Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Zusammentreffen von Witwenrente und Unfallrente

von Buntspecht19.08.2025 | 20:53
836 Ansichten
7 Antworten
Seit dem 1.08.2025 bin ich Rentnerin. Da ich nach einem Arbeitsunfall seit 2019 eine Unfallrente erhalte, treffen bei mir meine eigene Rente und Unfallrente auf die Witwenrente. Die Rentenversicherung hat nun meine Unfallrente auf meine Witwenrente angerechnet, was zu erheblichen Kürzungen der Witwenrente geführt hat. Ich habe gelesen, dass dies nicht sein darf. Wer kann mir darauf ei e Antwort geben?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.08.2025 | 08:13

Hallo Frau Buntspecht, hier gab es in den letzten Jahren einige neue Rechtsprechungen. Grundsätzlich, eine eigene Unfallrente wird grundsätzlich nur auf eine eigene Altersrente angerechnet. Eine Anrechnung einer Unfallrente auf eine Hinterbliebenenrente erfolgt in der Regel nur, wenn es sich hierbei auch um eine Unfallhinterbliebenenrente handelt. Es werden somit stets gleichartige Renten aufeinander angerechnet. Nur in Ausnahmefällen kann es bei einer eigenen Unfallrente auch Auswirkungen auf eine gesetzliche Hinterbliebenenrente geben. 

Wir empfehlen Ihnen sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers individuell die Anrechnung erklären zu lassen. 

6 Antworten

Praxisam 20.08.2025 | 06:42
Klar darf das sein, nachzulesen in § 97 SGB VI i. V. m. § 18a SGB IV.
Praxisam 20.08.2025 | 08:30
Auszug aus der Experten-Antwort: "Nur in Ausnahmefällen kann es bei einer eigenen Unfallrente auch Auswirkungen auf eine gesetzliche Hinterbliebenenrente geben." In Ausnahmefällen? Es ist die Regel, dass Verletztenrenten aus der Unfallversicherung auf die Witwenrente angerechnet werden! Hat der Experte nur § 93 im Auge gehabt und § 97 vergessen?
Flauscham 21.08.2025 | 14:13
Praxis schrieb

Auszug aus der Experten-Antwort:

"Nur in Ausnahmefällen kann es bei einer eigenen Unfallrente auch Auswirkungen auf eine gesetzliche Hinterbliebenenrente geben."

In Ausnahmefällen? Es ist die Regel, dass Verletztenrenten aus der Unfallversicherung auf die Witwenrente angerechnet werden!

Hat der Experte nur § 93 im Auge gehabt und § 97 vergessen?

Ne hat er nicht, es ist ja auch § 98 SGB VI zu beachten, sprich die Reihenfolge der Anrechnungsvorschriften. Die eigen Verletztenrente ist zuerst auf die eigene Altersrente anzurechnen und darf nicht doppelt angerechnet werden, also nicht auf die Witwenrente.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026