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Wie Fondsanleger Steuern sparen können

Banken verschicken in diesen Wochen ihre Jahressteuerbescheinigungen. Manche Fondsanleger müssen zahlen. Was Anleger jetzt wissen müssen.

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Hand tippt auf Taschenrechner. Bild: IMAGO / Westend61

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Bei der langfristigen Geldanlage nicht zuletzt für die Altersvorsorge gibt es drei große Rendite-Killer: die Inflation, die Kosten und die Steuer. „Entscheidend für den Erfolg der Kapitalanlage ist das Ergebnis nach Steuern“, heißt es etwa beim deutschen Fondsverband BVI. Ob Zinsen, Dividenden oder realisierte Kursgewinne bei gemanagten Investmentfonds und Exchange Traded Funds (ETFs) – umso besser zu wissen, wie Kapitelerträge besteuert werden und wie man die Steuern auf Kapitalerträge legal und korrekt verringern kann. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Wann und wie viel Abgeltungsteuer ist fällig?

Auf Kapitalerträge ist grundsätzlich eine Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag zu zahlen. Hinzu kommt gegebenenfalls Kirchensteuer. Dies gilt für Zinsen, etwa für Erspartes auf Tagesgeld- oder Festgeldkonten, genauso wie für Kursgewinne, die durch den Verkauf eines Wertpapiers an einer Börse realisiert wurden. 

Bei der Abgeltungsteuer ist der Name dabei Programm: Mit Zahlung der Steuer ist Ihre Steuerschuld abgegolten. Ihre Bank bucht diese Steuer direkt von Ihren Kapitaleinkünften ab, ohne dass Sie sich darum kümmern müssen. Unterm Strich bedeutet das:

  • Ohne Kirchensteuer und mit Soli beläuft sich die Abgeltungsteuer auf 26,38 Prozent
  • Mit neun Prozent Kirchensteuer, die in den meisten Bundesländern fällig ist (in Bayern und Baden-Württemberg sind es acht Prozent), sind es 27,99 Prozent. Bei der Berechnung berücksichtigt ist dabei ein pauschaler Sonderausgabenabzug.

Wie kann ich die Abgeltungsteuer vermeiden?

Wer so weit wie möglich keine Steuer auf seine Kapitalerträge zahlen oder sich gezahlte Abgeltungsteuer nicht mühsam über die Steuererklärung zurückholen will, kann einen Freistellungsauftrag einreichen. Damit sind Kapitaleinkünfte von der Abgeltungsteuer befreit. 

Dabei gibt es aber Obergrenzen: Maßgeblich ist hier der Sparerpauschbetrag (früher Sparerfreibetrag), den jede Anlegerin und jeder Anleger nutzen kann. Dieser beläuft sich seit 2023 auf 1.000 Euro für Singles und 2.000 Euro für Verheiratete pro Jahr. 

Sie müssen den Freistellungsauftrag bei der Bank einreichen. Jede Bank hält dafür die entsprechenden Formulare auch online bereit.

Konto im Ausland – was gilt für die Steuer?

Ausländische Top-Anbieter von Festgeld führen in der Regel weder die Steuern für den deutschen Fiskus direkt ab, noch akzeptieren sie Freistellungsaufträge. In diesem Fall müssen Sie in Ihrer Steuererklärung in der Anlage KAP Ihre Zinserträge zusammen mit anderen Kapitaleinkünften und die für diese gegebenenfalls gezahlte Abgeltungsteuer angeben, damit das Finanzamt prüfen kann, ob der Sparerpauschbetrag unter- oder überschritten ist.  Die dafür notwendigen Angaben erhalten Sie in der Jahressteuerbescheinigung Ihrer Bank. Diese werden in der Regel immer zu Jahresanfang, oft schon bis Ende Januar, verschickt.

Wie kann ich den Sparerpauschbetrag am besten nutzen?

Sie sollten Ihren Sparerpauschbetrag möglichst optimal nutzen und Ihre Freistellungsaufträge passgenau ausfüllen. Wer etwa bei einem Discountbroker ein Depot mit ETFs hat, die die Kursentwicklung eines bestimmten Börsenindex nachbilden, und bei einer Bank ein Festgeldkonto mit Zinserträgen besitzt, kann den größeren Anteil des Freibetrags auf das Institut mit dem Depot verteilen, falls dort höhere Kursgewinne realisiert werden. Dabei sollten Sie stets darauf achten, den Sparerpauschbetrag insgesamt nicht zu überschreiten.

