechung des BSG, haben Sie aber erst dann einen SICHEREN Rechtsanspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn Sie LÄNGER als 26 Wochen krankgeschrieben sind.
Nachfrage an die Experten:
Welches Aktenzeichen hat das tolle BSG-Urteil?
Das Aktenzeichen habe ich gerade nicht zur Hand. In dem Urteil steht aber auch, dass die PROGNOSE so sein muss, dass man künftig mehr als das halbe Jahr nicht arbeiten kann - und NICHT, dass dies in der VERGANGENHEIT der Fall gewesen sein muss.
Ich denke, eine AU von mehr als 26 Wochen in der Vergangenheit kann nicht schaden UND ist in Verbindung mit einer schriftlichen ärztlichen Prognose, dass man zukünftig mehr als 26 Wochen nicht arbeiten kann, DER "Goldstandard" schlechthin, um eine Erwerbsminderungsrente SICHER (!) zu realisieren.
Leute wie Du, sollten das Denken besser anderen überlassen. Mit dem eigenen Kopf scheint das ja nicht so zu klappen. Allein Dein „Goldstandard“ ist Schwachsinn pur! Wer dann noch daran glaubt, dem ist nicht mehr zu helfen. Mit dieser Argumentation bekommen die zuständigen Entscheider/innen bei der Rentenversicherung oder vor Gericht höchstens einen Lachanfall.
Sie sollten mal bitte das BSG-Urteil lesen und verstehen. Und wenn man keine Ahnung hat und sachlich NICHTS (wegen ganz geringen IQ?)beitragen kann, vielleicht mal besser die Klappe halten.
Oh Mannam 03.07.2022 | 17:51
Zitat von Sicherer (!) Weg zur EMR anzeigenausblenden
Wer Rente will muss so eingeschränkt sein dass er/sie nicht mehr arbeiten kann.
Das ist ja mal eine klare Aussage!
Wer Rente will geht also zum Arzt und holt sich eine Krankschreibung. Damit kann er beweisen, dass er nicht mehr arbeiten kann. Könnte er noch arbeiten, hätte Ihn der Arzt nicht krankgeschrieben.
Nach der gängigen Rechtsprechung des BSG, haben Sie aber erst dann einen SICHEREN Rechtsanspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn Sie LÄNGER als 26 Wochen krankgeschrieben sind.
Nachfrage an die Experten:
Welches Aktenzeichen hat das tolle BSG-Urteil?
Das Aktenzeichen habe ich gerade nicht zur Hand. In dem Urteil steht aber auch, dass die PROGNOSE so sein muss, dass man künftig mehr als das halbe Jahr nicht arbeiten kann - und NICHT, dass dies in der VERGANGENHEIT der Fall gewesen sein muss.
Ich denke, eine AU von mehr als 26 Wochen in der Vergangenheit kann nicht schaden UND ist in Verbindung mit einer schriftlichen ärztlichen Prognose, dass man zukünftig mehr als 26 Wochen nicht arbeiten kann, DER "Goldstandard" schlechthin, um eine Erwerbsminderungsrente SICHER (!) zu realisieren.
Leute wie Du, sollten das Denken besser anderen überlassen. Mit dem eigenen Kopf scheint das ja nicht so zu klappen. Allein Dein „Goldstandard“ ist Schwachsinn pur! Wer dann noch daran glaubt, dem ist nicht mehr zu helfen. Mit dieser Argumentation bekommen die zuständigen Entscheider/innen bei der Rentenversicherung oder vor Gericht höchstens einen Lachanfall.
Wer Rente will muss so eingeschränkt sein dass er/sie nicht mehr arbeiten kann.
Das ist ja mal eine klare Aussage!
Wer Rente will geht also zum Arzt und holt sich eine Krankschreibung. Damit kann er beweisen, dass er nicht mehr arbeiten kann. Könnte er noch arbeiten, hätte Ihn der Arzt nicht krankgeschrieben.
Nach der gängigen Rechtsprechung des BSG, haben Sie aber erst dann einen SICHEREN Rechtsanspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn Sie LÄNGER als 26 Wochen krankgeschrieben sind.
Nachfrage an die Experten:
Welches Aktenzeichen hat das tolle BSG-Urteil?
Das Aktenzeichen habe ich gerade nicht zur Hand. In dem Urteil steht aber auch, dass die PROGNOSE so sein muss, dass man künftig mehr als das halbe Jahr nicht arbeiten kann - und NICHT, dass dies in der VERGANGENHEIT der Fall gewesen sein muss.
Ich denke, eine AU von mehr als 26 Wochen in der Vergangenheit kann nicht schaden UND ist in Verbindung mit einer schriftlichen ärztlichen Prognose, dass man zukünftig mehr als 26 Wochen nicht arbeiten kann, DER "Goldstandard" schlechthin, um eine Erwerbsminderungsrente SICHER (!) zu realisieren.
Leute wie Du, sollten das Denken besser anderen überlassen. Mit dem eigenen Kopf scheint das ja nicht so zu klappen. Allein Dein „Goldstandard“ ist Schwachsinn pur! Wer dann noch daran glaubt, dem ist nicht mehr zu helfen. Mit dieser Argumentation bekommen die zuständigen Entscheider/innen bei der Rentenversicherung oder vor Gericht höchstens einen Lachanfall.
Sie sollten mal bitte das BSG-Urteil lesen und verstehen. Und wenn man keine Ahnung hat und sachlich NICHTS (wegen ganz geringen IQ?)beitragen kann, vielleicht mal besser die Klappe halten.
Wer das hier angeführte BSG- Urteil wie Sie weder versteht (oder verstehen will) und sich dann noch Trolljäger nennt, ist nichts mehr als ein Schwachkopf oder ein Komiker. Ich konnte jedenfalls herzlich über Ihren Beitrag lachen.
Sie sollten mal bitte das BSG-Urteil lesen und verstehen. Und wenn man keine Ahnung hat und sachlich NICHTS (wegen ganz geringen IQ?)beitragen kann, vielleicht mal besser die Klappe halten.
Herzlichen Glückwunsch. So schnell hat es bisher kaum jemand zum Troll der Woche geschafft!
Noch sichereram 03.07.2022 | 18:54
Zitat von Sicherer (!) Weg zur EMR anzeigenausblenden
um eine Erwerbsminderungsrente SICHER (!) zu realisieren.
Da kenne ich einen einfacheren Weg, der auch noch Spaß macht. Einfach mehr als 300 Kilo anfressen, dann ist die EM-Rente quasi Formsache. Jeden Tag erst zu Mc D. Und hinterher zwei Döner, wahlweise Pizza. Damit der Körper fetttechnisch nicht kollabiert auch mal einen Tag mit 2 halben Hähnchen einlegen. Das ganze Essen schön mit 3 Liter(soviel soll man am Tag trinken) Softdrinks befeuchten. Nach ca. spätestens einem Jahr sollte das adipose Wunschgewicht erreicht sein. Viel Erfolg!
Da kenne ich einen einfacheren Weg, der auch noch Spaß macht. Einfach mehr als 300 Kilo anfressen, dann ist die EM-Rente quasi Formsache. Jeden Tag erst zu Mc D. Und hinterher zwei Döner, wahlweise Pizza. Damit der Körper fetttechnisch nicht kollabiert auch mal einen Tag mit 2 halben Hähnchen einlegen. Das ganze Essen schön mit 3 Liter(soviel soll man am Tag trinken) Softdrinks befeuchten. Nach ca. spätestens einem Jahr sollte das adipose Wunschgewicht erreicht sein. Viel Erfolg!
Das ist ja mal eine klare Aussage!
Wer Rente will geht also zum Arzt und holt sich eine Krankschreibung. Damit kann er beweisen, dass er nicht mehr arbeiten kann. Könnte er noch arbeiten, hätte Ihn der Arzt nicht krankgeschrieben.
Nach der gängigen Rechtsprechung des BSG, haben Sie aber erst dann einen SICHEREN Rechtsanspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn Sie LÄNGER als 26 Wochen krankgeschrieben sind.
Nachfrage an die Experten:
Welches Aktenzeichen hat das tolle BSG-Urteil?
Das Aktenzeichen habe ich gerade nicht zur Hand. In dem Urteil steht aber auch, dass die PROGNOSE so sein muss, dass man künftig mehr als das halbe Jahr nicht arbeiten kann - und NICHT, dass dies in der VERGANGENHEIT der Fall gewesen sein muss.
Ich denke, eine AU von mehr als 26 Wochen in der Vergangenheit kann nicht schaden UND ist in Verbindung mit einer schriftlichen ärztlichen Prognose, dass man zukünftig mehr als 26 Wochen nicht arbeiten kann, DER "Goldstandard" schlechthin, um eine Erwerbsminderungsrente SICHER (!) zu realisieren.
Leute wie Du, sollten das Denken besser anderen überlassen. Mit dem eigenen Kopf scheint das ja nicht so zu klappen. Allein Dein „Goldstandard“ ist Schwachsinn pur! Wer dann noch daran glaubt, dem ist nicht mehr zu helfen. Mit dieser Argumentation bekommen die zuständigen Entscheider/innen bei der Rentenversicherung oder vor Gericht höchstens einen Lachanfall.
Sie sollten mal bitte das BSG-Urteil lesen und verstehen. Und wenn man keine Ahnung hat und sachlich NICHTS (wegen ganz geringen IQ?)beitragen kann, vielleicht mal besser die Klappe halten.
Wer das hier angeführte BSG- Urteil wie Sie weder versteht (oder verstehen will) und sich dann noch Trolljäger nennt, ist nichts mehr als ein Schwachkopf oder ein Komiker. Ich konnte jedenfalls herzlich über Ihren Beitrag lachen.
Der Schwachkopf oder Komiker sind Sie selbst. Alle Ihre bisherigen Beiträge sind einfach nur Schrott.
Da kenne ich einen einfacheren Weg, der auch noch Spaß macht. Einfach mehr als 300 Kilo anfressen, dann ist die EM-Rente quasi Formsache. Jeden Tag erst zu Mc D. Und hinterher zwei Döner, wahlweise Pizza. Damit der Körper fetttechnisch nicht kollabiert auch mal einen Tag mit 2 halben Hähnchen einlegen. Das ganze Essen schön mit 3 Liter(soviel soll man am Tag trinken) Softdrinks befeuchten. Nach ca. spätestens einem Jahr sollte das adipose Wunschgewicht erreicht sein. Viel Erfolg!
Das ist ja prima, dass Sie auf diesem Weg die EMR erhalten haben. Weiter so!
Faktencheckam 03.07.2022 | 19:36
Dann möge @Trolljäger doch das entsprechende BSG- Urteil mit seinen Textpassagen benennen, die seine Meinung unterstützen. Nur das könnte ihm noch helfen, ernst genommen zu werden. Viel Erfolg!
