Ihre-Vorsorge Logo

BGH-Urteil: Vorsorgebevollmächtigter muss nicht selbst betreuen

Pflege und Assistenz im Alltag gehören nicht zu den Pflichten eines Bevollmächtigten. Verantwortlich für die Durchführung ist er trotzdem.

Artikel vorlesen

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Seniorin und Frau im mittleren Alter sitzen an einem Tisch und prüfen zusammen Unterlagen.

© Nicht definiert

Karlsruhe (dpa/tmn). Ein Vorsorgebevollmächtigter ist zur rechtlichen Vertretung eines Vollmachtgebers verpflichtet, nicht aber zur persönlichen Betreuung. Zumindest nicht, sofern in der Vollmacht keine expliziten Regelungen enthalten sind. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen: XII ZB 212/22) hervor.

Bevollmächtigte organisieren die Pflege

Das bedeutet: Bevollmächtigte müssen die notwendigen Hilfen nicht selber leisten, sondern nur besorgen. Es ist also nicht ihre Aufgabe, den Vollmachtgeber zu pflegen oder ihm im Alltag persönlich zu assistieren. Sie sind allerdings zu regelmäßigem persönlichen Kontakt verpflichtet.

Die Auswahl des Bevollmächtigten obliegt allein dem Vollmachtgeber. Die Entscheidung kann nur angefochten werden, wenn dieser seine Vollmacht nicht zum Wohl des Vollmachtgebers ausüben kann oder will.


Weitere Artikel

Time
4 Minuten

Bei einer Führungsklausur sucht die CDU nach Auswegen aus ihrer Krise. Der Kanzler stellt inhaltliche Nachsteuerungen in Aussicht, die auch Entlastung für Millionen Haushalte bringen sollen.

Time
1 Minuten

Eine Krankschreibung bedeutet nicht gleich Hausarrest. Denn je nach Krankheit und geplanter Aktivität, können Arbeitnehmer mehr machen, als so mancher vermutet.

Time
2 Minuten

Zahlen der Bundesagentur für Arbeit beleuchten, wer von den „erwerbsfähigen“ Menschen über viele Jahre auf Hilfe angewiesen ist. Was helfen könnte, ist teilweise umstritten.

Time
2 Minuten

Die Frage nach dem Kinderwunsch ist der No-Go-Klassiker im Bewerbungsgespräch. Welche Fragen außerdem unzulässig sind – und wie man am besten damit umgeht.

Time
1 Minuten

Die EH-55-Förderung ist beliebt, nun legt das Bauministerium nach. Wer davon profitieren will, muss allerdings schnell sein.

Time
2 Minuten

Wie viel spart man wirklich durch die Führerscheinreform? Verkehrsminister Steffen Bilger nennt erstmals konkrete Zahlen – und erklärt, warum nicht alle Fahrschüler gleichermaßen profitieren.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026