Muss ich auch mit wenig Einkommen Abgeltungsteuer zahlen?

Wer wenig verdient, muss keine Steuern auf Kapitalerträge zahlen. Auch hier gibt es Obergrenzen. Diese hängen maßgeblich vom Grundfreibetrag ab. Er hat sich im neuen Jahr von 10.908 Euro auf 11.604 Euro erhöht. Hinzu kommen 36 Euro für den Sonderausgaben-Pauschbetrag plus der Sparerpauschbetrag.

Wer 2024 also insgesamt nicht mehr als 12.640 Euro (11.604 plus 36 plus 1000) Euro verdient, ist von der Abgeltungsteuer befreit

Dazu müssen Sie bei Ihrer Bank aber eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV) einreichen, die Sie vorher beim Finanzamt beantragen müssen. 

  • Die NV-Bescheinigung kommt vor allem für Schüler, Studenten, Geringverdiener oder Rentnerinnen und Rentner mit schmalem Alterseinkommen in Frage. 
  • Auch für Enkel oder Kinder, die dank eines Erbes oder Geschenks ein eigenes Wertpapierdepot (Juniordepot) oder Festgeldkonto haben, kann die Bescheinigung hilfreich sein. 

Die NV-Bescheinigung gilt für bis zu drei Jahre. Ein Frei­stellungs­auftrag ist dann nicht mehr nötig. Und die Enkelin oder der Junior müssen auch keine Steuererklärung abgeben. 

Tipp: Anlage KAP ausfüllen

Angenommen, Sie haben vielleicht geerbt oder an der Börse gut verdient und deshalb hohe Kapitaleinkünfte, aber Ihr Verdienst ist eher niedrig. Dann sollten Sie prüfen, wie hoch Ihr persönlicher Steuersatz ist. Das ist der Anteil der zu zahlenden Steuer am zu versteuernden Einkommen. Liegt dieser unter 25 Prozent, also der Höhe für die Abgeltungsteuer, sollten Sie in Ihrer Steuererklärung die Anlage KAP ausfüllen. Das Finanzamt muss dann eine „Günstigerprüfung“ machen. Folge: Beläuft sich Ihr Steuersatz unter 25 Prozent, erhalten Sie zu viel gezahlte Steuer zurück. Liegt dieser darüber, bleibt es bei der bezahlten Abgeltungsteuer. Sie gehen also kein Risiko ein, mehr bezahlen zu müssen. 

Auf wenn Sie den Freistellungsauftrag vergessen oder den Pauschbetrag für Sie nicht vorteilhaft auf verschiedene Banken verteilt haben, sollten Sie ebenfalls die Anlage KAP ausfüllen. Auch so können Sie sich zu viel bezahlte Abgeltungsteuer über die Steuererklärung zurückholen.

Wie läuft das mit der Steuer bei Fonds und ETFs?

Auch wenn Sie Erträge aus gemanagten Fonds oder börsennotierten Indexfonds (ETFs) erzielen, müssen Sie diese versteuern. Hier gibt es zwei Besonderheiten:

Teilfreistellung

Der beim Verkauf von Fondsanteilen erzielte Kursgewinn oder Dividenden, die Fonds auszahlen, sind nur zum Teil zu versteuern. Wie hoch die sogenannte Teilfreistellung ausfällt, ist von der Höhe des Aktienanteils des jeweiligen Fonds abhängig: 

  • Aktienfonds mit einem Aktienanteil von mehr als 50 Prozent: 30 Prozent der Erträge sind steuerfrei. 
  • Mischfonds mit einer Aktienquote von 25 bis 50 Prozent: 15 Prozent sind befreit.
  • Andere Fonds mit einem Aktienanteil von weniger als 25 Prozent: Hier gibt es keine Teilfreistellung.
  • Offener Immobilienfonds: Anleger zahlen laut BVI auf 60 Prozent der Ausschüttungen und Verkaufsgewinne keine Abgeltungsteuer. Hat der Fonds seinen Anlageschwerpunkt im Ausland sind sogar 80 Prozent steuerfrei.
  • ETFs: Diese werden steuerlich genauso behandelt wie aktive gemanagte Aktienfonds. Ausnahme: Der ETF bildet den Index überwiegend künstlich über sogenannte Derivate nach, dann profitieren die Anleger nicht von der Teilfreistellung. 
  • Riester- und Rürup-Fonds­spar­pläne: Hier ist die Anspar­phase weiter steuerbefreit. In der Auszahlungs­phase gelten bei diesen staatlich geförderten Alters­vorsor­gepro­dukten eigene Steuer­regeln.