Peter T.am 03.07.2022 | 19:34
Vermutlich ist er vorher aber in Privatinsolvenz, bei den hohen Preisen für Döner und Co.
Dann sind die ersten Jahre der EMR aber erst mal weg.
Aber da es nach derzeitiger Rechtslage nur ein paar Jahre dauert, bis man wieder "durchstarten" kann, bringt es vielleicht in ein paar Jahren etwas Geld.
Was man mit 300 Kilo davon hat, wo man die Couch nicht mehr verlassen kann, keine Ahnung. Aber vermutlich ist das wirklich ein Tipp /Weg der klappen könnte.
Bin gut am lachen, danke an die Schreiber hier, dafür.
Besonders die angeblichen 26 Wochen AU erheitern mich jede Woche aufs Neue, hoffentlich gibt es genug Dumme, damit das Thema immer wieder (sicherlich auch andere) erheitert...
Wer Rente will muss so eingeschränkt sein dass er/sie nicht mehr arbeiten kann.
Das ist ja mal eine klare Aussage!
Wer Rente will geht also zum Arzt und holt sich eine Krankschreibung. Damit kann er beweisen, dass er nicht mehr arbeiten kann. Könnte er noch arbeiten, hätte Ihn der Arzt nicht krankgeschrieben.
Nach der gängigen Rechtsprechung des BSG, haben Sie aber erst dann einen SICHEREN Rechtsanspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn Sie LÄNGER als 26 Wochen krankgeschrieben sind.
Nachfrage an die Experten:
Welches Aktenzeichen hat das tolle BSG-Urteil?
Das Aktenzeichen habe ich gerade nicht zur Hand. In dem Urteil steht aber auch, dass die PROGNOSE so sein muss, dass man künftig mehr als das halbe Jahr nicht arbeiten kann - und NICHT, dass dies in der VERGANGENHEIT der Fall gewesen sein muss.
Ich denke, eine AU von mehr als 26 Wochen in der Vergangenheit kann nicht schaden UND ist in Verbindung mit einer schriftlichen ärztlichen Prognose, dass man zukünftig mehr als 26 Wochen nicht arbeiten kann, DER "Goldstandard" schlechthin, um eine Erwerbsminderungsrente SICHER (!) zu realisieren.
Leute wie Du, sollten das Denken besser anderen überlassen. Mit dem eigenen Kopf scheint das ja nicht so zu klappen. Allein Dein „Goldstandard“ ist Schwachsinn pur! Wer dann noch daran glaubt, dem ist nicht mehr zu helfen. Mit dieser Argumentation bekommen die zuständigen Entscheider/innen bei der Rentenversicherung oder vor Gericht höchstens einen Lachanfall.
Sie sollten mal bitte das BSG-Urteil lesen und verstehen. Und wenn man keine Ahnung hat und sachlich NICHTS (wegen ganz geringen IQ?)beitragen kann, vielleicht mal besser die Klappe halten.
Wer das hier angeführte BSG- Urteil wie Sie weder versteht (oder verstehen will) und sich dann noch Trolljäger nennt, ist nichts mehr als ein Schwachkopf oder ein Komiker. Ich konnte jedenfalls herzlich über Ihren Beitrag lachen.
Der Schwachkopf oder Komiker sind Sie selbst. Alle Ihre bisherigen Beiträge sind einfach nur Schrott.
um eine Erwerbsminderungsrente SICHER (!) zu realisieren.
Da kenne ich einen einfacheren Weg, der auch noch Spaß macht. Einfach mehr als 300 Kilo anfressen, dann ist die EM-Rente quasi Formsache. Jeden Tag erst zu Mc D. Und hinterher zwei Döner, wahlweise Pizza. Damit der Körper fetttechnisch nicht kollabiert auch mal einen Tag mit 2 halben Hähnchen einlegen. Das ganze Essen schön mit 3 Liter(soviel soll man am Tag trinken) Softdrinks befeuchten. Nach ca. spätestens einem Jahr sollte das adipose Wunschgewicht erreicht sein. Viel Erfolg!
um eine Erwerbsminderungsrente SICHER (!) zu realisieren.
Da kenne ich einen einfacheren Weg, der auch noch Spaß macht. Einfach mehr als 300 Kilo anfressen, dann ist die EM-Rente quasi Formsache. Jeden Tag erst zu Mc D. Und hinterher zwei Döner, wahlweise Pizza. Damit der Körper fetttechnisch nicht kollabiert auch mal einen Tag mit 2 halben Hähnchen einlegen. Das ganze Essen schön mit 3 Liter(soviel soll man am Tag trinken) Softdrinks befeuchten. Nach ca. spätestens einem Jahr sollte das adipose Wunschgewicht erreicht sein. Viel Erfolg!
Das ist ja prima, dass Sie auf diesem Weg die EMR erhalten haben. Weiter so!
Das Erhalten war leicht, man muss aber dranbleiben. Drosselt man die Nahrungszufuhr oder bewegt sich zu hastig, fällt es schwer, das Gewicht zu halten. Dann ist es Essig mit der Weitergewährung. Das oberste Gebot lautet :"Faulheit stärkt die Glieder"!
Dann möge @Trolljäger doch das entsprechende BSG- Urteil mit seinen Textpassagen benennen, die seine Meinung unterstützen. Nur das könnte ihm noch helfen, ernst genommen zu werden. Viel Erfolg!
Ich war 28 Wochen AU und habe ohne Widerspruch und ohne Gerichtsklagen eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten.
Sie können EVENTUELL nach 26Wochen AU (oder auch weniger oder mehr) eine EM-Rente bekommen (wie in Ihrem Fall).
Eine GARANTIE - wie es hier fälschlicherweise immer wieder behauptet wird, gibt es aber NICHT.
Das ist ja mal eine klare Aussage!
Wer Rente will geht also zum Arzt und holt sich eine Krankschreibung. Damit kann er beweisen, dass er nicht mehr arbeiten kann. Könnte er noch arbeiten, hätte Ihn der Arzt nicht krankgeschrieben.
Nach der gängigen Rechtsprechung des BSG, haben Sie aber erst dann einen SICHEREN Rechtsanspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn Sie LÄNGER als 26 Wochen krankgeschrieben sind.
Nachfrage an die Experten:
Welches Aktenzeichen hat das tolle BSG-Urteil?
Das Aktenzeichen habe ich gerade nicht zur Hand. In dem Urteil steht aber auch, dass die PROGNOSE so sein muss, dass man künftig mehr als das halbe Jahr nicht arbeiten kann - und NICHT, dass dies in der VERGANGENHEIT der Fall gewesen sein muss.
Also, wenn mir meine Ärzte schriftlich bestätigen, dass ich künftig für länger als 26 Wochen arbeitsunfähig bin, erhalte ich die Erwerbsminderungsrente?
Ist das so richtig?
Wer Rente will muss so eingeschränkt sein dass er/sie nicht mehr arbeiten kann.
Das ist ja mal eine klare Aussage!
Wer Rente will geht also zum Arzt und holt sich eine Krankschreibung. Damit kann er beweisen, dass er nicht mehr arbeiten kann. Könnte er noch arbeiten, hätte Ihn der Arzt nicht krankgeschrieben.
Nach der gängigen Rechtsprechung des BSG, haben Sie aber erst dann einen SICHEREN Rechtsanspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn Sie LÄNGER als 26 Wochen krankgeschrieben sind.
Nachfrage an die Experten:
Welches Aktenzeichen hat das tolle BSG-Urteil?
Das Aktenzeichen habe ich gerade nicht zur Hand. In dem Urteil steht aber auch, dass die PROGNOSE so sein muss, dass man künftig mehr als das halbe Jahr nicht arbeiten kann - und NICHT, dass dies in der VERGANGENHEIT der Fall gewesen sein muss.
Also, wenn mir meine Ärzte schriftlich bestätigen, dass ich künftig für länger als 26 Wochen arbeitsunfähig bin, erhalte ich die Erwerbsminderungsrente?
Ist das so richtig?
Ja, das ist so richtig.
Valzuunam 03.07.2022 | 21:07
Ja, mit folgenden Präzisierungen:
- die AU muss in noch zumutbaren Tätigkeiten (also nicht nur in Ihrem letzten oder erlerntem Beruf) zu erwarten sein
- es müssen (auch) die Ärzte des sozialmedizinischem Dienst bzw. die vom Gericht bestellten Gutachter dieser Auffassung sein
Peter T.am 03.07.2022 | 21:30
Vermutlich wird jetzt jeder seine Ärzte animieren, zu schreiben, man ist jedes Jahr mind. 26 Wochen krank.
Sicher auch belustigend, für die Richter, wenn es zur Klage vor dem Sozualgericht kommt.
Aber zum Glück sind die Ärzte keine Sozialmediziner und lassen sich auch sonst kaum auf solche Spielchen ein.
Aber Hey, versuchen kann man es ja.
Sind die Leute wirklich so naiv, wie man hier den Anschein erhalten kann?
Dankeschön an DRV und Valzuun.
Falls es zu einem Gerichtsprozess kommen sollte:
Schliesst sich das Gericht dann in der Regel eher dem einen Arzt des sozialmedizinischem Dienstes oder meinen drei Ärzten an?
Falls es sich in der mündlichen Gerichtsverhandlung so anhören sollte, dass sich das Gericht, den Arzt des sozialmedizinischem Dienstes anschliesst, kann ich dann beantragen, dass bitte ein Gutachten durch einen vereidigten Sachverständigen erstellt wird?
Wird das Gericht dann meinem Antrag vermutlich eher stattgeben oder eher nicht?
Ja, mit folgenden Präzisierungen:
- die AU muss in noch zumutbaren Tätigkeiten (also nicht nur in Ihrem letzten oder erlerntem Beruf) zu erwarten sein
- es müssen (auch) die Ärzte des sozialmedizinischem Dienst bzw. die vom Gericht bestellten Gutachter dieser Auffassung sein
Dankeschön an DRV und Valzuun.
Falls es zu einem Gerichtsprozess kommen sollte:
Schliesst sich das Gericht dann in der Regel eher dem einen Arzt des sozialmedizinischem Dienstes oder meinen drei Ärzten an?
Falls es sich in der mündlichen Gerichtsverhandlung so anhören sollte, dass sich das Gericht, den Arzt des sozialmedizinischem Dienstes anschliesst, kann ich dann beantragen, dass bitte ein Gutachten durch einen vereidigten Sachverständigen erstellt wird?
Wird das Gericht dann meinem Antrag vermutlich eher stattgeben oder eher nicht?
Bei drei von Ihren Ärzten gegen einen Sozialmediziner steht es 3 zu 1 für Ihre Ärzte. Da wird sich das Gericht wohl Ihren Ärzten anschliessen (müssen).
