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Experten-Antwort

Zusammentreffen von Witwenrente und Unfallrente

von Buntspecht19.08.2025 | 20:53
862 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Seit dem 1.08.2025 bin ich Rentnerin. Da ich nach einem Arbeitsunfall seit 2019 eine Unfallrente erhalte, treffen bei mir meine eigene Rente und Unfallrente auf die Witwenrente. Die Rentenversicherung hat nun meine Unfallrente auf meine Witwenrente angerechnet, was zu erheblichen Kürzungen der Witwenrente geführt hat. Ich habe gelesen, dass dies nicht sein darf. Wer kann mir darauf ei e Antwort geben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Buntspecht, hier gab es in den letzten Jahren einige neue Rechtsprechungen. Grundsätzlich, eine eigene Unfallrente wird grundsätzlich nur auf eine eigene Altersrente angerechnet. Eine Anrechnung einer Unfallrente auf eine Hinterbliebenenrente erfolgt in der Regel nur, wenn es sich hierbei auch um eine Unfallhinterbliebenenrente handelt. Es werden somit stets gleichartige Renten aufeinander angerechnet. Nur in Ausnahmefällen kann es bei einer eigenen Unfallrente auch Auswirkungen auf eine gesetzliche Hinterbliebenenrente geben. 

Wir empfehlen Ihnen sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers individuell die Anrechnung erklären zu lassen. 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Praxisam 20.08.2025 | 06:42
Klar darf das sein, nachzulesen in § 97 SGB VI i. V. m. § 18a SGB IV.
Praxisam 20.08.2025 | 08:30
Auszug aus der Experten-Antwort: "Nur in Ausnahmefällen kann es bei einer eigenen Unfallrente auch Auswirkungen auf eine gesetzliche Hinterbliebenenrente geben." In Ausnahmefällen? Es ist die Regel, dass Verletztenrenten aus der Unfallversicherung auf die Witwenrente angerechnet werden! Hat der Experte nur § 93 im Auge gehabt und § 97 vergessen?
URam 20.08.2025 | 08:45
Flauscham 21.08.2025 | 14:13
Zitat von Praxis anzeigenausblenden
Ne hat er nicht, es ist ja auch § 98 SGB VI zu beachten, sprich die Reihenfolge der Anrechnungsvorschriften. Die eigen Verletztenrente ist zuerst auf die eigene Altersrente anzurechnen und darf nicht doppelt angerechnet werden, also nicht auf die Witwenrente.
Deutsche Rentenversicherung
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