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Experten-Antwort

Zurechnungszeit bei vorzeitigen Renteneintritt

von Mike14.12.2024 | 13:45
166 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, folgender Fall: Ich bin 57 Jahre alt, bekomme seit 10/2021 eine unbefristete Teil-Erwerbsminderungsrente, gehe noch Teilzeit arbeiten(20Std. pro Woche). Außerdem habe ich noch einen unbegrenzten Schwerbehindertenausweis(50%). Mich würde einmal interessieren, was mit der Zurechnungszeit passiert, wenn ich z.B. mit 62 Jahren als Schwerbehinderter mit 10,8% Abzügen in Altersrente gehen würde. Die Zurechnungszeit wurde ja bis zum 65 Lebensjahr und 8 Monaten ausgerechnet. Ich gehe mal davon aus, dass die Zurechnungszeit mit dem Eintritt in die Rente mit 62 beendet wird, aber was ist mit den Rentenpunkten aus der Zurechnungszeit, die ich bis 62 bekommen habe/werde? Muss ich eventuell etwas von meiner EMR Rente zurückzahlen, weil ja mit einer anderen Zurechnungszeit gerechnet wurde? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mike,

 

nein, sie müssen nichts zurückzahlen. Wenn Sie die Höhe der Altersrente mit 62 Jahren wissen wollen können Sie eine Probeberechnung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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8 Antworten

EMam 14.12.2024 | 13:50
Die Zurechnungszeit wird in einer Altersrente zu einer Anrechnungszeit. Sie müssen von der Erwerbsminderungsrente natürlich nichts zurückzahlen. Ich habe ja hier schon viele abstruse Ideen gelesen, aber Ihre ist mir neu. Einfach mal ein wenig Mühe geben oder hier die Suchfunktion nutzen, dann findet man auch zahlreiche Beiträge und Antworten. https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/auswirkung-der-zurech…
Eigeninitiative zeigen!am 14.12.2024 | 13:53
Wie schon im Vorbeitrag erwähnt. Ein wenig Eigeninitiative und schon bekommt man seine Antwort. https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/zurechnungszeiten-und…
Bam 14.12.2024 | 15:20
Einfach nicht in eine vorgezogene Altersrente wechseln und Ihr "Problem" macht einfach Puff!
KSCam 14.12.2024 | 17:27
Bis Sie in 5 Jahren frühestens in Altersrente wechseln können dauert es noch. Wer kennt die etwaigen Rechtsänderungen bis dahin? Ein Praktiker würde Ihnen sagen Sie verdoppeln (pi mal Daumen gerechnet) Ihre halbe Rente und "gut ist". Wer das dann im Vorfeld genau wissen möchte kann sich ungefähr 9 Monate bevor er 62 wird eine Probeberechnung machen lassen und ist dann schlauer. Momentan ist das alles doch blanke Theorie oder Lesen im Kaffeesatz.
Mikeam 14.12.2024 | 18:12
Wenn alle Gesetze so bleiben, wie sie jetzt sind, bekommen Sie genau das Doppelte ihrer Teil-Erwerbsminderungsrente wenn Sie mit 62 in die vorgezogene Rente für schwerbehinderte Menschen wechseln. Ihre Teilzeit-Arbeit wird sich wohl 0,0 ausgewirkt haben. Aber da eine Folge-Rente nicht weniger werden kann, haben Sie nichts zu befürchten .
Pepeam 14.12.2024 | 18:13
Man kann keinen mehr auf die Forumssuche verweisen, denn die funktioniert nicht.
Falsch!am 14.12.2024 | 20:05
Doch, bei mir funktioniert sie. Anwenderfehler?
Pepeam 14.12.2024 | 20:08
Wurde die repariert? Gerade funktionierte sie bei mir auch.
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