Valzuunam 03.07.2022 | 22:48
In der Regel beauftragt das Gericht (nur von diesem ausgewählte) Gutachter.
Falls Sie mit deren Votum nicht übereinstimmen, können Sie beantragen von Ihnen ausgewählte Gutachter zu hören-dafür müssen Sie jedoch die Kosten vorab einzahlen (i.d.R. 2.000 - 3.000 Euro pro Gutachter).
Welches Gutachten am Ende überzeugt - nicht vorhersehbar. Ein häufiger Fehler ist jedoch, einen Arzt zu suchen der „ganz sicher“ in Ihrem Sinne schreibt-aber völlig unerfahren als Gutachter ist. Was dabei rauskommt ist vor Gericht oft wenig überzeugend.
Ein Schlusssatz:
Diese 26 Wichen AU spielen in der Praxis so gut wie keine Rolle. Bevor sie einen Gutachter finden, der das mit der gerichtsnotwenigen Sicherheit prognostiziert sind die meisten sowieso schon „unter drei Stunden für leichte Tätigkeiten“ - und auf AU kommt es nicht mehr an. Absolute Ausnahmekonstellation.
Popcornam 03.07.2022 | 23:18
So Klasse. Naive/krude Vorstellung wie man EMR erhält, alle springen drauf an..... Amüsant; Popcorn....
Wer Rente will muss so eingeschränkt sein dass er/sie nicht mehr arbeiten kann.
Das ist ja mal eine klare Aussage!
Wer Rente will geht also zum Arzt und holt sich eine Krankschreibung. Damit kann er beweisen, dass er nicht mehr arbeiten kann. Könnte er noch arbeiten, hätte Ihn der Arzt nicht krankgeschrieben.
Nach der gängigen Rechtsprechung des BSG, haben Sie aber erst dann einen SICHEREN Rechtsanspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn Sie LÄNGER als 26 Wochen krankgeschrieben sind.
Nachfrage an die Experten:
Welches Aktenzeichen hat das tolle BSG-Urteil?
Das Aktenzeichen habe ich gerade nicht zur Hand. In dem Urteil steht aber auch, dass die PROGNOSE so sein muss, dass man künftig mehr als das halbe Jahr nicht arbeiten kann - und NICHT, dass dies in der VERGANGENHEIT der Fall gewesen sein muss.
Also, wenn mir meine Ärzte schriftlich bestätigen, dass ich künftig für länger als 26 Wochen arbeitsunfähig bin, erhalte ich die Erwerbsminderungsrente?
Ist das so richtig?
Im Normalfall erhält man die EM-Rente, wenn der Sozialmedizinische Dienst der DRV aufgrund der Erkrankung(en) oder Behinderung zu dieser Einschätzung kommt. Hierfür muss man nicht eine bestimmte Zeit an Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Diese kommt erst ins Spiel, wenn die Rente auf normalem Wege nicht gewährt wird, dann kann man argumentieren, dass sehr hohe wiederkehrende und anhaltende Fehlzeiten dennoch eine Erwerbsminderung begründet. Einfach zum Hausarzt sagen schreib mich mal ein halbes Jahr krank, damit ich Rente kriege, wird nicht ohne weiteres funktionieren. Da könnte schon die KK ein Strich durch die Rechnung machen und selbst vor Gericht muss die lange Krankmeldung bestehen, die können das nämlich als ungerechtfertigt kippen, wenn eine Begutachtung das a zweifelt. Egal wie man es dreht und wendet und welcher Weg es wird, für eine EM-Rente muss man wirklich immer sehr krank sein.
Dann möge @Trolljäger doch das entsprechende BSG- Urteil mit seinen Textpassagen benennen, die seine Meinung unterstützen. Nur das könnte ihm noch helfen, ernst genommen zu werden. Viel Erfolg!
Ich war 28 Wochen AU und habe ohne Widerspruch und ohne Gerichtsklagen eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten.
Und haben Sie Ihre Erwerbsminderung auch mit den langen Fehlzeiten begründet oder waren Sie einfach nur lange krank und haben die Rente bekommen, weil Ihr Leistungsvermögen so eingeschätzt wurde?
Ich war 28 Wochen AU und habe ohne Widerspruch und ohne Gerichtsklagen eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten.
Und haben Sie Ihre Erwerbsminderung auch mit den langen Fehlzeiten begründet oder waren Sie einfach nur lange krank und haben die Rente bekommen, weil Ihr Leistungsvermögen so eingeschätzt wurde?
...ich werf' noch 13 Popkorns in die Runde, dann sind die 100 voll ;-)
Nebenbei: der Nutzinhalt (nahezu) aller Antworten geht unter den Gefrierpunkt, da schließe ich meinen/diesen mit ein! - #go100 ;-)
Gruß
w.
Peter T.am 04.07.2022 | 21:19
Vermutlich würde die 26 Wochen Regel in Promille Bereich wirklich eine Rolle spielen.
Denn es ist ja wirklich der sehr seltene Ausnahmefall, der diese Regel zum Einsatz kommen lässt.
Dann möge @Trolljäger doch das entsprechende BSG- Urteil mit seinen Textpassagen benennen, die seine Meinung unterstützen. Nur das könnte ihm noch helfen, ernst genommen zu werden. Viel Erfolg!
Ich war 28 Wochen AU und habe ohne Widerspruch und ohne Gerichtsklagen eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten.
Und haben Sie Ihre Erwerbsminderung auch mit den langen Fehlzeiten begründet oder waren Sie einfach nur lange krank und haben die Rente bekommen, weil Ihr Leistungsvermögen so eingeschätzt wurde?
...ich werf' noch 13 Popkorns in die Runde, dann sind die 100 voll ;-)
Nebenbei: der Nutzinhalt (nahezu) aller Antworten geht unter den Gefrierpunkt, da schließe ich meinen/diesen mit ein! - #go100 ;-)
Gruß
w.
Ihrer ist sogar der sinnloseste, dieser Thread war schon auf der zweiten Seite zum Verstauben geparkt und Sie Trottel holen ihn wieder hoch!
"Ihrer ist sogar der sinnloseste, dieser Thread war schon auf der zweiten Seite zum Verstauben geparkt und Sie Trottel holen ihn wieder hoch!"
SEITE 4 ...verschlafen Sie nicht die 'wichtigsten' Beiträge im Forum. Wenn Sie was hochzuholen haben, passen Sie auf, dass Sie genug 'Standing' haben *g ...noch 10 - und auch so kann man wohl völlig sinnlose Diskussionen eindämmen ;-))
Gruß
w.
Hallo noch neun,
sachbezogen, z. B. in einer Rentenauskunft, steht ALLES drin über die eigenen Rentenansprüche - wann, unter welchen Bedingungen, was fehlt an Monaten /ist schon erfüllt oder sind die noch erreichbar - lesen und verstehen.
Fragen zur EMRT - wie wann kann ich die/am besten bekommen - gehen in den Bereich der Fiktion = zusammengefasst: immer individuelle Entscheidung der DRV, ggf. im folgenden Widerspruch-/gerichtsverfahen zu klären.
Rein fiktiv lässt sich die Ausgangsfrage - wie auch in vielen Jahren dazu vorher - bis Weihnachten 2049 hinziehen ...der Blade Runner löst es dann endgültig ;-)
Gruß
w.
Anitaam 04.07.2022 | 22:36
Zitat von Sicherer (!) Weg zur EMR anzeigenausblenden
Wer Rente will muss so eingeschränkt sein dass er/sie nicht mehr arbeiten kann.
Das ist ja mal eine klare Aussage!
Wer Rente will geht also zum Arzt und holt sich eine Krankschreibung. Damit kann er beweisen, dass er nicht mehr arbeiten kann. Könnte er noch arbeiten, hätte Ihn der Arzt nicht krankgeschrieben.
Nach der gängigen Rechtsprechung des BSG, haben Sie aber erst dann einen SICHEREN Rechtsanspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn Sie LÄNGER als 26 Wochen krankgeschrieben sind.
Nachfrage an die Experten:
Welches Aktenzeichen hat das tolle BSG-Urteil?
Das Aktenzeichen habe ich gerade nicht zur Hand. In dem Urteil steht aber auch, dass die PROGNOSE so sein muss, dass man künftig mehr als das halbe Jahr nicht arbeiten kann - und NICHT, dass dies in der VERGANGENHEIT der Fall gewesen sein muss.
Ich denke, eine AU von mehr als 26 Wochen in der Vergangenheit kann nicht schaden UND ist in Verbindung mit einer schriftlichen ärztlichen Prognose, dass man zukünftig mehr als 26 Wochen nicht arbeiten kann, DER "Goldstandard" schlechthin, um eine Erwerbsminderungsrente SICHER (!) zu realisieren.
Frage an @Experten-Antwort:
Liebe Expertin/lieber Experte, ich bitte um Beantwortung meiner Fragen:
1.) Ist die Antwort von @Sicherer (!) Weg zur EMR
fachlich korrekt?
2.) Falls die Antwort fachlich verkehrt sein sollte, was ist der sicherste und schnellste Weg zur Erwerbsminderungsrente? Wobei mir sicher wichtiger ist als schnell.
3.) Macht es Sinn vor der EMR eine Reha zu beantragen oder ist es doch besser direkt EMR zu beantragen, wenn man EMR möchte.
Schadeam 04.07.2022 | 22:55
Liebe Anita, sollen wir jetzt diese Spiel wieder von vorn beginnen.
Werden Sie todkrank, liegen bewegungsunfähig im Koma - dann geht die Rente schnell durch und Sie brauchen nicht in Reha....
Wann haben wir die 100?
Lesen Sie alles von Beginn an durch, dann sind Sie im Bilde, grins
Das ist ja mal eine klare Aussage!
Wer Rente will geht also zum Arzt und holt sich eine Krankschreibung. Damit kann er beweisen, dass er nicht mehr arbeiten kann. Könnte er noch arbeiten, hätte Ihn der Arzt nicht krankgeschrieben.
Nach der gängigen Rechtsprechung des BSG, haben Sie aber erst dann einen SICHEREN Rechtsanspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn Sie LÄNGER als 26 Wochen krankgeschrieben sind.
Nachfrage an die Experten:
Welches Aktenzeichen hat das tolle BSG-Urteil?
Das Aktenzeichen habe ich gerade nicht zur Hand. In dem Urteil steht aber auch, dass die PROGNOSE so sein muss, dass man künftig mehr als das halbe Jahr nicht arbeiten kann - und NICHT, dass dies in der VERGANGENHEIT der Fall gewesen sein muss.
Ich denke, eine AU von mehr als 26 Wochen in der Vergangenheit kann nicht schaden UND ist in Verbindung mit einer schriftlichen ärztlichen Prognose, dass man zukünftig mehr als 26 Wochen nicht arbeiten kann, DER "Goldstandard" schlechthin, um eine Erwerbsminderungsrente SICHER (!) zu realisieren.
