Hallo Frau Buntspecht, hier gab es in den letzten Jahren einige neue Rechtsprechungen. Grundsätzlich, eine eigene Unfallrente wird grundsätzlich nur auf eine eigene Altersrente angerechnet. Eine Anrechnung einer Unfallrente auf eine Hinterbliebenenrente erfolgt in der Regel nur, wenn es sich hierbei auch um eine Unfallhinterbliebenenrente handelt. Es werden somit stets gleichartige Renten aufeinander angerechnet. Nur in Ausnahmefällen kann es bei einer eigenen Unfallrente auch Auswirkungen auf eine gesetzliche Hinterbliebenenrente geben.
Wir empfehlen Ihnen sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers individuell die Anrechnung erklären zu lassen.
Auszug aus der Experten-Antwort:
"Nur in Ausnahmefällen kann es bei einer eigenen Unfallrente auch Auswirkungen auf eine gesetzliche Hinterbliebenenrente geben."
In Ausnahmefällen? Es ist die Regel, dass Verletztenrenten aus der Unfallversicherung auf die Witwenrente angerechnet werden!
Hat der Experte nur § 93 im Auge gehabt und § 97 vergessen?
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