Wichtig zu wissen: Die Depotbank berücksichtigt die Teilfreistellung automatisch. Darum müssen Sie sich nicht kümmern. Zieht die Bank Abgeltungsteuer ab, geschieht dies nur bei den Kapitalerträgen, die von der Teilfreistellung ausgenommen sind. 

Vorsteuerpauschale 

Gut möglich, dass im elektronischen Postfach Ihrer Depotbank Anfang des neuen Jahres ein solches Schreiben landet: eine Abrechnung der Bank über die Vorabpauschale. Relevant ist dies vor allem für Anleger von Fonds, bei denen die Erträge nicht ausgeschüttet, sondern im Fonds direkt wieder angelegt (thesaurierende Fonds) oder nur teilweise ausgeschüttet werden. 

Anhand der Vorabpauschale erhebt das Finanzamt vorab die Abgeltungsteuer auf Ihre zukünftigen Wertsteigerungen, die Sie hoffentlich als Vorsorgesparer vielleicht nach 5, 10 oder 15 Jahren erzielt haben, wenn Sie Fondsanteile veräußern. 

Die Vorabpauschale ist die Grundlage für die Besteuerung. Wie hoch die Pauschale ausfällt, hängt von einem Basiszins ab, den die Bundesbank ermittelt. In den vergangenen Jahren war die Vorabpauschale praktisch nicht relevant, weil der Basiszins 2021 und 2022 negativ war. Für 2023 hat die Bundesbank allerdings einen Basiszins von 2,55 Prozent festgesetzt, so dass die Banken Anfang 2024 wieder auf Grundlage der Vorabpauschale bei den betreffenden Fonds Abgeltungsteuer einbehalten müssen. Den Steuerabzug können Sie aber vermeiden, wenn Sie dafür Ihren Sparerfreibetrag nutzen und einen Freistellungsauftrag eingereicht haben. Und hat sich der Kurs der für die Vorabpauschale relevanten Fonds innerhalb eines Jahres negativ entwickelt, wird ohnehin keine Vorabpauschale berechnet. 

Wichtig auch zu wissen: Die Bank führt die anhand der Vorabpauschale errechnete Steuer an das Finanzamt ab. Abgebucht wird das Geld meist vom Verrechnungskonto des Depots. Verkaufen Sie dann irgendwann die Fondsanteile, werden die gezahlten Vorabsteuern sämtlicher Jahre vom Verkaufsgewinn abgezogen. Das mindert den Restertrag, der dann noch auf einen Schlag zu versteuern ist.

Wie kann ich mit Verlusten Steuern sparen?

Angenommen, Sie haben in diesem Jahr zum Beispiel mit Themenfonds oder mit nachhaltigen Fonds wie nicht wenige Anleger Verluste im Depot hinnehmen müssen und Fondsanteile verkauft, dann können Sie die Verluste mit sicher gestellten Gewinnen aus Fonds verrechnen. Dadurch reduziert sich der Ertrag, den Sie versteuern müssen. Möglich ist es auch, den Verlust „aufzuheben“ und erst im nächsten Jahr mit dann realisierten Gewinnen zu verrechnen.

Wie kann ich bei hohen Kursgewinnen Steuern sparen?

Sollte es mit den Aktienkursen an den Börsen wie in diesem Jahr oder in vielen anderen Jahren aufwärts gehen, können versierte Anleger mit einem Fondsdepot im Wert von mehreren zehntausend Euro regelmäßig Fondsanteile verkaufen und so Kursgewinne sicherstellen. Der Vorteil: Sie können so Jahr für Jahr den Sparerpauschbetrag ausschöpfen. Der Nachteil: Wer langfristig, etwa für die zusätzliche Altersvorsorge, anlegen will, muss die Disziplin haben, sofort nach dem Verkauf mit dem Gesamterlös wieder neue Fondsanteile nachzukaufen. Wer hier schludert, verliert sonst das Ziel aus den Augen, langfristig Vermögen aufzubauen.

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