Frage an @Experten-Antwort:
Liebe Expertin/lieber Experte, ich bitte um Beantwortung meiner Fragen:
1.) Ist die Antwort von @Sicherer (!) Weg zur EMR
fachlich korrekt?
2.) Falls die Antwort fachlich verkehrt sein sollte, was ist der sicherste und schnellste Weg zur Erwerbsminderungsrente? Wobei mir sicher wichtiger ist als schnell.
3.) Macht es Sinn vor der EMR eine Reha zu beantragen oder ist es doch besser direkt EMR zu beantragen, wenn man EMR möchte.
Guten Abend Anita,
ich bin zwar nicht @Experten-Antwort, möchte aber trotzdem kurz antworten.
Zu 1.) Ja, die Antwort von @Sicherer (!) Weg zur EMR ist fachlich korrekt. Es ist die bisher beste Antwort in diesem Thread.
Zu 3.) Wenn Sie EMR möchten, macht es keinen Sinn eine Reha zu beantragen.
Viel Glück und alles Gute!
Benjaminam 05.07.2022 | 00:27
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/bsg-urt…
In dem Link hat @ Experten-Antwort von der DRV am 20.09.2021, 07:55 Uhr u.a. geantwortet:
"Bei der Auslegung der Frage der Erwerbsminderung wird die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes berücksichtigt." Zitatende
Der DRV ist das Urteil also bekannt. Und, das ist entscheidend, es wird auch angewendet.
Klausam 05.07.2022 | 07:09
Es ist aber wie so oft eine Einzelfallentscheidung und nicht direkt auf alle anwendbar, wie bereits oft erwähnt ist jede EM Rente immer eine Einzelfallprüfung.
Sicher ist es immer eine Einzelfallentscheidung. Das hat niemand bestritten. Die Prüfung durch die DRV, ob "vorher" mehr als 26 Wochen AU vorliegt und eine schriftliche ärztliche Prognose vorliegt, dass man zukünftig mehr als 26 Wochen nicht arbeiten kann, ist doch schnell erledigt.
Man reicht einfach die "gelben Scheine" und die schriftliche ärztliche Prognose ein. Und gut ist.
Peter T.am 05.07.2022 | 14:35
Sie sind wirklich lustig.
Sie glauben eine AU (hat schon mal nichts mit einer EM zu tun) über 26 Wochen und eine Prognose eine normalen Mediziners reichen um eine EMR zu erhalten?
Ich möchte so gern Mäuschen sein, im Gerichtsverfahren, wenn man mit den gelben Scheinen wedelt und der Richter oder besser die Vertreter der Rentenversicherung innerlich anfangen zu lachen.
Ich bin ganz sicher kein Jurist, trotzdem ist doch dieses Urteil ganz eindeutig.
Was kann man daran nicht verstehen?
Dieser Fall ist eine absolute Ausnahme, der dort beschrieben wird.
Man bekommt eine EMR, wenn man Erwerbsgemindert ist, sonst nicht. Das kann auch nach 2 Tagen oder ganz ohne AU gehen. Denn eine AU ist eine Arbeitsunfähig, für den jetzigen Beruf, weiter nichts.
Sie sind (nehmen wir mal wieder als Beispiel den) Dachdecker und haben einen Arm gebrochen. Kompliziert und es dauert sehr lange. Sie sind vom Arzt AU geschrieben. Aber sie sind noch lange nicht EM, denn sie können mit dem Arm (selbst wenn Sie ihn verlieren) zwar nicht mehr als Dachdecker arbeiten aber Pförtner, selbst als Anwalt ect.
Das Urteil war auf eine Person bezogen, welche nicht Erwerbsgemindert ist aber z. B. durch Therapieren, wie Dialyse dauerhaft 3x die Woche nicht arbeiten kann. Also quasi mehr als 26 Wochen im Jahr zur Blutwäsche muss und deshalb dem AG nicht zuzumuten ist, solch eine Person zu beschäftigen.
Das ist so was von selten und auch hier eine absolute Einzelfallentscheidung.
Ich hoffe ich konnte etwas aufklären. Und bitte hört auf, Kranken Menschen so einen Schwachsinn hier zu schreiben, wie "mache 26 Wochen krank und lasse deinen Arzt schreiben, du bist es weiterhin im Jahr".
Der eigene Arzt ist kein Sozialmediziner und man bekommt eine EMR, wenn man EM ist, außer in diesen sehr sehr seltenen Fällen.
Sonst würde jeder der eine EMR haben mag sich solch einen Wisch holen.
Reichen Sie alle Befunde ein, wenn Sie einen EMR Antrag stellen und warten ab, wie die Entscheidung ist, mehr kann man nicht machen. Hier rate ich, die Befundberichte selbst erstellen zu lassen, damit keine Überraschungen kommen, weil der Arzt nur z. B. eine Diagnose aufgeschrieben hat. Denn auf die kommt es nicht an, sondern auf die Einschränkungen, die eine Krankheit oder Behinderung mit sich bringt...
Peter T.am 05.07.2022 | 14:51
Wenn ich so viel schreibe, will ich auch die 100 voll. machen, hihi.
Die Frage war, wie bekomme ich am besten die EMR.
Klare Antwort, seien sie Erwerbsgemindert (also ekann kein vorstellbarer Beruf oder Job ausgeführt werden) und ihre Befundberichte zeigen dies auch eindeutig. Dann sollte es klappen.
So einfach ist das...
Viel Erfolg.
Es ist aber wie so oft eine Einzelfallentscheidung und nicht direkt auf alle anwendbar, wie bereits oft erwähnt ist jede EM Rente immer eine Einzelfallprüfung.
Sicher ist es immer eine Einzelfallentscheidung. Das hat niemand bestritten. Die Prüfung durch die DRV, ob "vorher" mehr als 26 Wochen AU vorliegt und eine schriftliche ärztliche Prognose vorliegt, dass man zukünftig mehr als 26 Wochen nicht arbeiten kann, ist doch schnell erledigt.
Man reicht einfach die "gelben Scheine" und die schriftliche ärztliche Prognose ein. Und gut ist.
Ich würde um ganz auf der sicheren Seite zu sein, statt nur einer schriftlichen ärztlichen Prognose, MINDESTENS zwei, Z.B. vom Facharzt und Hausarzt, bei der DRV einreichen.
Je mehr Prognosen vorliegen, Z.B. von 2 Fachärzten und dem Hausarzt desto besser.
Auch eine Prognose von einer Uniklinik oder sonstigem Krankenhaus / Fachklinik kann nicht schaden.
Sicher ist es immer eine Einzelfallentscheidung. Das hat niemand bestritten. Die Prüfung durch die DRV, ob "vorher" mehr als 26 Wochen AU vorliegt und eine schriftliche ärztliche Prognose vorliegt, dass man zukünftig mehr als 26 Wochen nicht arbeiten kann, ist doch schnell erledigt.
Man reicht einfach die "gelben Scheine" und die schriftliche ärztliche Prognose ein. Und gut ist.
Ich würde um ganz auf der sicheren Seite zu sein, statt nur einer schriftlichen ärztlichen Prognose, MINDESTENS zwei, Z.B. vom Facharzt und Hausarzt, bei der DRV einreichen.
Je mehr Prognosen vorliegen, Z.B. von 2 Fachärzten und dem Hausarzt desto besser.
Auch eine Prognose von einer Uniklinik oder sonstigem Krankenhaus / Fachklinik kann nicht schaden.
Nachtrag:
Prognosen vom Facharzt sind grundsätzlich höherwertiger als vom Hausarzt. Ebenso sind Prognosen von Unikliniken höherwertiger als von kleinen Krankenhäusern.
Gleichwohl schaden Prognosen vom Hausarzt und kleinen Krankenhäusern nicht.
Anscheinend können Sie nicht lesen...
Dann ist mir alles klar, dann kann man ein Urteil auch nicht verstehen, sorry dies war mir nicht ganz klar. Ironie off...
Was ist denn verkehrt daran, ärztliche Prognosen Von Fachärzten, Hausärzten, Krankenhäusern etc. bei der DRV einzureichen?
Ist es unerwünscht oder sogar verboten dies bei der DRV einzureichen?
Wie in den letzten 6 Seiten schon mehrfach erklärt: es ist natürlich nicht verkehrt, nicht unerwünscht und nicht verboten, ärztliche Prognosen bei der DRV einzureichen, aber das a l l e i n e reicht n i c h t aus, um eine EMR bewilligt zu bekommen.
Tinaam 05.07.2022 | 15:35
Was ist denn verkehrt daran, ärztliche Prognosen Von Fachärzten, Hausärzten, Krankenhäusern etc. bei der DRV einzureichen?
Ist es unerwünscht oder sogar verboten dies bei der DRV einzureichen?
Anscheinend können Sie nicht lesen...
Dann ist mir alles klar, dann kann man ein Urteil auch nicht verstehen, sorry dies war mir nicht ganz klar. Ironie off...
Was ist denn verkehrt daran, ärztliche Prognosen Von Fachärzten, Hausärzten, Krankenhäusern etc. bei der DRV einzureichen?
Ist es unerwünscht oder sogar verboten dies bei der DRV einzureichen?
ist nichts verkehrt und gerade bei der EM-Rente je mehr, desto vieler, als das man im eventuellen Widerspruch montiert, dass dieses und jenes noch fehlt oder nicht gewürdigt worden ist.Gerade bei mehreren Einschränkungen müssen schon alle Karten auf den Tisch, auch wenn man diese vielleicht in erster Linie nur nebensächlich erscheinen. Der geübte Sozialmediziner wird Wechselwirkungen schon erkennen, auch wenn man die selber nicht unbedingt sieht.
Was ist denn verkehrt daran, ärztliche Prognosen Von Fachärzten, Hausärzten, Krankenhäusern etc. bei der DRV einzureichen?
Ist es unerwünscht oder sogar verboten dies bei der DRV einzureichen?
Wie in den letzten 6 Seiten schon mehrfach erklärt: es ist natürlich nicht verkehrt, nicht unerwünscht und nicht verboten, ärztliche Prognosen bei der DRV einzureichen, aber das a l l e i n e reicht n i c h t aus, um eine EMR bewilligt zu bekommen.
Richtig! So lange Krankmeldungen müssen auch entsprechend fundiert sein. Einfach lange Kasse machen alleine reicht nicht aus, die Krankheit/Behinderung muss schon so schwerwiegend oder chronisch sein, dass eine Gesundung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist. Und dann und nur falls die Krankheiten /Behinderungen nicht direkt zur Ewm führen, könnten die langen Fehlzeiten trotzdem zu einer solchen führen.
Was ist denn verkehrt daran, ärztliche Prognosen Von Fachärzten, Hausärzten, Krankenhäusern etc. bei der DRV einzureichen?
Ist es unerwünscht oder sogar verboten dies bei der DRV einzureichen?
Wie in den letzten 6 Seiten schon mehrfach erklärt: es ist natürlich nicht verkehrt, nicht unerwünscht und nicht verboten, ärztliche Prognosen bei der DRV einzureichen, aber das a l l e i n e reicht n i c h t aus, um eine EMR bewilligt zu bekommen.
Danke Erklärbär, dass man auch durchgehend gelbe Scheine für mehr als 26 Wochen braucht, habe ich verstanden.
Was ist denn verkehrt daran, ärztliche Prognosen Von Fachärzten, Hausärzten, Krankenhäusern etc. bei der DRV einzureichen?
Ist es unerwünscht oder sogar verboten dies bei der DRV einzureichen?
ist nichts verkehrt und gerade bei der EM-Rente je mehr, desto vieler, als das man im eventuellen Widerspruch montiert, dass dieses und jenes noch fehlt oder nicht gewürdigt worden ist.Gerade bei mehreren Einschränkungen müssen schon alle Karten auf den Tisch, auch wenn man diese vielleicht in erster Linie nur nebensächlich erscheinen. Der geübte Sozialmediziner wird Wechselwirkungen schon erkennen, auch wenn man die selber nicht unbedingt sieht.
Danke Daran, meine Ärzte haben auch Nebendiagnosen attestiert.
Anscheinend können Sie nicht lesen...
Dann ist mir alles klar, dann kann man ein Urteil auch nicht verstehen, sorry dies war mir nicht ganz klar. Ironie off...
Was ist denn verkehrt daran, ärztliche Prognosen Von Fachärzten, Hausärzten, Krankenhäusern etc. bei der DRV einzureichen?
Ist es unerwünscht oder sogar verboten dies bei der DRV einzureichen?
Wie in den letzten 6 Seiten schon mehrfach erklärt: es ist natürlich nicht verkehrt, nicht unerwünscht und nicht verboten, ärztliche Prognosen bei der DRV einzureichen, aber das a l l e i n e reicht n i c h t aus, um eine EMR bewilligt zu bekommen.
Danke Erklärbär, dass man auch durchgehend gelbe Scheine für mehr als 26 Wochen braucht, habe ich verstanden.
Liebe Tina, leider haben Sie immer noch nichts verstanden.
Eine AU von 26 Wochen ist nicht erforderlich und auch für die Bewertung einer Erwerbsminderung nicht von Bedeutung.
AU schreibt ein/e Arzt/Ärztin, wenn Sie in Ihrem Beruf derzeit nicht arbeiten können. Eine Erwerbsminderung hat damit nicht allzu viel mit zu tun, da es dabei auf alle er denkbaren Tätigkeiten ankommt.
Und auch ohne 26 Wochen kann man erwerbsgemindert sein.
Also brauchen Sie auch nicht die gelben Scheine beibringen. Ich kenne auch keinen, der das getan hat, warum auch?
Lesen Sie sich bitte mal Post 99 durch, da habe ich einen Fall beschrieben, bei dem es auf eine AU ankommt, für die dauerhafte ZUKUNFT.
Ob ihr Arzt Ihnen schreibt, dass Sie mehr als 26 Wochen AU sind, interessiert keinen. Denn wie soll er das Wissen, Glaskugel?
Und wenn Sie dauerhaft nicht mehr arbeiten können, dann sind Sie auch erwerbsgemindert, was der ÄD der DRV dann auch feststellt, ohne gelbe Scheine oder Hinweise darauf.
Lassen Sie sich bitte nicht hier verwirren, mit solchen Aussagen zu dem Urteil und 26 Wochen AU. Sie werden nur Zeit verlieren und spätestens beim Gutachter/Reha oder Rentenbescheid wissen Sie was Sache ist...
Aber das wird Ihnen sicher ein Experte noch einmal bestätigen oder Sie lesen mal in der Vergangenheit, wie dieses Thema bis zum... diskutiert wurde.
Mariaam 05.07.2022 | 17:31
Nein, @Experten-Antwort/Ihr Admin hat am 30.06.2022, 07:22 Uhr wohl Beiträge gelöscht, aber in der Sache selbst noch NICHT geantwortet.
Eine Antwort ALLER Fragen VON @Experten-Antwort an die Thread-Starterin, in der Sache selbst, wäre sehr nett.
Auch wenn gerade 111 erreich wurde, der Rekord zu diesem Thema liegt bei 123, da geht also noch was...
oder der Thread wird geschlossen, was sinnvoll wäre, denn es wurde ja bereits alles gesagt
Nein, @Experten-Antwort/Ihr Admin hat am 30.06.2022, 07:22 Uhr wohl Beiträge gelöscht, aber in der Sache selbst noch NICHT geantwortet.
Eine Antwort ALLER Fragen VON @Experten-Antwort an die Thread-Starterin, in der Sache selbst, wäre sehr nett.
Sie können alles, was für die Bewilligung einer EM-Rente an Voraussetzungen notwendig ist ausführlich in den GRA (gemeinsame rechtliche Anweisungen der RV) zu §43 SGB VI nachlesen:
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
Da ist auch besagtes Urteil erwähnt, was selbstverständlich auch mit berücksichtigt wird, sobald ein Antrag auf EM-Rente gestellt wird.
WAS also soll der 'DRV-Experte' da noch anderes zu sagen, als eben auch auf diesen § zu verweisen? Wie es im Übrigen auch die DRV-Praktiker 'Schade', KSC', W°lfgang und andere auch hier in diesem Thread bereits gemacht haben?
Wer meint, ihm stünde eine EM-Rente zu, soll einen Antrag stellen und das Ergebnis abwarten. Wenn ihm/ihr das Ergebnis nicht gefällt, kann er/sie Widerspruch einlegen.
Einen schönen Abend!
Was ist denn verkehrt daran, ärztliche Prognosen Von Fachärzten, Hausärzten, Krankenhäusern etc. bei der DRV einzureichen?
Ist es unerwünscht oder sogar verboten dies bei der DRV einzureichen?
Gerade bei mehreren Einschränkungen müssen schon alle Karten auf den Tisch, auch wenn man diese vielleicht in erster Linie nur nebensächlich erscheinen.
Hallo, meine Ärzte haben nur gesicherte F Diagnosen schriftlich bescheinigt, jedoch keine Einschränkungen, die sich daraus ergeben.
Ist es von Vorteil, wenn ich meine Ärzte bitte, zusätzlich alle Einschränkungen (Frau Wagner kann die Tätigkeiten A, B, c, d etc. nicht mehr ausführen) schriftlich zu bestätigen?
Peter T.am 05.07.2022 | 19:42
Ja, es geht in erster Linie um Einschränkungen, die einen nicht mehr ermöglichen einer Arbeit nachzugehen.
Denn jeder Mensch ist anders und hat halt andere Auswirkungen durch eine Krankheit oder Behinderung.
Und jeder ist auch anders. Der eine hat Krankheit A und geht weiterhin arbeiten oder hat weiterhin ein privates "Leben". Der andere geht damit nicht mehr aus dem Haus oder lässt sich gehen.
Selbst mit Depressionen kann es so sein. Der 1 aktiviert eine Angsstörung und kann nicht mehr das Haus verlassen oder kann das Bett nicht mehr verlassen, weil er eine extreme Antriebsschwäche oder "ich kann nicht mehr, das Leben ist so schrecklich", der nächste hat andere Auswirkungen die eine Arbeit zulassen.
Dies sieht man auch beim GdB. Der 1 hat überhaupt keinen, der nächste einen GdB von 60 oder mehr, weil ihn persönlich die Krankheit sehr einschränkt.
Wie soll sonst derjenige, der Ihren Antrag bearbeitet wissen, warum Sie nicht mehr arbeiten gehen können, wenn es nicht beschrieben ist?
Spätestens da kommt eine Reha, die vorgewxhaltet wird oder ein Gutachter, der abfragen (muss) warum Sie denken EM zu sein...
Frau Wagneram 05.07.2022 | 20:50
Hallo Peter T.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Dann werde ich meine Ärzte bitten, auch meine Einschränkungen schriftlich zu bestätigen.
Hallo Daran
Vielen Dank auch Ihnen für Ihren Beitrag.
Ich hatte das mit den Einschränkungen vorher gar nicht auf dem Radar, dachte gesicherte F Diagnosen der Ärzte würden ausreichen.
Anscheinend können Sie nicht lesen...
Dann ist mir alles klar, dann kann man ein Urteil auch nicht verstehen, sorry dies war mir nicht ganz klar. Ironie off...
Was ist denn verkehrt daran, ärztliche Prognosen Von Fachärzten, Hausärzten, Krankenhäusern etc. bei der DRV einzureichen?
Ist es unerwünscht oder sogar verboten dies bei der DRV einzureichen?
Gerade bei mehreren Einschränkungen müssen schon alle Karten auf den Tisch, auch wenn man diese vielleicht in erster Linie nur nebensächlich erscheinen.
Hallo, meine Ärzte haben nur gesicherte F Diagnosen schriftlich bescheinigt, jedoch keine Einschränkungen, die sich daraus ergeben.
Ist es von Vorteil, wenn ich meine Ärzte bitte, zusätzlich alle Einschränkungen (Frau Wagner kann die Tätigkeiten A, B, c, d etc. nicht mehr ausführen) schriftlich zu bestätigen?
Hallo in die Runde,
was bitte sind gesicherte F Diagnosen? Mein Arzt hat nur meine Krankheiten aufgelistet. Meine Einschränkungen hat er nicht aufgelistet. Die Unterlagen an die DRV habe ich bereits abgeschickt.
Wird mein EMR Antrag jetzt wahrscheinlich abgelehnt?
Was ist denn verkehrt daran, ärztliche Prognosen Von Fachärzten, Hausärzten, Krankenhäusern etc. bei der DRV einzureichen?
Ist es unerwünscht oder sogar verboten dies bei der DRV einzureichen?
Gerade bei mehreren Einschränkungen müssen schon alle Karten auf den Tisch, auch wenn man diese vielleicht in erster Linie nur nebensächlich erscheinen.
Hallo, meine Ärzte haben nur gesicherte F Diagnosen schriftlich bescheinigt, jedoch keine Einschränkungen, die sich daraus ergeben.
Ist es von Vorteil, wenn ich meine Ärzte bitte, zusätzlich alle Einschränkungen (Frau Wagner kann die Tätigkeiten A, B, c, d etc. nicht mehr ausführen) schriftlich zu bestätigen?
Hallo in die Runde,
was bitte sind gesicherte F Diagnosen? Mein Arzt hat nur meine Krankheiten aufgelistet. Meine Einschränkungen hat er nicht aufgelistet. Die Unterlagen an die DRV habe ich bereits abgeschickt.
Wird mein EMR Antrag jetzt wahrscheinlich abgelehnt?
Das ist nicht gesagt. Es geht aber am Ende vornehmlich darum, zu welchen Einschränkungen die Erkrankung (en) /Behinderung (en) führen. Diagnose X führt dazu, daß man nicht mehr stehen, laufen, heben, greifen kann usw. Was ich mit Nebenerkrankungen meine, sind Erkrankungen die man hat, aber die vielleicht mit der Erwerbsminderung auf den ersten Blick nichts zu tun haben,die man aber dennoch mit angeben sollte. Beispiel Rentenbegehren wegen multipler Sklerose, außerdem besteht noch eine Magenerkrankung, die nicht rentenrelevant zu sein scheint. Da könnte der Gutachter schlussfolgern, dass die Medikation wegen der MS zum weiteren Bestehen und sogar zur Verschlimmerung des Magenleidens führen könnte. Natürlich muss man nicht jede Schramme aus der Kindheit anführen, aber alle aktuellen chronischen und akute Leiden/Beschwerden.
Hallo Marion,
das ist überhaupt kein Problem und Ihre EM-Rente wird Ihnen nicht aufgrund dieses fehlenden Teils versagt!!
Über Ihren EM-Rentenantrag wird nicht von (noch) unwissenden Praktikanten entschieden, sondern von einem sozial-medizinisch geschultem Gutachterteam. D.h. dort entscheiden ausgebildete Fachärzte mit Zusatzqualifikation 'Gutachter', die durchaus wissen, wie eine F-Diagnose sich auswirken kann. Und nur im Zweifelsfall (weil Ihre Ärztin die noch detaillierte End-Nummer der F-Diagnose nicht mit angegeben hat und es 'so' verschiedene Auswirkungen haben kann), würde dann noch eine spezielle Nachfrage erfolgen.
Die Adresse und die Schweigepflichtentbindung haben Sie ja mit angegeben/unterschrieben.
Also bleiben Sie ganz entspannt!
Alles Gute und einen schönen Abend!
Was ist denn verkehrt daran, ärztliche Prognosen Von Fachärzten, Hausärzten, Krankenhäusern etc. bei der DRV einzureichen?
Ist es unerwünscht oder sogar verboten dies bei der DRV einzureichen?
Gerade bei mehreren Einschränkungen müssen schon alle Karten auf den Tisch, auch wenn man diese vielleicht in erster Linie nur nebensächlich erscheinen.
Hallo, meine Ärzte haben nur gesicherte F Diagnosen schriftlich bescheinigt, jedoch keine Einschränkungen, die sich daraus ergeben.
Ist es von Vorteil, wenn ich meine Ärzte bitte, zusätzlich alle Einschränkungen (Frau Wagner kann die Tätigkeiten A, B, c, d etc. nicht mehr ausführen) schriftlich zu bestätigen?
Hallo in die Runde,
was bitte sind gesicherte F Diagnosen? Mein Arzt hat nur meine Krankheiten aufgelistet. Meine Einschränkungen hat er nicht aufgelistet. Die Unterlagen an die DRV habe ich bereits abgeschickt.
Wird mein EMR Antrag jetzt wahrscheinlich abgelehnt?
Ich würde an Ihrer Stelle, den Arzt bitten, Ihre Einschränkungen und gesicherten F Diagnosen aufzulisten. Zusätzlich können Sie eine Art Tagesprottokol erstellen und dort aus Ihrer Sicht schildern, was sie gar nicht mehr können und was Ihnen sehr schwer fällt.
Das Arztschreiben und Tagesprottokol können Sie ohne Probleme bei der DRV nachreichen.
Je mehr Einschränkungen und gesicherte F Diagnosen Ihnen Ihr Arzt schriftlich bestätigt, um so eher wird die EMR von der DRV genehmigt. Das gleiche gilt auch für Ihr Tagesprottokol. Das ärztliche Schreiben ist jedoch wichtiger als das Tagesprottokol.
Moinmoin,
gesicherte F- Diagnosen bedeutet, dass der Arzt eine Erkrankung aus dem Bereich der Psychiatrie/Psychosomatik als "sicher vorhanden" bestätigt. Es gibt auch V. a. = Verdacht auf. Da ist die Diagnose dann noch nicht "fest". F bezieht sich auf den ICD-10 einem Diagnoseschlüssel. Also ein Code, wenn auch kein Geheimcode, da ich Internet nachlesbar. Andere Fachgebiete (Orthopädie, Kardiologie, Neurologie) sind mit anderen Buchstaben codiert.
Adamam 06.07.2022 | 00:04
Können Sie bitte den Thread mit den 123 Beiträgen nach hier verlinken. Ich möchte sehr gerne auch dort die Beiträge der Experten und User lesen.
hmm ...am Höchstwertigsten ist die unmittelbare Feststellung in einer Sterbeurkunde/Tod = Antragsteller ist nur noch u0 Std. erwerbsfähig - zumindest bei Tageslicht.
Jetzt aber bitte keine Statistiken für zulässige Beschäftigung/Hinzuverdienst bei Nachtarbeit nachfragen ;-)
Gruß
w.
Bei schon anhängigem EM-Verfahren (auch aus Reha ff.) -> Sonderrechtsnachfolge/Erbfolge.
Nach etwaiger/folgender Hinterbliebenenrente hat hier noch keiner gefragt ...dazu bitte "neuen Beitrag" aufmachen, wenn SIE dazu Nachfragen haben ;-)
Gruß
w.
Nachtrag:
Prognosen vom Facharzt sind grundsätzlich höherwertiger als vom Hausarzt. Ebenso sind Prognosen von Unikliniken höherwertiger als von kleinen Krankenhäusern.
hmm ...am Höchstwertigsten ist die unmittelbare Feststellung in einer Sterbeurkunde/Tod = Antragsteller ist nur noch u0 Std. erwerbsfähig - zumindest bei Tageslicht.
Jetzt aber bitte keine Statistiken für zulässige Beschäftigung/Hinzuverdienst bei Nachtarbeit nachfragen ;-)
Gruß
w.
Wie aber aus anderen Beiträgen hervorgeht, kann die Ausstellung einer Sterbeurkunde einige Wochen dauern, dies müsste man dann wohl zur Antragsbearbeitungszeit hinzurechnen...
Der Hinweis ist aber dennoch nicht dahergesucht, denn wenn der EM-Kanditat weiter so lange überlegt, ob er erst Reha oder erst EM-Rente beantragt, kann das schon mal so lange dauern, bis ohne seinen eigenen Antrag dann der/die Witwe(r) -sofern vorhanden- zumindest die Hinterbliebenenrente mit den Zuschlägen 'wie bei einer EM' erhält. Diese müsste dann allerdings auch beantragt werden, ist komplett ohne Reha möglich, kann aber längstens für 12 Monate rückwirkend beantragt werden. Und man musste mindestens ein Jahr lang verheiratet gewesen sein vor dem Ableben des dann ohne Reha doch Erwerbsgeminderten aber nun mehr leider nicht mehr unter uns Weilenden...
Bei schon anhängigem EM-Verfahren (auch aus Reha ff.) -> Sonderrechtsnachfolge/Erbfolge.
Nach etwaiger/folgender Hinterbliebenenrente hat hier noch keiner gefragt ...dazu bitte "neuen Beitrag" aufmachen, wenn SIE dazu Nachfragen haben ;-)
Gruß
w.
Sonderrechtsnachfolge dürfte hier entfallen, denn lt. der eigentlich ursprünglichen Frage
"Ich stehe vor der Frage, ob ich erst eine Reha beantragen soll (wie von @W°lfgang vorgeschlagen) oder besser direkt die Erwerbsminderungsrente beantragen soll."
wurde noch kein Antrag gestellt, weder auf Reha noch auf EM-Rente, somit gibt es noch kein anhängiges Verfahren, zumindest nicht im vorliegenden Fall.
Immerhin aber haben Sie ja erreicht - es war ja IHR ursprünglicher Hinweis, der zur Frage veranlasste - dass es nun hart auf die Top 200 zumarschiert ;-)
Michaelam 06.07.2022 | 22:11
Guten Abend,
gestern Abend hat @W°lfgang u.A. geschrieben:
"Antrag stellen, Ergebnis abwarten!
TIPP: Reha-Antrag vorab stellen ...Ablehnung/zu gesund /können Sie sich den EMRT-Antrag gleich abschminken. Bei 'eingeschränktem' Leistungsvermögen nach Reha geht es in die nächste Runde: volle/teilweise EMRT ...vielleicht.
Unabhängig davon, können Sie natürlich einfach mal einen EMRT-Antrag der DRV zuwerfen."
Nun meine Fragen an die EXPERTEN:
Ich stehe vor der Frage, ob ich erst eine Reha beantragen soll (wie von @W°lfgang vorgeschlagen) oder besser direkt die Erwerbsminderungsrente beantragen soll.
Welcher der beiden Wege ist erfolgreicher und kürzer, die Erwerbsminderungsrente OHNE Widerspruch und Gerichtsprozess zu erhalten?
Wobei mir erfolgreicher wichtiger ist als kürzer.
Was kann ich dazu beitragen, dass ich die Erwerbsminderungsrente OHNE Widerspruch und Gerichtsprozess erhalte?
Auf was kommt es besonders an?
Nun meine Frage an die Betroffenen:
Wie habt Ihr es geschafft, eine Erwerbsminderungsrente OHNE Widerspruch und Gerichtsprozess zu erhalten?
Für gute Hinweise bin ich sehr dankbar.
Hallo Susi,
der Tipp von Wolfgang "Reha-Antrag vorab stellen" ist falsch.
Wenn Sie Erwerbsminderungsrente haben möchten, beantragen Sie diese. Da macht es keinen Sinn, Reha zu beantragen. Wer Porsche haben will kauft Porsche und keinen ollen Opel.
Ein Reha-Antrag kostet nur Zeit, bringt Ihnen aber Nichts.
Im Netz habe ich die Seite von einem Rechtsanwalt gefunden. Dort werden zwei für Sie günstige BSG-Urteile mit Aktenzeichen genannt.
Hier der Link zu dem Rechtsanwalt:
https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/erwerbsminderungsrente-a…
Es ist sinnvoll die DRV darauf hinzuweisen, dass Sie die BSG-Urteile kennen und die DRV bitten, die BSG-Urteile zu berücksichtigen.
Hallo Michael,
es wäre sinnvoll gewesen, wenn Sie alle Beiträge in diesem Post gelesen hätten. Die von Ihnen gefundenen Urteile wurden bereits erwähnt. Aber vor allem werden sie auch selbstverständlich von der DRV berücksichtigt, wenn ein Antrag auf EM-Rente gestellt wird.
Sie weisen den Porscheverkäufer ja auch nicht darauf hin, dass bei dem Fahrzeug bitte auch die gesetzlichen Abgasnormen zu berücksichtigen sind... ;-)
...
Es ist sinnvoll die DRV darauf hinzuweisen, dass Sie die BSG-Urteile kennen und die DRV bitten, die BSG-Urteile zu berücksichtigen.
Hallo Michael,
es wäre sinnvoll gewesen, wenn Sie alle Beiträge in diesem Post gelesen hätten. Die von Ihnen gefundenen Urteile wurden bereits erwähnt. Aber vor allem werden sie auch selbstverständlich von der DRV berücksichtigt, wenn ein Antrag auf EM-Rente gestellt wird.
Sie weisen den Porscheverkäufer ja auch nicht darauf hin, dass bei dem Fahrzeug bitte auch die gesetzlichen Abgasnormen zu berücksichtigen sind... ;-)
Hallo Abschläge,
Sie haben sicherlich Recht, dass es sinnvoll ist, alle Beiträge in diesem Post zu lesen. Leider war es aus zeitlichen Gründen nicht möglich, die vielen Beiträge in diesem langen Thread gründlich zu lesen.
Ich habe in einem anderen kurzen Thread einen Beitrag von Wut gelesen: "Da wird munter betrogen und 50% aller EM-Anträge abgelehnt, weil wegen Betrügereien dann das Geld fehlt." In dem Thread hat keiner widersprochen, dass es nicht so ist. Auch Experten-Antwort, von der DRV hat nicht widersprochen.
Hier der Link zu dem Thread:
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/witwenre…
Da wird dann wohl, eher bei den Cleveren, die BSG-Urteile mit Aktenzeichen kennen, der Antrag nicht abgelehnt, weil das Geld wegen der Betrügereien fehlt. Die DRV wird sicherlich kein Interesse daran haben, vor Gericht kostspielig Prozesse bis zum BSG hoch zu verlieren.
Daher mein Rat an Susi: "Es ist sinnvoll die DRV darauf hinzuweisen, dass Sie die BSG-Urteile kennen und die DRV bitten, die BSG-Urteile zu berücksichtigen."
Was bitte ist verkehrt / schlimm daran, so zu verfahren, wie ich es vorgeschlagen habe?
So lange 'Susi' sich noch nicht entschieden hat, ob sie erst Reha beantragt oder gleich EM-Rente, sind diese Urteile eigentlich eher 'irreführend'.
Für 'nur'eine Reha haben wollen sind sie eher bedeutungslos, denn eine Reha ist dafür gedacht, den Gesundheitszustand zu verbessern.
In einer Reha wird dann lediglich festgestellt, ob diese 'Verbesserung' anscheinend erfolgreich war und ob ggfs. weitere Maßnahmen (z.B. eine LTA) zur weiteren Unterstützung empfohlen werden. Nicht immer also führt eine Reha dann auch zu einer EM-Rente. Und deshalb wäre es dann schnurzpiepe, ob eine Verweisungstätigkeit vorliegt, denn dann gibt es nichts zum Verweisen. Dann kann 'Susi' nach der Reha weiter arbeiten und gut ist.
Und wenn 'Susi' den Weg wählt, direkt eine EM-Rente zu beantragen, kann es zwar auch passieren, dass sie zuvor in eine Reha geschickt wird, weil man noch einmal genauer schauen will, wie sich die Einschränkungen auswirken und ob nicht doch noch was zu retten ist. Es gibt aber auch Fälle, in denen die Aktenlage ziemlich klar ist, dann wird nicht erst noch eine Reha verordnet, dann ist 'Susi' entweder erwerbsfähig (Ablehnung) oder erwerbsgemindert (teil oder voll).
Im ersten Fall (nur Reha) braucht sie die Urteile gar nicht.
Im zweiten Fall (EM-Rentenantrag) werden diese (und auch alle anderen jemals vom BSG zu diesem Thema gefällten Urteile) ohnehin berücksichtigt.
Tatsächlich helfen wird es 'Susi' aber nicht, diese Urteile zu kennen und das auch gleich herauszuposaunen, denn wenn nicht nur ein Fitzelchen davon auf sie zutreffen könnte, tja, dann sind diese Urteile für sie ohnehin vollends irrelevant.
Also lassen Sie doch einfach die DRV-Mitarbeiter ihre Arbeit machen. Die wissen schon, was sie da tun, und dennoch gibt es keinerlei 'Garantie' für was ist der bessere - Weg erst Reha oder erst Rente'.
Aber es ist natürlich nicht wirklich 'schlimm', auf die Urteile nochmaaaals hinzuweisen, insbesondere nicht, weil dieser Thread ja anscheinend tatsächlich alle Rekorde brechen soll, auch wenn irgendwie alles und sogar mehrfach bereits gesagt wurde ;-)
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Was bitte ist verkehrt / schlimm daran, so zu verfahren, wie ich es vorgeschlagen habe?
So lange 'Susi' sich noch nicht entschieden hat, ob sie erst Reha beantragt oder gleich EM-Rente, sind diese Urteile eigentlich eher 'irreführend'.
Für 'nur'eine Reha haben wollen sind sie eher bedeutungslos, denn eine Reha ist dafür gedacht, den Gesundheitszustand zu verbessern.
In einer Reha wird dann lediglich festgestellt, ob diese 'Verbesserung' anscheinend erfolgreich war und ob ggfs. weitere Maßnahmen (z.B. eine LTA) zur weiteren Unterstützung empfohlen werden. Nicht immer also führt eine Reha dann auch zu einer EM-Rente. Und deshalb wäre es dann schnurzpiepe, ob eine Verweisungstätigkeit vorliegt, denn dann gibt es nichts zum Verweisen. Dann kann 'Susi' nach der Reha weiter arbeiten und gut ist.
Und wenn 'Susi' den Weg wählt, direkt eine EM-Rente zu beantragen, kann es zwar auch passieren, dass sie zuvor in eine Reha geschickt wird, weil man noch einmal genauer schauen will, wie sich die Einschränkungen auswirken und ob nicht doch noch was zu retten ist. Es gibt aber auch Fälle, in denen die Aktenlage ziemlich klar ist, dann wird nicht erst noch eine Reha verordnet, dann ist 'Susi' entweder erwerbsfähig (Ablehnung) oder erwerbsgemindert (teil oder voll).
Im ersten Fall (nur Reha) braucht sie die Urteile gar nicht.
Im zweiten Fall (EM-Rentenantrag) werden diese (und auch alle anderen jemals vom BSG zu diesem Thema gefällten Urteile) ohnehin berücksichtigt.
Tatsächlich helfen wird es 'Susi' aber nicht, diese Urteile zu kennen und das auch gleich herauszuposaunen, denn wenn nicht nur ein Fitzelchen davon auf sie zutreffen könnte, tja, dann sind diese Urteile für sie ohnehin vollends irrelevant.
Also lassen Sie doch einfach die DRV-Mitarbeiter ihre Arbeit machen. Die wissen schon, was sie da tun, und dennoch gibt es keinerlei 'Garantie' für was ist der bessere - Weg erst Reha oder erst Rente'.
Aber es ist natürlich nicht wirklich 'schlimm', auf die Urteile nochmaaaals hinzuweisen, insbesondere nicht, weil dieser Thread ja anscheinend tatsächlich alle Rekorde brechen soll, auch wenn irgendwie alles und sogar mehrfach bereits gesagt wurde ;-)
1. Ich hindere die DRV-Mitarbeiter nicht ihre Arbeit zu machen.
2. Sie haben das Hauptproblem nicht erkannt:
Ich habe in einem anderen kurzen Thread einen Beitrag von Wut gelesen: "Da wird munter betrogen und 50% aller EM-Anträge abgelehnt, weil wegen Betrügereien dann das Geld fehlt." In dem Thread hat keiner widersprochen, dass es nicht so ist. Auch Experten-Antwort, von der DRV hat nicht widersprochen.
Hier der Link zu dem Thread:
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/witwenre…
3. Auch wenn ich nicht betroffen bin, löst es trotzdem ein starkes Unwohlsein aus, das 50% aller EM-Anträge abgelehnt werden, weil wegen Betrügereien das Geld fehlt.
So lange 'Susi' sich noch nicht entschieden hat, ob sie erst Reha beantragt oder gleich EM-Rente, sind diese Urteile eigentlich eher 'irreführend'.
Für 'nur'eine Reha haben wollen sind sie eher bedeutungslos, denn eine Reha ist dafür gedacht, den Gesundheitszustand zu verbessern.
In einer Reha wird dann lediglich festgestellt, ob diese 'Verbesserung' anscheinend erfolgreich war und ob ggfs. weitere Maßnahmen (z.B. eine LTA) zur weiteren Unterstützung empfohlen werden. Nicht immer also führt eine Reha dann auch zu einer EM-Rente. Und deshalb wäre es dann schnurzpiepe, ob eine Verweisungstätigkeit vorliegt, denn dann gibt es nichts zum Verweisen. Dann kann 'Susi' nach der Reha weiter arbeiten und gut ist.
Und wenn 'Susi' den Weg wählt, direkt eine EM-Rente zu beantragen, kann es zwar auch passieren, dass sie zuvor in eine Reha geschickt wird, weil man noch einmal genauer schauen will, wie sich die Einschränkungen auswirken und ob nicht doch noch was zu retten ist. Es gibt aber auch Fälle, in denen die Aktenlage ziemlich klar ist, dann wird nicht erst noch eine Reha verordnet, dann ist 'Susi' entweder erwerbsfähig (Ablehnung) oder erwerbsgemindert (teil oder voll).
Im ersten Fall (nur Reha) braucht sie die Urteile gar nicht.
Im zweiten Fall (EM-Rentenantrag) werden diese (und auch alle anderen jemals vom BSG zu diesem Thema gefällten Urteile) ohnehin berücksichtigt.
Tatsächlich helfen wird es 'Susi' aber nicht, diese Urteile zu kennen und das auch gleich herauszuposaunen, denn wenn nicht nur ein Fitzelchen davon auf sie zutreffen könnte, tja, dann sind diese Urteile für sie ohnehin vollends irrelevant.
Also lassen Sie doch einfach die DRV-Mitarbeiter ihre Arbeit machen. Die wissen schon, was sie da tun, und dennoch gibt es keinerlei 'Garantie' für was ist der bessere - Weg erst Reha oder erst Rente'.
Aber es ist natürlich nicht wirklich 'schlimm', auf die Urteile nochmaaaals hinzuweisen, insbesondere nicht, weil dieser Thread ja anscheinend tatsächlich alle Rekorde brechen soll, auch wenn irgendwie alles und sogar mehrfach bereits gesagt wurde ;-)
1. Ich hindere die DRV-Mitarbeiter nicht ihre Arbeit zu machen.
2. Sie haben das Hauptproblem nicht erkannt:
Ich habe in einem anderen kurzen Thread einen Beitrag von Wut gelesen: "Da wird munter betrogen und 50% aller EM-Anträge abgelehnt, weil wegen Betrügereien dann das Geld fehlt." In dem Thread hat keiner widersprochen, dass es nicht so ist. Auch Experten-Antwort, von der DRV hat nicht widersprochen.
Hier der Link zu dem Thread:
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/witwenre…
3. Auch wenn ich nicht betroffen bin, löst es trotzdem ein starkes Unwohlsein aus, das 50% aller EM-Anträge abgelehnt werden, weil wegen Betrügereien das Geld fehlt.
Haben Sie auch fachlich relevante Dinge beizutragen, die wichtig sind und noch nicht erwähnt wurden oder wollen Sie sich nur wichtig machen, wie gefühlt 80% der in diesem Thread schreibenden User?
Wen interessiert denn ihr Unwohlsein wenn Sie auf den Zug der Polemik aufspringen, dass „angeblich“ 50% der Anträge betrügerisch abgelehnt werden?
Verweisam 07.07.2022 | 08:22
Diese Info ist einfach nur falsch, aber wer gern die Unwahrheit verbreitet wird sich auch von der Wahrheit so einfach nicht abhalten lassen.
Ps: Anbei noch der Link, wer von RTL seine Infos bezieht liebt bestimmt auch die Bild.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-…
Sorry @Schade, aber Ihre Antwort ist (wie schon so oft) wieder mal Unsinn.
1. Man kann sehr wohl eine Erwerbsminderungsrente erhalten, wenn man noch arbeiten kann:
Unter 3 Stunden = volle Erwerbsminderungsrente
3 bis unter 6 Stunden = halbe Erwerbsminderungsrente
2. Das Sie als DRV-Mitarbeiter dieses Grundwissen nicht draufhaben, ist einfach erbärmlich. Oder sind Sie gar kein DRV-Mitarbeiter??
3. Die Fragestellerin darf in einem EXPERTENforum sicherlich eine fachlich korrekte Antwort erwarten.
4. Etwas mehr Empathie würde Ihnen sicherlich auch nicht schaden.
5. Für Sie zum Lesen und hoffentlich auch verstehen:
file:///C:/Users/Nur%20Internetnutzung/Downloads/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle%20(26).pdf
6. Bitte erlassen Sie korrekte Bescheide und geben Sie den Antragstellern was Ihnen zusteht.
Thorbenam 07.07.2022 | 19:56
Wäre es möglich dieses idiotische Fragenfeld zu schließen?
Danke!
Wer Rente will muss so eingeschränkt sein dass er/sie nicht mehr arbeiten kann.
Welche Antworten erwartet diese Fragestellerin eigentlich?
Sorry @Schade, aber Ihre Antwort ist (wie schon so oft) wieder mal Unsinn.
1. Man kann sehr wohl eine Erwerbsminderungsrente erhalten, wenn man noch arbeiten kann:
Unter 3 Stunden = volle Erwerbsminderungsrente
3 bis unter 6 Stunden = halbe Erwerbsminderungsrente
2. Das Sie als DRV-Mitarbeiter dieses Grundwissen nicht draufhaben, ist einfach erbärmlich. Oder sind Sie gar kein DRV-Mitarbeiter??
3. Die Fragestellerin darf in einem EXPERTENforum sicherlich eine fachlich korrekte Antwort erwarten.
4. Etwas mehr Empathie würde Ihnen sicherlich auch nicht schaden.
5. Für Sie zum Lesen und hoffentlich auch verstehen:
file:///C:/Users/Nur%20Internetnutzung/Downloads/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle%20(26).pdf
6. Bitte erlassen Sie korrekte Bescheide und geben Sie den Antragstellern was Ihnen zusteht.
Aus welchem Loch sind Sie denn gekrochen? Leute wie sie machen ein offenes Forum zu einer Farce!
Wer Rente will muss so eingeschränkt sein dass er/sie nicht mehr arbeiten kann.
Welche Antworten erwartet diese Fragestellerin eigentlich?
Sorry @Schade, aber Ihre Antwort ist (wie schon so oft) wieder mal Unsinn.
1. Man kann sehr wohl eine Erwerbsminderungsrente erhalten, wenn man noch arbeiten kann:
Unter 3 Stunden = volle Erwerbsminderungsrente
3 bis unter 6 Stunden = halbe Erwerbsminderungsrente
2. Das Sie als DRV-Mitarbeiter dieses Grundwissen nicht draufhaben, ist einfach erbärmlich. Oder sind Sie gar kein DRV-Mitarbeiter??
3. Die Fragestellerin darf in einem EXPERTENforum sicherlich eine fachlich korrekte Antwort erwarten.
4. Etwas mehr Empathie würde Ihnen sicherlich auch nicht schaden.
5. Für Sie zum Lesen und hoffentlich auch verstehen:
file:///C:/Users/Nur%20Internetnutzung/Downloads/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle%20(26).pdf
6. Bitte erlassen Sie korrekte Bescheide und geben Sie den Antragstellern was Ihnen zusteht.
Wie erbärmlich ist das denn? Einen Satz aus dem Zusammenhang reißen und dann den Schreiber niedermachen?
Beispiel aus der Bibel, wo steht:
Kain erschlug seinen Bruder Abel.
Und es steht auch in der Bibel:
Und Gott sprach, geht hin und tuet das Gleiche!
Also steht in der Bibel man solle seinen Bruder erschlagen!
Liebe Moderatoren, setzt bitte diesem Trauerspiel ein Ende.
LESEN bildet!am 07.07.2022 | 21:48
Was soll das Geschwafel mit der Bibel in einem EXPERTEN Forum?
Bitte beschäftigen Sie sich mal besser mit DRV Lektüre:
file:///C:/Users/Nur%20Internetnutzung/Downloads/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle%20(28).pdf
Ihre Kernaussage, "Wer Rente will muss so eingeschränkt sein dass er/sie nicht mehr arbeiten kann" ist einfach falsch.
Wenn Sie etwas zu verlinken haben, dann doch bitte so, das man nicht auf Ihrem Schreibtisch landet. Danke.
Wäre jedenfalls für interessierte Mitleser sinnvoll.
Denn @Schade kennt nicht nur den Inhalt dieser Broschüre, sondern sämtliche Paragraphen, die 'dahinter' (und dennoch nicht in der Broschüre) stehen. Und dies schon seit einer Zeit, in der Sie vermutlich noch nicht einmal über die Tischkante luchsen konnten
Wenn Sie etwas zu verlinken haben, dann doch bitte so, das man nicht auf Ihrem Schreibtisch landet. Danke.
Wäre jedenfalls für interessierte Mitleser sinnvoll.
Denn @Schade kennt nicht nur den Inhalt dieser Broschüre, sondern sämtliche Paragraphen, die 'dahinter' (und dennoch nicht in der Broschüre) stehen. Und dies schon seit einer Zeit, in der Sie vermutlich noch nicht einmal über die Tischkante luchsen konnten
Wie bitte meinen Sie das?: "das man nicht auf Ihrem Schreibtisch landet."
Können Sie die verlinkte Broschüre auf Ihrem Bildschirm nicht lesen?
Und wie bitte mache ich eine korrekte Verlinkung?
Bescheide werden grundsätzlich korrekt erlassen - sogar 50 % der EMRT-Anträge gehen 'betrugsfrei' im ersten Anlauf durch.
...SIE wollen 100 % nur auf ZURUF *Autsch, im Knie juckt's, beim Abschlag auf der 18er-Lochbahn beim 17en - DAS MUSS DOCH VEM sein/Hole-in-one verfehlt/der Caddy pieselt sich demütig in die Socken /welch Erniedrigung = jezz hab ich Burnout! ??
Konkret können Sie jeden Bescheid über die rechtlichen Möglichkeiten hinterfragen/aushebeln lassen ...sofern Sie gerichtliche Zustimmung erklagen.
Interessant, was hier für 'Individuen' zu diesem Thema - ohne offensichtliche Berührung - ihre Ansicht äußern.
#go200
...für eine quasi-repräsentative 'Studie' allemal mehr tauglicher (auch der Spartenfernsehzuschauer aus dem ALG2-Nachmittagsprogramm scheint sich hier zu äußern ;-)) für die neuen Auszubildenden/Bachelorarbeit in der DRV-Beratung (Forum ist Pflichtprogramm!) gehts an das Eingemachte der 'gefühlten' Seele/Anspruchsdenken *weijah, was kommt da auf mich zu - werde ich nicht doch lieber Golf-Pro/Mini-Golf wäre ein Anfang ...*g
Wissen bildet/Lesen allein - achjah? Da scheint aber noch ein wenig Mangelwissen zu kompensieren zu sein.
(Haben auch vereinzelt @Experten hier, insofern sind Sie in illusterer Runde im Pool der Ahnungslosen ;-))
...einen Link aus dem eigenen Archiv (PC-Home c:/) hier reinzustellen - alle Achtung ...bin schwer beeindruckt/nicht.
TIPP: VORHER lesen/verifizieren (statt sofort tipp/klick/und weg), damit solche peinlichen Fehler nicht passieren ;-)
Gruß
w.
Hallo LESEN bildet!
Sorry, Sie scheinen absoluter PC-Neuling/mit Internet noch nicht wirklich vertraut zu sein.
In Kurzform/wie Links richtig setzen /bezogen auf die Broschüre der DRV "Erwerbsminderung - das Netz für alle Fälle":
Sie haben diese Seite der DRV gefunden, wo das Merkblatt zum Download/Runterladen auf den eigenen PC angeboten wird:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Sie laden es runter und lesen es als Datei vom eigenen Rechner - für andere/hier nutzlos, da die nicht auf Ihren Rechner zugreifen können. Die anderen brauchen den Link zur Datei aus dem Internet direkt dahin, also:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
um sich das selbst runterzuladen und anschauen zu können.
Gruß
w.
LESEN bildet!am 07.07.2022 | 23:36
Hallo Wolfgang!
Ja, Sie haben vollkommen Recht. Ich bin wirklich noch nicht so sehr mit dem Internet vertraut.
Ich hab´s gut gemeint und wollte den Usern einen Klick ersparen, das sie beim Anklicken direkt die Broschüre der DRV lesen können. Das Sie, das nicht können, habe ich nicht gewusst.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!!!
Wieder ein Vollpfosten der unter einem anderen Namen schreibt. Was soll man von Beiträgen derartiger User halten, die nicht mal in der Lage sind, sich einen eigenen Usernamen zu geben? Richtig: Nichts!
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